Besonders hoch ist der Glykoalkaloidgehalt in grünen, keimenden und beschädigten Kartoffeln sowie in Kartoffelschalen.
Das Bundesinstitut für Risikoforschung (BfR) empfiehlt daher folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lagerung und Zubereitung von Kartoffeln:
- Kartoffeln sollten kühl, dunkel und trocken gelagert werden
- Alte, eingetrocknete, grüne oder stark keimende Kartoffeln, sowie Kartoffelschalen als Snacks, die überwiegend aus Kartoffelschalen bestehen, sind für den Verzehr nicht geeignet
- Grüne Stellen und sogenannte „Augen“ in Kartoffeln sollten großzügig entfernt werden
- Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher die Schale mitessen wollen, sind hierfür grundsätzlich nur unverletzte, frische Kartoffeln geeignet
- Kartoffelgerichte sollten nicht verzehrt werden, wenn sie einen bitteren Geschmack aufweisen
- Insbesondere kleine Kinder sollten keine ungeschälten Kartoffeln essen
- Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das Kochwasser von Kartoffeln nicht wieder verwenden
- Frittierfett für Kartoffelprodukte sollte regelmäßig gewechselt werden