Vom VW-Abgasskandal Betroffene aufgepasst: Zum Jahresende 2017 verjähren einige Ansprüche auf Entschädigung; dies kann die Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag betreffen. Denn bislang will VW nur bis Ende 2017 darauf verzichten, die Angelegenheit als verjährt zu betrachten.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat in diesem Artikel zusammengefasst, was betroffene VW-Kunden nun beachten sollten und welche Reche sie auch nach 2017 noch haben: VW-Abgasskandal: erste Fristen laufen Ende 2017 aus
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