Donnerstag, 30. November 2017

Rückruf via REWE: "ja! King Prawns Garnelen 225g TK"

Die REWE Markt GmbH informiert über den Rückruf von:
  • Produkt: ja! King Prawns Garnelen 225g TK
    EAN: 4388840222964
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 14.04.2019 mit Los VN 786V 088
Grund für den Rückruf: In einzelnen Proben wurden Rückstande eines Antibiotikums gefunden. Kunden können die Ware im jeweiligen Markt zurückzugeben. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet. Quelle: REWE/Presseportal

Rückruf via real: "Feigen aus Kalabrien" von Le Antiche Bonta di Calabria

Die real,- SB-Warenhaus GmbH informiert über den Rückruf von:
  • Produkt: "Feigen aus Kalabrien"
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 17. Juni 2018
    Losnummer: P.260/17 N
    Hersteller/Inverkehrbringer: Le Antiche Bonta di Calabria
Grund für den Rückruf: In einer Probe wurde ein erhöhter Gehalt an Mykotoxinen (Schimmelpilzgifte) festgestellt. Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, können es in ihrem nächstgelegenen real-Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet. Quelle: real,- SB-Warenhaus/Presseportal

Sicherheitslücke in macOS High Sierra ermöglicht Systemübernahme

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Eine Sicherheitslücke in macOS High Sierra bis einschließlich Version 10.13.1 ermöglicht einem Angreifer mit Zugriff auf einen Rechner und der Möglichkeit, sich auf diesem anzumelden, die Erweiterung seiner Berechtigungen und damit die Übernahme der Kontrolle über das betroffene Gerät.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Apple Mac OS
  • macOS High Sierra
  • macOS High Sierra bis einschließlich 10.13.1

Empfehlung: Aktuell stellt der Hersteller noch kein Sicherheitsupdate zur Verfügung. Bis dies der Fall ist, können Sie eine Ausnutzung der Sicherheitslücke verhindern, indem Sie den Benutzeraccount für 'Root' aktivieren und ein Passwort vergeben. Anschließend muss der Root-Benutzeraccount aktiv bleiben, da eine Deaktivierung die Sicherheitslücke erneut öffnen würde.

Sobald Apple ein Sicherheitsupdate zur Verfügung gestellt hat und das ursächliche Problem korrigiert ist, sollten Sie den Root-Account wieder deaktivieren. Eine genaue Erläuterung der für den Workaround notwendigen Schritte finden sie in den Referenzen: "Apple: Root-Benutzer auf Ihrem Mac aktivieren".

Auch nach dem Krankenhausaufenthalt gut versorgt

Seit 1. Oktober 2017 haben Patienten in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein „strukturiertes Entlassmanagement“.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass nach einem Krankenhausaufenthalt ein möglichst nahtloser Übergang in die ambulante Versorgung erfolgt - vorausgesetzt, dass der Patient dies auch wünscht. Dazu muss die Einwilligung zur Anschlussversorgung vom Patienten schriftlich gegeben werden.

Dann können die Krankenhausärzte Arzneien, Hilfsmittel oder Therapien für die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt verordnen. Ebenso dürfen sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Daniela Hubloher, Beraterin für Patientenrechte und Gesundheitsdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Hessen, sagt dazu: „Nach der Entlassung aus dem Krankenhaus, vor allem vor Wochenenden oder Feiertagen haben sich Verbraucher oft allein gelassen gefühlt – ohne Medikamente, Krankschreibung und Termin in der Arztpraxis. Diese Neuregelung soll dafür sorgen, dass Patienten nach dem Krankenhausaufenthalt zu Hause besser versorgt sind.

Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben veröffentlicht

Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat nun auf der eigenen Webseite alle Referentenentwürfe und Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben der 18. Legislaturperiode veröffentlicht. Damit möchte auch das BMJV einen Beitrag zur größeren Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Regierungshandeln leisten.

Zu finden sind die Stellungnahmen unter www.bmjv.de/stellungnahmen. Über eine Suche können hier die Stellungnahmen zu den jeweiligen Referentenentwürfen abgerufen werde.

Veröffentlicht sind derzeit 1.546 Stellungnahmen von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen gemäß § 47 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Voraussetzung war, dass diese der Veröffentlichung zugestimmt haben.

Stauprognose für das Wochenende 1. bis 3. Dezember

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, kommen Autofahrer an diesem Wochenende auf den deutschen Autobahnen und denen im benachbarten Ausland weitgehend störungsfrei voran.

Voll wird es aber in den meisten Innenstädten und rund um die Ballungsgebiete. Zahlreiche Weihnachtsmarktbesucher und Geschenkekäufer sorgen für verstopfte Straßen. Tipp: Wer sich Stress auf den Zufahrten und bei der Parkplatzsuche ersparen will, sollte mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstädte fahren.

Die Baustellenstrecken in Deutschland:

Mittwoch, 29. November 2017

Private Rentenversicherung: wie ethisch-ökologisch werden die Kundenbeiträge angelegt?

Zur finanziellen Absicherung fürs Alter bieten Versicherungen private Rentenversicherungen an. Bei der Anlage der Kundenbeiträge können sie ethisch-ökologische Standards wie Ausschlusskriterien berücksichtigen: Es fließt dann kein Geld in kontroverse Bereiche wie Rüstung, Atomkraft oder Kinderarbeit.

Das Projekt „Gut fürs Geld, gut fürs Klima“* der Verbraucherzentrale Bremen hat 46 Anbieter von privaten Rentenversicherungen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsstandards untersucht. Informationen hierfür lieferten laut Verbraucherzentrale eine Anbieterbefragung sowie Veröffentlichungen der Unternehmen.

Die Übersicht zu den Nachhaltigkeitsstandards bei Rentenversicherungen kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 202 KB) Verbraucherinformation - Nachhaltigkeitsstandards bei privatenRentenversicherungen

*Das Projekt "Gut fürs Geld, gut fürs Klima" der Verbraucherzentrale Bremen findet in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Hamburg, Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Schleswig-Holstein statt und läuft von Oktober 2015 bis September 2018. Das Projekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gefördert.

Weitere Informationen zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter www.klimaschutz.de.

Jedes zweite Auto mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs

Der ADAC hat im Rahmen des bundesweiten Lichttests die Beleuchtungsanlagen von mehr als 5.800 Fahrzeugen geprüft und eingestellt.

Dabei hat der Automobilclub festgestellt, dass knapp die Hälfte der Pkw mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs - obwohl fast jedes dritte Auto über ein eigenes Lichtdiagnosesystem verfügt. Und trotz technischer Hilfsmittel ist die Zahl der Ausfälle im Vergleich zu Fahrzeugen ohne Eigendiagnose nur geringfügig niedriger.

Die Prüfer stuften vor allem die Einstellung des Abblendlichts bei vielen Fahrzeugen als mangelhaft ein. Sind die Scheinwerfer zu tief eingestellt, wirkt sich das negativ auf die Sicht des Fahrers aus. Strahlen sie zu weit nach oben, blenden sie den entgegenkommenden Verkehr.

Der ADAC empfiehlt folgende Tipps für eine sichere Fahrt durch die dunkle Jahreszeit:

  • Die Beleuchtung regelmäßig auf Schäden überprüfen. Wenn keine zweite Person zur Verfügung steht, kann man die Lichtfunktion an einer Garagen- oder Hauswand testen.

  • Ist das Auto schwer beladen, zum Beispiel auf dem Weg in den Winterurlaub, muss die Leuchtweiteneinstellung entsprechend angepasst werden, um den Gegenverkehr nicht zu blenden.

  • Der ADAC empfiehlt Qualitätslampen von Herstellern mit UN-ECE-Prüfzeichen. Diese garantieren längere Haltbarkeit bei hoher Lichtausbeute.

Dienstag, 28. November 2017

Rückruf: "Suntree Mandelkerne ganz 200g" und "Suntree Mandelkerne ganz 1000g"

Die Heinrich Brüning GmbH ruft folgenden Artikel zurück:
  • „Suntree Mandelkerne ganz 200g“
    Verpackungseinheit: 200g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.04.2018
    Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L74107
++ Update vom 30.11.2017: nun auch noch betroffen:
  • „Suntree Mandelkerne ganz 1000g“
    Verpackungseinheit: 1000g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 15.03.2018
    Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L74014
 Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer Kontrolle wurden in einer einzelnen Probe dieser Rohware Salmonellen festgestellt. Die oben genannte Artikel sollten daher nicht mehr verwendet werden. Weitere Artikel und weitere Mindesthaltbarkeitsdaten sind nicht betroffen.

Die betroffenen Produkte können gegen Erstattung des Kaufpreise auch ohne Kassenbons in den Einkaufsstätten zurückgeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Sicherheitsupdate für Foxit Reader und Foxit PhantomPDF

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Foxit schließt mehrere Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und Foxit PhantomPDF für Windows.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Foxit Reader vor 9.0
  • Foxit PhantomPDF vor 8.3.5
  • Foxit PhantomPDF vor 9.0
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie Foxit Reader auf die Version 9.0 und PhantomPDF auf die Version 8.3.5 oder 9.0 über die Webseite des Herstellers (siehe Referenzen anbei). Sie können auch manuell nach Updates suchen, indem Sie unter 'Hilfe' -> 'Nach Updates suchen' auswählen ('Help' -> 'Check for Update').

VW-Abgasskandal: was Betroffene noch in diesem Jahr beachten sollten

Vom VW-Abgasskandal Betroffene aufgepasst: Zum Jahresende 2017 verjähren einige Ansprüche auf Entschädigung; dies kann die Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag betreffen. Denn bislang will VW nur bis Ende 2017 darauf verzichten, die Angelegenheit als verjährt zu betrachten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in diesem Artikel zusammengefasst, was betroffene VW-Kunden nun beachten sollten und welche Reche sie auch nach 2017 noch haben: VW-Abgasskandal: erste Fristen laufen Ende 2017 aus

Montag, 27. November 2017

EU-Abstimmung: Glyphosat soll für weitere 5 Jahre zugelassen werden

Glyphosat ist weltweit der am häufigste verwendete Inhaltsstoff für Pflanzenvernichtungsmittel (eingesetzt zur Unkrautbekämpfung). In der Wissenschaft tobt ein Streit über die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat. Auch wir hier im v-mag berichteten mehrmals kritisch über diese Chemikalie

In Europa läuft die derzeit geltende Zulassung für diese Chemikalie eigentlich am 15. Dezember 2017 aus.

Doch nun haben die EU-Staaten abgestimmt: Glyphosat soll für weitere 5 Jahre zugelassen werden. Dazu erklärt Martin Rücker, Geschäftsführer der Verbraucherorganisation foodwatch:

"Wirtschaftliche Interessen erhalten Vorrang vor dem Gesundheitsschutz und vor ökologischen Belangen. Die Entscheidung verstößt in fataler Weise gegen europäische Prinzipien. Wer den europäischen Vorsorgegedanken ernst nimmt, muss zu dem Schluss kommen, dass ein Wirkstoff wie Glyphosat keinen Tag länger auf den Äckern ausgebracht werden darf.

Die europäische Pestizid-Politik muss grundlegend geändert werden. Zulassungsverfahren müssen transparenter gestaltet werden, und vor allem dürfen nur noch solche Wirkstoffe und Mittel zugelassen werden, die in unabhängigen Studien toxikologisch bewertet wurden. 

Wenn Hinweise auf gesundheitliche Risiken vorliegen, darf aus Vorsorgegründen keine Zulassung erteilt werden – und bestehende Zulassungen müssen entzogen werden, wenn entsprechende Hinweise auftauchen. Weil die Zulassungsverfahren bisher mangelhaft waren, gehören alle eingesetzten Mittel auf den Prüfstand, beim konventionellen wie beim ökologischen Landbau."

Quelle: foodwatch

Sicherheitsupdate für Mozilla Thunderbird

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mozilla veröffentlicht die Thunderbird Version 52.5 in welcher mehrere, auch potentiell kritische Sicherheitslücken behoben werden, die zuvor schon für den Firefox Browser adressiert wurden.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Thunderbird vor 52.5
  • Apple macOS
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie den E-Mail-Client Thunderbird auf die Version 52.5. Die Software können Sie über die angegebene Update-Seite laden und entsprechend den Anweisungen installieren. Das Sicherheitsupdate wird als kritisch bewertet, daher sollten Sie der Update-Empfehlung zügig folgen.

Mit dem Pedelec sicher durch den Winter

Wer auch im Winter mit dem E-Bike fährt, hat mit erschwerten Straßenverhältnisse zu rechnen: vor allem die Glätte birgt Gefahren. Auch der Umgang mit dem Akku bei winterlichen Temperaturen sollte zugunsten seiner Haltbarkeit mit etwas Vorsicht gehandhabt werden.

Damit Fahrer und Pedelec unbeschadet durch die kalte Jahreszeit kommen, hat der ADAC ein paar wichtige Verhaltenstipps zusammengestellt:

  • Beim Fahren im Winter auf Reifen mit starker Profilierung achten. Die gröberen Profilstollen können eine nicht zu feste Schneedecke besser durchdringen.
     
  • Beim Anfahren auf starke Motorunterstützung verzichten. Die Reifen könnten sonst durchdrehen.
     
  • Reifendruck auf etwa ein bis 1,5 bar reduzieren. So erhöht sich die Haftung. Der niedrigere Druck verbreitert die Reifenaufstandsfläche.
     
  • Der elektrische Antrieb setzt zeitverzögert mit viel Drehmoment ein. Darauf müssen Pedelec-Fahrer besonders bei Schnee und Matsch gefasst sein.
     
  • Bei Extrembedingungen wie Blitzeis oder zu Eis verdichtetem Schnee sollten nur geübte Fahrer noch auf das Rad steigen.
     
  • Die Batterie erst kurz vor Fahrtantritt einsetzen. Während des Fahrens wird der Akku durch die Stromentnahme erwärmt. Neopren-Akkuhüllen halten ihn länger warm.
     
  • Ein zweites Ladegerät am Arbeitsplatz platzieren. So ist man sicher, dass der Strom auch für den Rückweg reicht. Dabei muss aber vorher mit dem Arbeitgeber geklärt werden, ob man den Akku am Arbeitsplatz aufladen darf.
Der ADAC rät zudem ungeübten Fahrern, erst einmal in einem verkehrsfreien Raum das Fahr-, Brems- und Lenkverhalten bei winterlichen Straßenverhältnissen auszuprobieren.

Tipps für sicheres Weihnachts-Shopping im Internet

Jetzt in der Vorweihnachtszeit sind Online-Shops eine beliebte Alternative zum "realen" Shoppen in den Geschäften: gemütlich im Warmen sitzen, nach den besten Angeboten surfen und mit wenigen Klicks und Eingaben ist der Einkauf so gut wie erledigt.

Allerdings lockt das Online-Shopping auch Internetkriminelle an: mit Tricks versuchen sie, an die persönlichen Daten der Shopper zu kommen; wobei deren Bankdaten von besonderem Interesse sind, um z.B. Kreditkartenbetrug zu begehen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat hier Tipps zusammengestellt, damit das Einkaufen im Internet möglichst sicher vor bösen Überraschungen bleibt: bsi-fuer-buerger.de/Sicherheit_Onlineshopping

Samstag, 25. November 2017

Vorsicht beim Online-Kauf von Matratzen: Schutzfolie beim Probeliegen vorerst dranlassen

Grundsätzlich gilt beim Online-Kauf Widerrufsrecht; demnach kann bestellte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt werden - mit Ausnahme von Waren, die aufgrund des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind.

Wie sieht es allerdings aus mit dem Rückgaberecht beim Online-Kauf einer Matratze, die mit einer Schutzfolie geliefert wurde, welche danach aber vom Käufer entfernt wurde? Muss der Verkäufer diese Matratze dann auch ohne Folie zurücknehmen? Das hat nun der Europäische Gerichtshof zu entscheiden.

Der Fall dahinter: Ein Mann bestellte im Jahr 2014 via Internet eine Matratze für 1.094,52 €. Die Matratze wurde mit einer Schutzfolie geliefert, die der Käufer nach Erhalt entfernte. Einige Tage später teilte er dem Matratzenverkäufer per E-Mail mit, dass er die Matratze leider zurücksenden müsse und der Rücktransport durch eine Spedition veranlasst werden solle.

Achtung: Weihnachtsmärkte sind auch beliebt bei Taschendieben

Taschendiebe suchen gerne die Enge - die Gänge zwischen den Buden auf dem Weihnachstmarkt bieten sich dazu besonders an. Während die Besucher an den zahlreichen Ständen stöbern oder sich angeregt bei einer Tasse Punsch unterhalten, schlagen die Diebe blitzschnell zu.

Beliebt ist zum Beispiel der "Drängel-Trick". Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, erklärt: "Ein Dieb rückt unangenehm dicht an das Opfer heran, bis es sich ärgerlich abwendet und dadurch eine umgehängte Tasche oder die Geldbörse in der Manteltasche quasi „griffbereit“ anbietet. Innerhalb weniger Sekunden sind Brieftasche, Kreditkarte oder das Handy verschwunden."

Freitag, 24. November 2017

Produktwarnung / Rückruf (?): "Apfelsaft klar Direktsaft" von Lauwerth´s Natursäfte

In folgendem Produkt besteht anscheinend die Gefahr eines überdurchschnittlich hohen Anteils an Patulin (ein Schimmelpilz):
  • Apfelsaft klar Direktsaft
    Hersteller (Inverkehrbringer): Lauwerth´s Natursäfte GmbH & Co. KG
    Verpackungseinheit: 6x0,7 / 12x0,7 / 6x1,0 Liter VdF Pfand Kiste
    Haltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum): 31.08.2019
    EAN-Code: 40 22299 000079 / 40 22299 000093
Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Interaktive Karte: Winterreifenpflicht in Europa

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (finanziell unterstützt von der EU, gefördert vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) hat auf seiner Homepage eine interaktive Karte veröffentlicht, unter der nach dem Anklicken des jeweiligen Landes erklärt wird, ob bzw. unter welchen Umständen es dort eine Pflicht für Winterreifen gibt: Zur interaktiven Karte

Achtung, Allergiker (Gluten): Rückruf von "DasEis. CHOCO COOKIE DOUGH"

Die healthy planet GmbH ruft folgendes Produkt zurück:
  • Das Eis. CHOCO COOKIE DOUGH
    Verpackungseinheit: 500 ml Becher
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 19.04.2019
Grund für den Rückruf: Das Produkt mit dem genannten MHD ist fälschlicherweise mit dem Hinweis „Glutenfrei“ beschriftet, obwohl es Weizen enthält, der bei Menschen mit einer Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) gesundheitliche Probleme hervorrufen kann.

Für Menschen ohne Glutenunverträglichkeit ist das Produkt zum Verzehr geeignet.

Alle betroffenen Kunden können den Artikel in den Einzelhandelsverkaufsstellen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle (PDF, 216 KB ): PM-Rueckruf-DasEis-CCD-500ml-MHD190419.pdf


Produktwarnung & Rückruf bei dm: „alverde naturschön Peelingmaske 100 ml“

dm-drogeriemarkt ruft folgendes Produkt zurück:
  • alverde naturschön Peelingmaske 100 ml
    Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD): 09/2019 und 10/2019 (steht auf Tiegeletikett)
Grund für den Rückruf: In den Produkten der genannten MHD könnte vereinzelt der Keim Pseudomonas aeruginosa enthalten sein. So kann es z.B. bei bestehenden Hautverletzungen in Einzelfällen zu einer Infektion mit diesem Keim kommen.

dm bittet seine Kunden dringend, das Produkt mit oben genannten MHD nicht zu verwenden und ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle: dm

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Onlinebetrug: Falscher Microsoft-Support und unechte Facebook-Anfragen
  • Mobile Schadprogramme: Infizierte Apps im Google Play Store
  • Daten-Ausspähung: Zugriff eines Browser-Plugins auf Facebook- und LinkedIn-Kontakte möglich
  • Datendiebstahl: 57 Millionen Uber-Kunden betroffen
  • IT-Nachwuchs: BMI und BSI fördern Studierende
Und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 47/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Produktwarnung / Rückruf: Spielblockflöte, verkauft in Action-Filialen . Details: hier
  • Rückruf: "Sera Börülce" Schwarze Augenbohnen. Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Sorten "Trafo" Kartoffelchips . Details: hier
  • Regionaler Rückruf: Weizenfladenbrot „ANTEP 8 Dürüm“. Details: hier
  • Rückruf bei TEDi: Handschmuck. Details: hier
  • Regionaler Rückruf: "Zwiebelmettwurst" von Franken-Gut. Details: hier
  • Achtung Allergiker (Gluten): Rückruf des glutenfreien Rohkostriegel „Lubs Rohköstlich Kakao Minze Protein“. Details: hier
  • Rückruf via VEDES: Holz-Rollbahn mit 3 Rollfahrzeugen von SpielMaus Holz“. Details: hier
  • Rückruf: verschiedene Feinkostsalate von Popp Feinkost. Details: hier
  • Rückruf: vier Sorten Bio-Käse von "The Little Milk Company". Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 47/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 23. November 2017

Falsche Polizeibeamte auf Beutezug

Eine aktuell beliebte Betrugsmasche von Kriminellen ist es, Menschen anzurufen, um sich am Hörer als Polizeibeamte auszugeben. Dabei ist es dank technischer Tricks durchaus auch möglich, dass die Angerufenen die Polizeinotruf-Nummer 110 im Display ihres Telefongerätes sehen.

Die Anrufer behaupten z.B. dass in der Nachbarschaft vermehrt eingebrochen wurde oder Kriminelle Unterschriften fälschen, um Konten abzuräumen. Daher müsse Bargeld und/oder Wertsachen der Angerufenen vor Diebstahl geschützt werden. Dann folgt das "Angebot" vorbeizukommen, um Geld / Wertsachen in Empfang zu nehmen und sicher aufzubewahren - zumindest solange die vermeintlichen Täter noch aktiv seien.

Fällt ein Opfer am Telefon auf diese Behauptungen herein und nimmt das "Angebot" an, erscheint auch schon kurze Zeit später ein Täter an der Wohnadresse und zeigt einen gefälschten Polizeiausweis vor, um sich als "Polizist" zu "identifizieren".

Der Kriminelle bittet dann darum, ihm jetzt das Bargeld und die Wertsachen auszuhändigen. Falls das Opfer kritisch nachfragt, wird es unter Druck gesetzt, den Anforderungen unverzüglich nachzukommen und über das Geschehen stillzuschweigen, sodass angeblich laufende Ermittlungen nicht behindert würden.

Sollte so ein Betrugsversuch via Telefon eingeleitet werden: sofort auflegen. Das ist auch nicht "unhöflich", denn diese Anrufer sind Verbrecher, die ihrerseits auf die Befindlichkeiten ihrer Opfer einen feuchten Kehricht geben .

Die Polizei gibt dazu noch folgende Tipps, um sich vor diesen Trickbetrügern zu schützen:

  • Die Polizei ruft niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
  • Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen Sie die Nummer selbst.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Deponieren Sie weder Geld noch Wertsachen auf Grund einer Anweisung des angeblichen Polizeibeamten vor dem Haus oder der Wohnung.
  • Polizeibeamte in Zivil sind verpflichtet, sich auszuweisen.
  • Klären Sie lebensältere Familienangehörige, Nachbarn und Bekannte auf.

Stauprognose für das Wochenende 24. bis 26. November

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, dürften Reisende am letzten Novemberwochenende auf den Autobahnen gut vorankommen.

Demnach werden sich nur wenige Staus bilden, denn der Reiseverkehr ist derzeit überschaubar. Auch die Zahl der Baustellen nimmt weiter ab. Lediglich bei winterlichen Straßenverhältnissen könnte die Fahrt länger dauern.

Die Baustellenstrecken:

Mittwoch, 22. November 2017

Rückruf: verschiedene Sorten "Trafo" Kartoffelchips

Die Alnatura Produktions- und Handels GmbH ruft folgende Trafo Kartoffelchips zurück (alle mit Mindesthaltbarkeitsdatum 25.04.2018 bis 16.05.2018):
  • Trafo   Kartoffelchips Natural, 125G
  • Trafo   Kartoffelchips Paprika, 125G
  • Trafo   Kartoffelchips Essig & Salz, 125G
  • Trafo   Chips Salz Handcooked, 125G
  • Trafo   Chips Rosmarin Salz Handcooked, 125G
  • Trafo   Kartoffelchips leicht gesalzen gebacken in Kokosöl, 100G
Grund für den Rückruf: in einzelnen Packungen der genannten Chips könnten sich Holzsplitter befinden. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten und weitere Artikel des Herstellers FZ Organic Food B.V. sind nicht betroffen. Kunden werden gebeten, die betroffenen Chips zurückzubringen; sie erhalten Ersatz. Quelle (PDF, 1.0 MB): Information Kartoffelchips Firma Alnatura

Tipps zur Bewegungsförderung für Ältere

Es gibt viele gute Gründe, sich auch im Alter regelmäßig zu bewegen: Bewegung trainiert muskuläre Kraft und Koordination, schützt Herz und Gefäße, bringt den Blutzuckerspiegel ins Gleichgewicht, verbessert die Stimmung und fördert soziale Kontakte.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher das Präventionsprogramm „Älter werden in Balance“ ins Leben gerufen. Das Angebot wird unterstützt durch durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) und soll als Wegweiser für mehr körperliche Aktivität und Bewegungsförderung älterer Menschen dienen.

Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, erklärt: „Um im Alter fit zu bleiben oder fit zu werden, müssen keine sportlichen Höchstleistungen erbracht werden. 

Wie Frauen und Männer ab 60 Jahren nachhaltig mehr Bewegung in ihren Alltag integrieren können, zeigt das AlltagsTrainingsProgramm (ATP) der BZgA mit einfachen Übungen, bei denen Alltagssituationen als Übungsmöglichkeit genutzt werden können - überall und zu jeder Zeit. Die Einkaufstasche wird zur Hantel und die Parkbank um die Ecke zum effektiven Sportgerät.

(Im Rahmen des Präventionsprogramms "Älter werden in Balance" werden seit Anfang 2017 bundesweit über 100 ATP-Kurse angeboten, an denen Interessierte ohne jede Vorkenntnisse und ohne Sportbekleidung teilnehmen können. Das Angebot an Kursen wird stetig ausgeweitet und soll 2018 bundesweit verfügbar sein. Die Teilnahme ist kostenlos.)

Daneben bietet das Präventionsprogramm auf seiner Webseite u.a. ebenfalls kostenlos: Online-Videos mit Übungen zum Nachmachen und eine „Bewegungspackung“ zum Bestellen (25 Übungskarten, die Motivation und Anregung zu Bewegungen bieten).

Hier geht es zur Online-Präsentation von „Älter werden in Balance“ mit allen Angeboten www.aelter-werden-in-balance.de

Sicherheitsproblem durch Apps: Smartphones auf geheimer Mission

Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Was, wenn Ihr Smartphone unbemerkt Fotos und Videos aufnimmt, ohne dass Sie Ihren Finger am Auslöser haben? Mit den entsprechenden Berechtigungen für Apps ist dieses Szenario einem Bericht von Trojaner-Info.de zufolge bei iPhones jederzeit möglich: Warnung vor heimlichen Foto- und Videoaufnahmen des iPhones

Denn wer Apps den Zugriff auf die Kamera gestattet, ebnet damit auch unberechtigtem Zugriff den Weg. Überprüfen Sie am besten regelmäßig die Einstellungen und Zugriffsrechte Ihrer Apps.

Tipps, was Sie darüber hinaus zum Schutz Ihres Smartphones tun können, gibt es auf der BSI für Bürger Webseite: Apps auf mobilen Geräten

Dienstag, 21. November 2017

Regionaler Rückruf: Weizenfladenbrot „ANTEP 8 Dürüm“

Das Unternehmen Snack Food Poco Loco nv ruft folgendes Produkt zurück:
  • Weizenfladenbrot „ANTEP 8 Dürüm“
    Verpackungseinheit: 800g-Packung
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 06/06/2018
Das betroffene Produkt wurde ausschließlich in Hessen sowie in angrenzenden Teilen von Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz angeboten. Grund für den Rückruf: eventuell enthaltene Plexiglasstücke.

Kunden, die das beschriebene Produkt gekauft haben, können es auch ohne Kassenbon gegen Erstattung des Verkaufspreises in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle: Snack Food Poco Loco

Immobilienfinanzierung vorzeitig kündigen - was dabei zu beachten ist

Eine Untersuchung des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Bremen ergab: wenn Verbraucher ihre laufende Immobilienfinanzierung frühzeitig kündigen, müssen sie eine teils hohe Vorfälligkeitsentschädigung an ihren Kreditgeber zahlen.

Demnach war bei 98 Prozent der zwischen den Jahren 2011 und 2016 vorzeitig gekündigten Bausparkombinationsfinanzierungen die finanzielle Belastung für Verbraucher wesentlich höher als bei vergleichbaren Annuitätendarlehen, der üblichen Finanzierungsform mit gleichbleibenden monatlichen Raten.

Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat daher Tipps zusammengestellt ob und wie eine Vorfälligkeitsentschädigung eventuell vermieden werden kann und was sonst noch vor der frühzeitigen Kündigung einer Immobilienfinanzierung zu beachten ist: Baufinanzierung kündigen: So zahlen Sie nicht drauf

Neue Funktion bei WhatsApp: Nachrichten innerhalb von 7 Minuten zurückrufen

Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mithilfe einer neuer Funktion lassen sich Nachrichten im Messenger WhatsApp nun löschen, allerdings mit einigen Einschränkungen. Der WDR stellt auf seiner Webseite vor, wie es geht: http://www1.wdr.de/verbraucher/digital/messenger-nachricht-zurueckrufen100.html

Trotz Löschen-Option sollten Nutzerinnen und Nutzer auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit Messenger-Diensten achten. Tipps, worauf es dabei ankommt, hat das BSI zusammengestellt: Instant Messenger: Tipps

Montag, 20. November 2017

Rückruf bei TEDi: Handschmuck

TEDi ruft wegen erhöhter Cadmiumwerte einen Handschmuck mit der Artikelnummer 21247001751000000300 zurück.

Das Produkt wurde vom 10.11.2015 bis zum 13.11.2017 in den TEDi-Filialen verkauft. Es kann in jeder TEDi-Filiale gegen den Verkaufspreis von 3,00 € oder gegen einen anderen Artikel umgetauscht werden. Quelle mit Produktbild (PDF, 1.9 MB): Rückruf Armkette Gold

Regionaler Rückruf: "Zwiebelmettwurst" von Franken-Gut

Die Franken-Gut Fleischwaren GmbH ruft folgendes Produkt zurück:
  • Zwiebelmettwurst
    Chargennummer: 311 (am Clip eingestanzt)
Die Zwiebelmettwurst wurde im Zeitraum 08.11. – 17.11.2017 über die Bedienungstheken bei EDEKA, Marktkauf und Kupsch, ausschließlich in den Bundesländern Sachsen, Thüringen, Teilen von Bayern und angrenzenden Gebieten von Baden-Württemberg und Hessen verkauft.

Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer Kontrolle wurden verotoxinbildende E.coli (VTEC) nachgewiesen. Kunden können die betroffene Zwiebelmettwurst gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Achtung Allergiker (Gluten): Rückruf des glutenfreien Rohkostriegel „Lubs Rohköstlich Kakao Minze Protein“

Die Lubs GmbH ruft folgendes Produkt zurück:
  • Lubs Rohköstlich Kakao Minze Protein
    Mindesthaltbarkeitsdaten: 25.07.18, 24.08.18
    EAN-Code: 4021246101319
Grund für den Rückruf: in einem Rohstoff des betroffenen Produkts können sich vereinzelt glutenhaltige Getreidekörner befinden. Für Menschen ohne Glutenunverträglichkeit ist das Produkt zum Verzehr geeignet.

Quelle mit weiteren Infos (PDF, 262 KB): Rückrufzettel Lubs Rohköstlich Kakao Minze Protein

Rückruf via VEDES: Holz-Rollbahn mit 3 Rollfahrzeugen von SpielMaus Holz

VEDES Großhandel GmbH ruft folgendes Spielzeug zurück:
  • Holz-Rollbahn mit 3 Rollfahrzeugen von SpielMaus Holz
    Artikelnr. 415 06 369
    EAN 401850104639
    Unverbindliche Preisempfehlung: 24,99 €
Grund für den Rückruf: Von den Autos können sich die Räder und Achsen lösen. Durch diese verschluckbaren Einzelteile kann ein potenzielles Erstickungsrisiko für Kleinkinder entstehen.

Das betroffene Produkt wurde im Fachhandel in Deutschland, Österreich und in der Schweiz sowie vereinzelt in Italien, Belgien, Niederlande, Liechtenstein und Luxemburg verkauft. Quelle mit weiteren Details zum Umtausch: VEDES Rückruf

foodwatch beurteilt Protein-Lebensmittel: "überteuert und überflüssig"

Lebensmittel, die von den Herstellern mit zusätzlichem Protein angereichert wurden, werden als sportlich-gesund angepriesen und appellieren damit an das Ernährungsbewusstsein der Verbraucher.

Ob nun in Form von „Protein-Müsli“ bis hin zum „Eiweiß-Brot“ - meist zahlt man für den höheren Eiweißgehalt in solchen Produkten auch höhere Preise - teilweise mehr als doppelt soviel wie für herkömmliche Produkte.

Die Verbraucherschützer von foodwatch machen darauf aufmerksam, dass das Extra-Protein in solchen Nahrungsmitteln völlig überflüssig ist. Auch sportlich aktive Erwachsene können die von Experten empfohlene Proteinmenge problemlos durch eine ausgewogene Ernährung aufnehmen.

Eine Ausnahme davon sind Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen einen erhöhten Proteinbedarf haben oder Leistungssport betreiben – doch an diese Sonderfälle ist die Protein-Werbung nicht gerichtet. Auch wenn Protein-Produkte mit  Versprechen wie „unterstützt den Muskelaufbau“ oder „knackige Muskeln aufbauen und sich supersexy fühlen“ vermarktet werden, werden laut Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) rund 70 Prozent aller Protein-Produkte von Menschen gekauft, die nicht übermäßig viel Sport treiben. 

Sophie Unger von foodwatch erklärt dazu: „Der Protein-Trend ist eine überflüssige Marketing-Masche, die Verbraucherinnen und Verbraucher teuer bezahlen. Selbst wer viermal die Woche joggen geht, braucht kein zusätzliches Protein. Der Protein-Hype ist wieder eine von diesen sogenannten Innovationen der Lebensmittelwirtschaft, die nicht den Menschen hilft, sondern der Industrie.

Ergänzend dazu (PDF, 84 KB): foodwatch-Hintergrundpapier zu Protein-Produkten mit allen Quellen, Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und weiteren Infos

"An die Leber denken" - Beim Alkohol im Limit bleiben

Der Deutsche Lebertag findet am 20. November bundesweit statt und steht dieses Jahr unter dem Motto „An die Leber denken“.

Aus diesem Anlass macht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf aufmerksam, dass ein regelmäßiger hoher Alkoholkonsum für die Lebergesundheit ein großes Risiko darstellt.

Schätzungen zufolge sind etwa drei Millionen Menschen in Deutschland von einer alkoholbedingten Lebererkrankung betroffen. 80 Prozent von ihnen sind Männer. Frauen sind zwar seltener betroffen, aber im Vergleich zu Männern doppelt so anfällig: Bei ihnen führen bereits geringere Konsummengen zu alkoholbedingten Leberschäden.

Dr. med. Heidrun Thaiss Leiterin der BZgA erläutert:

Samstag, 18. November 2017

Bundesnetzagentur geht gegen Kinderuhren mit Abhörfunktion vor

Die Bundesnetzagentur verbietet den Verkauf von Kinderuhren mit Abhörfunktion und ist nach eigenen Angaben bereits gegen mehrere Angebote im Internet vorgegangen.

"Über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen"", so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt."

Anscheinend gibt es für solche Kinder-Smartwatches mit Abhörfunktion in Deutschland eine Vielzahl von Anbieter. Zielgruppe sind Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren.

Diese Smartwatches verfügen über eine SIM-Karte und eine eingeschränkte Telefoniefunktion, die über eine App eingerichtet und gesteuert werden.

Laut Bundesnetzagentur wird eine solche Abhörfunktion häufig als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger und dessen Umgebung eine beliebige Telefonnummer anruft. So wird er in die Lage versetzt, unbemerkt die Gespräche des Uhrenträgers und dessen Umfeld abzuhören.

Die Bundesnetzagentur betont: "Eine derartige Abhörfunktion ist in Deutschland verboten."

Auch gegen die Käufer solcher Smartwatches wird vorgegangen:

"Die Bundesnetzagentur rät speziell Schulen, verstärkt auf Uhren mit Abhörfunktion bei Schülern zu achten. Sofern Käufer solcher Uhren der Bundesnetzagentur bekannt werden, fordert sie diese auf, die Uhr zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern wird daher geraten, die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und Vernichtungsnachweise hierzu aufzubewahren.

Wie ein Vernichtungsnachweis im Falle eines Anschreibens durch die Bundesnetzagentur geführt werden kann, ist zu finden unter: www.bundesnetzagentur.de/spionagekameras. Dort befindet sich auch eine Übersicht über Produktgruppen, die unerlaubte Sendeanlagen nach deutschem Recht darstellen."

Anm. d. Red: Die Bundesnetzagentur ist bereits im Februar gegen "Schnüffel-Spielzeug" vorgegangen. Siehe unseren Artikel hier: Datenschnüffelei im Kinderzimmer: Bundesnetzagentur zieht Kinderpuppe „Cayla“ aus dem Verkehr"

Freitag, 17. November 2017

Rückruf: verschiedene Feinkostsalate von Popp Feinkost

Die Firma Popp Feinkost GmbH ruft folgende Feinkostsalate zurück

Feinkostsalate aus der Bedienungstheke:
  • Popp Teufelssalat 1kg (MHD 29.11.2017 und 06.12.2017)- Ab Kaufdatum: 16.10.2017
  • Popp Hirtensalat 1kg (MHD 18.11.2017 und 25.11.2017), - Ab Kaufdatum: 25.10.2017
  • Bruckmann Nudelsalat 2kg (MHD 28.11.2017, 06.12.2017 und 13.12.2017)- Ab Kaufdatum: 19.10.2017
  • Popp Broccolisalat 1kg ( MHD 27.11.2017, 04.12.2017 und 08.12.2017)- Ab Kaufdatum: 16.10.2017
    Verkaufsstellen: Citti, Dohle (Hitmärkte), Edeka, Famila, Globus, Rewe, Kaes (V Märkte), Selgros, Sky Märkte,. Des Weiteren wurde die Ware an diverse Großhändler geliefert, deren Kunden uns derzeit nicht bekannt sind.

Feinkostsalate fertig verpackt:
  • Budapester Salat mit der Bezeichnung „GUT&GÜNSTIG“ 200g MHD: 20.11.2017, 25.11.2017, 27.11.2017
  • Budapester Salat mit der Bezeichnung „EDEKA“ 200g MHD: 19.11.2017, 21.11.2017, 26.11.2017, 27.11.2017, 28.11.2017, 02.12.2017
  • Budapester Salat mit der Bezeichnung „Gutfleisch“ 200g MHD: 18.11.2017, 25.11.2017, 02.12.2017
  • Delikatess Thunfisch Salat mit der Bezeichnung „GUT&GÜNSTIG“ 200g MHD: 20.11.2017, 27.11.2017
  • Küstengold Paprika-Fleischsalat 200g MHD: 18.11.2017, 23.11.2017, 25.11.2017, 29.11.2017
  • Popp Hirtensalat 300g MHD: 18.11.2017, 25.11.2017
Grund die Rückrufaktion: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich vereinzelt Kunststofffremdkörper in den oben genannten Produkten befinden. Es besteht der Verdacht, dass der Eintrag der Fremdkörper über die Rohware Paprika erfolgt ist.

Verbraucher, die die oben genannten Artikel gekauft haben, erhalten auch ohne Vorlage des Kassenbons eine Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten. Quelle (PDF, 27 KB): Verbraucherinformation Popp Feinkost

Sicherheitsupdates für VMware Workstation, Fusion und Horizon View Client

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

In VMware Workstation Pro und Player, Fusion Pro, Fusion sowie Horizon View Client existieren mehrere Sicherheitslücken, die einem Angreifer im benachbarten Netzwerk das Ausführen schädlichen Programmcodes und einen Angriff auf die Systemverfügbarkeit ermöglichen.

Betroffen sind folgende Systeme:

Rückruf: vier Sorten Bio-Käse von "The Little Milk Company"

Die irische Firma "The Little Milk Company" ruft vier Sorten Bio-Käse zurück; betroffen sind alle Mindeshaltbarkeitsdaten (MHD) folgender Produkte mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen IE 1987 EC:
  • Irischer Bio Cheddar Mild
  • Irischer Bio Cheddar Mild red
  • Irischer Bio Cheddar Vintage
  • Irischer Bio Brewers Gold
Grund für den Rückruf: Gemäß interner Qualitätskontrollen des Herstellers besteht ein Verdacht auf Listerien. Kunden, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, können diesen gegen Erstattung des Kaufpreises in ihren Einkaufsstätten zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Wochenreport 46/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf bei Aldi Nord: Trader Joe's Soft Früchte 250g, Sorte Feigen. Details: hier
  • Queridoo Kinderwagen informiert: Sicherheitsupgrade für Kidgoo 2017 Deichselhalterung. Details: hier
  • XXXLutz ruft Spielzeugauto „LKW Sam“ zurück. Details: hier
  • Rückruf bei Globus Baumarkt und hela Baumarkt (hela Profi Zentrum ): Unterstellblöcke 2 Tonnen. Details (PDF, 675 KB): Klick
  • Rückruf bei Kaufland: "K-Classic Delikatess Rotkohl". Details: hier
  • Rückruf: Sonnenblumenöl 'Salatoff' 1,0l nicht raffiniert. Details: hier
  • Rückruf: „Mina Gewürze Pfeffer gemahlen, 500g“ und „Mina Gewürze Pfeffer schwarz, 80g“. Details: hier
  • Rückruf: "BIO GRENO Himbeeren 300g". Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 46/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 16. November 2017

Vorsicht bei gefälschten E-Mails mit Lieferbenachrichtigung

Der "Ratgeber Internetkriminalität" warnt vor Lieferbenachrichtigungen per E-Mail von (angeblich) DHL und UPS, bei denen die Empfänger zum Teil sogar mit Namen angeschrieben werden.

In diesen vermeintlichen Zustellbenachrichtigungen gibt es einen Link, den der Empfänger für weitere Informationen anklicken soll.

VORSICHT: solche Links können auf eine Webseite leiten, auf denen dann automatisch eine Word-Datei auf den Computer heruntergeladen wird. Mit dem Öffnen dieser Word-Datei können durch Macro-Viren Schadprogramme nachgeladen werden.

Quelle:

Siemens: weltweiter Abbau von rund 6.900 Arbeitsstellen geplant; etwa die Hälfte davon in Deutschland

Anhand des rasant zunehmenden Strukturwandels im Bereich der fossilen Stromerzeugung und im Rohstoffsektor hat Siemens einen Konsolidierungsplan für die Divisionen Power and Gas (PG), Power Generation Services (PS) und Process Industries and Drives (PD) aufgestellt.

Dadurch sollen die Auslastung der Werke gesteigert, die Effizienz vorangetrieben und Kompetenzen durch die Bündelung von Ressourcen ausgebaut werden.

Nach Angaben des Unternehmens sei ein weltweiter Abbau von rund 6.900 Arbeitsstellen geplant; etwa die Hälfte davon in Deutschland.

Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung von Siemens vom 16.11.2017; zu finden bei den Pressemitteilungen des Unternehmens: https://www.siemens.com/press/de/pressemitteilungen/index.php

Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mozilla schließt eine Vielzahl teils sehr schwerwiegend eingestufter Sicherheitslücken in Firefox, durch die ein Angreifer aus dem Internet das Programm zum Absturz bringen, Sicherheitsvorkehrungen umgehen, Informationen ausspähen, falsche Informationen darstellen und beliebige Befehle auf Ihrem System ausführen kann.

Insbesondere über die Befehlsausführung kann ein Angreifer auf Ihrem System Schaden anrichten, weswegen das Sicherheitsupdate zeitnah installiert werden sollte.

Mit dem Update auf Version 57 ändert sich Firefox grundlegend. Das kann dazu führen, dass Sie nicht wie bisher gewohnt mit der Software arbeiten können, insbesondere wenn Sie ältere Browser-Erweiterungen verwenden.

[Anm. d. Red. v-mag: Bei dieser neuesten Firefox-Updateversion handelt es sich um den neuen Browser "Firefox Quantum". 

Wie auch schon in der Warnmeldung des BSI hingewiesen wird, kann es sein, dass Programme, die bisherige Firefox Versionen erweitern oder sonstwie damit interagieren, mit dem neuen Firefox Quantum nicht mehr wie bisher funktionieren (schlimmstenfalls gar nicht mehr funktionieren). 

Ob und wann die betroffenen Programme an den neuen Browser angepasst werden, liegt an den zuständigen Entwicklern. / d. Red. v-mag 16.11.2017]

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Firefox vor 57
  • Mozilla Firefox ESR vor 52.5
  • macOS
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Emfpehlung des BSI: Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 57 bereit, welcher Korrekturen für mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken beinhaltet und deswegen zeitnah installiert werden sollte. Die neue Version von Firefox kann dazu führen, dass bereits installierte Erweiterungen nicht mehr funktionieren.

Sicherheitsupdates für diverse Adobe-Anwendungen

Es gibt Warnungen vor Sicherheitslücken und dazugehörige Sicherheitsupdates für folgende Adobe-Anwendungen (Details erfolgen nach dem Anklicken des jeweligen Links):

Microsoft Sicherheitsupdates im November 2017

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Microsoft veröffentlicht mit dem Patchtag im November 2017 Sicherheitsupdates für mehrere Produkte.

Sicherheitsupdates stehen unter anderem für den Browser Edge und dessen Bestandteil Chakra Core, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, für Microsoft Office, Excel und Word (auch für macOS), Microsoft Office Services, Web Apps, den Sharepoint-Server, die Entwicklungsplattformen .NET und ASP.NET sowie alle aktuell unterstützten Windows-Versionen zur Verfügung.

Betroffen sind folgende Systeme:

Kampagne "Mein falscher Freund" - Warnung vor Crystal Meth

Crystal Meth ist eine synthetisch hergestellte Substanz, die heutzutage vor allem durch ihre Funktion als Rauschdroge für Partygänger bekannt ist. Die Verabreichung erfolgt bevorzugt durch schnupfen, rauchen und in Wasser gelöst intravenös via Spritze.

Allerdings verbreitet sich diese Droge mittlerweile auch außerhalb der Clubszene; in einer Zeit, in der das unermüdliche Streben nach "Höher, Schneller, Weiter" als Grundvoraussetzung für Erfolg gilt, wird sie z.B. auch als leistungssteigerndes Hilfsmittel konsumiert, um in Schule, Uni oder Beruf vorne mit dabei zu sein - oder zumindest, um "mithalten" zu können.

Der Wirkstoff von Crystal Meth, Methamphetamin, ist aber keinesfalls eine "neue" Droge.

Im zweiten Weltkrieg beispielsweise wurde die Substanz wegen ihrer aufputschenden, angsthemmenden und Hunger unterdrückenden Wirkung unter dem Markennamen Pervitin an die Soldaten verteilt. Daher erhielt diese "Medizin" auch Spitznamen wie Panzerschokolade, Stuka-Tabletten, Hermann-Göring-Pille und Fliegermarzipan.

In dieser Zeit war auch das Naschen von „Hausfrauenschokolade“ (mit Methamphetamin versetzte Pralinen) gesellschaftsfähig; es sollte Damen gegen schlechte Stimmung helfen.

Heutzutage ist die Herstellung, der Besitz oder das Inverkehrbringen von Methamphetamin ohne Erlaubnis in Deutschland und den meisten europäischen Ländern strafbar. In den USA fällt diese Substanz unter das Drogenkontrollgesetz.

Neben dem rechtlichen Aspekt ist auch die Gefahr für die Gesundheit - psychisch und physisch - durch den Konsum von Chrystal Meth als sehr hoch einzuschätzen: die Droge kann z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenschäden, Psychosen, Paranoia, Zahnausfall (sog. „Meth-Mund“) und noch so einiges mehr auslösen.

Das Bayerische Landeskriminalamt informiert daher in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege mit der Präventionskampagne „Mein falscher Freund“ über Crystal Meth.

Zu dieser Kampagne gibt es natürlich auch eine Webseite mit den Infos. Dort finden direkt oder indirekt Betroffene auch Kontaktadressen für:
  • telefonische Beratung
  • Beratung online (Chat)
  • wohnortnahe Beratungs- und Hilfsmöglichkeiten.
Hier geht es zur Startseite: www.mein-falscher-freund.de

Stauprognose für das Wochenende 17. bis 19. November

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, stehen an diesem Wochenende die Chancen gut auf eine überwiegend störungsfreie Fahrt auf den deutschen Autobahnen.

Der Reiseverkehr ist derzeit gering, auch die Baustellensituation hat sich etwas entspannt. Nur das Wetter könnte den Autofahrern einen Strich durch die Rechnung machen: Plötzlich auftretende Nebelfelder, überfrierende Nässe oder Schnee können die Fahrt erheblich erschweren und verlängern. Autofahrer sollten deshalb jetzt nicht mehr ohne Winterreifen unterwegs sein.

Die Baustellenstrecken:

Mittwoch, 15. November 2017

Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 27.0.0.183 existieren fünf kritische Sicherheitslücken, die zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch einen Angreifer aus dem Internet führen können.

Betroffen sind folgende Systeme:

Sicherheitsupdates für Adobe Acrobat, Reader, Acrobat DC und Acrobat Reader DC

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Adobe schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Acrobat XI, Reader XI, Acrobat 2017, Acrobat Reader 2017, Acrobat DC und Acrobat Reader DC, die es einem nicht angemeldeten Angreifer aus dem Internet ermöglichen, beliebigen Programmcode auszuführen und damit möglicherweise Ihr System komplett unter seine Kontrolle zu bringen.

Der Angreifer kann auch private Informationen ausspähen und diese für weitere Angriffe nutzen.

Betroffen sind folgende Systeme:

Kinder- und Jugendtelefon: Anonym und kostenlos

Bei Problemen wie etwa Stress mit den Eltern, Freunden oder Mitschülern, Mobbing oder Abzocke im Internet oder Klassenzimmer, Missbrauch, Essstörungen, Depression, Sucht etc. erhalten Kinder und Jugendliche montags bis samstags von 14 bis 20 Uhr bei der „Nummer gegen Kummer“ unter 116 111 kostenlose und anonyme telefonische Beratung.

Die Anrufe dort werden vertraulich behandelt; das bedeutet auch, dass die Gespräche nicht auf der Telefonrechnung erscheinen. 

Probleme können aber nicht nur am Telefon besprochen werden; das Hilfsangebot gibt es ebenfalls kostenlos und anonym online per E-Mail-Beratung.

Hier geht es zur Startseite des Hilfsangebots mit weiteren Infos: https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html

Das Kinder- und Jugendtelefon der „Nummer gegen Kummer“ besteht seit 1980 und ist damit eines der ältesten telefonischen Beratungsangebote der Welt. Derzeit gibt es 83 Standorte in Deutschland, d.h. an Werktagen 83 offene Leitungen, die von rund 3.000 ehrenamtlich tätigen, ausgebildeten Beraterinnen und Beratern besetzt sind.

Die "Nummer gegen Kummer" wird u.a. getragen/gefördert durch: Deutsche Kinderschutzbund, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), DeutscheTelekom, Europäische Union, Stiftung Deutsche Kinder-, Jugend- und Elterntelefone.

Winterreifenmuffel werden zur Kasse gebeten

Der ADAC macht Autofahrer darauf aufmerksam, dass sie 60 bis 80 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg riskieren, wenn sie jetzt trotz winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind.

Das Verbot betrifft übrigens auch die Fahrzeughalter: Ihnen droht laut dem Automobliclub eine Geldbuße von 75 Euro, wenn sie eine solche Fahrt anordnen oder zulassen.

Wer mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall hat, dem kann die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen. Auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen haben.

Teils deutlich höher sind die Strafen im europäischen Ausland: In Tschechien etwa werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig.

In Österreich müssen Autofahrer von Anfang November bis 15 April bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen montiert haben. Ansonsten drohen im Regelfall 35 Euro Bußgeld - in besonders schweren Einzelfällen allerdings auch bis zu 5.000 Euro.

Dienstag, 14. November 2017

Minecraft.de: Passwort so bald wie möglich ändern

Dies ist ein Warnhinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Gaming-Begeisterte, die das Spieleforum Minecraft.de nutzen, sollten ihr Passwort so bald wie möglich ändern. Eigenen Angaben des Forums zufolge verschafften sich Angreifer Zugriff auf die Datenbank: https://minecraft.de/showthread.php?132181-Minecraft.de-wurde-gehackt

Zwar wurde die Sicherheitslücke inzwischen geschlossen, es ist aber möglich, dass bei dem Angriff Zugangsinformationen gestohlen wurden.

Allgemeine Tipps um Smartphone, PC oder Konsole beim Online-Gaming zu schützen, gibt es zum Nachlesen auf der BSI für Bürger-Webseite: Sicher gespielt ist halb gewonnen

Rückruf bei Kaufland: "K-Classic Delikatess Rotkohl"

 Kaufland ruft folgendes Produkt zurück:
  • "K-Classic Delikatess Rotkohl"
    Füllmenge: 680 g, Abtropfgewicht: 650 g
    EAN 4300175162333
    Und dem Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2020 | Charge: ML3 L6287 alle Uhrzeiten (Aufdruck am Deckelrand)
Grund für den Rückruf: Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Gläsern des genannten Produktes Drahtstücke befinden, die beim Verzehr zu Verletzungen führen können.

K-Classic Delikatess Rotkohl mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten und Chargen ist nicht betroffen. Verbraucher können das Produkt in jedem Kaufland auch ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle: lebensmittelwarnung.de

COPD: Rauchen ist Risikofaktor Nummer eins

Weltweit sterben aktuell mehr als drei Millionen Menschen pro Jahr an den Folgen einer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung (COPD, engl. chronic obstructive pulmonary disease). Auch in Deutschland zählt die COPD zu den häufigsten Todesursachen.

Das Gefährliche an dieser Erkrankung ist, dass sie sich schleichend entwickelt und schlimmstenfalls tödlich endet.

Frühe Symptome einer COPD sind Atemnot (vor allem bei Belastung), Husten und Auswurf - die AHA-Trias. Die Atemnot nimmt im Verlauf der Erkrankung zu und kann zur vollständigen Bewegungseinschränkung (Immobilität) der Betroffenen führen. Letztendlich kann COPD auch tödlich enden.

Risikofaktor Nummer eins für die Entstehung dieser Erkrankung ist das Rauchen: Etwa neun von zehn COPD-Erkrankungen sind darauf zurückzuführen. 

Mit der Kampagne "rauchfrei" möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) den Einstieg in das Rauchen verhindern, vor Passivrauch zu schützen und Raucherinnen und Raucher beim Aufhören zu unterstützen.

Die Internetseite dieser Kampagne der BZgA bietet ein breites Informations­spektrum rund um das Thema "Rauchen/Nichtrauchen". Neben dem frei zugänglichen Informations­angebot ist auf der Seite ein Programm zum Ausstieg aus dem Rauchen eingerichtet, das Ausstiegswillige ebenfalls kostenlos online beim Rauchverzicht unterstützt. Hier geht es zur Startseite: www.rauch­frei-info.de .

Montag, 13. November 2017

Im Marktcheck der Verbraucherzentralen: vegetarische/vegane Lebensmittel

Längst gehören vegetarische oder auch vegane Ersatzprodukte zum Sortiment vieler Supermärkte.

Getreidebratling, Lupinen-Bratwurst, Soja-Eis etc. scheinen angesichts des Tierwohls und des Klimas eine gute Sache - daher stehen solche Lebensmittel mittlerweile sogar bei manchem "Allesesser" regelmäßig mit auf dem Speiseplan.

Ebenfalls nicht zu venachlässigen ist der vermeintlich gesundheitliche Vorteil dieser Ernährungsweise: Die Werbung für vegane/vegetarische Lebensmittel vermittelt oft den Eindruck, dass sich solche Nahrungsmittel direkt auch positiv auf den menschlichen Körper auswirken.

Und so ist es nur allzu verständlich, dass sich immer mehr Konsumenten über die Inhaltsstoffe dieser Lebensmittel informieren möchten.

Unter diesen Gesichtspunkten haben die Verbraucherzentralen bundesweit einen Lebensmittelcheck durchgeführt: Insgesamt wurden 50 Fleisch- und 51 Wurstersatzprodukte sowie 26 Alternativen für Milchprodukte unter die Lupe genommen.

Einige Ergebnisse dieses Marktchecks knapp zusammengefasst:
  • Fast 80 Prozent der Fleisch- und Wurstersatzprodukte enthalten zu viel Salz
  • Ein Hinweis auf die Ersatzzutat für Protein – etwa Soja, Weizen, Gemüse oder Eier – wird nur bei einem Drittel der Produkte vorne auf der Verpackung gegeben.
  • Bei 93 Prozent der getesteten Produkte fehlt die Angabe, ob Spuren tierischer Lebensmittel enthalten sind. Weil die Produktnamen nicht gesetzlich definiert sind, weiß der Verbraucher in solchen Fällen nicht sicher, was drin ist.
  • Im Marktcheck weisen unter den Produkten, die mit nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben werben, sogar 90 Prozent eine ernährungsphysiologisch ungünstige Zusammensetzung auf.

Den kompletten Marktcheck mit den genauen Details gibt es hier zum kostenlosen Download (PDF, 1.3 MB): Marktcheck vegetarische und vegane Ersatzprodukte

Sichern Sie Ihr Smartphone

Ein Smartphone ist mehr als nur ein Telefon - es ist ein kleiner PC. Viele Nutzer wissen jedoch nicht, dass sie ihr Gerät auch genauso wie den heimischen Rechner schützen sollten, beispielsweise vor Schadsoftware.

Die Polizeiliche Kriminalprävention erklärt hier, wie Nutzer ihr Smartphone sichern können: Smartphone-Sicherheit

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat (etwas auführlichere) Tipps dazu veröffentlicht: Schutz für Smartphone und Co.

Ergänzender Hinweis von der v-mag-Redaktion: Da in diesen Tipps erwähnt wird, dass man aus Sicherheitsgründen Apps aus den offiziellen App-Stores bevorzugen soll bzw. auch die Bewertungen der Apps beachten sollte : dies ist leider kein Garant dafür, dass in den Apps keine "Hintertürchen" vorhanden sind. Siehe hier: Wie sicher sind Apps aus offiziellen App Stores?.

Samstag, 11. November 2017

Rückruf: Sonnenblumenöl 'Salatoff' 1,0l nicht raffiniert

Die Monolith Unternehmensgruppe ruft folgendes Produkt zurück:
  • Sonnenblumenöl 'Salatoff' 1,0l nicht raffiniert
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 14.03.2018
    Chargennummer / Los-Kennzeichnung: 2017.03.15
                                                        Foto: Monolith Unternehmensgruppe

Grund für den Rückruf: Bei der betroffenen Charge sind die gesetzlich festgelegten Höchstmengen an polyzyklischen, aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) überschritten. Vor dem Verzehr des betroffenen Produkts wird abgeraten.

Verbraucher werden aufgefordert, die Ware gegen Rückerstattung des Kaufpreises, an die Einzelhändler zurückzugeben. Quelle: Presseportal / Monolith Unternehmensgruppe und lebensmittelwarnung.de

Rückruf: „Mina Gewürze Pfeffer gemahlen, 500g“ und „Mina Gewürze Pfeffer schwarz, 80g“

Mina Gewürze ruft folgende Gewürze zurück, die in einzelnen türkischen Lebensmittelfachgeschäften ausschließlich in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg verkauft wurden:
  • Mina Gewürze Pfeffer gemahlen, 500g“ (Gastrobox)
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2020
    Losnummer/Batch: 754
    Hersteller: Manufcturas Salomon, S.L. aus Spanien
  • Mina Gewürze Pfeffer schwarz, 80g“ (Glas)
    Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2020
    Losnummer/Batch: 754
    Hersteller: Manufcturas Salomon, S.L. aus Spanien
Grund für den Rückruf: Im Rahmen einer amtlichen Probenahme wurden Salmonellen nachgewiesen. Die betroffenen Gewürze können in den jeweiligen Geschäften auch ohne Kassenbon gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Wechsel der Kfz-Versicherung: Tipps der Verbraucherzentrale

Bei der Kfz-Versicherung ist es mittlerweile schwer, als Kunde tatsächlich "durchzublicken": Der Tarifdschungel wird immer undurchsichtiger.

Zahlreiche Vergleichsportale versprechen da eine Orientierung. Michael Wortberg, Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät dazu: „Man sollte jedoch nicht einfach dem Ergebnis des nächstbesten Portals vertrauen, sondern zumindest mehrere Berechnungen auf verschiedenen Seiten durchführen“

Denn die Portale arbeiten nicht immer mit den gleichen Daten. Auch sind nicht immer alle gängigen Versicherer auf den Portalen vertreten.

Das Bundeskartellamt hat übrigens mitgeteilt, Vergleichsportale mittels einer Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ genauer unter die Lupe zu nehmen. (Meldung vom Bundeskartellamt selbst dazu hier: Bundeskartellamt startet Untersuchung von Vergleichsportalen)

In sechs wichtigen Tipps hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt, was bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung wichtig ist:

Fotos auf WhatsApp, Facebook, Instagram und Co.: Auch Kinder haben Persönlichkeitsrechte!

Viele Erwachsene denken sich nicht viel dabei, wenn sie Bilder z.B. vom eigenen Kind in den Sozialen Netzwerken online stellen. Sieht doch auch zu teilenswert aus, wie die Kids im Urlaub am Strand fantasievolle Sandburgen bauen oder bei einer Geburtstagsparty ausgelassen im Garten herumtollen.

Dabei haben auch Kinder ein Persönlichkeitsrecht im digitalen Raum. Eine in der letzten Woche vom Deutschen Kinderhilfswerk veröffentlichte repräsentative Umfrage kommt zu dem Ergebnis, dass viele Erwachsene ein fehlendes Problembewusstsein in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte von Kindern haben, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen oder Bildern über Soziale Medien wie WhatsApp, Facebook, Instagram und Co. geht.

34 Prozent derjenigen, die Bilder und Informationen von Kindern posten, gaben bei der Untersuchung an, Kinder gar nicht mit einzubeziehen, 30 Prozent informieren die Kinder lediglich. Eine explizite Erlaubnis der Kinder holt nur eine Minderheit von 31 Prozent der Befragten ein.

Das Deutsche Kinderhilfswerk hat daher eine Facebook-Kampagne gestartet, deren Bildmotive über einen Zeitraum von ca. drei Wochen auf Facebook geschaltet sind und die auf eine entsprechende Landing-Page (www.dkhw.de/kinderfotos-im-netz) führen. Dort gibt es Infos rund rund um den verantwortungsbewussten Umgang mit Kinderfotos in Sozialen Medien.

Freitag, 10. November 2017

Polizei warnt vor den Drogen "Bonzai" und "Spice"

Die Berliner Polizei warnt aktuell vor den Drogen "Bonzai" und "Spice". Diese Substanzen seien momentan am "Alex" (Berliner Alexanderplatz) oder an der Warschauer Str. für oft nicht mehr als 5 Euro erhältlich.

Die Drogen werden z.B. durch Rauchen oder Essen eingenommen und können nahezu sofort zu einer Verringerung des Herzschlags und der Atmung führen.

Konsumenten fallen regelmäßig nach wenigen Zügen vom Joint in Ohnmacht. Dazu können folgende Symptome auftreten: Schaumbildung vor dem Mund, Blaufärbung der Lippen, langhaltende Krämpfe, stundenlanges Erbrechen.

Dies nutzen derzeit anscheinend auch Kriminelle, um ihre Opfer ohnmächtig zu machen und dann auszurauben (siehe z.B. Berliner Zeitung: Die K.o.-Joint-Masche | So hinterhältig nehmen Diebe ihre Opfer aus).

Den Drogenfahndern beim LKA liegen nach Angaben der Polizei auch schon die ersten Analysen der Inhaltsstoffe von Spice oder auch Bonzai vor. Es handele sich dabei um „5 – F – MDMB – PINACA, AB 001, JWH 250“ und Mischformen dieser hochgiftigen(!) Substanzen, die per Hand oder Betonmischer zusammengepanscht werden.

Die Polizei rät: Wer andere Menschen mit den beschriebenen Symptomen findet, sollte schnellstmöglich via Notruf (112 oder 110) Hilfe rufen. Da mit sehr heftigen Reaktionen der Betroffenen zu rechnen ist, sollten Helfer unbedingt nur im äußersten Notfall an die Person herantreten.
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Rückruf: "BIO GRENO Himbeeren 300g"

Die JÜTRO Tiefkühlkost GmbH & Co. KG ruft folgendes Produkt zurück:
  • "BIO GRENO Himbeeren 300g"
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 11.04.2019
    Aufdruck: L110417B3...
                                                  Fotos: JÜTRO Tiefkühlkost GmbH & Co. KG

Grund für den Rückruf: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Einzelfall Noroviren im Produkt befinden. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Phishing: ING-DiBa-Kunden im Fokus von Betrügern
  • Unverschlüsselte Datenübertragung: Vorsicht bei der App-Nutzung
  • OpenOffice: Sicherheitsupdate für Bürosoftware
  • BSI: Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2017 veröffentlicht
  • Spam, Phishing und Co.: Schnäppchenfallen im Internet
Und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 45/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Produktwarnung: Anthon Berg Marcipanbrod Whisky 40g | Anthon Berg Marcipanbrod Cognac 40g | Anthon Berg Sweet Moments Marzipan Bar Mini 165g | Anthon Berg Sweet Moments Marzipan Collection 400g . Details: hier

  • Norco ruft 20- und 24-Zoll Kinderfahrräder zurück (Sturzgefahr). Details: hier

  • Drogerie Rossmann ruft "Altapharma Immun-Kur" zurück . Details: hier

  • Sicherheitsmaßnahme für Benzin-Motorsensen und Benzin-Trimmer von Makita / Dolmar. Details: hier

  • Rückruf via Decathlon: Wanderstock "Forclaz 500 All Season rot" der Marke QUECHUA. Details: hier

  • Drogerie dm ruft „DAS gesunde PLUS Immun Wochenkur Trinkampullen, 7 St.“ zurück. Details: hier

  • Semperit kündigt freiwilliges Reifen-Austauschprogramm an. Details: hier

  • Rückruf: diverse „Scheibenkäse-Produkte“. Details: hier

  • Regionaler Rückruf: „Knusper Dinos“ der Marke „GUT&GÜNSTIG“. Details: hier

  • Rückruf 2 Glühweine (beide verkauft im Einzelhandel): "Münchner Christkindlmarkt vorm Alten Rathaus Glühwein" und "Rauschgoldengel Glühwein vom Nürnberger Christkindlmarkt". Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 45/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 9. November 2017

Sicherheitsupdate für "Joomla!"

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Joomla! schließt mit dem aktuellen Sicherheitsupdate drei Sicherheitslücken im Joomla! Content Management System. Betroffen sind folgende Systeme:
  • Joomla! vor 3.8.2
  • Apple Mac OS
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aufgrund der Verbreitung von Joomla! werden Sicherheitslücken üblicherweise kurz nach Bekanntwerden aktiv in betroffenen Programmversionen ausgenutzt, daher sollten Sie Joomla! zeitnah über die referenzierte Download-Seite auf die Version 3.8.2 aktualisieren.

Neue Rezeptur bei Nutella

Die vor allem als Brotaufstrich beliebte Nuss-Nougat-Creme "Nutella" ist heller geworden: Es gab Änderungen in der Rezeptur.

Einige Zutaten wurden reduziert, andere erhöht. Was alles neu ist, hat die Verbraucherzentrale Hamburg hier veröffentlicht: Nutella: Weniger Kakao - mehr Milchpulver

Kostenlose Broschüre der Verbraucherzentrale: Betreutes Wohnen in Rheinland-Pfalz

Eine Alternative zum Altersheim ist das Betreute Wohnen: ältere Menschen können eine Wohnung mieten oder kaufen und zudem verschiedene Serviceleistungen wie zum Beispiel einen Hausnotruf oder Hausmeisterservice in Anspruch nehmen. Vermittelt werden auch weitere Dienste wie eine Pflegeleistung.

„Wer überlegt, in eine Einrichtung des Betreuten Wohnens einzuziehen, sollte sich im Vorfeld gründlich informieren“, so Sabine Strüder, Referentin für Gesundheit und Pflege der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wichtig zu klären ist beispielsweise, welche Leistungen im Detail angeboten werden, welche rechtlichen Regeln gelten, wie hoch die Kosten sind oder welche Qualitätsstandards es gibt.“

Eine neue Broschüre der Verbraucherzentrale listet alle wichtigen Aspekte als Checkliste auf und erklärt darüber hinaus detailliert alle Rahmenbedingungen, die in Rheinland-Pfalz wichtig sind. Sie kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 2 MB ): Betreutes Wohnen in Rheinland-Pfalz

Die Broschüre gibt es auch kostenlos zum Abholen in den Filialen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der Postversand erfolgt gegen Einsendung von 1,45 Euro in Briefmarken an die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V., Versand, Stichwort Betreutes Wohnen, Seppel-Glückert-Passage 10, 55116 Mainz. (Stand: 09.11.2017)

Stauprognose für das Wochenende 10. bis 12. November

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, wird der Verkehrsfluss auf Deutschlands Autobahnen an diesem Wochenende weder durch Reiseverkehr noch Baustellen behindert. Lediglich plötzlich auftretende Nebelfelder, überfrierende Nässe oder Schnee können die Fahrt erschweren.

Der Automobilclub warnt in diesem Zusammenhang: Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winter- oder Ganzjahresreifen fährt, riskiert ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg beziehungsweise 80 Euro und einen Punkt bei konkreter Gefährdung des Verkehrs.

Die Baustellenstrecken in Deutschland:

Mittwoch, 8. November 2017

Sicherheitsmaßnahme für Benzin-Motorsensen und Benzin-Trimmer von Makita / Dolmar

Es gibt eine freiwillige Sicherheitsmaßnahme für folgende Benzin-Motorsensen und Benzin-Trimmer:
  • Makita (Vertrieb über Deutschland): Modell EM2600U
  • Makita (Vertrieb Europäisches Ausland) Modelle: EM2500L, EM2500LG, EM2500U, EM2500UG, ER2600L, ER2600LG, EM2600L
  • Dolmar Modelle MS-27C, MS-27U, MS-24U, LT-27

                                                      Produktbild: Makita Werkzeug GmbH

Grund für die Sicherheitsmaßnahme: Aufgrund einer fehlerhaften Gummitülle kann im Einzelfall Kraftstoff austreten. Das Gerät darf nicht mehr verwendet oder weitergegeben werden. Falls ein betroffenes Gerät weitergegeben wurde, sollte der Nachbesitzer informiert werden.

Quelle mit weiteren Infos und den Seriennummern der betroffenen Modelle (PDF, 184 KB): Makita Werkzeug GmbH

19,7 % der Bevölkerung Deutschlands waren 2016 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren im Jahr 2016 in Deutschland 19,7 % der Bevölkerung von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Rein auf die Armutsgefährdung bezogen waren 16,5 % der Bevölkerung betroffen (jede sechste Person = rund 13,4 Millionen Menschen).

3,7 % der Bevölkerung in Deutschland waren im Jahr 2016 von erheblicher materieller Entbehrung betroffen.

Der Schwellenwert der Armutsgefährdung lag 2016 in Deutschland bei folgenden Einkommen:

  • für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 064 Euro im Monat,
  • für zwei Erwachsene mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 2 234 Euro im Monat

Der Anteil der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerung in der Europäischen Union (EU) lag im Jahr 2016 durchschnittlich bei 23,5 %. Rein auf die Armutsgefährdung bezogen waren im EU-Durchschnitt 17,3 % der Bevölkerung betroffen.

7,5 % der EU-Bürger waren von erheblicher materieller Entbehrung betroffen.

Quelle mit weiteren Details und Zahlen dazu: Pressemitteilung Statistisches Bundesamt 08.11.2017

Tipps zur Bedienung von Nachtspeicheröfen

Viele Nutzer von Nachtspeicherheizungen kennen das Problem: Morgens zu warm, abends zu kalt. Denn Nachtspeicheröfen sind etwas komplizierter zu bedienen als Heizkörper einer Zentralheizung - sie haben mehr als einen einzigen Schalter zur Temperaturregulierung. Und schon wegen der hohen Heizstromkosten ist eine effiziente und sparsame Nutzung besonders wichtig.

Dies bedeutet u.a., dass das nächtliche Aufladen der Öfen mit Strom und die Temperatureinstellung in den einzelnen Räumen gut aufeinander abgestimmt werden müssen. Viele Verbraucher stehen mit dem Ventilator auf Kriegsfuß, der bei Bedarf automatisch warme Luft aus den Öfen in die Räume bläst.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat daher ein kostenloses Infoblatt mit Tipps zur Bedienung von Nachtspeicheröfen erstellt. Es kann hier heruntergeladen werden (PDF, 810 KB): Nachtspeicheröfen – Tipps zur Bedienung

Wie sicher sind Apps aus offiziellen App Stores?

Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Sind gute App-Bewertungen für Apps in offiziellen App Stores ein Garant für ihre Sicherheit? ZEIT ONLINE stellt eine Untersuchung vor, die sich mit dieser Frage auseinandersetzt: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2017-10/iphone-ios-apps-hacker-verschluesselung

Die Ergebnisse zeigen, dass anscheinend viele Entwickler die Nutzerdaten nicht über verschlüsselte Verbindungen absichern.

Bei Shopping-Apps wird so etwa das Abfangen von Log-in-Daten möglich. Da Nutzerinnen und Nutzer selbst nicht erkennen können, ob ihre Daten verschlüsselt gesendet werden, empfiehlt es sich, unterwegs und in öffentlichen WLAN ein Virtual Private Network (VPN) zu nutzen. Mehr dazu finden Sie in den BSI-Tipps: Öffentliche WLANs

Dienstag, 7. November 2017

Sicherheitsupdates für Android, Google Chrome OS und Google Chrome Browser

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Sicherheitslücken in folgenden Google-Anwendungen und informiert über deren Sicherheitsupdates (Details erfolgen nach dem Anklicken des jeweiligen Links):

Sicherheitsupdate für Symantec Endpoint Protection

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Es wurden mehrere Sicherheitslücken in verschiedenen Versionen von Symantec Endpoint Protection veröffentlicht.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Symantec Endpoint Protection vor 12.1 RU6 MP9
  • Symantec Endpoint Protection vor 14 RU1
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Der Hersteller empfiehlt Nutzern von Symantec Endpoint Protection vor Version 12.1 RU6 MP9 und 14 RU1 ein Update auf die neueste verfügbare Version der Software. Die Software wird als Download zur Verfügung gestellt und ist beispielsweise mit Hilfe der Seriennummer über Symantec FileConnect verfügbar.

Unterhaltssätze für Kinder werden ab 01.01.2018 angehoben

Die "Düsseldorfer Tabelle" wir zum 1. Januar 2018 geändert. Diese Tabelle enthält die Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Der Mindestunterhalt beträgt ab dem 1. Januar 2018:
  • für Kinder der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres) 348 Euro statt bisher 342 Euro,

  • für Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres) 399 Euro statt bisher 393 Euro

  • für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro

Zum Januar 2018 wird auch das Kindergeld angehoben. Die Erhöhungen des Kindergeldes ab 01.01.2018:
  • für ein erstes und zweites Kind 194 Euro,

  • für ein drittes Kind 200 Euro

  • ür das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro

Allerdings: Das Kindergeld ist bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.

Auch die Einkommensgruppen werden (erstmals seit 2008) angehoben. Die Tabelle beginnt daher ab dem 1. Januar 2018 mit einem bereinigten Nettoeinkommen von:

Nachhaltige Weihnachten

Vor Weihnachten setzen viele Paketzusteller zusätzliche Lieferfahrzeuge ein - zulasten der Umwelt: je mehr Fahrzeuge für Paketlieferungen benötigt werden, desto mehr Schadstoff- und Treibhausgasemissionen werden ausgestossen. Auch die Lärmbelästigung erhöht sich durch den zusätzlichen Verkehr.

Kurier- und Paketdienste kommen zu Weihnachten mit weniger Fahrzeugen aus, wenn sie mehr Pakete in Zeiträumen mit geringer Auslastung transportieren. Kurz: Anfang November ist noch Platz im Transporter, im Dezember jedoch müssen weitere angemietet werden.

Wer umweltfreundlich handeln möchte, sollte auch auf die Nachhaltigkeit der Geschenke achten. Lang haltbare Produkte, die auch repariert werden können, helfen dabei, den Müll zu reduzieren und bereiten außerdem länger Freude.

Anstatt Spielzeuge zu verschenken, die Batterien benötigen sind solche mit Netzstecker eine bessere Alternative. Das spart nicht nur Geld, sondern schont auch die Umwelt.

Bei der Verpackung gibt es ebenfalls umweltfreundliche Ideen:

Montag, 6. November 2017

Rückruf via Decathlon: Wanderstock "Forclaz 500 All Season rot" der Marke QUECHUA

Decathlon ruft den Wanderstock "Forclaz 500 All Season rot" der Marke QUECHUA zurück. Das Produkt, um das es hier geht, wurde zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. September 2017 verkauft.

Grund für den Rückruf: Die Teams der Marke QUECHUA haben festgestellt, dass das (rote) Kunststoffteil des externen Verriegelungssystems brüchig ist. Das Verriegelungssystem kann zerbrechen, was ein Verstellen unmöglich macht und bei Nutzung sogar dazu führen kann, dass der Stock nachgibt. Das wiederum könnte einen gefährlichen Sturz verursachen.

Quelle mit weiteren Details zum Umtausch (PDF, 71 KB): https://www.decathlon.de/ecde/static/files/produktrueckruf-wanderstock_forclaz_500_all_season_rot_quechua.pdf.

Bündnis gegen Schütteltrauma - anonyme, kostenlose Beratungsangebote für Eltern

Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat eine Aufklärungs- und Infokampagne im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) über die Gefahr des Schüttelns von Säuglingen und Kleinkindern gestartet.

Im „Bündnis gegen Schütteltrauma“  engagieren sich neben dem NZFH  zahlreiche Verbände, Vereine und Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen, dem Kinderschutz sowie der Kinder- und Jugendhilfe.

Denn nichtakzidentelle Kopfverletzungen, zu denen das Schütteltrauma zählt, sind laut NZFH bei Säuglingen und Kleinkindern die häufigste nicht natürliche Todesursache.

Jährlich werden schätzungsweise zwischen 100 und 200 Säuglinge und Kleinkinder mit Schütteltrauma in deutsche Kliniken gebracht. Zwischen 10 und 30 Prozent der geschüttelten Kinder sterben.

Zwei Drittel der Säuglinge und Kleinkinder mit Diagnose Schütteltrauma leidet lebenslang unter den Folgen des Schüttelns. Sie umfassen Krampfanfälle sowie geistige und körperliche Behinderungen.

Grund für das Schütteln ist oft ein Kontrollverlust der Eltern für wenige Sekunden - z.B. weil das Baby schreit und sich nicht beruhigen lässt.
 
Wenn der souveräne und sichere Umgang mit einem Baby schwer fällt, können die Beratungsangebote für Eltern weiterhelfen. Die Beratung dort ist vertraulich, anonym und kostenlos (nicht nur bezüglich Schütteltrauma):

Auf Wunsch der Eltern wird auch bedarfsorientiert in die Angebote der Frühen Hilfen vor Ort zur individuellen Unterstützung - zum Beispiel an eine Familienhebamme oder in eine Fachstelle - vermittelt.

Für alte Holzöfen endet 2017 die Schonfrist

Bis Ende des Jahres müssen die ersten alten Kamine und Kachelöfen stillgelegt oder ausgetauscht werden. Jochen Schneider, Experte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, beantwortet die wichtigsten Fragen:

Warum müssen die Heizöfen ausgetauscht werden?

Alte Kamin- und Kachelöfen stoßen viele Schadstoffe aus und belasten dadurch die Umwelt. Daher sieht die Bundesimmissionsschutzverordnung vor, dass alte Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen nach und nach aus dem Verkehr gezogen werden. Für Verbraucher macht der Austausch auch ökonomisch Sinn, da moderne Feuerstätten einen höheren Wirkungsgrad haben und dadurch weniger Holz benötigen.

Welche Heizöfen sind betroffen?

Samstag, 4. November 2017

dm ruft „DAS gesunde PLUS Immun Wochenkur Trinkampullen, 7 St.“ zurück

Der dm-drogerie markt ruft den Artikel „DAS gesunde PLUS Immun Wochenkur Trinkampullen, 7 St.“ zurück. Betroffen ist die Ware mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 12/2018 und 02/2019 (steht auf dem Boden der Verpackung).


Grund für den Rückruf: Es ist nicht auszuschließen, dass es nach dem Verzehr zu allergischen Reaktionen wie zum Beispiel Hautrötungen, Schwellungen oder Brennen kommen kann.

dm bittet Kunden dringend, das Produkt mit oben genannten MHD nicht zu konsumieren und ungeöffnet oder bereits angebrochen in die dm-Märkte gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzubringen. Quelle und Produktbild: dm

Rückruf: diverse „Scheibenkäse-Produkte“

Aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes ruft die DMK Deutsche Milchkontor GmbH, kurz DMK GROUP, diverse Scheibenkäse-Produkte zurück, die durch verschiedene Einzelhändler (u.a. Aldi Süd, EDEKA, Netto, REWE, Penny) vertrieben werden.

Grund dafür: eventuell enthaltene Kunststoffteilchen. Aufgrund von Art und Form dieser Teilchen kann eine Gesundheitsgefährdung nicht mit abschließender Sicherheit ausgeschlossen werden.

Betroffen ist Ware, die unter den nachfolgend aufgeführten Produktbezeichnungen und Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) vertrieben wird. Es ist nur Ware mit dem Genusstauglichkeitskennzeichen DE-NI 086 EG und nachfolgende MHD’s betroffen:

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