Mittwoch, 6. März 2019

Untergeschobene oder aufgedrängte Verträge: Maßnahmen gegen Telefonabzocke geplant

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort [*] auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass  als Reaktion auf zahlreiche Verbraucherbeschwerden wegen untergeschobenen oder aufgedrängten Verträgen und im Ergebnis der Evaluierung des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2017 geprüft wird, ob durch die Einführung einer Textformbestätigung des telefonischen Vertragsabschlusses (Bestätigungslösung) ein verbesserter Schutz erreicht werden kann.

In der Antwort heißt es weiter, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen besonders die Energiebranche von unseriösen Geschäftspraktiken betroffen sei. Deswegen sind bereits im vergangenen Jahr intensive Gespräche mit Vertretern der Energiebranche geführt worden.

Für Sommer 2019 plane das Bundesjustizministerium einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag, mit dem durch eine Bestätigungslösung der Verbraucher vor einem ungewollten Anbieterwechsel geschützt wird.

Quelle: Deutscher Bundestag, 05.03.2019 (hib 236/2019)

[*] Antwort der Bundesregierung (PDF): 19/8049

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