Seit dem 8. April 2026 nimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Zuschussförderung für
Maßnahmen zur Barrierereduzierung in Wohnungen und Häusern wieder auf.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt
hierfür Bundesmittel bereit.
Die Zuschüsse können sowohl
Eigentümer als auch Mieter erhalten,
die Barrieren an Haus und Wohnung reduzieren. Dazu zählen
beispielsweise Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in Wohn- und
Sanitärräumen, zur Schaffung von Bewegungsflächen sowie zur Installation
von Unterstützungs- oder Assistenzsystemen.
Kunden
können die Zuschüsse direkt bei der KfW beantragen. Wichtig ist dabei,
dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.
Der
Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen
Investitionskosten von maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit. Wird der
"Standard Altersgerechtes Haus" erreicht, liegt der Zuschusssatz bei
12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten von maximal 50.000
Euro pro Wohneinheit. Alle Programmdetails sind abrufbar unter:
➝ Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) | KfW
Die Zuschussförderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Des Weiteren bietet die KfW auch zinsgünstige Förderkredite für Barrierereduzierung an. Details dazu gibt es hier:➝ Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) | KfW