Samstag, 30. März 2019

Rückruf via SchapfenMühle: Verschiedene Porridge Produkte

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in einzelnen Packungen Hartplastiksplitter befinden könnten, ruft die SchapfenMühle GmbH & Co. KG vorbeugend folgende Porridge Produkte zurück:

Abzocke: Neue Masche mit falschen Polizisten

Wir berichteten bereits hier im v-mag über die Masche mit den falschen Polizisten, bei denen die Kriminellen sich via Telefon als Polizisten ausgeben, um vorwiegend ältere Menschen zur Herausgabe ihrer Wertsachen zu bewegen.

Einzelheiten siehe: Vorsicht: falsche Polizisten - Betrüger bringen Senioren um ihre Ersparnisse

Nun scheint es eine neue Masche mit falschen Polizisten zu geben.

Hierbei werfen die Kriminellen z.B. eine Fensterscheibe ein, klingeln kurze Zeit später an der Tür der Bewohner und geben sich als Kriminalbeamte aus, die angeblich mit der Tatortaufnahme beauftragt sind.

So gelangen sie in die Wohnung, die sie "durchsuchen" um "Spuren zu sichern" und evtl. Fotos zu machen. Nebenbei ergibt sich sicherlich auch die eine oder andere Gelegenheit, dass einer der "Polizisten" etwas mitgehen lässt (während der andere den/die Bewohner durch die "Anzeigenaufnahme" ablenkt).

So kann eine Wohnung/Haus natürlich auch im Voraus ausgekundschaftet werden, ob sich darin größere Wertgegenstände befinden, um dann entsprechend ausgestattet zu einem späteren Zeitpunkt in Abwesenheit der Bewohner einen Einbruch durchzuführen.

Das Polizeipräsidium Krefeld berichtet aktuell über einen solchen Fall hier.

Abo-Fallen bei Streaming-Portalen

Es gibt dubiose Streaming-Portale, die mit einem kostenlosen, mehrtägigen Abo Verbraucher in die Falle locken; nach der Registration entpuppt sich diese als nicht erfolgreich oder es werden keine Filme gestreamt - dafür erhalten die vermeintlichen Abo-Nutzer dieser Streaming-Portale trotzdem eine Rechnung.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen deckt auf und warnt vor bestimmten Streaming-Portalen:

Freitag, 29. März 2019

Rückruf via dm-drogerie markt: Vier Artikel der dm-Marke "babylove"

Weil durch Eigenkontrollen festgestellt wurde, dass in einzelnen Produkten mit hier genannten MHD erhöhte Aflatoxin-Gehalte nicht ausgeschlossen werden können, ruft dm-drogerie markt zurück:
  • „babylove Granatapfel-Mango in Apfel, 190 g, nach dem 4. Monat“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.10.2020
  • „babylove Pfirsich-Maracuja in Apfel, 190 g, nach dem 4. Monat“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.10.2020
  • „babylove Erdbeere & Himbeere in Apfel, 190 g, nach dem 4. Monat“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.10.2020
  • „babylove Erdbeere-Banane in Apfel mit Müsli, 90 g, ab 1 Jahr (Quetschbeutel)“ mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 16.10.2020 und 17.10.2020
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist leicht auf dem Deckelrand, bzw. auf der Rückseite des jeweiligen Produkts zu erkennen. Kunden werden gebeten, die o.g. Produkte nicht zu konsumieren und ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: dm-drogerie markt

Achtung Allergiker - Rückruf: Giovanni RANA „Tortelloni Pesto di Basilico e Pinoli, Basil and Pinenuts Pesto“

Weil folgendes Produkt auch die Allergene Krebstiere, Fische, Schalenfrüchte, Sellerie und Weichtiere enthalten könnte, die nicht auf der Packung in deutscher Sprache deklariert werden, ruft die Giovanni RANA Deutschland GmbH zurück:
  • Tortelloni Pesto di Basilico e Pinoli, Basil and Pinenuts Pesto
    Marke: Giovanni RANA
    Hersteller/Inverkehrbringer: Pastificio Rana Spa
    Verbrauchsdatum: 12 04 19
    Lotnummer: L104713
Alle Kunden können das betroffene Produkt in den Verkaufsstellen auch ohne Vorlage des Kassenbons gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Erklärvideo: Rechte der Opfer von Straftaten

Es gibt Bereiche, in denen heutzutage leider jeder Opfer werden kann: Einbruch, sexuelle Übergriffe, Stalking, Raub, Häusliche Gewalt, Körperverletzung sowie Hass und Gewalt. Für Betroffene sind umfassende Informationen dabei von besonderer Bedeutung.

Die Polizeiliche Kriminalprävention hat daher ein Erklärvideo online gestellt, in dem anhand von ausgewählten Delikten verschiedene Opferrechte näher erläutert und anschaulich dargestellt werden.

Hier geht es zu diesem und zu anderen Erklärvideos über Opferrechte von der Polizeilichen Kriminalprävention:

Wochenreport 13/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Erweiterung Rückruf: Hill's Pet Dosenfuttermittel für Hunde. Details: hier
  • Rückruf via DEPOT: Bambusschalen "GRAFIK" & "DOTS". Details: hier
  • Rückruf via Coop (Schweiz): Kinderfahrrad "Leopard Dynamite" 24 Zoll. Details: hier
  • Aufruf zur Sicherheitsüberprüfung via Edelrid: Seilrolle „Turn". Details: hier
  • Rückruf via Flying Tiger Copenhagen: Holzlok und -waggons. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 13/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 28. März 2019

Kostenloser Röntgenpass zum Herunterladen

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat auf seiner Webseite einen kostenlosen Röntgenpass zum Herunterladen veröffentlicht:

Kindergeld - Merkblätter 2019

Auf der Webseite vom Bundeszentralamt für Steuern gibt es die Kindergeldmerkblätter für 2019 zum kostenlosen Herunterladen:

Mittwoch, 27. März 2019

Erweiterung Rückruf: Hill's Pet Dosenfuttermittel für Hunde

Im Februar 2019 meldeten wir einen Rückruf von Hill's Pet Dosenfuttermittel für Hunde wegen erhöhtem Vitamin D-Gehalt hier.

Hill's Pet hat diesen Rückruf um einige Produkte erweitert aufgrund der gleichen Vitamin-Vormischung, die auch der Auslöser für den ursprünglichen Rückruf im Februar 2019 war. Die aktualisierte Liste mit allen Produkten, die nun insgesamt zurückgerufen werden und weitere Infos dazu gibt es hier:

Rückruf via DEPOT: Bambusschalen "GRAFIK" & "DOTS"

Weil unter bestimmten Verwendungsbedingungen mit heißen Temperaturen (>70°C) über eine längere Zeit (mehrere Minuten) eine Überschreitung der Werte an freiwerdendem Formaldehyd möglich ist (Gesundheitsgefahr), ruft DEPOT zurück:
  • HLO0015230 - Schale "GRAFIK" ca. D14,5xH7cm Bambusfaser
    EAN 4051281438811
  • HLO0016230 - Schale "DOTS" ca. D14,5xH7cm Bambusfaser
    EAN 4051281438828
Die Schalen wurden vom 15.02.2018 – 07.03.2019 in den DEPOT-Filialen und im DEPOT-Online Shop verkauft; Kunden können sie auch ohne Kassenbon in jeder DEPOT-Filiale gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle mit weiteren Details: DEPOT

Rückruf via Coop (Schweiz): Kinderfahrrad "Leopard Dynamite" 24 Zoll

Die Fa. Coop Bau+Hobby (Schweiz) ruft folgendes Kinderfahrrad zurück, da sich der Lenker lösen kann:
  • "Leopard Dynamite" 24 Zoll
    Artikelnummer: 6.305.883
    Verkaufspreis: 379 Franken
    Verkauft ab: Anfang Februar 2019

    Fahrräder verkauft vor dieser Zeit sind nicht betroffen
Kunden werden gebeten die Fahrräder nicht mehr zu verwenden und sie in einen Coop-Bau+Hobby-Baumarkt zurückzubringen. Der Kaufpreis wird erstattet oder an ein neues Velo angerechnet. Quelle mit weiteren Infos: Coop

Aufruf zur Sicherheitsüberprüfung via Edelrid: Seilrolle „Turn"

Weil die Vernietung defekt sein könnte, ruft Edelrid zur Sicherheitsüberprüfung von folgendem Produkt auf:
  • Seilrolle „Turn"
    Charge: Charge XXXX 18-150

    (XXXX steht für eine individuelle fortlaufende Nummer und ist für die Prüfung unrelevant)
Quelle mit Prüfanweisung: Edelrid

Verbraucherschutz: Transparente Darstellung der Preise für Mietwagen

Nicht immer ist bei den Angeboten von Mietwagenfirmen ersichtlich, was genau alles im Preis enthalten ist. Denn ein vermeintlichens Schnäppchen kann schnell teuer werden, weil Zusatzposten für beispielsweise Betankungs-, Flughafen- oder Jungfahrergebühren etc. anfallen. Auch die Rückgabe an einem anderen Ort kann den Preis in die Höhe treiben.

Daher haben fünf führende Mietwagenfirmen nach einem entsprechenden Aufruf der Europäischen Kommission und der Verbraucherschutzbehörden die Darstellung ihrer Preise für Mietwagen so verändert, dass sie nun für die Verbraucher vollkommen transparent sind.

Welche Unternehmen dies sind und was genau sie an der Darstellung ihrer Mietwagenpreise verändert haben ist auf der Seite der Euorpäische Kommission hier veröffentlicht:

Autovermietung: EU-Maßnahmen für eine klarere und transparentere Preisgestaltung

Dienstag, 26. März 2019

Apple Safari: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

In Apple Safari bestehen mehrere Schwachstellen. Diese können ausgenutzt werden, um schädlichen Code auszuführen, um Daten auszuspähen und um den Benutzer zu täuschen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, einen Link zu einer bösartigen Webseite zu öffnen bzw. anzuklicken.

Betroffene Systeme:
  • Apple Safari < 12.1
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Sicherheitslücken zu schließen.     |    Quelle:

Rückruf via Flying Tiger: Holzlok und -waggons

Weil sich Kleinteile vom Artikel lösen könnten und so die Gefahr besteht, dass diese verschluckt oder inhaliert werden (Atemnot, Ersticken) ruft Flying Tiger Copenhagen zurück:
  • Holzlok und -waggons
    Artikelnummer: 3010874
    Batchnummer: 211693
    verkauft seit November 2018
Kunden sollten den Artikel in das nächste Flying Tiger Copenhagen-Geschäft zurückbringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: Flying Tiger

Das Projekt „Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken“

Die häusliche 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Betreuungskräfte zählt mittlerweile zu einer der wichtigsten Säulen der ambulanten Versorgung. Allerdings ist dieser Bereich ungesteuert und unreguliert gewachsen. In Deutschland existiert zur häuslichen 24-Stunden-Betreuung keine spezifische, diese Nische betreffende, gesetzliche Regelung; Vertrags- und Arbeitsgestaltungen sind intransparent.

Daher wird diese Form der Betreuung von Pflegebedürftigen als „Grauer Pflegemarkt“ bezeichnet.

Seit 01.12.2018 existiert das Projekt „Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken“. Es wurde von der Verbraucherzentrale Berlin gestartet und wird nun in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert und soll bis zum 30. November 2020 andauern.

Ziel dieses Projekts ist es, Verbraucherschutzdefizite in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung zu untersuchen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, welche Probleme Verbraucher bei der Organisation und Gestaltung der häuslichen 24-Stunden-Betreuung haben und wie sie diese gegenwärtig lösen. Info-Telefon und Marktuntersuchungen sind Teil des Projekts.

Aus den Ergebnissen werden Informationsmaterialien und verbraucherpolitische Forderungen abgeleitet. Hier geht es zur Startseite mit weiteren Infos und Tipps zu diesem Thema:

"Loverboys" zwingen junge Frauen zur Prostitution

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht auf sogenannte "Loverboys" aufmerksam, die jungen Frauen ihre Liebe vorgaukeln, sie emotional an sich binden und sie dann zur Prostitution zwingen.

Mit Zuneigung, Aufmerksamkeit und einem offenen Ohr locken die "Loverboys" ihre weiblichen Opfer in die Falle. Was die jungen Frauen am Anfang oft nicht wissen: Die Täter gehören oft der organisierten Kriminalität an.

Über diese "Loverboy-Methode" informiert die Polizei in einem neuen Inhalt auf ihrer Internetseite:

Montag, 25. März 2019

Tipps & Infos für die barrierefreie Frankreichreise

Der deutsche Schwerbehindertenausweis gilt offiziell leider nicht in Frankreich.

Um Menschen mit Behinderung bei der Planung für eine barrierefreie Reise nach Frankreich zu unterstützen, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hier einige Tipps und Infos zusammengestellt:

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Kettenbriefe: Scherz verängstigt Kinder
  • Datenleak: Gearbest-Kunden öffentlich einsehbar
  • Gefälschte E-Mails: Alles andere als sicher
  • Digitaler Frühjahrsputz: Aufräumen, aber richtig

... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Samstag, 23. März 2019

Pollenflug-Vorhersage vom Deutschen Wetterdienst

Weil die Pollen nun langsam so richtig loslegen und manche Allergiker wissen möchten, wann sie selbst wieder "an der Reihe sind", wird an dieser Stelle erneut auf den kostenlosen Pollenflug-Gefahrenindex vom Deutschen Wetterdienst (DWD) hingewiesen; dessen Pollenflug-Vorhersage gibt an, wann und wo welche Pollen unterwegs sind:

Kostenlose Infokarte über Wiederbelebung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine kostenlose Infokarte für die Brieftasche herausgebracht die zeigt, wie eine Laienreanimation ablaufen sollte.

Mit dieser Kurz-Anleitung im praktischen Scheckkartenformat will das bei der BZgA angesiedelte Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung (NAWIB) auf die Bedeutung der Laienreanimation aufmerksam machen.

Denn nach Angaben der BZgA erleiden aktuell in Deutschland mehr als 50.000 Menschen pro Jahr einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Allerdings können nur in 42 Prozent der Fälle Laien vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit Wiederbelebungsmaßnahmen beginnen – dabei können diese die Überlebenschancen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand verdoppeln bis verdreifachen.

Die ebenfalls kostenlose Broschüre „Wie funktioniert Wiederbelebung?“ vermittelt weitergehende Infos. Neben der Handlungsanleitung „Prüfen! Rufen! Drücken!" informiert sie über aktuelle Statistiken und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema.

Die Scheckkarte „Du kannst Leben retten“ und die Broschüre "Wie funktioniert Wiederbelebung?" können kostenlos bestellt werden unter https://www.bzga.de/infomaterialien/wiederbelebung/, per Mail: order(at)bzga.de oder Fax: 0221/8992257.

Weitere Infos zum Thema:
https://www.wiederbelebung.de/

Freitag, 22. März 2019

WordPress: Schwachstelle ermöglicht Übernahme einer Website

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann eine Schwachstelle in WordPress ausnutzen, um einen CSRF Angriff durchzuführen und dadurch eine Website zu übernehmen.

Betroffene Systeme:
  • Open Source WordPress < 5.1.1

Empfehlung: Nutzern wird empfohlen, die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah zu installieren, um die Schwachstelle zu schließen.    |   Quelle:

Wochenreport 12/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf via Stevens Bikes: Triathlon- und Zeitfahrradmodell Super Trofeo; Modelljahrgänge 2014 bis 2017. Details: hier
  • Rückruf via Penny: Käse SAN FABIO Grana Padano (gerieben, 150g). Details: hier
  • Achtung, Allergiker: Rückruf EDEKA deli Caesar Snack Salat. Details: hier
  • ALDI-Süd & ALDI-Nord: Rückruf von Eisbechern. Details: Nord | Süd
  • Rückruf: Käse "Neufchatel AOP Artisan au lait cru", 200g. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 12/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Montag, 18. März 2019

Grauer Kapitalmarkt: Späte Rückforderung nicht ausgeschlossen

Wer in eine Unternehmensbeteiligung oder geschlossene Fonds investiert, kann im Insolvenzfall auch noch Jahre später dazu verpflichtet werden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Nicht immer klären Unternehmen und Fondsgesellschaften in ihren Mitteilungen darüber deutlich auf.

Die "Marktwächter" von der Verbraucherzentrale erklären hier, was Anleger am Grauen Kapitalmarkt darüber wissen sollten:

Online-Check: Sind mein Stromverbrauch und Heizkosten zu hoch?

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet ab sofort kostenfreie Online-Energiechecks an: einen Kompaktcheck Strom & Heizung und einen Detailcheck Strom.

Wer wissen möchte, ob sein Verbrauch niedrig, mittelmäßig oder hoch ist, muss nur die eigenen Verbrauchswerte eingegeben und erhält schnell und unkompliziert erste Einschätzungen.

Samstag, 16. März 2019

Regierung macht Weg frei für E-Scooter

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger (CDU), machte am vergangenen Mittwoch vor dem Verkehrsausschuss deutlich, dass die Bundesregierung bis zum Frühsommer 2019 auf dem Wege einer Verordnung die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen wie etwa Elektro-Tretrollern (E-Scooter) am Straßenverkehr geregelt haben will:

Von der Verordnung erfasst werden sollen Fahrzeuge ohne Sitz oder selbstbalancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen. 

Laut dem Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können. 

Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen auf Fußwegen und ab 12 Jahren genutzt werden. 

Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht. Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht - wie etwa Elektro-Skateboards -, so sei eine entsprechende Verordnung im Verkehrsministerium derzeit in Arbeit, erläuterte der Staatssekretär.

Quelle: Deutscher Bundestag, 13.03.2019 (hib 270/2019) .

Das neue Führungszeugnis

Das Führungszeugnis hat zur Verbesserung des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit ein neues Aussehen erhalten. Was daran geändert wurde, wo man es beantragen kann und weitere Infos darüber gibt es vom Bundesamt für Justiz hier:

Freitag, 15. März 2019

ALDI-Süd & ALDI-Nord: Rückruf von Eisbechern

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass in folgenden Eisartikeln Metallteile enthalten sein könnten, ruft ALDI rurück:
  • AlLDI Nord:
    TRADER JOE´S Ice Cream American Style, 500ml
  • SUPREME Rich and Creamy, 500ml
  • AlDI Süd:
    Grandessa Cookie Dough Eiscreme, 500 ml Becher
Details dazu: ALDI Nord und ALDI Süd: NordSüd

Rückruf: Käse "Neufchatel AOP Artisan au lait cru"

Weil in dem Produkt Shigatoxin bildende E.coli nachgewisen wurden, ruft die Fromagerie ANSELIN zurück:
  • Neufchatel AOP Artisan au lait cru, 200g
    Hersteller: Fromagerie ANSELIN
    MHD: 31.03.2019, Identitätskennzeichen: FR 76 567 002 CE
    Verkaufzeitraum: seit 19.02.2019
Kunden werden gebeten, diesen Käse nicht zu verzehren und ihn zu der Verkaufsstelle zurückzubringen. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Tipps für mehr Sicherheit in der digitalen Welt

Heute, am 15.03.2019 ist Weltverbrauchertag - und nicht nur die "reale", sondern auch die digitale Welt sollte idealerweise verbraucherfreundlich sein. Allerdings gelingt es den Anbietern häufig nicht, digitale Produkte so zu gestalten, dass die Kunden sie sicher und sorgenfrei nutzen können.

Durch regelmäßige Berichte über Datenlecks, Datendiebstahl oder Datenmissbrauch wird das Vertrauen von Verbrauchern in digitale Produkte und Dienstleistungen erschüttert. Schlechter Datenschutz, veraltete Software, fragwürdiger Umgang mit den Nutzerdaten etc. erschweren einen sorgenfreien Zugang zur digitalen Welt.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher Tipps für Verbraucher zusammengstellt, um ihre digitale Welt sicherer zu gestalten:

Wochenreport 11/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf via Lidl: Käse „Morbier" AOP mit Rohmilch hergestellt, 250g. Details: hier
  • Rückruf via Henkel: Bref Power Bakterien & Schimmel und Pattex Schimmel weg! Spray. Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Milch): IKEA ruft SÖTSAK SKUMTOPP Schaumgebäck zurück. Details: hier
  • Erweiterung Rückruf: Baklava - Türkisches Blätterteiggebäck von Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG. Details: hier
  • Rückruf: Exquisit Wasserkocher WK 3301. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 11/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 14. März 2019

Rückruf via Lidl: Käse „Morbier" AOP mit Rohmilch hergestellt, 250g

Weil in dem Käse Shiga-Toxin bildende E.coli nachgewiesen wurden, ruft Lidl Deutschland zurück:
  • Morbier AOP mit Rohmilch hergestellt, 250g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 17.03.2019
    Losnummer: 042, Identitätskennzeichen FR 25-155-001 CE
    Hersteller: SA Perrin Vermot
Der Käse wurde bei Lidl Deutschland in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bremen, Hamburg, Saarland und Schleswig-Holstein verkauft. Er kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden; der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Intel Prozessor: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

In mehreren Intel Prozessoren der Intel Server Firmware und zugehörigem BIOS gibt es Schwachstellen, mit denen ein Angreifer mit Zugang zum Rechner die Kontrolle über diesen übernehmen kann. Weiterhin ist die Manipulation von Daten, das Umgehen von Sicherheitsmechanismen oder der Absturz des Rechners eine mögliche Folge eines Angriffs.

Empfehlung vom BSI: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. Zum Teil sind auch rechnerspezifische Updates erforderlich - dazu konsultieren Sie bitte den jeweiligen Hersteller.   |    Quellen:

Brexit: Was bedeutet das für Verbraucher?

Am 29. März 2019 könnte es zum Austritt Großbritanniens aus der EU kommen; denn das ist der Stichtag für den "Brexit". Eigentlich. Denn ob bis dahin eine Entscheidung fällt, ist noch nicht sicher. (Stand: 14.03.2019, 5:44 Uhr)

Das lässt Verbraucher, die Geschäfte mit Unternehmen in Großbritannien abgeschlossen haben oder planen, derzeit ziemlich "in der Schwebe". Wer also beispielsweise einen entsprechenden Urlaub plant, online bei Händlern aus Großbritannien einkauft oder Geschäfte mit dortigen Banken hat, kann vom "Brexit" und seinen Folgen ebenfalls betroffen sein.

Die Verbraucherzentrale Bayern hat daher ein Special veröffentlicht, in dem die möglichen Szenarien des "Brexit" aufgeführt werden und erklärt, welche Folgen diese haben und was Verbraucher dabei beachten sollten:
(Das Special wird von der Verbraucherzentrale aktualisiert, sobald sich etwas Neues ergibt.)

Newsletter von Online-Shops: Mit Bonus geködert

Ob kostenfreier Versand, eine Gutschrift über 10 Euro oder 20 Prozent Nachlass beim nächsten Einkauf – viele Betreiber von Online-Shops werben mit Gutscheinen oder Rabatten um Newsletter-Abonnenten.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat sich diese Angebote näher angeschaut und festgestellt, dass die Vergünstigungen oft nur unter bestimmten Bedingungen gewährt und Verbrauchern erst nach der Anmeldung zum Newsletter genannt werden. Für diesen Marktcheck wurden insgesamt 60 Online-Shops abgecheckt, von denen die Verbraucherzentrale 28 Anbieter wegen Irreführung abgemahnt hat.

Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg dazu: „Verbraucher wollen sofort wissen, unter welchen Voraussetzungen ihnen ein Preisnachlass gewährt wird und nicht erst, wenn ihre Mail-Adresse schon in der Datenbank des Unternehmens gespeichert ist

Eine ausführliche Liste mit allen überprüften Online-Shops und einer Auswertung des Marktchecks ist zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter

Mittwoch, 13. März 2019

Sicherheitslücken in diversen Computer-Anwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene Warnhinweise für die hier genannten Computer-Anwendungen veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Radon-Handbuch hilft bei Hausbau und -sanierung

Radon ist ein radioaktives Gas, das auf natürliche Weise im Boden entsteht. Finden größere Mengen Radon den Weg ins Haus, kann es eine ernsthafte Gesundheitsgefahr für die Bewohner werden. Denn erhöhte Radonmengen in der Raumluft steigern das Lungenkrebsrisiko erheblich.

Wie man Häuser fit macht gegen das gesundheitsschädliche Gas, zeigt die aktualisierte Neuauflage des Radon-Handbuchs des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das Handbuch unterstützt dabei, Vorkehrungen gegen Radon wirksam und möglichst kostengünstig zu planen und umzusetzen; es kann von dieser Seite aus kostenlos heruntergeladen werden:

Dienstag, 12. März 2019

Rückruf via Henkel: Bref Power Bakterien & Schimmel und Pattex Schimmel weg! Spray

Weil sich der Sprühkopf eventuell von der Flasche lösen und dadurch Reinigungsmittel herausspritzen kann (Verletzungsgefahr der Augen) ruft Henkel folgende Produkte zurück:
  • Bref Power Bakterien & Schimmel Spray
  • Pattex Schimmel weg! Spray 
Weitere Details zum Rückruf der Produkte: Henkel / Rückruf

Weitere Ausnahmen von Fahrverboten

Mit einer Novelle* des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in geänderter Fassung will die Bundesregierung mögliche Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge aufgrund der Überschreitung des EU-Grenzwertes für Stickstoffdioxid einschränken.

Sie sollen künftig nur dann in Erwägung gezogen werden können, wenn in den betroffenen Gebieten ein Jahresmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft überschritten wird. Der EU-Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft.

Außerdem sollen Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI, bestimmte Euro 4 und 5 sowie unter bestimmten Bedingungen nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge (2,8 bis 7,8 Tonnen) von den Verboten ausgenommen werden.

* PDF: 19/6335; 19/6927

Quelle: Deutscher Bundestag, 12.03.2019 (hib 255/2019)  .

Achtung, Allergiker (Milch): IKEA ruft SÖTSAK SKUMTOPP Schaumgebäck zurück

Weil auf dem Produkt zwar Molkepulver in der Zutatenliste genannt wird, Milch allerdings nicht, ruft IKEA vorsorglich zurück:
  • SÖTSAK SKUMTOPP Schaumgebäck, 180 g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: vom 12.03.2019 bis zum 18.04.2019
Menschen, die nicht gegen Milch oder Milchbestandteile allergisch sind oder nicht an einer Unverträglichkeit leiden, können das Produkt ohne Bedenken verzehren.

Allergiker oder Personen mit einer Unverträglichkeit gegenüber Milch oder Milchbestandteilen sollten das Produkt zu IKEA zurückbringen; der Kaufpreis wird auch ohne Kaufnachweis erstattet. Quelle mit weiteren Infos: IKEA / Presseportal

BZgA warnt: Risiken von elektrischen Zigaretten nicht unterschätzen!

Vor dem Hintergrund der Einführung neuer nikotinhaltiger E-Produkte in den deutschen Markt warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Konsums dieser Produkte, insbesondere für Jugendliche.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt:

Die Inhalation des Dampfs nikotinhaltiger E-Produkte birgt einerseits das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit von Nikotin, andererseits belastet Nikotin als Zellgift den Körper nachhaltig und schafft erhebliche gesundheitliche Risiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System. 

Darüber hinaus steht Nikotin im Verdacht, die Entstehung und das Wachstum von Krebszellen zu fördern. Vom Konsum nikotinhaltiger E-Produkte ist daher unbedingt abzuraten. Diese gehören aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials von Nikotin vor allem nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.

In Deutschland ist Minderjährigen der Konsum von E-Zigaretten gemäß Jugendschutzgesetz (§10 JuschG) grundsätzlich verboten. Studienergebnisse der BZgA aus dem Jahr 2016 haben dennoch gezeigt, dass rund 13 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in ihrem Leben schon einmal E-Zigaretten ausprobiert haben.

Bei vielen der nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten sind die Geschmackrichtungen besonders auch für jüngere Menschen verlockend; Mango, Bubble Gum oder Cola beispielsweise können den Eindruck vermitteln, es handle sich dabei um harmlose Lifestyle-Produkte.

Die BZgA informiert Jugendliche unter www.rauch-frei.info und Erwachsene unter www.rauchfrei-info.de über die Risiken des Rauchens und des Konsums von E-Produkten.  |  Quelle: BZgA

Montag, 11. März 2019

Erweiterung Rückruf: Baklava - Türkisches Blätterteiggebäck von Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG

Dies ist eine Erweiterung des Rückrufs, veröffentlicht hier am 04.03.2019.

Weil das Produkt nicht deklarierte Erdnussbestandteile enthält, wird zurückgerufen:
  • Baklava - Türkisches Blätterteiggebäck
    Von: Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG
    Verpackungseinheit: 800 g Verpackung und 4 kg Aluschale zur losen Abgabe

    Haltbarkeit: 09.02.2019 (Herstellung vom 01.01.2019) bis einschl. 28.03.2019 (Herstellung vom 16.02.2019)
Kunden, die nicht allergisch auf Erdnüsse reagieren, können das Produkt bedenkenlos verzehren. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Polizei-Portal für Kinder und Jugendliche

Die Polizeiliche Kriminalprävention hat mit der Webseite für Kinder und Jugendliche www.polizeifürdich.de ein Online-Portal veröffentlicht, auf dem umfangreiche Informationen über jugendspezifische Polizeithemen wie beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Drogen oder Sachbeschädigung vermittelt werden.

Das Portal bietet den jungen Nutzern darüber hinaus fundierte Rechtsinformationen, Informationen über die Aufgaben der Polizei oder den Ablauf eines Strafverfahrens.

Wer beispielsweise für ein Referat recherchieren muss, erhält über die Suchfunktion hilfreiche Artikel zum jeweiligen Thema und kann diese in einer "Sammelmappe" ablegen. Ein ausführliches Glossar erklärt kurz und knapp Fachbegriffe und Sachverhalte.

Samstag, 9. März 2019

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Fake-Update: Was nach WhatsApp aussieht, ist nicht WhatsApp
  • App-Sicherheit: Warnsystem für Android-Nutzende
  • Sicherheitslücke: Thunderbolt ermöglicht Angriff auf Speicher
  • Krüger&Matz Eagle 804: Mitgekaufte Schadsoftware
  • "5G" – das Netz der fünften Mobilfunkgeneration

... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Airbus A380-Fonds: Womit Anleger rechnen müssen

Im Februar 2019 hat Airbus angekündigt, die Produktion des Großraumflugzeugs Airbus A380 im Jahr 2021 auslaufen zu lassen. Denn nachdem die Fluggesellschaft Emirates gleich 39 dieser Flugzeugmodelle abbestellte, soll es keinen nennenswerten Auftragsbestand mehr geben.

In Deutschland haben mehr als 50.000 Anleger rund 1,6 Milliarden Euro in A380-Fonds investiert - mit diesen geschlossenen Fonds haben sie die "Superjumbos" mitfinanziert.

Für die Anleger stellt sich nun wohl die Frage, wie es mit ihren Fonds weitergeht. Die Verbraucherzentrale Bayern hat hier einiges dazu erklärt:

Freitag, 8. März 2019

Rückruf: Exquisit Wasserkocher WK 3301

Weil es zu einem Kontakt eines Kabels mit dem Wassertank kommen kann und es in Folge dessen zu einem Kurzschluss kommt, ruft die GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG folgende Wasserkocher-Modelle der Marke Exquisit zurück:
  • Wasserkocher WK 3301 wei (weiß)
    Batchcode: 215611806
  • Wasserkocher WK 3301 swi (schwarz)
    Batchcode: 215611806
Kunden, die ein solches Gerät gekauft oder in ihrem Besitz haben, werden gebeten, mit dem Verkäufer des Gerätes Kontakt aufzunehmen. Quelle mit weiteren Infos: Exquisit

Wochenreport 10/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf: BERGAMONT Fahrräder "Monolite" und "Belami Lite". Details: hier
  • Produktwarnung: Anselin Neufchatel AOP- franz. Weichkäse aus Rohmilch. Details: hier
  • Rückruf: dennree Geflügelbolognese. Details: hier
  • Rückruf via Rossmann: Babydream Baby-Müsli & Babydream Kinder-Früchtemüsli . Details: hier
  • Rückruf via HEMA: Eisenbahnset, Artikelnummer: 15.12.2235 . Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Erdnuss): Baklava - Türkisches Blätterteiggebäck von Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG. Details: hier
  • Produktwarnung: Chtoura Garden Ground Sesame Paste. Details: hier
  • Rückruf via Rossmann: GENUSS PLUS gesalzene Maiswaffeln & enerBiO Maiswaffeln mit Meersalz. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 10/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 7. März 2019

Neues Online-Beratungsportal für Jungen, Männer und Väter

Im neuen Online-Beratungsportal für Jungen, Männer und Väter "https://maennerberatungsnetz.de" (gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) können Interessierte mit Hilfe einer interaktiven Karte aus elf Beratungsfeldern wählen und männerspezifische Beratungsangebote in ihrer Nähe in Deutschland, Österreich und der Schweiz finden. Dazu genügt die Eingabe der Postleitzahl.

Das gebotene Themenspektrum ist breit gefächert. Es reicht z.B. von Arbeit und Vereinbarkeit, Sexualität, Familie und Partnerschaft über Gesundheit und Pflege bis hin zu Krise, Gewalt, Obdachlosigkeit und Haft.

Zur Auswahl stehen Einzel- und Gruppenberatung oder Selbsthilfegruppen, aber auch Rechtsberatung und Coaching.

Mittwoch, 6. März 2019

Sicherheitslücken in Google Android und Google Chrome

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Google-Anwendungen veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung?

Abgeknickte Bäume, Dachziegel auf dem Auto, Schäden durch Blitzeinschlag etc -  aufgrund der derzeitigen Wetterlage in Teilen Deutschlands stellt sich für viele Verbraucher wieder die Frage: Welche Versicherung haftet für bestimmte Schäden, die durch Mutter Natur entstehen?

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher ein Special veröffentlicht, in dem die häufigsten Schadens-Szenarien durch Unwetter beschrieben werden und wer im Falle eines Falles unter welchen Umständen dafür zahlt:

Untergeschobene oder aufgedrängte Verträge: Maßnahmen gegen Telefonabzocke geplant

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort [*] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass  als Reaktion auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden wegen untergeschobenen oder aufgedrängten Verträgen und im Ergebnis der Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2017 geprüft wird, ob durch die Einführung einer Textformbestätigung des telefonischen Vertragsabschlusses (Bestätigungslösung) ein verbesserter Schutz erreicht werden kann.

In der Antwort heißt es weiter, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen besonders die Energiebranche von unseriösen Geschäftspraktiken betroffen sei. Deswegen sind bereits im vergangenen Jahr intensive Gespräche mit Vertretern der Energiebranche geführt worden.

Für Sommer 2019 plane das Bundesjustizministerium einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, mit dem durch eine Bestätigungslösung der Verbraucher vor einem ungewollten Anbieterwechsel geschützt wird.

Quelle: Deutscher Bundestag, 05.03.2019 (hib 236/2019)

[*] Antwort der Bundesregierung (PDF): 19/8049

Dienstag, 5. März 2019

Rückruf: BERGAMONT Fahrräder "Monolite" und "Belami Lite"

Weil es in der Rahmenkonstruktion einen Fehler geben könnte und der Rahmen deswegen brechen kann (Sturzgefahr) ruft BERGAMONT Fahrräder des Typs "Monolite" (Modelljahr 2010) und "Belami Lite" (Modelljahr 2011) zurück.

Weitere Details: BERGAMONT Sicherheit & Rückrufe

Neu und kostenlos online vom Zoll: "Abgabenrechner Reiseverkehr"

Die kostenlose Smartphone-App "Zoll und Reise" vom Zoll liefert Reisenden bereits seit längerer Zeit wertvolle Dienste. Mehr darüber hier: App "Zoll und Reise"

Der Zoll hat für Nutzer seiner Webseite nun auch eine adäquate Funktion zur Verfügung gestellt: der Abgabenrechner Reiseverkehr. Mit seiner Hilfe sollen Reisende den Durchblick durch die vielen Einfuhrbestimmungen behalten und dafür gesorgt werden, dass die Rückkehr aus dem Ausland ohne Überraschungen verläuft.

Er gibt Antworten auf Fragen wie z.B.: Wie viele Zigaretten darf ich mitbringen? Wie berechnet sich der Abgabenbetrag? Was passiert, wenn ich etwas Verbotenes dabeihabe? Was ist beim Artenschutz oder bei gefälschten Produkten zu beachten?

Montag, 4. März 2019

Produktwarnung: Anselin Neufchatel AOP- franz. Weichkäse aus Rohmilch

Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt warnt wegen nachgewiesenen Shiga-Toxin bildende E.coli vor folgendem Produkt:
  • Anselin Neufchatel AOP, franz. Weichkäse aus Rohmilch
    Inverkehrbringer: Ruwisch & Zuck Die Käsespezialisten GmbH & Co. KG
    Verpackungseinheit: 200g
    Haltbarkeit: 28.02.2019 (MHD)
    Los-Kennzeichnung: FR 76.567.002 CE, EAN-Code: 3760013690106
Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Rückruf: dennree Geflügelbolognese

Wegen eines unerwünschten Wachstums von Mikroorganismen ruft der Bio-Hersteller Dennree zurück:
  • dennree Geflügelbolognese
    Verpackungseinheit: 350 g
Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Rückruf via Rossmann: Babydream Baby-Müsli & Babydream Kinder-Früchtemüsli

Weil sich darin Teile von Apfelstielen befinden könnten, ruft die Drogeriemarktkette Rossmann zurück:
  • Babydream Baby-Müsli
    EAN 4305615541662
    MHD 18.12.2019
  • Babydream Kinder-Früchtemüsli
    EAN 4305615649023
    MHD 19.12.2019
Bei der Rückgabe wird der Kaufpeis erstattet. Quelle mit weiteren Details: Rossmann

Achtung, Allergiker (Erdnuss): Baklava - Türkisches Blätterteiggebäck von Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG

Weil das Produkt nicht deklarierte Erdnussbestandteile enthält, wird zurückgerufen:
  • Baklava - Türkisches Blätterteiggebäck
    Von: Kutucuoglu Backwaren GmbH & Co. KG
    Verpackungseinheit: 800 g Verpackung und 4 kg Aluschale zur losen Abgabe
    Haltbarkeit: 09.02.2019 bis 19.03.2019
    Produktionsdatum: 01.01.2019 bis 09.02.2019
Kunden, die nicht allergisch auf Erdnüsse reagieren, können das Produkt bedenkenlos verzehren. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Produktwarnung: Chtoura Garden Ground Sesame Paste

Weil darin Salmonellen nachgewiesen wurden, gibt es eine Produktwarnung vor:
  • Chtoura Garden Ground Sesame Paste
    Verpackungseinheit: 800 g
    MHD: 10/2021
    Los-Kennzeichnung: L#270-O PT O-TF
Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

BSI warnt vor IT-Geräten mit vorinstallierter Schadsoftware

Wer sich ein Smartphone oder Tablet über den Online-Handel kauft, läuft in Gefahr, dass sich darauf bereits vorinstallierte Schadsoftware befinden kann. Das hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach eigenen Angaben zuerst bei einem Tablet festgestellt.

Und es ging noch weiter: vorinstallierte Schadsoftware befand sich laut Analyse noch auf weiteren IT-Geräten. Hier die Pressemitteilung mit den Details:

Darmkrebsmonat März 2019: Infos zu Vorbeugung und Früherkennung

Nach Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erkranken pro Jahr rund 33 100 Männer und 27 900 Frauen in Deutschland an Darmkrebs. Das Risiko nimmt mit dem Lebensalter zu.

Wenn nahe Verwandte wie Eltern, Geschwister oder Kinder an Darmkrebs oder einer Vorstufe erkrankt sind, erhöht sich das Risiko. Menschen mit einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung sind häufiger von Darmkrebs betroffen und sollten sich bereits in jungen Jahren über die Früherkennungsuntersuchungen informieren.

Generell haben Frauen und Männer ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Darmkrebs. Ziel ist es, Darmkrebs früh festzustellen und damit die Heilungschancen zu erhöhen.

Wichtig zu wissen: Darmkrebs verursacht in den frühen und damit noch gut behandelbaren Stadien häufig keine Beschwerden. Ob eine Früherkennungsuntersuchung in Anspruch genommen wird, ist eine persönliche Entscheidung.

Die BZgA informiert im Frauen- und Männergesundheitsportal zu Untersuchungen zur Darmkrebsfrüherkennung sowie über deren Nutzen und Risiken; auch was die Entstehung von Darmkrebs begünstigt und wie Frauen und Männer der Erkrankung vorbeugen können:

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