Freitag, 11. Juli 2025

Wochenreport 28/2025

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Aldi Nord / Achtung, Senf-Allergiker:
    Wonnemeyer Feinkostsalat, 400 g, Sorte Kartoffelsalat mit Ei und Gurke
    Details: hier
  • Rückruf via Smyths Toys: MYA Cosmetics Kosmetikdose Make-up-Set
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  • Rückruf via Zalando: Fabienne Chapot T-Shirt, Farbe: Off-White
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  • Rückruf via KiddoSpace:
  • Rückruf: K-Classic Beerenmischung 300 g, tiefgekühlt
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  • Rückruf via TEDi: S_Trinkglas Saison 3er verschiedene Größen
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  • Rückruf: Popz Mikrowellenpopcorn in verschiedenen Sorten
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  • Rückruf: Mineralwasser der Marken Gut & Günstig und Naturalis
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Donnerstag, 10. Juli 2025

Kindersitze gebraucht kaufen: ADAC gibt wichtige Sicherheitshinweise

Ein neuer Kindersitz kostet nicht selten mehrere hundert Euro und wird meist nur für einen begrenzten Zeitraum genutzt. 

Entsprechend naheliegend ist der Gedanke, stattdessen ein gebrauchtes Produkt zu kaufen, das in der Regel erheblich billiger ist, aber auch Risiken bergen kann. Verbraucher können mit etwas Hintergrundwissen schnell erkennen, ob ein gebrauchter Kindersitz noch sicher ist. 

Der ADAC weist in diesem Zusammenhang auf die wichtigsten Punkte hin: 

                          ➝  ADAC / Gebrauchte Kindersitze kaufen: So sind Mängel zu erkennen

Mittwoch, 9. Juli 2025

Neues Energielabel für Smartphones und Tablets

Seit dem 20. Juni 2025 gibt es ein neues EU-Energielabel, das nun auch für Smartphones und Tablets gilt. Es soll Verbrauchern dabei helfen, energieeffiziente und langlebige Geräte leichter zu erkennen. 

Das neue Label enthält neben Angaben zum Energieverbrauch auch Informationen zur Haltbarkeit, Reparierbarkeit und dazu, wie widerstandsfähig es gegen Staub und Feuchtigkeit ist. Denn gerade bei mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablets sind nicht nur der Stromverbrauch beim Laden, sondern auch die Lebensdauer entscheidend. 

Der Bund der Verbraucherzentralen (vzbv) erklärt hier die Details mit Abbildung des neuen Labels: 

                              ➝   Energielabel für Smartphones und Tablets: Diese Infos liefert es

Dienstag, 8. Juli 2025

Neuer Newsletter "Einfach • Cybersicher" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Einfach • Cybersicher" vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist wieder erschienen. *

Die Schwerpunkte diesmal:
  • Abzocke beim Onlinebanking verhindern
  • Aufklärung: Blockchain-Technologie
  • Geräte Updates
  • BSI benennt Kriterien für vertrauenswürdige KI-Systeme im Finanzsektor
  • Gehackte E-Mail-Accounts bei Paketen und ihre Folgen
  • TÜV-Studie: Unternehmen unterschätzen Cyberrisiko
,.. und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: ➝ BSI Newsletter "Einfach • Cybersicher"

* Der Newsletter erscheint einmal im Monat und richtet sich an alle, die über die wichtigsten Ereignisse rund um die Sicherheit ihres digitalen Alltags mit praktischem Wissen auf dem Laufenden gehalten werden wollen.

"Einfach • Cybersicher" kann sowohl online gelesen werden sowie kostenlos als ➝ Newsletter abonniert werden.

Montag, 7. Juli 2025

Slush-Ice-Getränke: Erfrischung mit möglichen gesundheitlichen Risiken

Slush-Ice-Getränke (auch bekannt als Slush oder Slushy) sind halbgefrorene Erfrischungsgetränke, die haupstächlich aus gefrorenem Wasser, (meist farbigem) Zuckersyrup und Aromastoffen bestehen. Süß, bunt und erfrischend sind sie vor allem auch bei Kindern beliebt.

 Diese Eisgetränke werden typischerweise in speziellen Maschinen hergestellt, in denen das Wasser gefroren, geschabt und mit den anderen Zutaten vermengt wird. So erhalten die Getränke eine "matschige" Konsistenz (engl.: slush = Matsch, Schneematsch). 

In manchen Slush-Ice-Getränken wird Glycerin beigemengt, um das Getränk geschmeidiger zu machen. Glycerin senkt den Gefrierpunkt von Wasser, was dabei hilft, eine bessere "slushige" Konsistenz zu erreichen, ohne dass das Getränk vollständig gefriert. Allerdings kann Glycerin als Zusatz in Lebensmitteln auch mögliche gesundheitliche Risiken mit sich bringen.

Das Bundesinstitut für Risikoberwertung (BfR) hat hier Infos sowie Fragen und Antworten zu Glycerin in Slush-Ice-Getränken veröffentlicht: 

➝  Slush-Ice-Getränke mit Glycerin: Erfrischung kann unerwünschte gesundheitliche Folgen haben

Freitag, 4. Juli 2025

Wochenreport 27/2025

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Demeter Bio Joghurt Natur 3,7% Fett, 500 g im Glas
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  • Rückruf: Ingwer gemahlen "Zencefil Toz" 60 g und 120 g
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  • Rückruf: Lay's Minibeutel, 9er Pack, 225 g
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  • Rückruf: ja!  Pistazien geröstet & gesalzen, 250 g
    Details: hier
  • Rückruf: Clarkys Pistazien geröstet, 250 g
    Details: hier
  • Rückruf / Achtung Milch-Allergiker: Süße Maisstäbchen, 110 g
    Details: hier
  • Rückruf: Kalamatos Oliven geschwaerzt ohne Kern mit Knoblauch, 180 g
    Details: hier

Donnerstag, 3. Juli 2025

Fahrradkauf: Verhandeln lohnt sich

Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und sollten beim Gang ins Fachgeschäft versuchen, über den Preis zu verhandeln, empfiehlt der ADAC. 

Der Mobilitätsclub hat einen deutschlandweiten Test mit Mystery-Shoppern durchgeführt und festgestellt: In nahezu 90 Prozent der Fälle gibt es Rabatt – man muss nur danach fragen. 

Die Testkäufer des ADAC ließen sich bei 100 Fahrradhändlern in der Bundesrepublik beraten. Der Fokus lag auf zwei bestimmten Fahrradtypen: ein hochwertiges E-Mountainbike über 3.500 Euro sowie ein Citybike für etwa 1.000 Euro. 

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Testkäufer in 88 Prozent der Fälle das Fahrrad günstiger als zum UVP-Preis erhielten. Im Schnitt liegt der Preisnachlass bei mehr als 13 Prozent. 

Mehr als die Hälfte der elektrischen Mountainbikes war im Geschäft bereits reduziert ausgezeichnet - das Verhandeln kann sich also durchaus auch bei bereits reduzierten Preisen lohnen. 

Hier die Details zum Test mit Tipps, wie man das Verhandeln geschickt anstellen kann 

                                             ➝   Fahrradkauf: So gibt es fast immer einen Rabatt

Mittwoch, 2. Juli 2025

ADAC testet 16 Ganzjahresreifen (225/45 R17,)

Ganzjahresreifen sind praktisch; denn einmal montiert, muss in Frühjahr und Herbst nicht mehr an den Wechsel gedacht werden. 

Doch praktisch ist in vielen Fällen nicht sicher; das zeigen die aktuellen Ergebnisse des ADAC Ganzjahresreifentests: Von 16 Modellen kann der Automobilclub nur die Hälfte empfehlen und vier Reifen stellen sogar ein Sicherheitsrisiko dar. 

Getestet wurde die beliebte Dimension 225/45 R17, die häufig in der unteren Mittelklasse zum Einsatz kommt. 

Bei der Bewertung spielten die Fahr- und Bremseigenschaften auf trockener, nasser, eis- und schneebedeckter Straße eine Rolle, zudem wurden die Reifen auf Umweltfaktoren (Langlebigkeit, Kraftstoffverbrauch, Lautstärke, Nachhaltigkeit) überprüft. 

Zum Test mit den Ergebnissen ➝ Ganzjahresreifen 225/45 R17 im Test: Von gut bis miserabel

Dienstag, 1. Juli 2025

Lachgas als Partydroge: Nervenschäden und Lähmungen drohen

Lachgas (Distickstoffmonoxid) wird - neben der medizinischen Anwendung - zunehmend auch als Partydroge verwendet. 

Das farblose Gas mit süßlichem Geruch wirkt schmerzstillend und betäubend; es wurde im Jahr 1844 erstmals medizinisch als Narkosemittel verwendet.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) warnt davor, dass das unsachgemäße Einatmen dieses Gases von Nervenschäden bis hin zu Lähmungen führen kann. 

Lachgas wird auch industriell genutzt; unter anderem als Aufschäummittel in Sahnespenderkapseln gefüllt. Auf Partys wird es beispielsweise in Balloons gefüllt und dann eingeatmet. So löst es einen Rausch aus, der nur wenige Minuten anhält. Besonders riskant ist das direkte Inhalieren aus dem Zylinder.

Die BZgA informiert auf dem Onlineportal drugcom.de über die Risiken des Konsums von Lachgas. Direktlinks: 

 ➝ Infos zum Thema Lachgas auf drugcom.de
 ➝ Lachgas im Drogenlexikon

Montag, 30. Juni 2025

Rentenanpassung zum 1. Juli 2025

Am 13. Juni 2025 hat der Bundesrat der vom Kabinett bereits beschlossenen jährlichen Rentenanpassung zugestimmt. Rentner erhalten damit hierzulande zum 1. Juli 2025 mehr Geld. 

Die diesjährige Rentenanpassung führt in den alten und in den neuen Bundesländern* zu einer Erhöhung der Renten um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert wird damit von 39,32 Euro auf 40,79 Euro angehoben. 

* Mit der Rentenanpassung 2023 wurde die Angleichung der Rentenwerte in Ost und West zu 100 Prozent erreicht. Seitdem ist die Rentenanpassung in Ost und West gleich.

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