Donnerstag, 31. Mai 2018

Google Chrome: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Chrome ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit den Rechten des Angegriffenen auszuführen, um Informationen offenzulegen, um Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen und um einen Denial of Service Zustand herbeizuführen.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Google Chrome < 67.0.3396.62
  • Google Chrome for Linux < 67.0.3396.62
  • Google Chrome for Mac < 67.0.3396.62
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.

Qualität der europäischen Badegewässer

Die Europäischen Umweltagentur EEA (European Environment Agency) hat einen Überblick über die Qualität der europäischen Badegewässer im Jahr 2017 veröffentlicht.

Der Überblick bietet zugleich einen Anhaltspunkt dafür, wo in diesem Jahr mit der besten Wasserqualität zu rechnen ist (das Laden der Veröffentlichung dauert ein paar Sekunden): Qualität der europäischen Badegewässer 2017

Hier eine interaktive Karte mit der Qualität europäischer Badegewässer 2017 (die Balken können für weitere Infos angeklickt werden) : www.eea.europa.eu/state-of-bathing-waters

Und hier gibt es eine interaktive Karte mit Infos über die Badegewässer innerhalb Deutschlands (das jeweilige Bundesland auf der Karte anklicken): https://www.umweltbundesamt.de/wasserqualitaet-in-badegewaessern

Mittwoch, 30. Mai 2018

Rückruf: Paprika Edelsüss der Marken Sahra und Hira von Giba Gewürze

Weil bei amtlichen Untersuchungen eine Überschreitung der Höchstmenge für Ochratoxin A (ein Schimmelpilzgift) festgestellt wurde, ruft die Firma Giba Gewürze GmbH folgende Ware zurück:
  • Paprika Edelsüss der Marken Sahra und Hira
    Hersteller: Giba Gewürze GmbH & Co. KG
    Verpackungseinheit: PET 65g und 135g und 450g, Glas 75g, Beutel 400g und 700g
    Haltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum/Verbrauchsdatum): 31.12.2021
    Chargennr.: L.218.G.B
Verbraucher, die diese Gewürze gekauft haben, werden gebeten, sie nicht zu verzehren; sie können in den Einzelhandelsverkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben werden. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Dem Herzen zuliebe: Jetzt mit dem Rauchen aufhören

Am 31.05.2018 ist Weltnichtrauchertag. Aus diesem Anlass weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf die Risiken des Rauchens für die Gesundheit des Herzens hin; denn jedes Jahr sterben bundesweit mehr als 121.000 Menschen an den Folgen des Rauchens.

Rauchen ist einer der Hauptrisikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Was viele Menschen nicht wissen: Schon ab einer Zigarette pro Tag steigt das Risiko für eine Erkrankung des Herzens.

Dabei birgt auch das Passivrauchen Gefahren. Nichtrauchende, die mit Rauchenden zusammenleben, haben ein 30 Prozent erhöhtes Risiko, eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu erleiden.

Der erfolgreiche Rauchausstieg trägt zu einer Verringerung der Erkrankungsrisiken bei. Schon in den ersten Monaten verbessert sich die Herz-Kreislauf-Funktion merklich. Nach zwei Jahren entspricht das Risiko für eine Herzkrankheit nahezu dem eines Nichtrauchers. Wer fünf Jahre rauchfrei ist, liegt beim Risiko für einen Herzinfarkt gleichauf mit nicht rauchenden Menschen.

Da auch die Konsumdauer ein wichtiger Risikofaktor ist, profitiert die Gesundheit am meisten von einem frühen Rauchstopp. Grundsätzlich ist es aber nie zu spät, mit dem Rauchen aufzuhören.

Die BZgA unterstützt Aufhörwillige mit qualitätsgesicherten Angeboten für den Rauchstopp:

EU-Kommission: Sieben Maßnahmen für weniger Müll im Meer

Die Europäische Kommission hat einen Legislativvorschlag mit sieben Maßnahmen vorgelegt, damit weniger Müll in der Umwelt landet.

Betroffen hiervon sollen vor allem „Top litter items“ sein; das sind hauptsächlich Einwegprodukte wie Kunststoffgeschirr, Zigarettenkippen oder Ballonhalterungen, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden werden.

Aus Sicht des deutsches Umweltbundesamts (UBA) ist es zu begrüßen, dass die Europäische Kommission ausgehend von den häufigsten Strandfunden Maßnahmen zur Reduktion des Eintrags von Kunststoffeinwegprodukten in die Umwelt vorschlägt.

Denn trotz ihrer kurzen Nutzungsdauer verbleiben Einwegprodukte aufgrund der Langlebigkeit des Materials viele Jahre in der (Meeres)Umwelt und können dort zu erheblichen Schäden der Ökosysteme führen. |  Quelle: UBA

Weitere Details dazu:

Dienstag, 29. Mai 2018

macOS: Malware "mshelper" verlangsamt Computer

Mac-Nutzer berichten derzeit in Foren über einen neuen Datenschädling. Die Malware heißt "mshelper" und kann sich demnach unter macOS einnisten. Sie sorgt dafür, dass enorm viel Prozessor-Last gezogen wird; die Folge davon ist ein langsamerer Rechner. heise online berichtet hier über diesen Schädling.

Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): 

Wer sicher gehen will, kann in der Apple-Aktivitätsanzeige im Ordner "Programme" und "Dienstprogramme" nachsehen. Sortiert nach CPU sollte bei Betroffenen "mshelper" ganz oben auftauchen und kann dort direkt entfernt werden. Das Programm ist einer von derzeit mehr als eine halbe Milliarde unterschiedlicher Malware-Varianten. 

Wie Schadprogramme funktionieren erklärt das BSI hier: Schadprogramme - eine allgegenwärtige Gefahr

Ab 1. Juli 2018: Deutsche Post erhöht Preise für Bücher- und Warensendungen

Wie die Deutsche Post mitteilt, wird sie zum 1. Juli 2018 die Preise für Bücher- und Warensendungen wie folgt erhöhen:
  • Der Preis für die Büchersendung Groß (bis max. 500 Gramm) steigt um 20 Cent auf 1,20 Euro. 
  • Die Büchersendung Maxi (bis max. 1.000 Gramm) kostet künftig 1,70 Euro statt 1,65 Euro. 
  • Das Porto für die Warensendung Kompakt (bis max. 50 Gramm) wird von 0,90 auf 1,30 Euro angehoben.
  • Die Warensendung Groß (bis 500 Gramm) verteuert sich von 1,90 auf 2,20 Euro, gleichzeitig erhöht das Unternehmen aber die Rabatte bei diesem Produkt um 30 Cent. Somit bleiben die rabattierten Preise für die Warensendung Groß unverändert.
Die Preise für andere Briefprodukte, wie z.B. den Standardbrief, bleiben hiervon unberührt (Stand: Mai 2018).  |   Quelle: Deutsche Post DHL Group

Stauprognose für 30. Mai bis 3. Juni

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, wird es am kommenden Wochenende auf den Fernstraßen sehr lebhaft zugehen; ohne Staus werden Autofahrer kaum ans Ziel gelangen.

Wegen des Brückentags Fronleichnam in mehreren Bundesländern starten einige Autofahrer schon am Mittwochnachmittag, 30. Mai, in einen Kurzurlaub. Am Wochenende kommen viele baden-württembergische und bayerische Urlauber aus den Pfingstferien zurück. Dann bilden sich vor allem am Samstag, 2. Juni, Staus im Süden Deutschlands und auf den Routen in Richtung Norden.

Am Sonntagnachmittag, 3. Juni, sind vor allem Heimkehrer aus dem Kurzurlaub unterwegs. Auch da sind die süddeutschen Autobahnen und Ballungsraumautobahnen besonders betroffen.
2017 belegte der Mittwoch vor Fronleichnam (14. Juni) den 4. Platz der staureichsten Tage.

Die stauträchtigsten Routen:

Montag, 28. Mai 2018

Rückruf: "NUSWEET Nuss-Nougat-Creme - 180 g Glas"

Weil in einem Glas eine Verunreinigung mit Metallteilchen festgestellt wurde, ruft die NUSWEET GmbH folgendes Produkt zurück:
  • "NUSWEET Nuss-Nougat-Creme - 180 g Glas"
      Mindesthaltbarkeitsdatum: 09.10.2019
Das betroffene Produkt sollte nicht mehr verzehrt werden; es kann bei dem Einzelhändler, bei dem es erworben wurde, gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details: Presseportal / NUSWSEET

Vorsicht bei günstigen Dienstleistungsangeboten an der Haustüre

Die Verbraucherzentrale Brandenburg warnt vor günstigen Dienstleistungsangeboten an der Haustüre; denn oftmals nutzen geschulte Vertreter den Überraschungseffekt, um dem überrumpelten Verbraucher einen teuren Vertrag aufzuschwatzen.

Ein Beispiel: Eine Brandenburger Firma warb via Werbeflyer mit dem Angebot einer Heizkörperreinigung für fünf Euro pro Heizkörper. Eine Cottbuserin ließ sich darauf ein und bestellte die günstige Dienstleistung.

Doch zum Termin erschien nicht nur eine Mitarbeiterin, die für die Reinigung zuständig war, sondern ein weiterer Kollege, der die Verbraucherin wortgewandt zum Kauf einer mehr als 1.000 Euro teuren Matratze überredete. Sie unterschrieb einen Kaufvertrag und leistete noch vor Ort eine Anzahlung in Höhe von 150 Euro.

Sabine Fischer-Volk, Verbraucherrechtsexpertin beim Bundesverband der Verbraucherzentrale, erklärt dazu:

Bundesnetzagentur geht gegen SMS-Werbung für pornographische Internetseiten vor

Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben die Abschaltung von insgesamt 220 Mobilfunkrufnummern angeordnet. Über diese Rufnummern wurden Werbe-SMS versandt.

Demnach versprachen die Kurznachrichten angebliche Gewinne und enthielten vermeintliche persönliche Nachrichten oder Informationen über vorgeblich verfügbare Kredite. Jede SMS enthielt einen Kurzlink, der auf eine Internetseite mit pornographischen Angeboten führte.

Offnet ein Nutzer eine solche Seite, wird er zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zu Preisen von 2,99 Euro bis 4,99 Euro pro Woche für das Herunterladen von pornographischen Filmen und Bildern aufgefordert.

Mehrere hundert Verbraucherinnen und Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über die Werbe-SMS beschwert.

Die Bundesnetzagentur macht darauf aufmerksam, dass SMS-Werbung gesetzlich verboten ist, wenn der Adressat dem vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Fehlt diese Einwilligung, handelt es sich um unerlaubte Werbung, die gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.

Wenn Verbraucher einen solchen Vertrag, wie das oben genannte Abonnement, unbeabsichtigt eingegangen sind, können sie sich zivilrechtlich zur Wehr setzen und die Verbraucherzentralen um Unterstützung bitten. |   Quelle: Bundesnetzagentur

Hier können sich Verbraucher, die ebenfalls von Werbe-SMS betroffen sind, bei der Bundesnetzagentur melden: Bundesneztagentur / Beschwerde einreichen

Samstag, 26. Mai 2018

Erste Diesel-Fahrverbote in Hamburg: die wichtigsten Fragen und Antworten dazu

Hamburg macht den "Anfang": ab dem 31. Mai 2018 gilt in Hamburg wegen der hohen Stickstoffdioxid-Belastung (NO2) auf einzelnen Strecken ein Diesel-Fahrverbot für Fahrzeuge, die eine bestimmte Abgasnorm nicht erfüllen.

Der "Anfang" deswegen, weil es derzeit noch rund 70 andere Kommunen gibt, die mit zu hohen Stickstoffdioxid-Werten kämpfen; Messstellen in München, Stuttgart und Köln wiesen dabei die schlechtesten Werte auf. Es ist also gut möglich, dass solche Diesel-Fahrverbote zukünftig auch in anderen Städten eingeführt werden.

Der ADAC und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben daher die wichtigsten Fragen und Antworten dazu veröffentlicht:

ADAC-Kindersitztest Frühjahr 2018

Der ADAC hat bei seinem aktuellen Kindersitztest insgesamt 23 in Deutschland erhältliche Babyschalen und Kindersitze in allen Größen auf ihre Sicherheit, Bedienung, Ergonomie und den Schadstoffgehalt hin untersucht.

Erstmals wurde dabei auch ein Kindersitz mit integrierten Airbags getestet und für gut befunden. Bei einem Frontal- und Seitenaufprall öffnet sich bei diesem Sitz ein in den Gurten integrierter Airbag, der dem Kopf des Kindes zusätzlich Schutz bietet.

17 Modelle wurden von den Testern mit „gut“ bewertet, zwei weitere „befriedigend“, einer schnitt mit „ausreichend“ ab. Die mit „gut“ benoteten Sitze übertreffen dabei die gesetzlichen Vorschriften zum Teil deutlich.

Unter den drei Verlieren gab es auch eine Sitzschale, die beim Frontalcrash im Rahmen des Tests in mehrere Teile zerbrach und damit dem Kind im Falle eines solchen Unfalls keinen ausreichenden Schutz mehr geboten hätte. Laut ADAC hat der betroffene Hersteller inzwischen angekündigt, diesen Sitz nicht weiter zu produzieren.

Hier gibt es die detaillierte Infos zum ADAC-Kindersitztest Frühjahr 2018:

Freitag, 25. Mai 2018

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Prozessoren-Schwachstelle: Neue Generation von Spectre entdeckt
  • Phishing: Augen auf bei E-Mails zur DSGVO
  • Profil-Übernahme: Betrüger täuschen Facebook-Nutzer
  • Datenbank-Einbruch: Zugriff auf persönliche Daten von Cloud-Plattform-Mitgliedern
  • Efail-Schwachstellen: Verschlüsselte E-Mail Klartext einsehbar
und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 21/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:


  • IKEA ruft SLADDA Fahrrad zurück. Details: hier
  • Rückruf via Netto, Marktkauf, Edeka: "Popcorn süß" der Marken „American Style“ und „GUT & GÜNSTIG“ von XOX Gebäck GmbH. Details (PDF, 144 KB): Klick
  • celexon ruft Puzzlematten für Kinder zurück. Details: hier
  • Rückruf via Kaufland: "K-Classic Mandeln ganz 200g". Details: hier
  • Rückruf: Roquefort AOP CANTOREL von Les Fromageries Occitanes. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 21/2018 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 24. Mai 2018

Vorsicht beim Bauvertrag: Heizung gehört dem Wärmelieferanten

Wer derzeit ein Haus bauen möchte, sollte sich den Bauvertrag vor allem auch bezüglich der Heizungsanlage sehr genau unter die Lupe nehmen; denn wie die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet, setzt sich das Konstrukt des "Wärmeliefercontracting" immer mehr durch und ersetzt die selbst betriebene Heizung.

Demnach sollen Bauträger im Bauvertrag oftmals unauffällig formulieren, dass die Heizung kein Teil des Komplettpaketes ist, sondern Eigentum des Wärmelieferanten wird.

So eine Vereinbarung kostet den Bauherren zwar vorerst weniger; allerdings kann die langfristige Bindung an den Anbieter zu deutlich höheren Betriebskosten führen. Mehr Details dazu von der Verbraucherzentrale Sachsen: Der neue Trend: Häuser ohne Heizung

Grillen - sicher und gesund

Das Grillen im Freien bei schönem Wetter macht Spaß und ist in netter Gesellschaft für viele Menschen ein beliebtes Freizeit-Event.

Dazu kommt, dass die Auswahl der Lebensmittel zu einem solchen Anlass sehr vielfältig ist: Fleisch, Fisch, Geflügel, Gemüse, Kartoffeln oder sogar Obst können mit dem Grill lecker, gesund und mit Rücksicht auf die Umwelt zubereitet werden.

Hier daher einige Webseiten-Empfehlungen mit praktischen Tipps und Informationen zum Thema Grillen:

Mittwoch, 23. Mai 2018

Aktuelle Infor­ma­tionen zum Ebolafieber-Aus­bruch in der Demo­kra­tischen Republik Kongo

Nach Angaben des Robert Koch Instituts (RKI) ist seit dem 8.5.2018 ein erneuter Ebola­fieber-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo bekannt.

Demnach wurden seit Anfang April im Ausbruchsgebiet (im Westen Kongos) 28 laborbestätigte Fälle von Ebola­fieber verzeichnet, die World Health Organisation (WHO) spricht insgesamt von mehr als 50 möglichen Fällen. 27 Betroffene sind bislang verstorben (Stand: 21.5.2018).

Die Aus­reise einer infizierten Person nach Deutschland soll aktuell sehr unwahrscheinlich sein, vor allem, solange der Ausbruch auf die Provinz Équateur beschränkt bleibe.

Das Auswärtige Amt rät derzeit allerdings von Reisen in die betroffene Region dringend ab.

Quelle mit weiteren Infos: Robert Koch Institut / Infos zu Ebola im Kongo / Stand: 23.05.2018

Rückruf via Kaufland: "K-Classic Mandeln ganz 200g"

Die nutwork Handelsgesellschaft mbH ruf folgendes Produkt zurück:
  • K-Classic Mandeln ganz 200g
    EAN 4337185307874
    Mindesthaltbarkeitsdatum / Charge: 28.02.2019 / L 0230
    Lieferant: nutwork Handelsgesellschaft mbH
    Inverkehrbringer: Kaufland Deutschland
Grund dafür: In einer Routinekontrolle wurden in dieser Charge Salmonellen nachgewiesen. Verbraucher können das Produkt in jedem Kaufland gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben; auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Details: Kaufland

Spam im google-Kalender - wie seltsame Einträge zustandekommen



Das passiert ab und zu: Plötzlich taucht ein Event auf im google-Kalender, z.B. ein Flug nach Miami, den man aber nie gebucht und nie eingetragen hat.

Oft weiß man gar nicht mehr, dass man früher einen Kalender angelegt hat, und plötzlich kommt eine Benachrichtigungs-email von google (und diese email ist kein fake), die über dieses im Kalender eingetragene Event informiert.

Das "Event" stammt aber von Dritten, es ist Spam. Glücklicherweise harmlos, aber erschreckend. Erschreckend deshalb, weil man zuerst denkt, dass der google-account gehackt wurde.

Aber das ist nicht der Fall. Dritte können tatsächlich Events in ihrem Kalender hinzufügen, sozusagen als Einladung.

"Mogelpackungen": Weniger drin, gleicher Preis

Seit Jahren beobachtet die Verbraucherzentrale Hamburg eine bestimmte Masche im Handel und bei den Herstellern von Lebensmitteln und anderen Produkten. Dabei lautet das Grundprinzip: weniger drin, Preis gleich. Oder deutlicher: "versteckte" Preiserhöhung.

Der "Trick" dahinter: Kunden gewöhnen sich beim Einkauf eines Produkts an einen festen Preis dafür; z.B. 2,99 Euro. Wird der Preis für dieses Produkt erhöht, z.B. auf  3,49 Euro wird diese Erhöhung dadurch "versteckt", indem das Produkt zwar immer noch 2,99 Euro kostet - allerdings ist in der Packung dann entsprechend weniger Inhalt drin.

Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht hier regelmäßig Beispiele mit solchen "versteckten" Preiserhöhungen: Weniger drin, gleicher Preis

Dienstag, 22. Mai 2018

Rückruf: Roquefort AOP CANTOREL von Les Fromageries Occitanes

Aufgrund bestehender Gesundheitsgefahr (Shigatoxin-produzierende Escherichia coli (EHEC)) ruft Les Fromageries Occitanes folgenden Käse zurück:
  • Roquefort AOP CANTOREL 1,4 kg
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 30.06.2018
    Losnummer/Charge: HH1261
    Identitätskennzeichen: FR 12.203.022 CE
Der betroffene Käse wurde bundesweit im Offenverkauf (an der Käsetheke) verkauft. Verbraucher, die dieses Produkt gekauft haben, werden gebeten, es nicht zu verzehren und es an das Einkaufsgeschäft zurückzubringen. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Schwachstellen in: Mozilla Thunderbird | Intel Prozessor | VMware Workstation und Fusion

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene Warnhinweise bezüglich folgender Anwendungen und Hardware veröffentlicht und weist auf deren Sicherheitsupdates hin (Details dazu nach dem Anklicken der einzelnen Links):

Unfreiwillige und abstrakte Kunstwerke: E-Mails aus dem Translator

In Texten von E-Mails waren abenteuerliche Wortwahl und kurios-verdrehte Ausdrucksweisen (oft noch garniert mit Rechtschreibfehlern) zumindest in der Vergangenheit Indizien dafür, dass es sich hierbei um Mails handelte, deren Verfasser nichts Gutes im Schilde führten.

Zustande kam so ein Wortsalat meist dadurch, dass ein verfasster Text einfach in einen automatischen Übersetzer/Translator einkopiert und so quasi 1:1 in die erwünschte Fremdsprache übersetzt wurde.

Solche seltsamen Mails gibt es zwar heutzutage immer noch; aber dank moderner Übersetzungsprogramme (oder menschlicher Übersetzer) stirbt das entlarvende Kauderwelsch im elektronischen Posteingang so langsam aber sicher aus.

Eigentlich fast schon schade; diese abstrakten Kunstwerke luden bei genügend Muße förmlich dazu ein, enträtselt zu werden ... 

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat daher eine kleine Zeitreise in die Vergangenheit unternommen und hier ein paar unterhaltsame Beispiele aus ihrem "Phishing-Radar" veröffentlicht: Kuriose Phishing-Mails: Mit Klötzen gegen Kontoprobleme

ADAC-Test: Tourist-Infos immer einen Besuch wert

Der Gang zur Tourist-Info direkt am Urlaubsziel ist auch in Zeiten digitaler Informationen für viele Reisende selbstverständlich. Ein Test des ADAC von 14 Tourist-Infos in Deutschland hat gezeigt, dass dies ein Aufwand ist, der sich lohnen kann.

Acht der getesteten Tourist-Infos erhielten die Note „sehr gut“, fünf ein „Gut“ und nur eine war „ausreichend“. Hier das Infogramm des ADAC mit den Testergebnissen (kann durch Anklicken vergrößert werden):

        Quelle: ADAC e.V.

Montag, 21. Mai 2018

Tipps: Lebensmittelabfälle vermeiden

Laut Umweltbundesamt (UBA) wirft jeder Bundesbürger durchschnittlich 82 Kilogramm Lebensmittel pro Jahr in den Müll; in deutschen Haushalten wird demnach jedes achte Lebensmittel weggeworfen.

Weltweit geht jährlich etwa ein Drittel der Lebensmittel auf dem Weg vom Feld bis zum Teller verloren, während gleichzeitig etwa 800 Millionen Menschen unter Hunger leiden.

Dazu kommt die Belastung der Umwelt; nach Angaben des UBA entstehen durch Lebensmittelverschwendung mehr als 38 Millionen Tonnen Treibhausgase, gut 43.000 Quadratkilometer landwirtschaftlicher Fläche werden genutzt sowie 216 Millionen Kubikmeter Wasser verbraucht.

Für jedes Nahrungsmittel wird zudem Energie bei Herstellung und Transport verwendet und obendrein kommen noch Pflanzenschutzmittel, Mineral- und Wirtschaftsdünger, welche die Umwelt ebenfalls belasten.

Hier gibt es daher einige Webseiten-Vorschläge vom UBA mit praktischen Tipps, um Lebensmittelabfälle zu vermeiden:


Kostenlose Publikationen vom UBA zum Thema:


Samstag, 19. Mai 2018

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder: Bunte Drops und Bärchen mit Vitaminen - wirklich so empfehlenswert?

Die meisten Kinder lieben Süßigkeiten - im Gegensatz dazu ist es oft schwierig, dem Nachwuchs gesunde Nahrungsmittel wie z.B. Obst und Gemüse schmackhaft zu machen.

Insofern ist es doch eigentlich praktisch, wenn das Gute mit dem Nützlichen verbunden werden kann: bunte Drops und lustige Bärchen, die mit Vitaminen und Mineralstoffen angereichert sind - oder?

Doch ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht: Die Verbraucherzentralen haben 26 Nahrungsergänzungen auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Das Ergebnis: Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, was zu unerwünschten Wirkungen führen kann. Dazu kommt, dass die buchstäblich süße Verniedlichung solcher Produkte Kinder dazu verleiten kann, noch mehr davon zu naschen.

Der Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigte:

Freitag, 18. Mai 2018

DSGVO als Vorwand: Betrüger versenden Phishing-E-Mails

Vorsicht bei E-Mails, die sich auf die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beziehen: Betrüger nutzen derzeit das ab dem 25. Mai anzuwendende Gesetz dafür, Phishing-E-Mails zu versenden, in denen die Angeschriebenen dazu aufgerufen werden, ihre Identität oder Nutzerdaten zu bestätigen (und diese damit den Kriminellen preiszugeben).

Dies geschieht z.B. dadurch, dass in der Mail ein Link enthalten ist, der auf eine (natürlich gefälschte) Seite führt, auf der die entsprechenden Daten durch Eingabe bestätigt werden sollen. Es kommt u.a. sogar vor, dass eine Kopie des Ausweises verlangt wird.

Gerne werden für diesen Zweck als angeblicher Absender bekannte Unternehmen wie z.B. Amazon, eBay und PayPal missbraucht; es sind aber auch zahlreiche andere Firmen von dieser Betrugswelle betroffen. Ebenfalls bei den Datendieben -  wie immer - sehr beliebt: Banken und Post-/Paketdienste.

Zwar stellen derzeit tatsächlich viele Unternehmen ihre Nutzungsbedingungen aufgrund der DSGVO um und informieren ihre Kunden per E-Mail darüber. Manche davon bitten auch um eine Bestätigung, dass sie weiterhin Informationen (z.B. Newsletter) versenden dürfen. Doch seriöse Firmen fragen ihre Kunden zu diesem Zweck nicht nach ihren Zugangsdaten und schon gar nicht nach einer Kopie des Ausweises!

Wer als Kunde dennoch Zweifel an der Echtheit einer Mail hat, sollte direkt den Kundendienst der entsprechenden Firma kontaktieren; natürlich nicht über irgendeinen Link oder ein Formular etc. durch die Mail, sondern über die bereits bekannte, offizielle Unternehmensseite.

Vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt es hier noch Infos zum Thema  Phishing: Wie der Datenklau funktioniert

Wochenreport 20/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:


  • Rückruf: "Haldiram’s BHELPURI" 200 g (Snack)“. Details: hier
  • Rückruf: Lawinenverschüttetensuchgerät "LVS ORTOVOX 3+". Details: hier
  • Rückruf: Käse "Reblochon de Savoie au lait cru" 450 g von FROMAGERIE CHABERT. Details: hier
  • Rückruf via Lidl: „Wakame Salat – Meeresalgen Natur, 100g“. Details: hier
  • Rückruf: "Meissener Apfelsaft, klar" von der Max Wustlich Fruchtsaftkelterei . Details: hier
  • Rückruf: Stofftiere "Astronaut" und "Rakete" von Søstrene Grene . Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 20/2018 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 17. Mai 2018

Rückruf via Lidl: „Wakame Salat – Meeresalgen Natur, 100g“

Weil in in einer einer Packung Hepatitis E-Viren nachgewiesen wurde, ruft der Hersteller Heiploeg International B.V. folgendes Produkt zurück:
  • „Wakame Salat – Meeresalgen Natur, 100 g“
    Verbrauchsdatum bis einschließlich 05.06.2018
    verkauft bei Lidl Deutschland
Das betroffene Produkt kann in allen Lidl-Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden; auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de 

Rückruf: Käse "Reblochon de Savoie au lait cru" 450 g von FROMAGERIE CHABERT

Der Hersteller FROMAGERIE CHABERT ruft folgendes Produkt wegen des Verdachtes auf toxinbildende Bakterien (Escherichia coli) zurück:
  • Reblochon de Savoie au lait cru 450 g
    Identitätskennzeichen: FR 74-096-050 CE
    MHD: 02/04/18 bis 24/07/18
    Losnummer (LOT) anfangend mit: 8CR
Die Verbraucher werden gebeten den genannten Käse nicht zu verzehren; er kann zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: lebensmtittelwarnung.de

Verbraucherschutz: staatlich unterstützte Projekte zur Verbraucherinformation

Um die Position von Verbraucherinnen und Verbrauchern am Markt zu verbessern, fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Projekte und sonstige Maßnahmen von bundesweiter Bedeutung, die der Information von Verbraucherinnen und Verbraucher dienen.

Zur Übersicht haben wir hier eine Liste mit den weiterführenden Links zusammengestellt:
Neben diesen Projekten unterstützt das BMJV noch zahlreiche weitere Maßnahmen, um die Veröffentlichung wichtiger Verbraucherinformationen zu unterstützen. Z.B.: Wegweiser Finanzberatung, Mobilsicher (für mehr Sicherheit bei Smartphone, Tablet & Co.), Anna - Das vernetzte Leben (Algorithmen und Künstliche Intelligenz im Verbraucheralltag), Deine Daten, Deine Rechte, Post-Ärger.de


Stauprognose für 18. bis 21. Mai

Wie der ADAC in seiner aktutellen Stauprognose vorhersagt, drohen am kommenden Wochenende lange Staus auf den Fernstraßen. Denn Autofahrer fast aller Bundesländer sind unterwegs; sei es für ein verlängertes Pfingstwochenende wie z.B. in Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen, wo nach Pfingstmontag, 21. Mai, noch ein Tag schulfrei ist.

Andere fahren in den Urlaub: Baden-Württemberg und Bayern starten in zweiwöchige, Nordrhein-Westfalen in einwöchige Ferien. Daher ist die Staugefahr im Süden Deutschlands auch besonders groß.

Die massivsten Verkehrsstörungen sind laut ADAC am Freitagnachmittag, 18. Mai, und Pfingstmontag, 21. Mai, zu erwarten. Im Jahr 2017 war der Freitag vor Pfingsten (2. Juni) auf Rang 2 der staureichsten Tage des Jahres.

Das sind die besonders belasteten Strecken:

Mittwoch, 16. Mai 2018

Warnung vor neuer Masche unseriöser Schlüsseldienste

Die Verbraucherzentrale Bayern warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche unseriöser Schlüsseldienste; hierbei fordern kriminelle Handwerker nach der Türöffnung Wertgegenstände als Pfand, wenn Betroffene die überteuerte Rechnung vor Ort nicht vollständig in bar bezahlen können. Sie bvorzugen dabei  Laptops und Tablets. Diese würden aufbewahrt, bis der offene Betrag beglichen sei und dann zurückgegeben, behaupten die Betrüger.

 „Die unseriösen Handwerker lassen den Opfern keine andere Wahl als die Wertgegenstände herauszugeben“, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Bislang ist uns jedoch noch kein Fall bekannt, bei dem das vermeintliche Pfand wieder zurückgegeben wurde.“

Diese Art der Pfändung ist rechtswidrig. Betroffene sollten umgehend die Polizei rufen und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Um niemals Opfer eines unseriösen Schlüsseldienstes zu werden, sollten Verbraucher rechtzeitig vorbeugen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, sich bereits im Vorfeld einen seriösen Handwerker in der Nähe zu suchen und dessen Notrufnummer im Handy abzuspeichern.

Nicht empfehlenswert ist es, einen Schlüsseldienst zu beauftragen, der mit den Buchstaben AA oder AAA beginnt. Diese zum großen Teil unseriösen Firmen werden alphabetisch ganz vorn im Branchenbuch eingetragen. Sie hoffen dadurch schnell gefunden und vermehrt von Betroffenen angerufen zu werden. Quelle: vz Bayern

Mautgebühren in den Alpen

Egal, ob eine streckenabhängige Maut oder eine Vignette bezahlt werden muss – in den Alpen kosten viele Pässe und Tunnel extra.

Für die wichtigsten Verbindungen hat der ADAC eine Grafik (Stand: Mai 2018) mit den Kosten zusammengestellt (kann durch Anklicken vergrößert werden):

         Quelle: ADAC e.V.

Dienstag, 15. Mai 2018

Warnmeldungen & Sicherheitsupdates für Adobe-Anwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnmeldungen mit den dazugehörigen Infos über Sicherheitsupdates für folgende Adobe-Anwendungen veröffentlicht (Details folgen nach dem jeweiligen Anklicken):

Sicherheitsforscher: schwerwiegende Schwachstellen in den weitverbreiteten E-Mail-Verschlüsselungsstandards OpenPGP und S/MIME gefunden

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist von Sicherheitsforschern der Fachhochschule Münster, der Ruhr-Universität Bochum sowie der Universität Leuven (Belgien) darüber informiert worden, dass sie schwerwiegende Schwachstellen in den weitverbreiteten E-Mail-Verschlüsselungsstandards OpenPGP und S/MIME gefunden haben.

Demnach können Angreifer verschlüsselte E-Mails so manipulieren, dass der Inhalt der Nachricht nach der Entschlüsselung durch den Empfänger im Klartext an sie ausgeleitet wird. Nach Einschätzung des BSI können die genannten E-Mail-Verschlüsselungsstandards allerdings weiterhin sicher eingesetzt werden, wenn sie korrekt implementiert und sicher konfiguriert werden.

Hier ist die Stellungnahme mit weiteren Infos und Sicherheitstipps vom BSI dazu:

Bettwanzen – lästige Untermieter

Die Bettwanze Cimex lectularius ist ein blutsaugendes Insekt, das sich den Menschen als Hauptwirt auserkoren hat.

Die lästigen Plagegeister sind äußerst widerstandsfähig, leben verhältnismäßig lange (6 Monate) und werden im ausgewachsenen Stadium  zwischen 4 und 8,5 Millimeter groß. Die ersten Wanzenstadien (Juvenilstadien) sind nur etwa einen Millimeter groß und hell gefärbt, weshalb insbesondere diese Stadien schlecht zu erkennen sind.

Bettwanzen verbreiten sich vor allem beim Transport befallener Gegenstände – das können gebrauchte Möbel oder andere Waren, aber auch Reisekoffer und -taschen sein. Der Befall mit Bettwanzen hat übrigens nichts mit Hygiene zu tun; sie können völlig unabhängig von jeglichen hygienischen Bedingungen vorkommen.

Der Stich durch den Saugrüssel dieser Insekten wird oft nicht bemerkt; die Hautreaktion darauf wirkt sich beim Menschen sehr unterschiedlich aus: einige reagieren gar nicht, bei anderen bilden sich juckende Pusteln, Blasen oder Quaddeln. Das Risiko, dass durch Bettwanzen Krankheitserreger übertragen werden, ist allerdings äußerst gering.

Doch wie findet man heraus, ob man solch ungewollte Untermieter daheim beherbergt - und wenn, was kann man gegen sie tun? Und wie kann man einem Befall vorbeugen? Das Umweltbundesamt (UBA) hat in einer kostenlosen Broschüre die Antworten auf diese Fragen veröffentlicht; sie kann von dieser Seite aus als PDF-Datei heruntergeladen werden: Bettwanzen - Erkennen, Vorbeugen, Bekämpfen

Campylobacter - Krankheitskeim auf Hühnereiern

Eier sind ein beliebtes Lebensmittel. Fast 20 Milliarden haben die Deutschen 2016 konsumiert, das entspricht einem Pro-Kopf-Verbrauch von 235 Eiern.

Verständlich, dass der Fund von Chemikalien in Eiern wie zuletzt der des Insektenvernichtungsmittels Fipronil Aufsehen und Empörung hervorrufen.

Eher weniger bekannt ist dagegen, dass sich auch der häufigste bakterielle Erreger einer Lebensmittelinfektion auf Hühnereiern findet. Die Rede ist von Campylobacter-Bakterien. Sie rufen eine mit Bauchschmerzen, Fieber und - mitunter blutigem - Durchfall einhergehende Darmentzündung (Enteritis) hervor.

 Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat nun den Wissensstand zum Vorkommen von Campylobacter auf Hühnereiern ermittelt und kostenlos veröffentlicht - und gibt Tipps, wie man sich schützen kann (PDF, 147 KB): Hygiene fürs Hühnerei - Schutz vor Campylobacter

Montag, 14. Mai 2018

Rückruf: "Meissener Apfelsaft, klar" von der Max Wustlich Fruchtsaftkelterei

Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Max Wustlich Fruchtsaftkelterei  folgenden Saft zurück:
  • Meissener Apfelsaft, klar
    1 Liter Glasflasche
    MHD 30.01.20 und MHD 26.03.20
    EAN 4026939000078
Bei dem o.g. Saft kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich Schimmelpilztoxine darin befinden; von einem Verzehr wird daher abgeraten. Verbraucher können den o.g. Saft gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in der Einkaufsstätte zurückgeben. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Fußball-WM 2018 in Russland - Elf Tipps vom ADAC für Anreise und Aufenthalt

Von 14. Juni bis 15. Juli wird in Russland die Fußball-Weltmeisterschaft ausgetragen. Fußball-Fans, die die deutsche Nationalmannschaft dorthin begleiten, müssen einige Formalitäten beachten, um nicht im Abseits zu landen.

Der ADAC hat daher hier die 11 wichtigsten Tipps für WM-Reisende zusammengestellt:

Tipps: Betrugsversuche via E-Mails und gefakte Webseiten enttarnen

Phishing-E-Mails und nachgestellte Webseiten zum Abgreifen von Zugangsdaten und anderen persönlichen Informationen sind immer professioneller gestaltet. Um so wichtiger ist es, dass Verbraucher diese Gefahren erkennen, bevor ihre Daten auf diesem Weg in die Hände von Cyber-Kriminellen gelangen.

Im neuen Erklärvideo vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt esTipps, wie Verbraucher solche Betrugsversuche enttarnen können: BSI/Video/Phishing.mp4

Samstag, 12. Mai 2018

Kostenlose Broschüre in leichter Sprache: "Medikamente - ab wann sind sie riskant?"

Die kostenlose Broschüre „Medikamente - ab wann sind sie riskant?" von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erklärt einfach verständlich (also auch für Menschen, denen das Lesen schwerfällt) die Risiken und Folgen der Medikamenteneinnahme  - z.B. durch längere Einnahme, durch rezeptfreie Medikamente, durch Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten / Alkohol.

Auch die Abhängigkeitsrisiken bestimmter Medikamente wie z.B. Beruhigungsmittel, Schlafmittel  und Schmerzmittel werden thematisiert; dazu gibt es die Adressen von Hilfsangeboten für Betroffene und deren Verwandte/Bekannte.

Tipp: Multiplikator_Innen  können mithilfe dieser Broschüre leseunkundigen bzw. leseeingeschränkten Personen die besonderen Risiken bestimmter Medikamentengruppen näherbringen.

Die Broschüre kann hier kostenlos als PDF heruntergeladen oder als gedruckte Ausgabe bestellt werden: BZgA / Medikamente - ab wann sind sie riskant?

Freitag, 11. Mai 2018

Mozilla Firefox und Mozilla Firefox ESR: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Mozilla Firefox ESR und Mozilla Firefox ausnutzen, um Code mit den Privilegien des Angegriffenen zur Ausführung zu bringen, einen Denial of Service Angriff durchzuführen, vertrauliche Daten einzusehen (auch Authentisierungsinformationen), einen Cross-Site Scripting Angriff durchzuführen, Daten zu manipulieren, Spoofing Angriffe durchzuführen oder Sicherheitsmechanismen zu umgehen.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Firefox < 60
  • Mozilla Firefox ESR < 52.8
Emfpehlung: User sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. Quelle:

Google Chrome: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Chrome, Google Chrome for Linux und Google Chrome for Mac ausnutzen, um aus der Sandbox auszubrechen, seine Privilegien zu erweitern, einem Denial of Service Angriff durchzuführen und möglicherweise Code mit den Privilegien des Angegriffenen zur Ausführung zu bringen.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Google Chrome < 66.0.3359.170
  • Google Chrome for Linux < 66.0.3359.170
  • Google Chrome for Mac < 66.0.3359.170
Empfehlung: User sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. Quelle:

Rückruf: Stofftiere "Astronaut" und "Rakete" von Søstrene Grene

Das Handelsunternehmen Søstrene Grene ruft alle Astronauten- und Raketen-Stofftiere zurück; denn die kleinen runden Teile am Ende der Spielzeug-Antennen könnten sich abziehen lassen. Dies könnte eine Erstickungsgefahr darstellen.

Das Unternehmen bittet Kunden, welche die betroffene Stofftiere gekauft haben, diese vor dem 31. August 2018 in einen Søstrene Grene-Laden zurückzubringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Quittung erstattet. Quelle mit weiteren Details: Søstrene Grene

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Verschlüsselungsfehler: Twitter-Nutzerinnen und -Nutzer sollten Passwörter ändern
  • Online-Betrug: Redirects aus Google Maps auf infizierte Seiten
  • Phishing: Wenn die E-Mail für Diebstahl missbraucht wird
  • Online-Dating: Digitale Partnerbörse mit Umsicht nutzen
  • Hack: Unberechtigter Zugang zu vernetzten Autos
Und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 19/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:


  • Rückruf: Gasgrill mit 3 Brennern von Thomas Philipps GmbH & Co. KG. Details: hier
  • Rückruf / Sicherheitswarnung: Difrax Plüsch-Schnullerband Giraffe. Details : hier
  • Rückruf via Aldi Nord und Aldi Süd: Grill-Salzstein 2-er Set. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 19/2018 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 10. Mai 2018

Vorsicht, wieder unseriöse Rechnungen für Erotik-Dienstleistungen unterwegs

Mit einer altbekannten Masche versuchen Betrüger derzeit wieder, Verbraucher abzuzocken: via Anruf bewegen die Kriminellen den Angerufenen dazu, ihre Adresse zu bestätigen, weil angeblich ein Paket oder ein Bußgeldbescheid nicht zugestellt werden konnte.

Wer darauf hereinfällt, erhält eine Rechnung für angeblich in Anspruch genommene Erotik-Dienste (z.B. Telefon-Erotik, Service für Erwachsene oder Erwachsenenunterhaltung).

Erotik-Dienste deshalb, weil die Betroffenen oft schon aus Scham zahlen, damit kein rechtliches "Theater" auf sie zukommt, das sie als vermeintliche Erotik-Dienst-Konsumenten "entlarvt" - auch wenn sie tatsächlich nie ein solches Angebot in Anspruch genommen haben.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt hier mehr über diese "neue", alte Masche: Verbraucherzentrale warnt vor Erotik-Dienst-Abzocke

Mittwoch, 9. Mai 2018

Apple Mac OS: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstecnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Apple Mac OS ausnutzen, um falsche Informationen darzustellen, einen Denial of Service herbeizuführen oder seine Rechte zu erweitern.

Betroffen ist folgendes System:
  • Apple Mac OS X < 10.13.4
Empfehlung: User sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. Quellen:

Adobe Flash Player: Schwachstelle ermöglicht Ausführen von beliebigem Programmcode mit Benutzerrechten

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstecnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann eine Schwachstelle in Adobe Flash Player ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit Benutzerrechten auszuführen.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Adobe Flash Player < 29.0.0.171
  • Adobe Flash Player for Chrome users < 29.0.0.171
  • Adobe Flash Player for Linux < 29.0.0.171
Empfehlung: User sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. Quellen:

Warnmeldungen & Sicherheitsupdates für diverse Windows-Anwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat wieder diverse Warnmeldungen mit den dazugehörigen Infos über Sicherheitsupdates für folgende Windows-Anwendungen veröffentlicht (Details folgen nach dem jeweiligen Anklicken):

Rückruf: Gasgrill mit 3 Brennern von Thomas Philipps GmbH & Co. KG

Die Thomas Philipps GmbH & Co. KG ruft vorsorglich folgenden Artikel zurück:
  • Gasgrill mit 3 Brennern
    Art.-Nr. 16800002
    Preis 129,00€
Wegen eines Fehlers in der Produktionscharge kann die Leistung des Grills stark eingeschränkt sein. Das Produkt kann gegen Erstattung Kaufpreises in der Thomas Philipps Filiale zurückgegeben werden; bei Online-Bestellungen kann das Service-Team kontaktiert werden unter: Telefon: 05402 - 919110, E-Mail: shop@thomas-philipps.de   |   Quelle: thomas-philipps.de/de/rueckruf

Rückruf / Sicherheitswarnung: Difrax Plüsch-Schnullerband Giraffe

Wegen ungenügender Sicherheitsanforderungen ruf Difrax folgendes Produkt zurück:
  • Difrax Plüsch-Schnullerband Giraffe
    Artikelnummer 1034, EAN: 8711736930418
    verkauft von 2012 bis einschl. November 2017
Der Clip am Produkt kann von Kindern leicht in den Mund gesteckt werden, was möglicherweise zu Verletzungen in der Mundhöhle oder zum Ersticken führen kann.

Das Unternehmen bittet seine Kunden, das betroffene Produkt nicht mehr zu verwenden und es in die Einkaufsstätte zurückzubringen; der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle mit weiteren Infos (die Seite herunterscrollen; die deutschsprachige Version ist weiter unten): difrax.com/productrecall

Händehygiene als wirksamer Schutz vor Infektionskrankheiten

Die Aufforderung zum Händewaschen begleitet uns von Kindertagen an. Denn regelmäßiges und gründliches Händewaschen schützt vor Infektionen. So einfach die Botschaft, so klar ihr Nutzen: Wer sich richtig die Hände wäscht, schützt sich und andere vor Krankheitserregern.

Wer mehrmals täglich die Hände ausreichend lange und gründlich mit Seife wäscht, mindert das Risiko der Ansteckung mit Krankheiten, die über so genannte Tröpfchen- oder Schmierinfektionen übertragen werden können.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist auf fünf einfache Regeln für wirksames Händewaschen hin:
  1. Anfeuchten der Hände unter fließendem, sauberem Wasser
  2. Einseifen der Fingerzwischenräume, Fingerspitzen, Handflächen und Handrücken
  3. Gründliches Einschäumen der Hände, mindestens 20-30 Sekunden
  4. Abwaschen von Seife, Schmutz und Krankheitserregern unter fließendem Wasser
  5. Sorgfältiges Abtrocknen mit einem sauberen Tuch

Dienstag, 8. Mai 2018

Google Android und Pixel/Nexus: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Android und Pixel/Nexus ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit erhöhten Rechten auszuführen, um seine Privilegien zu erhöhen, um Informationen offenzulegen oder um einen Denial of Service Zustand herbeizuführen.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Google Android 6.0
  • Google Android 6.0.1
  • Google Android 7.0
  • Google Android 7.1.1
  • Google Android 7.1.2
  • Google Android 8.0
  • Google Android 8.1
Empfehlung: User sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen. Quellen:

Rückruf via Aldi Nord und Aldi Süd: Grill-Salzstein 2-er Set

Folgendes Produkt wird zurückgerufen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es unter bestimmten thermischen Bedingungen zerspringt (es besteht Verletzungsgefahr):
  • Grill-Salzstein 2-er Set
    von Importeur Karpati Handels GmbH
    verkauft seit dem 23.04.2018 in den Filialen von Aldi Nord und Aldi Süd.
Aldi bittet seine Kunden, das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises in die Aldi-Filialen zurückzubringen. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Montag, 7. Mai 2018

Solanin in Kartoffeln: Grüne und stark keimende Knollen sollten aussortiert werden

Glykoalkaloide - darunter Solanin als ein wichtiger Vertreter - sind natürliche Inhaltstoffe in der Kartoffel; sie dienen der Knolle zur Abwehr von Fraßschädlingen. Allerdings können Glykoalkaloide in entsprechend hohen Dosen auch für den Menschen gesundheitsschädlich sein.

Besonders hoch ist der  Glykoalkaloidgehalt  in grünen, keimenden und beschädigten Kartoffeln sowie in Kartoffelschalen.

Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) empfiehlt daher folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lagerung und Zubereitung von Kartoffeln:
  • Kartoffeln sollten kühl, dunkel und trocken gelagert werden

  • Alte, eingetrocknete, grüne oder stark keimende Kartoffeln, sowie Kartoffelschalen als Snacks, die überwiegend aus Kartoffelschalen bestehen, sind für den Verzehr nicht geeignet

  • Grüne Stellen und sogenannte „Augen“ in Kartoffeln sollten großzügig entfernt werden

  • Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die Schale mitessen wollen, sind hierfür grundsätzlich nur unverletzte, frische Kartoffeln geeignet

  • Kartoffelgerichte sollten nicht verzehrt werden, wenn sie einen bitteren Geschmack aufweisen

  • Insbesondere kleine Kinder sollten keine ungeschälten Kartoffeln essen

  • Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das Kochwasser von Kartoffeln nicht wieder verwenden

  • Frittierfett für Kartoffelprodukte sollte regelmäßig gewechselt werden
Weitere Infos vom BfR zu diesem Thema: Fragen und Antworten zu Solanin (Glykoalkaloiden) in Kartoffeln 

Samstag, 5. Mai 2018

Abo-Fallen durch gefälschte Streaming-Portale

Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet, versuchen Betrüger mitllerweile auch durch gefakte Video-Streaming-Webseiten Geld abzuzocken.

Der Trick funktioniert so: mittels Werbung (z.B. durch Pop-up-Fenster) wird den potenziellen Opfern ein mehrtägiges, kostenloses Abo angeboten. Allerdings schlägt dann entweder die Registrierung für dieses Abo fehl oder es können keine Filme und Serien auf der entsprechenden Streaming-Site gestreamt werden - eine Rechnung wird dennoch gestellt. Denn bei der vermeintlichen Registrierung müssen u.a. auch die Adressdaten angegeben werden.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt hier, welche Websites betroffen sind und was Verbraucher, die in eine solche Abo-Falle geraten sind, tun können: Dubiose Streaming-Portale locken in Abofalle: Was Sie wissen müssen

Freitag, 4. Mai 2018

Vorsicht bei Kleinanzeigenportalen: Datendiebe unterwegs!

Sicherheitshinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Verkaufen Sie über eines der vielen Kleinanzeigen-Portale im Internet gerne gebrauchte Möbel, Fahrräder oder auch andere Dinge, die Sie nicht mehr benötigen? Dann sollten Sie sich folgende Meldung von Watchlist Internet genauer anschauen: Achtung vor Datendiebstahl auf Kleinanzeigenportalen!

Denn leider treiben sich auf den Portalen mittlerweile auch Datendiebe herum und geben sich als potentielle Käufer aus, nur um von Ihnen sensible Daten abzugreifen.

Das Prinzip der Online-Betrüger ist, wie meist: bei der Kontaktaufnahme direkt Druck auf Sie ausüben zu wollen. Damit Sie in der Schnelle unbedacht reagieren. Lassen Sie sich nicht aus der Ruhe bringen! Verzichten Sie lieber auf den Verkauf, wenn dubiose Anfragen auf Sie einprasseln.

Wochenreport 18/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:


  • Rückruf via EDEKA: "Gut & Günstig 10 Eier aus Freilandhaltung". Details: hier
  • Rückruf via Netto: "Vom Land 10 frische Eier aus Freilandhaltung". Details: hier
  • Rückruf via Norma: "Gutsglück Eier 10 frische Eier aus Freilandhaltung". Details: hier
  • Rückruf via Penny : "Columbus 10 Eier aus Freilandhaltung". Details: hier
  • Rückruf via REWE: "Beste Wahl Eier aus Freilandhaltung" . Details: hier
  • Rückruf via Penny: "Mühlenhof Schweinegulasch aus dem Schinken". Details: hier
  • Rückruf via TEDi: "Glas Kasserolle 5,1L“. Details: hier
  • Rückruf: diverse Käse der französische Käserei Fromagerie Gaugry. Details : hier
  • Rückruf via Norma, Edeka, Netto, Rewe, Penny: Eier aus Freilandhaltung . Details: hier
  • Kundeninfo / Rückruf via Lidl: falsches Verbrauchsdatums auf „chef select Hähnchenbrust-Filetstücke Sweet-Chili, 150 g“. Details: hier
  • Rückruf: „Block House Brot Knoblauch“ und „Block House Brot Kräuterpesto“. Details: hier
  • Rückruf: Französischer Weichkäse "Le Coulommiers 45% mg" von Société fromagère de la Brie. Details: hier
  • Rückruf via NORMA: Freiland-Eier „Gutsglück“Details: hier
  • Rückruf: Tee "Elfentraum" von Kräutergarten Pommerland. Details: hier
  • Rückruf: Hareico Bratwurst trad., 500g. Details: hier
  • Rückruf: Marten Salami Sticks Geflügel, aus Hähnchen und Putenfleisch mit Palmfett. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 18/2018 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 3. Mai 2018

Kostenloses Rezeptheft: alkoholfreie Cocktails zum Selbermixen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein kostenloses Rezeptheft für alkoholfreien Cocktails für jeden Geschmack und jedes Wetter veröffentlicht. Es kann hier bestellt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden: Null Alkohol - Voll Power: Cocktails zum Selbermixen

Hintergrund: „Null Alkohol - Voll Power“ ist eine Teil-Kampagne* der BZgA zur Alkoholprävention bei 12- bis 16-Jährigen. Ziel dieser Kampagne ist es, bei Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahre eine kritische Einstellung gegenüber Alkohol zu fördern und den Einstieg in den Alkoholkonsum hinauszuzögern. Hier geht es zur Webseite mit weiteren Tipps und Infos: https://www.null-alkohol-voll-power.de

*Weiterführende Links zu den entsprechenden Webseiten:
  • Die BZgA-Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ richtet sich an Jugendliche ab 16 Jahren und wird unterstützt vom Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV): https://www.kenn-dein-limit.info

  • Die Zielgruppe der Erwachsenen informiert die BZgA im Rahmen der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit“ umfassend rund um das Thema Alkohol auf https://www.kenn-dein-limit.de

  • Mit der Aktion „Alkoholfrei Sport genießen“ richtet sich die BZgA gezielt an Multiplikatoren in Sportvereinen unter: www.alkoholfrei-sport-geniessen.de


Frühjahr: Taschendiebe wieder vermehrt aktiv

Wie die Polizeiliche Kriminalprävention mitteilt, verursachten Langfinger im Jahr 2016 einen finanziellen Schaden von 51,5 Millionen Euro; im Jahr 2015 waren es 50,8 Millionen Euro. (Siehe dazu die Polizeiliche Kriminalstatistik vom Bundeskriminalamt hier.)

Und nun im Frühjahr ergibt sich für Diebe wieder reichlich Gelegenheit, ihr "Handwerk" auszuüben: Sonnenschein und warme Temperaturen locken viele Besucherinnen und Besucher auf Frühlingsfeste und andere Veranstaltungen. Im Gedrängel der Menschenmassen gelingt es den Kriminellen relativ einfach, mit ihren Opfern auf "Tuchfühlung" zu gehen um sie unauffällig auszurauben.

Die Polizei rät: "Sollten Sie Opfer dieser Diebe werden, gilt es immer und schnellstmöglich die Polizei hinzuzuziehen. Ebenso sollten Sie entwendete Giro- oder Kreditkarten unter der zentralen Notrufnummer 116 116 sofort sperren lassen."

Hier noch 5 Tipps und Verhaltensregeln von der Polizeilichen Kriminalprävention, um sich vor Taschendiebe zu schützen:
  1. Taschendiebe lassen sich am typisch suchenden Blick erkennen: Sie meiden den direkten Blickkontakt zum Opfer und schauen eher nach der Beute.

  2. Tragen Sie Geld, Schecks, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper.

  3. Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm.

  4. Benutzen Sie einen Brustbeutel, eine Gürtelinnentasche, einen Geldgürtel oder eine am Gürtel angekettete Geldbörse.

  5. Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah. Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.

Mittwoch, 2. Mai 2018

Rückruf via TEDi: Glas Kasserolle 5,1L

TEDi ruft folgende Kasserolle zurück, weil sie bei einer Temperaturdifferenz über 180°C zerbrechen kann:
  • Glas Kasserolle 5,1L
    Artikelnummer: 15379001011000001200
    Hersteller: Termisil Huta Szkla "Wolomin" S.A.
    Verkauft in den TEDi-Filialen vom 23.11.2016 bis 26.03.2018
Kunden sollen die betroffene Kasserolle nicht mehr verwenden; sie kann gegen Erstattung des Verkaufspreises von 12,00 € oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi-Filiale umgetauscht werden. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 1.9 MB): Kundeninfo Glas Kasserolle

BUND-Ökotipp: Frühjahrsputz mit gutem grünen Gewissen

Fenster säubern, Teppich reinigen, Ofen schrubben: Landauf, landab putzen viele Menschen im Frühjahr ihre Wohnung oder ihr Haus. Doch viele Reinigungsmittel enthalten umweltschädliche oder gesundheitsgefährdende Chemikalien. Dabei gibt es ökologisch verträgliche Alternativen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) empfiehlt daher, auf herkömmliche Putzmittel zu verzichten und einfache Hausmittel anzuwenden, die schon den Großeltern gute Dienste geleistet haben:

Rückruf: diverse Käse der französische Käserei Fromagerie Gaugry

Wegen Kontamination mit toxinbildenden Bakterien (Escherichia coli) ruft die französische Käserei Fromagerie Gaugry folgende Käse zurück:
  • Petit Gaugry 70g Identitätskennzeichen: FR 21.110.001 CE Lotnummer: 18043 MHD: 05/05/2018
  • Epoisses AOP 1kg Gaugry Identitätskennzeichen: FR 21.110.001 CE Lotnummer: 18043 MHD: 05/05/2018
  • Epoisses AOP Emotion Identitätskennzeichen: FR 21.110.001 CE Lotnummer: 18043 MHD: 25/04/2018-27/04/2018
  • Epoisses AOP Excellence Identitätskennzeichen: FR 21.110.001 CE Lotnummer: 18043 MHD: 05/05/2018
  • Epoisses AOP 250g Gaugry Identitätskennzeichen: FR 21.110.001 CE Lotnummer: 18043 MHD: 04/05/2018
  • Ami du Chambertin Gaugry Identitätskennzeichen: FR 21.110.001 CE Lotnummer: 18043 MHD: 30/04/2018
Kunden werden gebeten, die genannten Käse nicht zu verzehren und sie in die Einkaufsstätte zurückzugeben. Quelle mit weiteren Infos (PDF: 13.7 KB): Verbraucherinfo Fromagerie Gaugry

Rückruf via Penny: „Mühlenhof Schweinegulasch aus dem Schinken“

Die OVO Vertriebs GmbH ruft wegen eventuell enthaltener Metallteile folgendes Produkt zurück:
  • ;„Mühlenhof Schweinegulasch aus dem Schinken
    MHD: 03. und 04.05.2018
    Charge: 10114 / Veterinärkontrollnummer: DE BB 63001 EG
    Verkauft bei Penny in den Bundesländern Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen
Kunden können die Ware im jeweiligen Markt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Quelle mit weiteren Infos: Penny

Fitness-Tracker, Smartwatch und Co.: Wearables möglichst sicher nutzen

Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): 

Ob Fitness-Tracker, Smartwatch oder sogar Datenbrille: Wearables gehören immer mehr zu unserem digitalen, vernetzten Alltag. Diese am Körper getragenen Minicomputer können bei einer gesünderen Lebensweise unterstützen oder Kommunikation erleichtern.

Gleichzeitig bringt ihre Anwendung wie die jeder anderen Informationstechnik Risiken mit sich, beispielsweise weil eine große Menge persönlicher Daten anfällt, die in den falschen Händen für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten.

Wie Sie IT-Sicherheit auch bei Wearables möglichst sicher nutzen können, verrät das BSI hier: Wearables – direkt am Körper getragene Mini-Computer

Dienstag, 1. Mai 2018

Rückruf via Norma, Edeka, Netto, Rewe, Penny: Eier aus Freilandhaltung

Wegen nachgewiesenen Salmonellen ruft die INTER-OVO GmbH folgende Eier zurück:
  • Gutsglück Eier 10 frische Eier aus Freilandhaltung“ (angeboten bei NORMA Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 29.04.2018 und 20.05.2018.
  • REWE Beste Wahl 6 Eier aus Freilandhaltung XL“ (angeboten bei REWE in Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 09.05.2018, 10.05.2018 und 17.05.2018.
  • Vom Land 10 frische Eier aus Freilandhaltung“ (angeboten bei Netto Marken-Discount in Teilen von Baden-Württemberg und Bayern) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 02.05.2018, 06.05.2018, 10.05.2018, 12.05.2018 und 20.05.2018.
  • Columbus 10 Eier aus Freilandhaltung“ (angeboten bei Penny Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.05.2018.
  • Gut & Günstig 10 Eier aus Freilandhaltung“ (angeboten bei EDEKA in Teilen von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 02.05.2018, 10.05.2018 und 13.05.2018.
Kunden können die betroffenen Eier gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 185 KB): Pressemitteilung INTER-OVO

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