Empfehlung vom Bundesamt für Scherheit in der Informationstechnik (BSI) via Bürger-Cert:
Installieren Sie möglichst zeitnah die von Google für den Chrome Browser bereitgestellten Sicherheitsupdates.
Betroffene Systeme:
Google Chrome vor 42.0.2311.135
Apple Mac OS X
GNU/Linux
Microsoft Windows
Grund für das Update: Der Google Chrome Browser vor Version 42.0.2311.135 enthält zwei Sicherheitslücken, die von dem verfügbaren Sicherheitsupdate behoben werden. Diese Sicherheitslücken erlauben einem Angreifer aus dem Internet verschiedene Angriffe auf Ihr System durchzuführen, wie u. a. das Ausführen beliebiger Befehle, durch die ein Angreifer Ihr System massiv schädigen oder übernehmen kann.
Wie die Bundesregierung mitteilt, hat jeder EU-Bürger 2010 im Durchschnitt rund 200 Plastiktüten verwendet. In den einzelnen Ländern ist der Verbrauch sehr unterschiedlich. Dänen und Finnen benutzten nur vier Einwegtüten pro Kopf, Irland 18. Deutschland lag mit 70 Tüten im Mittelfeld. Das Schlusslicht bildeten Polen und Portugiesen mit 450 Tüten pro Kopf.
Der Plan ist, innerhalb von fünf Jahren den Verbrauch von Einwegtüten von durchschnittlich rund 200 auf 35 pro Kopf zu senken. Um dies zu erreichen, können nach den Vorstellungen der Parlamentarier die Länder den Verbrauch der Tüten verbieten oder Gebühren oder Steuern darauf erheben.
Wie der ADAC vorhersagt, wird es am kommenden Wochenende wieder voller auf den Autobahnen und Bundesstraßen. Den Tag der Arbeit am Freitag werden viele für ein verlängertes Wochenende nutzen und in einen kurzen Urlaub starten. Dazu kommt der Start der Maiferien in den Niederlanden.
Die meisten Staus erwartet der Automobilclub am Donnerstag- und am Sonntagnachmittag. Am Freitag und am Samstag kommt es vor allem bei schönem Wetter zu örtlichen Behinderungen auf den Straßen in die Naherholungsgebiete. Die Staustrecken laut dem ADAC:
Nach Angaben der Verbraucherzentralen ebben die Beschwerden zu zweifelhaften Inkassoforderungen nicht ab. Unseriöse Anbieter ziehen mit Ankündigungen zu Schufa-Einträgen, Zwangsvollstreckungen und Hausbesuchen alle Register und nutzen die Verunsicherung der Verbraucher aus.
Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen sagt: "Viele Betroffene zahlen, um ihre Ruhe zu haben oder weil sie eingeschüchtert sind".
In einer gemeinsamen Aktion wollen die Verbraucherzentralen gegen dubiose Inkassopraktiken aktiv werden und benötigen dafür die Mithilfe der Verbraucher vor Ort. Vom 01. Mai bis zum 31. August erfassen sie daher Beschwerden in ihren Beratungsstellen.
Die Kontaktdaten zu einer Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland finden Betroffene auf der jeweiligen Homepage; und die wiederum findet man mit einem Klick auf das entsprechende Bundsland auf dieser Seite: https://www.verbraucherzentrale.de/home
Hintergrund ist die Frage: Beherrschen immer noch unseriöse Anbieter den Markt?
Grund für diese Maßnahme: in dem genannten Produkt wurden Shigatoxin bildende E. coli (STEC, stx I) Bakterien festgestellt. Quelle und weitere Details dazu: Lebensmittelwarnung.de und Clean Kids
Zwei Ulmer buchen einen Urlaub auf den Malediven: viel Sonne, Luxus und Ruhe. So war der Plan, doch stattdessen: Baustellen, Dreck und Lärm. Ein gravierender Reisemangel, oder? Die SWR-Verbrauchersendung MARKTCHECK hat die enttäuschten Urlauber besucht:
In den letzten Jahren gab es in den Medien immer mal wieder Berichte darüber, dass Wassersparen in Deutschland nicht wirklich sinnvoll ist (z.B. hier)
Gründe für die Kritik am Wassersparen sind u.a.: in den Abwasserrohren können sich Fäulnis oder Korrosion (Rost / Verwitterung) bilden, weil die Haushalte durch das Wassersparen weniger Abwasser zum Durchspülen der Rohre erzeugen. So kann es für die Wasserwerke in einigen Gebieten notwendig werden, die Abwasserrohre mit Trinkwasser nachzuspülen.
Auch soll z.B. die Wassergüte darunter leiden, wenn zu wenig Trinkwasser durch die Rohre fliesst - weil eben nicht genug davon abgezapft wird. Denn stagnierendes Trinkwasser, das längere Zeit in den Leitungen steht, kann sich qualitativ verschlechtern.
Das Umweltbundesamt informierte in einer Pressemitteilung darüber (hier), dass
Die Verbraucherzentrale Saarland rät Nutzern / Kunden von Internetdiensten, auch diese gern als "Gold des 21. Jahrhunderts" bezeichneten Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht.
Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll. Mehr darüber erfahren Sie hier: vz Saarland
ALDI NORD bittet seine Kunden, das Produkt „Leder-Fingerhandschuhe“ des Lieferanten „Global Im- und Export GmbH“ in eine der ALDI NORD-Filialen zurückzubringen. Der Artikel wurde ab Dezember 2014 in allen ALDI NORD-Filialen verkauft.
Grund dafür: nach Angaben des Unternehmens wurde bei einer Untersuchung in einem Paar Leder-Fingerhandschuhe eine erhöhte Belastung mit Chrom (VI) nachgewiesen. Quelle mit weiteren Infos: ALDI NORD Rückruf
TOYS `R` US und FEBER informieren in einem Sicherheitshinweis darüber, dass einige Ladegeräte
CE 12 V einer bestimmten Produktionsserie für Kinder-Elektrofahreuge unter bestimmten Bedingungen bei unsachgemässer Anwendung eine Gefahr während ihrer Benutzung darstellen können. Weitere Details gibt es hier (PDF 1,2 MB): FEBER Sicherheitshinweis
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Preisvergleich bezüglich der Nebenleistungen bei sieben bundesweit tätigen Autovermietern durchgeführt.
Abgefragt wurden die Kosten für Kindersitz und Navi sowie fürs Nachtanken. Hier die Ergebnisse des Vergleichs: Nebenkosten-Check bei Mietwagen
Am 18.03.2015 hat das Bundeskabinett hat den von Bundesbauministerin Barbara Hendricks vorgelegten Gesetzentwurf zur Wohngeldreform beschlossen. Er sieht eine Erhöhung des Wohngelds für rund 870.000 Haushalte vor, darunter rund 90.000 Haushalte, die bisher auf Leistungen aus der Grundsicherung angewiesen waren. Die Reform soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
2012 erhielt ein Zwei-Personen-Haushalt durchschnittlich 112 Euro Wohngeld monatlich. Nach der Reform werden es im Durchschnitt 186 Euro im Monat sein. Die Leistungsverbesserungen sollen gerade auch Familien und Rentnern zugutekommen.
Wer überhaupt bereits Anspruch auf Wohngeld hat und weitere wichtige Infos dazu gibt es hier:
Heute, am 25.04.2015 ist Welt-Malaria-Tag. Malaria ist weltweit eine der bedeutendsten Infektionskrankheiten; übertragen wird sie durch Plasmodien (Parasiten) und durch Stechmücken. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) wird Malaria überwiegend in Ländern Afrikas, Asiens und
Südamerikas erworben, wobei Afrika mit etwa 90% der Fälle am meisten
betroffen ist. Jährlich sterben 600.000 Menschen weltweit an Malaria.
Auch werden jährlich mehrere hundert Erkrankungen nach Deutschland
importiert; laut dem RKI treten besonders viele Fälle bei Reisen in
westafrikanische Länder und nach Kenia auf; außerhalb von Afrika sind Indien und Pakistan die wichtigsten Infektionsländer.
Anlässlich des heutigen Weltmalariatages hat das RKI seinen Ratgeber für Ärzte zum Thema Malaria aktualisiert: RKI-Ratgeber für Ärzte (Der Ratgeber ist auch im Epidemiologischen Bulletin 17/2015veröffentlicht.)
Das RKI empfiehlt Reisenden: Wer in ein
Malaria-Endemiegebiet reist, sollte sich vorher von einem Arzt mit
entsprechender Erfahrung über das Malariarisiko und die
erforderlichen Vorsorgemaßnahmen beraten lassen.
(Das RKI selbst führt keine
reisemedizinische Beratung durch.) Quelle: RKI
Die Verbraucherzentralen Sachsen und Hessen haben über ein halbes Jahr
die Vertriebspraxis von Versicherungsverträgen bei Ratenkrediten
untersucht und ausgewertet. Der Bericht ist hier veröffentlicht (PDF 1,8 MB): www.verbraucher.de/restkreditversicherungen-bericht-2015 .
Zur Erklärung: eine Restkreditversicherung ist eine Versicherung, welche die Rückzahlung der Raten zum Beispiel im Todesfall des Kreditnehmers absichern, damit diese nicht die Erben belasten (man kann auch Schulden erben, wenn man das Erbe nicht ausschlägt. Die Erben erfahren aber vor der Entscheidung, ob sie das Erbe annehmen allerdings nicht, ob es sich dabei um Schulden handelt).
Dazu können sich Kreditnehmer damit auch gegen
weitere Risiken versichern, die die Rückzahlung des Kredits gefährden
(zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder Arbeitslosigkeit).
Nach Informationen der Verbraucherzentralen werden jährlich ca. 300.000 neue Verträge abgeschlossen. Insgesamt
existieren rund 1,5 Millionen Policen mit einer Gesamtversicherungssumme
von mehr als 10 Milliarden Euro.
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Der Streik bei der Deutschen Bahn endet heute Abend (23. April 2015) um 21.00 Uhr. Berufstätige und andere Reisende, die auf die Bahn angewiesen sind, müssen sich während solcher Streiks mit Verzögerungen oder gar Ausfällen arrangieren. (Hier gibt es die aktuellen Infos zum Bahnverkehr: DB)
Welche Rechte die Bahnkunden bei einem Streik haben und wann es z.B. wieviel Entschädigung gibt erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern in dieser Meldung: Bahnstreik: Die Rechte der Kunden
Falls Ihnen Ihre Bank als Ausweg aus Zinstief und gestiegenen Aktienkursen eine standardisierte Vermögensverwaltung oder einen Mischfonds vorgeschlagen hat, sollten sie dieses Angebot kritisch überprüfen.
Volker Schmidtke, Referent für Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Berlin dazu: "Viele sicherheitsorientierte Misch- oder Vermögensverwaltungsfonds machen angesichts der Niedrigstzinsen in sich keinen Sinn mehr." Warum das so ist und weitere Infos zum Thema: vz Berlin
Kaum einer weiß davon: es kann sich auch Schimmel in modernen Kaffeevollautomaten bilden - trotz bequemer Reinigungsprogramme. Was kommt davon in unsere Tassen und wie gesundheitsgefährdend sind die Bakterien per Knopfdruck? Die SWR-Verbrauchersendung MARKTCHECK deckt auf:
Wie der ADAC vorhersagt werden Reisende, die an diesem Wochenende zwischen der Ostsee und den Alpen unterwegs sind, ihr Ziel weitgehend ohne größere Störungen erreichen. Nur am Freitagnachmittag kommt es im Berufsverkehr der Ballungszentren zu örtlichen Behinderungen; zu kürzeren Staus kann es vereinzelt auch in den Baustellenbereichen kommen. Die Baustellenstrecken sind:
Lenovo erweitert seinen Rückruf vom vom 27. März 2014 (wir berichteten darüber hier - d. Red.) und ruft freiwillig ca. 200.000 Lithium-Ionen-Akkus in den USA und Kanada zurück. Diese Akkus wurden für den Gebrauch mit ThinkPad-Notebook-Computern hergestellt und zwischen Februar 2010 und Juni 2012 ausgeliefert.
Im Interesse der öffentlichen Sicherheit bietet Lenovo allen Kunden den kostenlosen Austausch der betroffenen Akkus an.
Bis zur Lieferung eines Austauschakkus sollten Sie den Akku bei ausgeschaltetem System entfernen und den ThinkPad nur über Netzteil und Netzkabel mit Strom versorgen.
Wie das Umweltbundesamt (UBA) mitteilt, könnte das geplante Freihandelsabkommen TTIP bei falscher Ausgestaltung zu einer Aufweichung strengerer EU-Umweltstandards führen.
Blei und Quecksilber etwa sind in der EU für Elektrogeräte verboten, in den USA aber in einzelnen Bundesstaaten noch erlaubt. Ein neues Positionspapier des UBA zu TTIP hält eine verstärkte Zusammenarbeit mit den USA aber gleichwohl für sinnvoll: etwa beim Abbau umweltschädlicher Subventionen. Quelle: Umweltbundesamt
Video zum Thema: Wiso vom 20.04.2015 (Achtung: Videos in Mediatheken werde oft nur wenige Tage online gestellt; bei Interesse möglichst zeitnah anschauen)
Viele junge Menschen träumen davon, ein erfolgreiches Model zu werden. In Casting-Sendungen im TV oder im Internet verfolgen sie, wie "normale" Mädchen und Jungs dank viel Styling und professionellen Kamerateams zu "Super"-Models werden.
Doch die Model-Branche ist ein knallhartes Business - und natürlich geht es auch da den Agenturen in erster Linie ums Geld. Dieses Geld verdienen die Modelagenturen in der Regel aber erst, wenn sie dem jeweiligen Model einen Auftrag erfolgreich vermittelt haben.
Wer allerdings bereit dafür ist, für die eigene Modelkarriere in spe erst einmal Geld zu zahlen, bevor überhaupt ein Auftrag vermittelt und das erste Geld dafür verdient wurde, sollte an diesem Punkt vorsichtig sein. Die Verbraucherzentrale Hamburg dazu:
Nachdem wir gestern bereits die Streikankündigung von der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) veröffentlicht haben (hier) gibt es hier nun auch wichtige Neuigkeiten zum Streik von der Deutschen Bahn: DB
Mozilla hat ein neues Update für den Firefox-Browser herausgebracht (Version: 37.0.2) Um eventuelle Sicherheitslücken zu schließen, empfiehlt es sich grundsätzlich, zeitnah Software upzudaten.
Wie Sie nachsehen können, welche Firefox-Version gerade bei Ihnen läuft und wie man das Update startet, können Sie hier nachlesen (die Prozedur ist die selbe, auch wenn dies die Beschreibung vom letzen Update ist): Klick
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt macht darauf aufmerksam dass im hart umkämpften europäischen Glücksspielmarkt immer mehr Anbieter auf den deutschen Markt drängen, die über das Internet ohne die zwingend erforderliche deutsche Lizenz Plagiate der staatlichen Lotterien (wie bspw. LOTTO 6aus49 oder auch Eurojackpot) anbieten.
Durch die Art und Aufmachung solcher Internetseiten wird den Spielern suggeriert, dass sie an den bekannten Lotterien der staatlichen Veranstalter teilnehmen. In Wirklichkeit – dies steht oft im Kleingedruckten - erfolgt die Teilnahme an der eigenen privaten Lotterie des bspw. in England bzw. Gibraltar ansässigen und dort lizensierten Anbieters.
Die Gefahr dabei: wenn es sich um unerlaubtes Glücksspiel in Deutschland handelt, wird der Abschluss dieser Spielverträge auch von der deutschen Rechtsordnung missbilligt (§§ 763, 134 BGB). Sollte dann ein Spieler etwas gewinnen, kann die Auszahlung durch den Veranstalter verweigert werden. Einen Anspruch auf den Gewinn wird ein Spielteilnehmer gerichtlich wohl nicht durchsetzten können.
Jetzt startet sie wieder, die Spargelsaison. Dabei gibt es vor allem so früh nicht nur Spargel aus Deutschland im Angebot, sondern preiswerter z.B. auch aus Griechenland und Spanien. Doch wie frisch ist der günstigere, importierte Spargel und wie gut schmeckt er im Vergleich zur deutschen Ware?
Die SWR-Verbrauchersendung MARKTCHECK schaute sich die Reisewege des Importspargels an und machte mit Hilfe eines Kochs einen Geschmackstest:
Video: marktcheck auf YouTube
Hier die Direktlinks zu zu den im Video erwähnten Spargelrezepten auf der Seite von MARKTCHECK von Marcel Mente (Restaurant "Der Zauberlehrling" in Stuttgart):
Pressemitteilung von der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL):
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat das Zugpersonal in
den Eisenbahnverkehrsunternehmen der Deutschen Bahn erneut bundesweit
zum Arbeitskampf aufgerufen.
Der Streik beginnt im Personenverkehr am
22. April um 2 Uhr und endet am 23. April 2015 um 21 Uhr. Der Streik im
Personenverkehr dauert somit 43 Stunden.
Der Güterverkehr wird bereits
vom 21. April um 15 Uhr bis zum 24. April 2015 Uhr um 9 Uhr bestreikt
(66 Stunden).
Wer auf den richtigen Sonnenschutz achtet und Sonnenbrand vermeidet, verringert nicht nur die Gefahr, später an Hautkrebs zu erkranken. Zu viel Sonnenstrahlung lässt die Haut auch vorzeitig altern. Und wer will schon mit 40 aussehen wie ein schrumpeliges Grillwürstchen?
Wann Sonnenschutz nötig ist, lässt sich am sogenannten UV-Index ablesen. Er gibt die Stärke der ultravioletten Strahlung der Sonne an. Je höher der UV-Index, desto stärker ist die UV-Strahlung und desto schneller entsteht ein Sonnenbrand.
Wie hoch der UV-Index an einem Tag werden kann, zeigt die UV-Prognose, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) von April bis September immer montags, mittwochs und freitags hier veröffentlicht: UVI 3-Tages-Index
Grundsätzlich gilt: Je empfindlicher man auf Sonne reagiert und je höher der UV-Index ist, desto eher und konsequenter sind Sonnenschutzmaßnahmen zu ergreifen:
Zeeman ruft einige Damen-Ohrringe zurück. Bei einer Kontrolle wurde festgestellt, dass diese Ohrringe einen zu hohen Nickelanteil enthalten, was zu
allergischen Reaktionen führen kann. Hier der Filialaushang (PDF 1,1 MB) mit weiteren Infos und Bildern der betroffenen Modelle: Wichtige Sicherheitswarnung
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) sind Negativzinsen für Verbraucher rechtlich unzulässig. Zwar könne bei Neuverträgen negative Zinsen explizit vereinbart werden, Begriffe wie der des Sparkontos wären dann aber laut vzbv irreführend.
Der Hintergrund: Banken müssen derzeit dafür zahlen, wenn sie über Nacht Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) halten. Seit September 2014 liegt dieser negative Zinssatz bei 0,2 %. Es gibt bereits erste Banken, die auf hohe Guthaben negative Einlagezinsen erheben. Der vzbv behhält sich juristische Schritte vor, sollten Banken die Negativzinsen an Verbraucher in unzulässiger Weise weitergeben. Quelle mit weiteren Details: vzbv
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über den hohen Anteil an Gray- und Schadsoftware bei Apps, ein Sicherheitsupdate für Router von D-Link - das laut Meldung allerdings eine weitere Lücke einbaut und und weitere News, die Sie als als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollten: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Vermieter seinem Mieter grundsätzlich fristlos kündigen kann, wenn dieser sich weigert, Zugang zu gemieteten Räumen gewähren - wenn es etwa um Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme geht.
Der konkrete Fall: eine Vermieterin stellte an ihrem Dachboden im Jahr 2010 einen Befall mit Hausschwamm fest. Dieser Dachstuhl befindet sich an einer vermieteten Wohnung. Die Mieter dieser Wohnung zogen deshalb im November 2010 in ein Hotel, um der Vermieterin den Zugang für die Notmaßnahmen zu ermöglichen und nach Beendigung der Notmaßnahme erhielten sie die Wohnung wieder zurück.
Mit einer Alarmmeldung empfiehlt das Bürger-Cert vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dringend, die Sicherheitsupdates zeitnah über die
Windows-Update-Funktion zu installieren. Alternativ können die
Sicherheitsupdates auch von der Microsoft-Webseite heruntergeladen
werden.
Mehr darüber und die weiterführenden Links finden Sie hier: Bürger-Cert
Die Verbraucherzentrale Bremen stellt in diesem Bericht und den dort verlinkten Seiten verschiedene Produkte und Substanzen vor und weist auf offizielle Warnungen vor schädlichen Mitteln hin: Lebensmittel für Sportler
Eigentlich ist dies "nur" ein Werbespot von Sony für die Unterwasserkamera "Sony Cyber-Shot TX30". Aber anstatt z.B. einen Taucher dabei zu filmen, wie er damit unter Wasser Bilder knipst, entschied sich Sony für einen anderen Hauptdarsteller: nämlich für einen Octopus namens "Rambo" - und das macht den Spot erst richtig interessant.
Das kluge Tier lebt im "Sea Life Aquarium" in Neuseeland und hier sehen Sie den ersten "Octographen" der Welt in Action:
Video: Sony New Zealand auf YouTube
Der wisssenschaftliche Name dieser Kopffüßler lautet übrigens "Octopoda" und bedeutet "Achtfüßer". Eingedeutscht schreibt man den Namen meist mit "k" also "Oktopus", plural: "Oktopusse". Man kann die Tiere, die eine Teilgruppe der achtarmigen Tintenfische sind, auch "Kraken" nennen.
Die Tiere sind sehr intelligent und können z.B selbst herausfinden, wie man ein Glas mit Schraubverschluss öffnet, um an Futter darin heranzukommen (Video dazu: YouTube). Viele Irrgarten-Probleme löst der Octopus auch effizienter als die meisten Säugetiere. Sie verhalten sich Menschen gegenüber meist harmlos; eher neugierig und nicht aggresiv. Dass Kraken Menschen mit ihren Fangarmen erwürgen oder sogar Schiffe in die Tiefe ziehen können gehört wohl eher ins Reich der Mythen und Märchen.
Wie der ADAC meldet, werden an diesem Wochenende nur noch Urlauber aus Schleswig-Holstein aus den Osterferien zurückkehren. Demnach werden lange Staus auf den Autobahnen weitgehend ausbleiben. Allenfalls während des Berufsverkehrs in den Ballungsräumen und in den Baustellenabschnitten im Autobahnnetz können sich Staus bilden. Die Baustellenstrecken sind laut dem Automobilclub:
Vor ein paar Tagen berichteten wir über eine Bank in Dänemark, die einer Frau fürs Schuldenmachen anscheinend auch noch Geld bezahlt (hier)
Nun, irgendwie scheint das ein neues Geschäftsmodell zu werden. Jedenfalls berichtet nun auch das "Wall Street Journal" über eine spanische Bank namens "Bankinter SA" (siebtgrößter Kreditgeber des Landes nach Marktwert), die Kunden von Hypothekenkrediten einen Teil ihrer Schulden in Höhe der Negativzinsen erlässt.
Mit anderen Worten: die Kunden müssen weniger Schulden zurückzahlen, als sie gemacht haben, weil die Bank ihnen die Abwertung des Euros durch die Minuszinsen gutschreibt. Hier ist der Bericht darüber (engl): Wall Street Journal
Achtung, Satire: Demnächst müssen wir alle unsere Kontoauszüge doppelt und dreifach überprüfen. Sonst bekommt man noch Schulden in Form von Krediten, Hypotheken oder sonstwas aufgebrummt, obwohl man diese niemals beantragt hat...
Adobe hat neue Sicherheitsupdates für den Adobe Flash Player für Windows, Macintosh und Linux veröffentlicht. Mit diesen Updates werden Sicherheitslücken geschlossen, die es Angreifern ermöglichen, Kontrolle über das jeweilige Computersystem zu erlangen.
(Diese Meldung wurde aus dem englischen Security Bulletin von Adobe übernommen. Falls einer der Links zu den Download-Seiten derzeit noch nicht entsprechend weiterleitet, versuchen Sie es bitte in absehbarer Zeit erneut. Stand: 15.04.2014, 04:23 Uhr)
Betroffene Versionen:
Adobe Flash Player 17.0.0.134 und frühere Versionen
Adobe Flash Player 13.0.0.277 und frühere 13.x Versionen
Adobe Flash Player 11.2.202.451 und frühere 11.x Versionen
Zum Download der Updates:
Windows und Macintosh Update Adobe Flash Player 17.0.0.169: Adobe Flash Player Download Center, (Oder - falls aktiviert - über den automatischen Update-Mechanismus)
Für Nutzer von Google Chrome: Ihr Adobe Flash Player erhält ein automatisches Update auf die aktuelle Version
Für Nutzer vom Internet Explorer für Windows 8.x : Ihr Adobe Flash Player erhält ein automatisches Update auf die aktuelle Version wenn diese erhältlich ist.
+++ Update (15.04.2015,13.30 Uhr) +++ Nun berichtet auch das Bürger-Cert vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik darüber und gibt die Empfehlung fürs Update: hier
In ganz Deutschland finden am 16. und 17. April Tausende Tempokontrollen statt. Die Blitzeraktion beginnt am 16. April um 6 Uhr und dauert bis zum 17. April 6 Uhr.
Es wird teilweise veröffentlicht, an welchen Stellen genau geblitzt wird. Sie können dazu z.B. im Internet googeln: als Suchbegriffe "blitzmarathon 2015 messstellen" und dazu das jeweilige Bundesland eingeben. Auch hier gibt es noch Infos dazu: www.bussgeldkatalog.org , focus.de , netzwelt.de
Das Umweltbundesamt macht darauf aufmerksam, dass „kraftvolle“ Reiniger, die Sauberkeit im Handumdrehen versprechen schädlich für Mensch und Umwelt sein können. Denn „kraftvolle“ und somit häufig vergleichsweise aggressive Reiniger - wie stark saure oder stark alkalische Produkte - können Haut und empfindliche Oberflächen schädigen. Oft tragen sie das Symbol „ätzend“ oder „reizend“.
Auch Desinfektionsreiniger sind im normalen Haushalt nicht nötig und sogar schädlich. Denn sie können die Atemwege schädigen und Allergien auslösen. Bei häufiger Verwendung verunreinigen sie das Abwasser. Reiniger, die Bakterizide enthalten, sind überflüssig und können die Gesundheit gefährden.
Beim Deutschen Wetterdienst gibt es online eine Vorhersage für den aktuellen Pollenflug-Gefahrenindex in den jeweiligen Bundesgebieten.
Hier: Pollenflug-Gefahrenindex - Vorhersage können sie außer der voreingestellten Birke noch andere pollenstreuende Gewächse auswählen. Dazu klicken sie auf den kleinen Pfeil in dem Kästchen neben "Birke" und Sie haben außerdem noch die Wahl: Hasel, Erle, Esche, Gräser, Roggen, Beifuß und Ambrosia (Erwünschtes anklicken).
Neben dem voreingestellten Wort "heute" können Sie wieder mit dem Klick auf den kleinen Pfeil daneben auch noch "morgen" und "übermorgen" auswählen ("übermorgen" wird derzeit überwiegend nur Freitags eingestellt). Dann "Anzeigen" anklicken.
Der Deutsche Wetterdienst bietet zudem einen Pollenflug-Newsletter per E-Mail an. Während der Pollenflugsaison (etwa 1. Januar bis 31. Oktober) wird dieser täglich
erstellt und während des von Ihnen ausgewählten Zeitraums an Sie
versandt. Mehr Infos darüber: Pollenflug-Newsletter
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) informiert und empfiehlt:
Der Hersteller empfiehlt dringend ein Update auf die aktuelle Version
des Apple OS X Yosemite 10.10.3. Dieses Update kann von der Software
Update, bzw. von der Apple Support Webseite heruntergeladen und
installiert werden (siehe Referenz).
Betroffen sind folgende Systeme:
Apple Mac OS X
Apple Mac OS X 10.8.5
Apple Mac OS X 10.9.5
Apple Mac OS X 10.10.2
Durch dieses Sicherheitsupdate für Apple OS X Yosemite auf die Version 10.10.3 sowie Aktualisierungen für die Versionen 10.9.5 und 10.8.5 werden Sicherheitslücken geschlossen, durch die ein nicht angemeldeter Angreifer aus dem Internet, Daten auf Ihrem Rechner ausspähen oder beliebigen Programmcode auf Ihrem System ausführen kann. Dies ermöglicht dem Angreifer die Kontrolle über Ihr System zu erlangen. Ein Angreifer, der vor Ort Zugriff auf Ihr System erlangt, kann dieses zudem dauerhaft unter seine vollständige Kontrolle bringen.
Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, dürfen Mobilfunkanbieter von ihren Kunden kein Entgelt für das Versenden von Papierrechnungen verlangen. Es gehöre zu den Vertragspflichten des Anbieters, eine Rechnung in Papierform zu erstellen. Nur bei reinen Onlineangeboten gilt diese Regelung nicht.
Dies ist vor allem für ältere Verbraucher eine enorme Verbesserung; denn viele von ihnen haben oft keine Möglichkeit, online Rechnungen abzurufen und zu prüfen. Wie die Verbraucherzentrale weiter informiert könne Kunden, die bereits ihrem Telefonanbieter Gebühren bezahlt haben diese in voller Höhe rückwirkend bis zum 1. Januar 2012 zurückfordern. Quelle mit den weiteren rechtlichen Details: vz Bayern
Der kostenlose Ratgeber "das baby" von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geht mit vielen praktische Tipps ausführlich auf Themen ein, die Eltern im Alltag erfahrungsgemäß besonders beschäftigen. Es geht um die praktischen Dinge fürs Baby - von der Windel bis zum Autositz - aber auch um Fragen zur Ernährung des Babys, zum Babyschlaf, zu den Früherkennungsuntersuchungen und zum Impfen.
Es werden die enormen Entwicklungsschritte beschrieben, die ein Kind im ersten Lebensjahr macht, aber auch, was Eltern tun sollen, wenn das Kind krank ist und zum Beispiel Fieber oder Bauchschmerzen hat.
Rechtliche Aspekte wie Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit sowie ein umfangreiches Adressverzeichnis, beispielsweise zu Hilfe und Unterstützung, runden den Ratgeber ab und machen ihn zu einem zu einem hilfreichen Begleiter für Eltern, die ihr Kind auf seinem Weg vom Baby zum Kleinkind feinfühlig unterstützen möchten. Der Ratgeber kann kostenlos als PDF heruntergeladen werden und ist ebenfalls kostenlos als eBook für den iBooks-Reader (Apple) erhältlich.
Hier gibt es noch mehr Infos und auch die Links zum Downloaden: BZgA
Als deutscher Tourist oder für im Ausland ansässige Deutsche kann es hilfreich sein, wenn man über die Deutschen Auslandsvertretungen informiert ist. Darüber Bescheid zu wissen ist vor allem auch bei Aufenthalten in "Krisengebieten" empfehlenswert.
Der Sammelbegriff "Deutsche Auslandsvertetungen" beinhaltet überwiegend Deutsche Botschaften im Ausland; es gibt daneben aber auch Generalkonsulare, Berufskonsulare, Ständige Vertretungen und sonstige Auslandsvertretungen. Insgesamt betreibt das Auswärtige Amt ein weltweites Netz von über 230 Auslandsvertretungen.
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 27.01.2015 rechtskräftig beschlossen, dass eine Betroffene, die wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit verfolgt wird, sich nicht auf den Eintritt der Verfolgungsverjährung berufen kann, wenn die Verjährung rechtsmissbräuchlich herbeigeführt wurde.
Der Fall: eine Frau fuhr mit ihrem BMW mit einer Geschwindigkeit von 112 km/h auf einer Straße, für die nur 70 km/h als Höchstgeschwinigkeit zugelassen ist. Sie fuhr demnach 42 km/h zu schnell. Für diese Ordnungswidrigkeit schickte ihr die zuständige Behörde einen Anhörungsbogen, der die Frau persönlich erst einmal nicht erreichte.
Wie die Internetseite von "mimikama"* meldet, bekommen derzeit viele WhatsApp User eine Nachricht zugestellt; angeblich gäbe es neue WhattsApp-Funktionen.
Mimikama klärt auf: es gibt keine der versprochenen Zusatzfunktionen; nachdem man wie verlangt an 10 Freunden eine Einladung versendet und seine Telefonnummer eingetragen hat, ist damit ein Abo für 4,99 € die Woche abgeschlossen. Quelle mit weiteren Details und Screenshots: mimikama
*mimikama.at ist nach eigenen Angaben eine internationale Koordinationsstelle zur Bekämpfung von Internetmissbrauch und zentrale Anlaufstelle für Internetuser, die verdächtige Internetinhalte melden möchten.
Wir vom v-mag empfehlen gerade auch den jungen Leuten, die sich viel in den "Sozialen Netzwerken" wie z.B. Facebook aufhalten, öfter mal auf die Homepage von Mimikama zu schauen (http://www.mimikama.at).
Denn so einiges an kuriosen Dingen, die in diesen Netzwerken kursieren werden bestenfalls nur zum Klicksammeln eingestellt; schlimmstenfalls stecken dahinter Abofallen, kostenpflichtige Abmahnungen und andere Dinge, um von den Usern Geld zu kassieren.
In Zeiten der Niedrigzinsphase lohnt es sich für Sparer eigentlich nicht mehr, Geld auf einem Bankkonto anzusparen. Es ist mittlerweile schon so weit, dass einzelne Banken und Länder "Strafzinsen" für Erspartes berechnen. (Wir berichteten darüber u.a. bereits hier)
Man kann diese Form von Geldentwertung anscheinend auch wieder toppen: In einer Meldung auf der Online-Ausgabe des Nachrichtensenders "n.tv" wird über eine Dänin berichtet, die in ihrem Land von der Bank quasi dafür bezahlt wird, Schulden zu machen. Dem Bericht zufolge bekommt die Frau für ihre Schulden knapp einen Euro pro Monat. Mehr darüber: n-tv / Bank zahlt Kundin erstmals Zinsen für Kredit
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 28.01.2015 in einer Nachlasssache Folgendes rechtskräftig entschieden (und damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Dortmund bestätigt):
Wenn die Verzichtsvereinbarung nichts anderes bestimmt, schließt Jemand, der auf sein testamentarisch zugewandten Erbteil verzichtet auch gleichzeitig seine Kinder mit aus.
Wenn ein Miterbe auf seine verbindlich gewordene Erbeinsetzung in einem gemeinschaftlichen Testament mit Pflichtteilsstrafklausel verzichtet, dann kann der überlebende Ehegatte über den Erbteil des Verzichtenden nicht anderweitig verfügen (z.B. zugunsten eines Kindes des Verzichtenden)
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor dem Einsatz von Multiventilen des Typs Europa1 des Herstellers BRC Gas Equipment mit der ECE-Genehmigungsnummer E13 67R-010004 in Flüssiggastanks (LPG-Tanks).
Es wurde festgestellt, dass die Sicherheits- bzw. Überdruckventile dieser Multiventile aufgrund von Alterung möglicherweise nicht ausreichend funktionieren.
Dies kann im Falle eines Fahrzeugbrandes zum Bersten des Gastanks führen. Quelle mit weiteren wichtigen Details: KBA
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Betroffene Systeme
Apple iPad ab 2
Apple iPhone ab 4s
Apple iPod Touch ab 5G
Apple iOS bis einschließlich 8.2
Empfehlung
iOS 8.3 kann als 'Over-The-Air' (OTA) Update oder per Download via iTunes bezogen werden. Installieren Sie dieses Update möglichst zeitnah.
Beschreibung
iOS ist das Standardbetriebssystem auf Apple-Geräten wie iPhone, iPod touch und iPad. Es wurde auf Basis des Betriebssystems MAC OS X entwickelt.
Apple veröffentlicht iOS 8.3, in dem mehrere kritische Sicherheitslücken geschlossen werden. Die insgesamt 58 Schwachstellen in der Vorgängerversion ermöglichen einem Angreifer aus dem Internet das Ausspähen von sensiblen Daten auf ihrem System, das Blockieren des Gerätes (Denial-of-Service) und sogar die Übernahme der Systemkontrolle.
Die Fast-Food Kette "Burger King" hatte durch einen Eintrag in der Tageszeitung "The State Journal-Register" von Springfield (Illinois) mitbekommen, dass ein Mr. Burger eine Ms. King im Juli heiraten wird. Daraufhin wollte Burger King per Twitter herausfinden, ob an dieser Nachricht etwas Wahres dran sei und ging gleichzeitig online per Hashtag #BurgerKingWedding auf die Suche nach dem Paar
(Falls am Anfang ein Registrierfenster erscheint, das Ihnen Sicht versperrt, weil Sie nicht angemeldet sind und es auch nicht wollen: mit einem Klick auf das kleine Kreuz an der Ecke wird es geschlossen) hier
Daraufhin meldete sich eine Ms. King auch per Twitter mit den Worten: "I´m Ms King!" (Ich bin Ms. King!) und das Unternehmen veröffentlichte diese Worte und forderte sie auf, sich per DM (Direct Message) zu melden: "If it isn't Mrs Burger-King to be. Send us a DM, we have something special for you." ("Wenn das mal nicht die zukünftige Mrs. Burger-King ist. Schicke uns eine DM, wir haben etwas Spezielles für dich.") hier
In diesem Video sehen Sie das Paar, als eine Sprecherin von Burger King ihnen mitteilt, dass das Unternehmen nicht nur ein paar kundenspezifische Burger-King-Produkte spendiert, sondern auch für die Kosten ihrer Hochzeit aufkommt:
Video: Burger King auf YouTube
Nette Idee und auf jeden Fall ein gelungener PR-Coup für Burger King. Wollen wir mal hoffen, dass das Burger-King Paar später beim Nachwuchs nicht auf dumme Gedanken kommt und dann mit Namen wie "Mini-Pancake" oder "King Sundae Strawberry" oder gar "Whopper" daherkommt...
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Ab dem 01.November 2015 wird das Melderecht für alle Bundesländer Deutschlands vereinheitlicht. Ab dann gilt das neue Bundesmeldegesetz, das der Deutsche Bundestag am 28. Februar und der Bundesrat am 1. März 2013 beschlossen haben.
Für die Mieter bedeutet dies, dass sie ab dem 1. November wieder eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters vorlegen müssen (und beim Auszug eine Auszugsbestätigung). Dies war bereits bis vor 13 Jahren so und wurde dann aber geändert, um Mieter und Vermieter vom Papieraufwand zu entlasten.
Allerdings hat diese Lockerung dazu geführt, dass sich Kriminelle und Terroristen seither sehr einfach mit falschen Adressen bei den Einwohnerämtern anmelden können. Dadurch passiert es immer mal wieder, dass Polizisten bei Fahndungen in Wohnungen unbescholtener Bürger eindringen, weil Straftäter deren Wohnsitz bei der Behörde als Scheinadresse angegeben haben.
Seit gestern (08.04.2015) serviert IKEA eine vegetarische Alternative zu den beliebten Fleischbällchen "Köttbullar": GRÖNSAKSBULLAR nennt sich das neue, aus Gemüse bestehende Produkt.
Mit diesen vegetarischen Bällchen macht IKEA den erste Schritt, um eine größere Auswahl an gesünderen und nachhaltigeren Lebensmitteln anzubieten. Damit liegt das Möbelhaus voll im Trend; denn immer mehr Menschen machen sich Gedanken um ihre Ernährung und stehen der Massentierhaltung zunehmend kritischer gegenüber.
Zehn GRÖNSAKSBULLAR (= "Gemüsebällchen" auf Schwedisch) sind nun zu einem Preis von 3,99 Euro in allen IKEA Einrichtungshäusern in Deutschland erhältlich.
Laut Polizeilicher Kriminalstatistik hat sich in Deutschland im Jahr 2013 alle vier Minuten ein Wohnungseinbruch ereignet. Pro Fall soll dadurch ein Schaden von rund 4.500 Euro entstanden sein. Tendenz der Zahl bezüglich der Wohnungseinbrüche in Deutschland: steigend.
Die Polizeiliche Kriminalprävention macht nun darauf aufmerksam, dass Bund und Länder den Einbau von Sicherheitstechnik gegen Wohnungseinbrüche unterstützen. Hier gibt es mehr dazu: Polizeiliche Kriminalprävention
Der ADAc rechnet an diesem Wochenende vor allem am Samstag mit vollen Autobahnen in Richtung Heimat, da in zwölf Bundesländern die Osterferien enden. Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein; hier dürfen sich die Schüler über einen weitere Woche Ferien freuen.
Da sich die Rückreisewelle aber seit Mitte der Woche auf mehrere Tage verteilt, werden laut dem Automobilclub die ganz langen Staus wahrscheinlich ausbleiben. Die Staurouten:
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Betroffene Systeme
Google Chrome vor 41.0.2272.118
Apple Mac OS X
GNU/Linux
Microsoft Windows
Empfehlung:
Installieren Sie möglichst zeitnah die von Google für den Chrome Browser bereitgestellten Sicherheitsupdates. Ein Verweis auf eine entsprechende Download-Seite bei Google finden Sie beigefügt.
Beschreibung
Chrome ist ein kostenfreier Webbrowser des Google-Konzerns. Er ist für Windows (ab Windows XP), Mac OS X, Linux, Android und iOS verfügbar. Das Programm ist ein integraler Bestandteil des Google Chrome OS.
Der Google Chrome Browser vor Version 41.0.2272.118 enthält mehrere Sicherheitslücken, die von dem verfügbaren Sicherheitsupdate behoben werden. Diese Sicherheitslücken erlauben einem Angreifer aus dem Internet verschiedene Angriffe auf Ihr System wie u. a. das Ausführen beliebiger Befehle, durch die ein Angreifer Ihr System massiv schädigen kann.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler spricht sich für eine zügige Einbeziehung von E-Shishas und E-Zigaretten im Jugendschutzgesetz aus.
Marlene Mortler erklärte, dass man die bestehende Gesetzeslücke im Jugendschutz mit Blick auf elektronische Nikotinprodukte schnellst möglich schließen müsse. Denn im Moment bezieht sich das Abgabe- und Rauchverbot für Kinder und Jugendliche im Jugendschutzgesetz nur auf Tabakwaren. Nach den derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen im Jugendschutzgesetz könne man den Verkauf von E-Shishas und E-Zigaretten an Kinder und Jugendliche und deren Konsum nicht verhindern.
Zwar ist es den Schulen im Moment möglich, über ihr Hausrecht das Rauchverbot für Zigaretten auf den Konsum elektronischer Inhalationsprodukte zu erweitern; allerdings müsse man den Schulen hier den Rücken stärken und Heranwachsende auch jenseits des Schulhofes besser schützen.
Jugendliche inhalieren nach Erkenntnissen des Deutschen Krebsforschungszentrums mit den E-Produkten die atemwegreizende Grundsubstanz (Propylenglykol) sowie Aromastoffe; darunter Kontaktallergene wie Menthol und Vanillin. Zudem enthält der Dampf den Experten zufolge krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom.
Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor "Legal Highs" . Das sind Substanzen, die u.a. als Kräutermischungen ("Spice"), Badesalze oder Legal Extasy / Ecstasies meist über das Internet angeboten und vertrieben werden. Allerdings täuscht das Wort "Legal Highs", denn es handelt sich dabei tatsächlich um illegale Designerdrogen.
Die in diesen Mischungen enthaltenen, synthetisch hergestellten Cannabinoide unterliegen seit dem Jahr 2010 dauerhaft dem Betäubungsmittelgesetz - und damit sind die Herstellung, der Handel und der Besitz dieser Stoffe illegal..
Die Wirkung der Drogen sowie die Folgen für die Gesundheit des Konsumenten sind nicht kalkulierbar, da die aufgeführten Bestandteile häufig nicht beziehungsweise falsch deklariert wurden. Diese Stoffe können Übelkeit, heftiges Erbrechen, Orientierungsverlust, Kreislaufversagen oder Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen zur Folge haben..
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, z.B. hier
Einfach, weil es interessant und witzig aussieht - ein Video, in dem ein zwei Wochen alter Baby-Rochen gefüttert wird. Irgendwie erinnert das kleine Tierchen an einen schlecht gelaunten Alien, der aus Versehen in einer Ravioli eingeschlossen wurde:
Ein 28 Jahre alter Mann ist zu 18 Jahren Haft für das Betreiben einer "Revenge Porn" Webseite wegen Identitätsdiebstahl (in 21 Fällen) und Erpressung (in 6 Fällen) verurteilt worden. Dazu muss er 10.000 $ Entschädigung zahlen. Der Verurteilte kann nach 10 Jahren Haft - bei guter Führung - erstmals einen Bewährungsantrag stellen; das bedeutet, dass er konkret mindestens 10 Jahre hinter Gittern verbringen muss.
Zur Erklärung: "Revenge Porn" (Rachepornografie) nennt man das Zurschaustellen von intimen Bildmaterial im Internet, um die Person auf den Bildern bloßzustellen. Meist stecken hinter solchen Aktionen ehemalige Partner_innen, um sich dadurch an dem oder die Ex zu "rächen". Aber auch die Fotos auf gehackten Fotoaccounts werden manchmal für diese Zwecke von den Hackern missbraucht.
Der nun zu 18 Jahre Haft Verurteilte betrieb eine Seite, die es den Nutzern erlaubte, intime Fotos ihrer Ex-Partner_innen oder von Hacking-Opfern hochzuladen. Nach Angaben
Passend zu Ostern wollen wir Ihnen hier ein paar "Easter Eggs" von und mit Google präsentieren. Zur Erklärung: "Easter Eggs" (Ostereier) sind in diesem Zusammenhang versteckte Besonderheiten in Medien und Computerprogrammen.
Auch die Programmierer von Google machen sich manchmal einen Spass daraus, solche versteckten "Extras" in die Google-Software einzubinden. Hier sind also ein paar davon:
Geben Sie in die Google-Suchmaske do a barrel roll ein und das Internet schlägt einen Purzelbaum. Direktlink
Das Wort tilt (deutsch: kippen) hingegen stellt das Internet schräg. Direktlink
Geben Sie Zerg Rush bei Google als Suchbegriff ein, rollen Nullen ins Bild, die Sie mit genauem Anklicken "abschießen" können. "Rush" bedeutet im Computer-Jargon bei Strategiespielen ein Angriff ohne Rücksicht auf Verluste, mit dem Ziel den unvorbereiteten Gegner zu überrennen Direktlink
Auch Google weiß the answer to life the universe and everything. Nämlich 42! Direktlink
Tippen Sie Blink HTML in die Suchzeile ein, fangen die beiden Begriffe in den Ergebnissen an zu blinken. Das "Blink"-Element wurde vor allem in den 90ern verwendet, um Homepages hervorzuheben. Wird heutzutage kaum noch von Browsern dargestellt; aber bei Google funktioniert es in diesem Zusammenhang. Direktlink
Suchen Sie nach der Formel 1.2+(sqrt(1-(sqrt(x^2+y^2))^2) + 1 - x^2-y^2) * (sin (10 * (x*3+y/5+7))+1/4) from -1.6 to 1.6 bei Google, erhalten Sie ein mathematisches Osterei in 3D, dass sie mit der Maus anklicken und selbst drehen können. Direktlink
Gibt man Do the Harlem Shake bei YouTube (auch ein Google-Unternehmen) ein und wartet etwas, geht das Shaken nach ein paar Sekunden Intromusik los. Direktlink
Das Spiel "Snake" kann man auf YouTube spielen. Einfach ein beliebiges Video anwählen, es starten und dann "Pause" klicken. Danach die Pfeiltasten nach oben und gleichzeitig nach links gedrückt halten. Und schon geht´s los; gesteuert wird die Schlange ebenfalls mit den Pfeiltasten. Link zu YouTube
Das hier ist zwar kein "Easter Egg" im eigentlichen Sinne, aber trotzdem sehenswert: gibt man auf Google Maps die Koordinaten 45°07'25.3"N 123°06'49.3"W ein, so landet man in der Satellitendarstellung auf einem Feld mit dem "Firefox"- Logo. Direktlink [Hier gibt es die Hintergründe dazu (engl): firefoxcropcircle.com]
METRO Cash & Carry und C+C SCHAPER rufen das Tiefkühl-Produkt „Horeca Select Seeteufelfilet 170-230g“ mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 28.10.2015 sowie 12.01.2016 zurück.
Grund für den Rückruf: Es können in diesem Produkt auch Bestandteile einer anderen Fischart enthalten sein,
die nicht zum Verzehr geeignet sind. Quelle mit weiteren Details (PDF, 32 KB): Pressemitteilung_METRO_Rückruf_Tiefkühlfisch.pdf
Für den Browser Firefox gibt es ein neues Update: die Version 37.0.1.
Tipp vom v-magazin: aktualisieren Sie Ihren Browser immer auf die neueste Version. Damit werden Sicherheitslücken geschlossen und die Funktionen auf den neuesten Stand gebracht.
So stellen Sie fest, welche Version des Firefoxes Sie gerade verwenden:
im Browser Firefox rechts oben gibt es ein Symbol, das aus drei übereinander liegenden waagerechten Strichen besteht: ≡ (In der mobilen Firefox-Version sind es aus Platzgründen oft drei übereinanderliegende Punkte)
Dort einmal draufklicken; dann öffnet sich ein kleines Menüfenster. In der untersten Reihe des Fensters finden Sie ein Fragezeichen. Dort einmal anklicken. Dann gleitet die "Hilfe" in das Fenster. Das dort als letztes aufgeführte "Über Firefox" anklicken.
Es erscheint dann mittig ein kleines Fenster und Firefox überprüft automatisch Ihre Browserversion. Falls Sie nicht auf dem aktuellesten Stand sind, aktualisiert Firefox Ihre Browserversion. Mit einem Neustart des Browsers ist die Aktualisierung erfolgreich abgeschlossen.
Es ist dennoch nicht verkehrt, täglich selbst über das Menü abzuchecken, ob es eine neue Version des Browsers gibt - für uns gehört das zur täglichen Routine ;)
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
Aktualisieren Sie die Mozilla-Anwendungen auf die neueste Version. Die Software können Sie über die Update-Seiten laden und entsprechend den Anweisungen installieren.
Betroffen sind die Systeme:
Mozilla Firefox vor 37
Mozilla Firefox ESR vor 31.6
Mozilla Thunderbird vor 31.6
Apple Mac OS X
GNU/Linux
Google Android Operating System
Microsoft Windows
Mozilla schließt mehrere Sicherheitslücken in Firefox und Thunderbird,
durch die ein Angreifer aus dem Internet das Programm blockieren kann,
so dass es nicht mehr auf Eingaben reagiert. Weiterhin kann ein
Angreifer Sicherheitsvorkehrungen umgehen, Informationen ausspähen und
beliebige Befehle auf Ihrem System ausführen. Insbesondere über die
Befehlsausführung kann ein Angreifer auf Ihrem System Schaden anrichten,
darum sollte das Sicherheitsupdate zeitnah installiert werden.
Die Polizeiliche Krmininalprävention thematisiert mit einer neuen Aktion das so genannte "Stalking" (= das Verfolgen und Belästigen eines Menschen. Weitere Fakten über das Stalking: hier).
Stalking beeinträchtigt den Alltag eines Opfers massiv: Liebesbeweise, Drohungen und die ständige Beobachtung durch den Täter lassen nur Raum für Angst. Deswegen sollten Betroffene frühzeitig reagieren - und so dem Täter keine Chance lassen.
Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention für Opfer von Stalkern: hier
Seit dem 01. April 2015 sind die Bedingungen für die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge strenger gefasst; denn der Missbrauch für diese Zeichen ist in der Vergangenheit stark angestiegen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gibt hier Antworten auf wichtige Fragen rund um die neuen Zuteilungsbedingungen: BMVI
Wie der ADAC vorhersagt, wird es ab Gründonnerstagnachmittag voll auf den Autobahnen und Bundesstraßen: Mit Ausnahme von Hamburg haben in allen Bundesländern die Osterferien begonnen, dazu kommt der übliche Wochenendpendler-Verkehr. Es werden viele Urlauber in Richtung Süden unterwegs sein - bei schönem Wetter kann es auch zu lebhaftem Reiseverkehr in Richtung Nord- und Ostsee kommen.
Die größte Staugefahr besteht demnach am Donnerstagnachmittag und am Vormittag des Karfreitags, am Ostermontag hingegen wird es voll auf den Rückreiserouten.
Der Sturm "Niklas" wütete gestern durch Deutschland; in einigen Gebieten hat das Orkantief schwere Schäden angerichtet. Zudem saßen Tausende Reisende fest; das Unwetter hatte den Bahnverkehr teilweise komplett zum Erliegen gebracht.
Jetzt stellt sich für viele vom Sturm geschädigte Menschen die Frage, welche Versicherung denn genau für welchen Schaden aufkommt und wie man sein Recht auf Erstattung des Schadens möglichst reibungslos durchsetzt.
Die Verbraucherzentrale Baden Württemberg hat daher zur Aufklärung zusammengefasst, was man über die Regulierung von Schäden, die durch Unwetter entstanden sind, wissen sollte: Regen, Hagel, Sturm und Schnee: Wofür Versicherer haften
Ein eigenes Auto zu erwerben und zu halten kostet mittlerweile eine Menge Geld (und oft auch Nerven). Es gibt neben der Benutzung eines eigenen Autos auch andere Alternativen, um trotzdem nicht auf Fahrten mit einem Auto verzichten zu müssen: u.a. wären das Carsharing und Mitfahrgesellschaften.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt erklärt, wie diese beiden Modelle funktionieren und gibt Tipps dazu: vz Sachsen-Anhalt
Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Netzdurchblick ist ein Internetratgeber für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren. Ob Bildbearbeitung und Musik-Download oder Datenschutz & Co. - Netzdurchblick ist ein guter Helfer für Kinder, Eltern und Lehrer in Sachen Sicherheit im Internet.
ORTOVOX ruft vorsorglich das Lawinensuchgerät LVS ORTOVOX S1+ zurück.
Grund dafür: es kann in sehr seltenen Fällen zu einer Störung der Sendefunktion beim LVS-Gerät ORTOVOX S1+ kommen, weil möglicherweise ein Bauteil ausfällt. Dieses Bauteil muss von der ORTOVOX-Servicestelle ausgetauscht werden. Die vom Rückruf betroffenen Geräte S1+ dürfen ohne den erforderlichen Bauteil-Austausch nicht mehr eingesetzt werden. Quelle und weitere Details dazu: ORTOVOX