Dienstag, 12. März 2019

BZgA warnt: Risiken von elektrischen Zigaretten nicht unterschätzen!

Vor dem Hintergrund der Einführung neuer nikotinhaltiger E-Produkte in den deutschen Markt warnt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vor den Risiken des Konsums dieser Produkte, insbesondere für Jugendliche.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt:

Die Inhalation des Dampfs nikotinhaltiger E-Produkte birgt einerseits das Risiko der Entwicklung einer Abhängigkeit von Nikotin, andererseits belastet Nikotin als Zellgift den Körper nachhaltig und schafft erhebliche gesundheitliche Risiken, vor allem für das Herz-Kreislauf-System. 

Darüber hinaus steht Nikotin im Verdacht, die Entstehung und das Wachstum von Krebszellen zu fördern. Vom Konsum nikotinhaltiger E-Produkte ist daher unbedingt abzuraten. Diese gehören aufgrund des hohen Abhängigkeitspotenzials von Nikotin vor allem nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.

In Deutschland ist Minderjährigen der Konsum von E-Zigaretten gemäß Jugendschutzgesetz (§10 JuschG) grundsätzlich verboten. Studienergebnisse der BZgA aus dem Jahr 2016 haben dennoch gezeigt, dass rund 13 Prozent der 12- bis 17-Jährigen in ihrem Leben schon einmal E-Zigaretten ausprobiert haben.

Bei vielen der nikotinhaltigen Liquids für E-Zigaretten sind die Geschmackrichtungen besonders auch für jüngere Menschen verlockend; Mango, Bubble Gum oder Cola beispielsweise können den Eindruck vermitteln, es handle sich dabei um harmlose Lifestyle-Produkte.

Die BZgA informiert Jugendliche unter www.rauch-frei.info und Erwachsene unter www.rauchfrei-info.de über die Risiken des Rauchens und des Konsums von E-Produkten.  |  Quelle: BZgA

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