Dienstag, 21. März 2023

Kreditfalle Null-Prozent-Finanzierung

Manche Unternehmen - oft sind dies Möbelhäuser und Elektronikanbieter - werben mit der "Null-Prozent-Finanzierung". Idealerweise handelt es sich hierbei um eine Kreditform, bei der man in Raten tatsächlich nur den Kaufpreis nachzahlt; d.h. ohne Zinsen oder sonstige Kreditgebühren. 

Allerdings gibt es auch hier für gewiefte Unternehmen Möglichkeiten, über den Kaufpreis hinweg mehr Geld einzunehmen: Wenn der Käufer anstatt einer echten Null-Prozent-Finanzierung eine Kreditkarte mit Verfügungsrahmen (Verfügungskarte) erhält. 

Auf dieser Karte ist erst einmal tatsächlich eine Zeitspanne vertraglich mit dem Kunden vereinbart, in welcher er zinsfrei damit eingekaufen kann. Das ändert sich allerdings nach einem bestimmten Zeitraum; in der Regel nach 6 Monaten. Manchmal gilt für den Erstkauf auch eine zinsfreie Zeit von 12 Monaten. 

Danach schnellt der Effektivzins - je nach Karte - zwischen 9,90 und 14,90 Prozent in die Höhe. Die Zinsen gelten auch für alle weiteren Einkäufe mit dieser Karte. 

Montag, 20. März 2023

"Greenwashing": Wildwuchs mit nachhaltigen Werbe-
versprechen

Der Begriff  "Greenwashing" kommt aus der Werbung und bedeutet, dass ein Produkt so angepriesen wird, dass es "grün" und damit umweltfreundlich ist. Zumindest soll so beim Verbraucher der Eindruck erweckt werden.

Z.B.: „CO-2-kompensierter Erdbeerjoghurt“, „klimaneutrale Milch“ oder „klima-positiver Babybrei“.  

Das kann bei umweltbewussten Verbrauchern dazu führen, dass sie solche Produkte bei ihrer Kaufentscheidung bevorzugen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) weist allerdings darauf hin, dass viele dieser Werbeaussagen vollkommen ungeregelt und ungeprüft sind. 

Die vzbv-Vorständin Ramona Pop dazu: 

Der Wildwuchs mit nachhaltigen Werbeversprechen treibt immer seltsamere Blüten. Ob Steak, Milch oder Babybrei: Inzwischen bewerben die Unternehmen nahezu jedes Produkt als nachhaltig. Dabei ist nicht nachvollziehbar, was solche Claims und Siegel wirklich wert sind. 

Hier ist Manipulation und Greenwashing Tür und Tor geöffnet und sollte daher von der Politik dringend geregelt werden. Greenwashing erschwert eine klima- und umweltfreundliche Lebensmittelwahl für die Verbraucher:innen und schadet zu guter letzt Umwelt und Klima. Schließlich wird die Glaubwürdigkeit umweltengagierter Unternehmen damit untergraben. Ein Check für Klima-Claims ist überfällig."

Auf der Webseite ➝ lebensmittelklarheit.de vom vzbv finden Interessierte weitere Infos auch zu diesem Thema. Siehe hier: ➝ Eigene Studien - Wie „grüne Werbung“ täuschen kann

Samstag, 18. März 2023

Bürger-Cert: Neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik = BSI ) ist wieder erschienen.

Diesmal über:
  • Betrugsversuche mit gefälschtem Chatbot
  • Polizei gelingt Schlag gegen Hackergruppe
  • Lidl Pay: Sechs Männer, hunderte Betrügereien
  • Hackergruppe veröffentlicht intime Bilder
  • Informationen über Phishing-Varianten
  • So erkennen Sie Phishing-E-Mails
... und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 17. März 2023

Wochenreport 11/2023

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Kaufland: K-Classic  Knuspriges Popcorn süß, 120 g
    Details: hier
  • Rückruf: Mix Lolo  Gelee-Becher, 550 g, Süßwaren in Minibechern
    Details: hier
  • Rückruf: Bauckhof  Teffmehl, 400 g
    Details: hier
  • Warnung (Explosionsgefahr): Gaskocher "GAS BULLET"
    Details: hier
  • Rückruf via Jollyroom: Murena Schnorchelmaske Full Face von JO Sport
    Details: hier
  • Rückruf via Smyths Toys: Balance-Spielgerät "Jumping Ball"
    Details: hier
  • Rückruf: Würzmischung  Shan Chapli Kabab
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 11/2023 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 16. März 2023

Polizei-Tipps für Groß und Klein: Sicher durch den Online-Alltag

Im Internet können Kinder und Jugendliche vielen ungeeigneten Inhalten begegnen: extremistische Botschaften, gewaltverherrlichendes oder pornografisches Bild- und Videomaterial, Cybergrooming, Mobbing oder Hatespeech etc.

 Oft wissen Kinder nach einer solchen Erfahrung nicht, wie sie damit umgehen sollen – und Eltern nicht, wie sie ihre Kinder in Zukunft besser davor schützen können. 

Daher hat die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes die kostenlose Broschüre "Onlinetipps für Groß und Klein" veröffentlicht, in der die häufigsten Gefahren, denen Kinder und Jugendliche im Internet ausgesetzt sein können, beleuchtet werden. Für Erwachsene gibt es Impulse wie sie Kinder unterstützen können, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden.

Eltern und Erziehungspersonen erhalten darüber hinaus einen Überblick über die strafrechtliche Bedeutung einiger Themen anhand einschlägiger Gesetzesnormen. 

Denn Kinder können nicht nur selbst Opfer von Straftaten im Internet, wie sexueller Belästigung oder Cybermobbing werden. Ein unbedachter "lustiger" Kommentar im sozialen Netzwerk oder eine leichtfertig weitergeleitete Messenger Nachricht mit einem zweifelhaften Video kann im Rahmen von Cybermobbing eine Straftat darstellen bzw. kann es sich um die strafbare Verbreitung von illegalen Inhalten handeln. 

Die Broschüre kann von der Webseite der Polizeilichen Kriminalprävention aus kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden:➝ Onlinetipps für Groß und Klein

Mittwoch, 15. März 2023

Bewegung für einen gesunden Rücken

Zum heutigen "Tag der Rückengesundheit" am 15. März 2023 möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihr tägliches Aktiv-Programm aufmerksam machen. 

Denn regelmäßige Bewegung im Alltag trägt zur Gesundheit im Alter bei und verbessert das physische und geistige Wohlbefinden: Aktiv sein trainiert das Gleichgewicht, die Koordination und fördert die Beweglichkeit. 

Die Bewegungsübungen auf dem BZgA-Portal ➝ aelter-werden-in-balance.de stärken Arme, Beine, Bauch und Rücken auf einfache Weise. Die Übungen gibt es auch als handliche Karten in der „Bewegungspackung“. Sie enthält 25 Übungskarten und ist kostenlos im BZgA-Shop bestellbar. 

Hier die Direktlinks:

Dienstag, 14. März 2023

Kostenlose BfR-App kann Kindern bei Vergiftungsunfällen das Leben retten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) stellt eine kostenlose App zur Verfügung - als Informations- und Nachschlagewerk für Vergiftungsunfälle bei Kindern und für deren Vermeidung.

Die App enthält Infos über folgende Vergiftungsrisiken:

  •     Chemische Produkte
  •     Spielzeuge
  •     Medikamente
  •     Pflanzen und Pilze
Im Notfall kann direkt aus der App ein für das jeweilige Bundesland zuständiges Giftinformationszentrum (GIZ) angerufen werden. Ist die Ortungsfunktion des Smartphones aktiviert, wird automatisch eine Verbindung zum zuständigen GIZ eines Bundeslandes hergestellt.

Montag, 13. März 2023

Vorverpackte Süßwaren: Pflicht zur Angabe der Stückzahl

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass auf Verpackungen von Lebensmitteln, in denen sich mehrere Einzelpackungen befinden, neben dem Füllgewicht auch die Stückzahl der enthaltenen Einzelpackungen angegeben werden muss. 

Beispielsweise bei einzeln umwickelten Bonbons in einer Tüte. Oder bei Packungen, in denen sich  einzeln eingepackte Schokoriegel, Tütchen mit Gummibären etc. befinden. Ausschlaggebend ist, dass die Lebensmittel in der Verpackung selbst umhüllt sind.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beruft sich bei diesem Urteil auf die EU-Lebensmittel-informationsverordnung (LMIV). 

Denn die Angabe der Stückzahl hat für die Verbraucher einen zusätzlichen Informationswert und fördert den durch die LMIV verfolgten Zweck, sie bei ihrer Kaufentscheidung in die Lage zu versetzen, das für ihre Bedürfnisse passende Lebensmittel auszuwählen.

Quelle & weitere Details: ➝ Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht Nr. 19/2023|09.03.2023

Samstag, 11. März 2023

Richtige Entsorgung von alten Batterien und Akkus

Laut Umweltbundesamt werden nur etwa 48 Prozent der in Haushalten anfallenden Geräte-Altbatterien ordnungsgemäß zurückgegeben. Unsachgemäß – etwa im Restmüll – entsorgte Batterien und Akkus gehen mit großen Rohstoffverlusten einher und erhöhen Brandgefahren. 

Viele Alt-Batterien schlummern auch noch in Schubladen oder Schränken oder alten nicht mehr benötigten Elektrogeräten. 

Dabei stecken alte, nicht wiederaufladbare Batterien und alte wiederaufladbare Akkus (Sammelbegriff: Alt-Batterien) voller wertvoller Rohstoffe, wie zum Beispiel Zink, Nickel, Aluminium, Eisen/Stahl und Mangan. 

Weitere mögliche Batterie-Rohstoffe wie Lithium oder Kobalt sind in der EU sogar kritisch, das heißt für sie besteht ein Versorgungsrisiko bzw. eine Versorgungsabhängigkeit von außereuropäischen Ländern.

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