Donnerstag, 23. November 2017

Falsche Polizeibeamte auf Beutezug

Eine aktuell beliebte Betrugsmasche von Kriminellen ist es, Menschen anzurufen, um sich am Hörer als Polizeibeamte auszugeben. Dabei ist es dank technischer Tricks durchaus auch möglich, dass die Angerufenen die Polizeinotruf-Nummer 110 im Display ihres Telefongerätes sehen.

Die Anrufer behaupten z.B. dass in der Nachbarschaft vermehrt eingebrochen wurde oder Kriminelle Unterschriften fälschen, um Konten abzuräumen. Daher müsse Bargeld und/oder Wertsachen der Angerufenen vor Diebstahl geschützt werden. Dann folgt das "Angebot" vorbeizukommen, um Geld / Wertsachen in Empfang zu nehmen und sicher aufzubewahren - zumindest solange die vermeintlichen Täter noch aktiv seien.

Fällt ein Opfer am Telefon auf diese Behauptungen herein und nimmt das "Angebot" an, erscheint auch schon kurze Zeit später ein Täter an der Wohnadresse und zeigt einen gefälschten Polizeiausweis vor, um sich als "Polizist" zu "identifizieren".

Der Kriminelle bittet dann darum, ihm jetzt das Bargeld und die Wertsachen auszuhändigen. Falls das Opfer kritisch nachfragt, wird es unter Druck gesetzt, den Anforderungen unverzüglich nachzukommen und über das Geschehen stillzuschweigen, sodass angeblich laufende Ermittlungen nicht behindert würden.

Sollte so ein Betrugsversuch via Telefon eingeleitet werden: sofort auflegen. Das ist auch nicht "unhöflich", denn diese Anrufer sind Verbrecher, die ihrerseits auf die Befindlichkeiten ihrer Opfer einen feuchten Kehricht geben .

Die Polizei gibt dazu noch folgende Tipps, um sich vor diesen Trickbetrügern zu schützen:

  • Die Polizei ruft niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an.
  • Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen, sondern wählen Sie die Nummer selbst.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Deponieren Sie weder Geld noch Wertsachen auf Grund einer Anweisung des angeblichen Polizeibeamten vor dem Haus oder der Wohnung.
  • Polizeibeamte in Zivil sind verpflichtet, sich auszuweisen.
  • Klären Sie lebensältere Familienangehörige, Nachbarn und Bekannte auf.

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