Die häusliche 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Betreuungskräfte zählt mittlerweile zu einer der wichtigsten Säulen der ambulanten Versorgung. Allerdings ist dieser Bereich ungesteuert und
unreguliert gewachsen. In Deutschland existiert zur häuslichen 24-Stunden-Betreuung keine
spezifische, diese Nische betreffende, gesetzliche Regelung; Vertrags-
und Arbeitsgestaltungen sind intransparent.
Daher wird diese Form der
Betreuung von Pflegebedürftigen als „Grauer Pflegemarkt“ bezeichnet.
Seit 01.12.2018 existiert das Projekt „Verbraucherschutz im Grauen Pflegemarkt stärken“. Es wurde von der Verbraucherzentrale Berlin gestartet und wird nun in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen
Brandenburg und Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Es wird durch das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert und soll bis zum 30. November 2020 andauern.
Ziel dieses Projekts ist es, Verbraucherschutzdefizite in der häuslichen 24-Stunden-Betreuung zu untersuchen. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, welche Probleme Verbraucher
bei der Organisation und Gestaltung der häuslichen 24-Stunden-Betreuung haben und wie sie diese gegenwärtig lösen. Info-Telefon und
Marktuntersuchungen sind Teil des Projekts.
Aus den Ergebnissen werden Informationsmaterialien und verbraucherpolitische Forderungen abgeleitet. Hier geht es zur Startseite mit weiteren Infos und Tipps zu diesem Thema:
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