Wer in eine Unternehmensbeteiligung oder geschlossene Fonds investiert, kann im Insolvenzfall auch noch Jahre später dazu verpflichtet werden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Nicht immer klären Unternehmen und Fondsgesellschaften in ihren Mitteilungen darüber deutlich auf.
Die "Marktwächter" von der Verbraucherzentrale erklären hier, was Anleger am Grauen Kapitalmarkt darüber wissen sollten:
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