Donnerstag, 28. Februar 2019

Von wegen kostenlos: Teure Schnäppchen im Online-Shop

Manche Online-Shops werben mit kostenlosen Produkten – vor allem mit Uhren oder Schmuck. Der Käufer soll bei solchen Angeboten lediglich die Versand- und Logistikkosten übernehmen.

Verbraucherbeschwerden sowie eine Recherche des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Brandenburg zeigen jedoch: Verschenkt wird hier nichts.

Die Details dazu erläutert die Verbraucherzentrale Brandenburg in diesem Artikel:

Gesundheitsdaten im Versandhandel

Die Deutsche Bundesregierung hat in ihrer Antwort* auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitgeteilt, dass personenbezogene Gesundheitsdaten nur dann von Versandapotheken an Dritte übermittelt werden können, wenn die betroffenen Personen ausdrücklich eingewilligt haben oder eine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung besteht.

Versandapotheken seien demnach zum Zweck der Abrechnung der abgegebenen Arzneimittel mit den gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben gegebenenfalls unter Einschaltung von Rechenzentren zu übermitteln.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden von Versandapotheken richte sich nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Quelle: Deutscher Bundestag, hib 205/2019     |      * Download PDF: 19/7831

Mittwoch, 27. Februar 2019

Fake-News und Wohlbefinden: Was passiert wenn man Facebook nicht mehr nutzt?

Die Stanford University hat gemeinsam mit der New York University eine Studie* durchgeführt und festgestellt, dass Nutzer glücklicher sind, wenn sie Facebook einen Monat lang nicht nutzen. Für die Studie wurden 2 844 Personen untersucht, die nach eigenen Angaben täglich eine Stunde bei Facebook verbrachten. Nach dem Zufallsprinzip schaltete die eine Hälfte der Probanden ihre Konten für vier Wochen lang ab

Einige konnten dadurch ihre Online-Aktivitäten zurückfahren und waren offline aktiver; auch bei Kontakten mit Freunden und Familie. Andererseits beschäftigten sie sich weniger mit Nachrichten. Laut Studie ergaben sich durch das Abschalten kleine, aber signifikante Verbesserungen im Wohlbefinden und insbesondere in der Selbsteinschätzung von Glück, Lebenszufriedenheit, Depression und Ängsten.

Die Studie kommt zu einem Zeitpunkt, an dem überall die Risiken von sozialen Netzwerken im Internet, Falschmeldungen und Datenschutz diskutiert werden.

Die Forscher geben allerdings zu bedenken, dass sich die Effekte je nach Dauer und Umfang des Abschaltens verändern könnten. Demnach könne eine längere Phase ohne Facebook dazu führen, dass die Leute alternative Nachrichtenquellen finden, und diese könnten das subjektive Wohlbefinden entweder stärker oder weniger beeinflussen.
Quelle EU-Kommission / Cordis  .

*Studie zum Herunterladen (engl. PDF 2,5 MB): facebook.pdf

Infos und Tipps zur Patientenverfügung

Wer für den Fall vorsorgen möchte, als Patient den eigenen Willen bezüglich medizinischer Maßnahmen nicht mehr wirksam erklären zu können, sollte sich Gedanken über eine Patientenverfügung machen.

Dadurch kann im Vorfeld festgelegt werden, ob beispielsweise Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, künstliche Beatmung / Ernährung eingestellt wird, ob starke Schmerzmittel erwünscht sind etc.

Allerdings ist eine Patientenverfügung nur dann rechtlich wirksam, wenn sie gewisse Voraus-setzungen erfüllt. (Auch bei Musterformularen aus dem Internet, in denen die Formulierungen vorgegeben sind, ist Vorsicht geboten.)

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat hier Infos und Tipps zum Thema veröffentlicht:

Dienstag, 26. Februar 2019

Tipps zur Küchenhygiene gegen Lebensmittelinfektionen

Nach Angaben des Bundesinsituts für Risikobewertung (BfR) werden in Deutschland jährlich mehr als 100.000 Erkrankungen gemeldet, die unter Verdacht stehen, dass sie von Mikroorganismen (insbesondere Bakterien, Viren oder Parasiten) in Lebensmitteln verursacht wurden; die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen.

Das BfR rät daher die Regeln der Küchenhygiene* einzuhalten, denn so kann man sich und andere vor lebensmittelbedingten Erkrankungen durch Mikroorganismen in Lebensmitteln schützen. Dies gilt auch für Lebensmittel, die mit antibiotikaresistenten Keimen belastet sind.

*Die Details zur Küchenhygiene gibt es hier:

Montag, 25. Februar 2019

ADAC Sommerreifentest 2019

Der ADAC hat Sommerreifen für Vans, Kleintransporter und Kleinwagen getestet.

Das erste mal ist beim diesjährigen ADAC Sommerreifentest auch die Reifendimension für Vans und Kleintransporter dabei - und das gleich mit einem verheerenden Ergebnis: Neunmal „mangelhaft“ und keinmal „gut“ oder gar „sehr gut“.

Die Reifendimension für Kleinwagen dagegen fiel durchschnittlich aus: zweimal „gut“ und vierzehnmal „befriedigend“.

Die Ergebnisse im Einzelnen gibt es unter:

Waschmittel: Weniger ist mehr

Das Umweltbundesamt (UBA) macht darauf aufmerksam, dass etwa 630.000 Tonnen Waschmittel jährlich in Deutschland verbraucht werden. Das sind etwa acht Kilogramm pro Einwohner. Zusammen mit Weichspüler, Waschhilfsmitteln und Wäschepflegemitteln kommen dann sogar etwa 850.000 Tonnen pro Jahr zusammen.

Und obwohl die heutigen superkompakten Waschmittel etwa doppelt so ergiebig wie die von vor 20 Jahren sind, ist der Pro-Kopf-Verbrauch an Waschmittel von damals zu heute kaum gesunken. Überdosierung bringt kein besseres Waschergebnis, sondern verursacht höhere Kosten und eine größere Umweltbelastung.

Auch sollte die Waschmaschine möglichst voll beladen werden; das Waschmittel wird dann je nach Verschmutzungsgrad und Wasserhärte dosiert. Daher werden auf der Packung Dosierungen für „leicht“, „normal“ und „stark“ verschmutzte Wäsche in Kombination mit den Wasserhärten weich, mittel und hart angegeben.

Weitere Tipps und Infos zum Thema:

Samstag, 23. Februar 2019

Vorsicht bei Ping-Anrufen: Abzocke durch provozierte Rückrufe

Unter Ping-Anrufen versteht man Anrufe, bei denen der Anrufer das Handy nur kurz klingeln lässt  und dann auflegt. Ziel solcher Anrufe ist es, dass der Handybesitzer neugierig wird und die im Display angezeigte Nummer zurückruft.

So eine Nummer im Display kann oft leicht mit einer lokalen Vowahl verwechselt werden; z.B. gleicht die Vowahl von Koblenz 0261 fast der von Madagaskar 00261. Auch die Vowahlen von Rostock 0381 und Dortmund 0231 erinnern an die Vorwahlen von Serbien 00381 und Liberia 00231.

Ziel solcher Ping-Anrufe ist es, teure Rückrufe zu provozieren und den Mobilfunkkunden dabei möglichst lange in der Leitung zu halten. Die Täter hinter den Ping-Anrufen profitieren von den generierten Verbindungsentgelten.

Freitag, 22. Februar 2019

Rückruf via Rossmann: GENUSS PLUS gesalzene Maiswaffeln & enerBiO Maiswaffeln mit Meersalz

Weil in vereinzelten Packungen Metallsplitter enthalten sein könnten, ruft die Drogeriemarktkette Rossmann zurück:
  • GENUSS PLUS gesalzene Maiswaffeln (EAN 4305615416403)
    Mindesthaltbarkeitsdaten: 01/10/2019A , 01/10/2019D , 22/11/2019D
  • enerBiO Maiswaffeln mit Meersalz (EAN 4305615186726)
    Mindesthaltbarkeitsdaten: 29/10/2019D , 07/12/2019D
Rossmann bittet darum, die o.g. Produkte in die Verkaufsstellen zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: Rossmann

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Schadsoftware: CERT-Bund warnt vor "Emotet"
  • Apps: Kleine Spione in der Hosentasche
  • Datendiebstahl: Sind auch Sie betroffen?
  • Identitätsdiebstahl: Der Fremde im eigenen Social-Media-Kanal
  • Online-Dating: Damit die digitale Partnersuche nicht zum Reinfall wird

... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 08/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf via Kaufland: Baby Roll-Rassel. Details: hier
  • Rückruf: Alnatura Kinder-Bircher-Müsli und Alnatura Müslikekse . Details: hier
  • Rückruf: Kinderschuhe "Sami" von RICOSTA. Details: hier
  • Rückruf via Dänisches Bettenlager: Bambus-Schüsseln (klein u. groß). Details: hier
  • Rückruf via Lidl: Kania Glas-Keramikmühlen mit Pfeffer schwarz | Pfeffer bunt | Meersalz. Details: hier
  • Rückruf via Netto: „Salamini classic", 4x25g-Packung. Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord & Aldi Süd: “Schinken-Rotwurst“ 100g. Details: hier
  • Rückruf des Antriebsriemens an bestimmten Trek- und Diamant-Fahrrädern. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 08/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 21. Februar 2019

WordPress: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, authentisierter Angreifer kann mehrere Schwachstellen in WordPress ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit den Rechten des Dienstes auszuführen oder um Daten zu manipulieren.

Betroffene Systeme:
  • Open Source WordPress < 4.9.9
  • Open Source WordPress < 5.0.1
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.   |   Quelle:

Vorsorge für den Notfall

Vom Dienstagnachmittag, 19.03.2019 bis zum Mittwochabend, 20.03.2019 gab es wegen eines beschädigten Großkabels auf einer Baustelle in weiten Teilen von Berlin-Köpenick einen Stromausfall. Von diesem rund 31-stündigen Blackout waren mehr als 30.000 Haushalte betroffen.

Aufgrund dieses Vorfalls fragen sich sicherlich einige Verbraucher, wie sie selbst für eine ähnliche Notsituation vorsorgen können. Denn ist ein Notfall erst einmal eingetreten, ist es für Vorsorgemaßnahmen meist zu spät.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat daher Infos zu allen wichtigen Themen veröffentlicht, um persönlich für den Notfall gerüstet zu sein – vom Lebensmittelvorrat bis zum Notgepäck (Details folgen nach dem Anklicken der Links):

Online-Portal: Hilfe für Kinder bei sexuellem Missbrauch

Das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) setzen sich mit der bundesweiten Initiative „Trau dich!“ gegen sexuellen Kindesmissbrauch ein.

Ziel dieser Initiative ist es, Mädchen und Jungen über ihre Rechte aufzuklären, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und sie zu informieren, wo sie im Falle eines Übergriffs Hilfe finden.

Dazu gibt es u.a. das Online-Portal www.trau-dich.de; es spricht Kinder mit altersgerechten Informationen direkt an. In einer Datenbank finden sie Beratungsstellen und Hilfsangebote in ihrer Nähe.

Broschüren mit dem Titel „Du bist stark!“ für Mädchen und Jungen motivieren die Kinder, den eigenen Gefühlen zu vertrauen und sich an eine Vertrauensperson zu wenden.

Eltern und pädagogische Fachkräfte finden alle Informationen unter
 www.trau-dich.de/multiplikatoren

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Mittwoch, 20. Februar 2019

Rückruf via Kaufland: Baby Roll-Rassel

Weil sich das Glöckchen herauslösen kann (könnte verschluckt werden / Erstickungsgefahr) ruft Kaufland zurück:
  • Baby Roll-Rassel
    EAN (GTIN): 4337185357206
    Charge: 1151870-1418 
    (befindet sich auf dem Holzstab)
Das o.g. Produkt kann in allen Kaufland-Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden; auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Details: Kaufland

Rückruf: Alnatura Kinder-Bircher-Müsli und Alnatura Müslikekse

Weil sich Teile von Apfelstielen darin befinden könnten, ruft Alnatura zurück:
  • Alnatura Kinder-Bircher-Müsli (ab 1 Jahr)
    Mindesthaltbarkeitsdaten: 11.10.2019 und 02.11.2019
  • Alnatura Müslikekse (ab 15. Monat)
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 04.09.2019
Die o.g. Produkte können gegen Ersatz zurückgebracht werden. Quelle mit weiteren Details: Alnatura

Reisebegleiter für Jugendliche: "APP ins EU-Ausland"

Egal ob Backpacking durch Spanien, Klassenfahrt nach Irland oder bei längeren Auslandsaufenthalten (Studium, Schüleraustausch, Au-Pair, Work & Travel usw.) - wenn junge Menschen ohne Eltern im EU-Ausland unterwegs sind, ist in vielen Situationen ein schneller und sicherer Rat manchmal Gold wert.

Die kostenlose „APP ins EU-Ausland“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) hilft mit Tipps und Infos rund um die Themen Freizeit, Unterkunft, Transport, Notfall, Shoppen, Handy, Gesundheit und Geld - und das für 15 Länder in der EU.  Die App wurde gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und durch die EU.

Konkret informiert die App zu folgenden Themenbereichen:

Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn soll gestärkt werden

Durch einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf "zur Änderung beförderungs-rechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich" soll der Verbraucherschutz für Fahrgäste der Bahn gestärkt werden.

Dieser Gesetzentwurf sieht u.a. eine Bündelung bei den Zuständigkeiten für die Fahrgastrechte vor; denn die Unterscheidung zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen ist für die Fahrgäste oft schwierig. Deswegen komme es häufig zu fehlerhaften Adressierungen von Fahrgastbeschwerden.

Mit dem Gesetzentwurf sind auch Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) hinsichtlich der Veröffentlichungsmöglichkeiten der Tarife vorgesehen; denn die Bekanntmachung von Tarifen im Tarif- und Verkehrsanzeiger hat nicht mehr die gewünschte Publizitätswirkung, da sie für den Verbraucher kaum zugänglich ist. Die nötige Publizitätswirkung werde durch das Internet erzeugt.

Quelle: Deutscher Bundestag, 19.02.2019    |   Download Gesetzentwurf (PDF): 19/7837

Dienstag, 19. Februar 2019

Rückruf: Kinderschuhe "Sami" von RICOSTA

Wegen eines erhöhten Chrom(VI)-Wertes in der oberen äußeren Fersenverstärkung des Schuhs ruft die RICOSTA Schuhfabriken GmbH zurück:
  • Kinderschuhe Modell "Sami"
    Artikelnummer: 10_1223900_349
    Größe: 18 bis 23
    verkauft im Herbst 2017 und im Frühjahr/Sommer 2018
Das Unternehmen bittet, die betroffenen Kinderschuhe nicht weiter zu verwenden und sie kostenfrei gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzusenden. Quelle mit Kontaktdaten (PDF 1,9 MB): Sami_Sicherheitshinweis.pdf

Infoseite über das mobile Bezahlen

An immer mehr Kassen im deutschen Einzelhandel können Kunden inzwischen kontaktlos mit funkfähigen Karten oder Smartphones bezahlen. Dafür müssen diese lediglich vor das Lesegerät gehalten werden.

Die Technik dahinter wird NFC (Near Field Communication) genannt und bedeutet im Deutschen "Nahfeldkommunikation". Dazu wird ein NFC-fähiges Smartphone oder eine Kredit- / Bankkarte mit NFC-Chip benötigt.

Doch trotz der technischen Möglichkeiten heutzutage bleibt das Bargeld bei vielen Verbrauchern die bevorzugte Bezahlmethode; ihnen geht es hierbei oft um den Datenschutz und die Sicherheit (z.B. bei Verlust oder Diebstahl der relevanten Bankdaten).

Um mehr Transparenz in Sachen mobiles Bezahlen zu bringen, hat die Verbraucherzentrale Bayern eine Infoseite online gestellt, die u.a. die verschiedenen technischen Möglichkeiten erklärt und auch auf die Themen Datenschutz und Sicherheit diesbezüglich eingeht:

Montag, 18. Februar 2019

Geplant: Umtausch von Führerscheinen aus Papier & Karte in EU-Plastikkarten

Der Deutsche Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die rund 15 Millionen alten Papierführerscheine, die vor dem Jahr 1999 ausgestellt worden sind, spätestens bis 19. Januar 2025 in EU-Plastikkarten umgetauscht werden. Dies soll gestaffelt nach dem Alter der Führerscheininhaber geschehen:

Geplant ist, mit den Jahrgängen 1953 bis 1958 zu beginnen, für die eine Umtauschfrist bis 19. Januar 2022 gilt. Ältere Führerscheininhaber sind von der Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit.

Für die ca. 28 Millionen ab dem Jahr 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der Bundesratsbeschluss von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen in EU-Plastikkarten nach dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.

Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundesrat,15.02.2019

Kostenlose App: „Vergiftungsunfälle bei Kindern“

Vergiftungen sind für Kinder nach Stürzen die häufigste Unfallart. Die kostenlose App „Vergiftungsunfälle bei Kindern“ vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bietet Vorsorge-Beratung und Notfall-Hilfe zugleich: Sie vermittelt Kenntnisse, um Babys und Kleinkinder vor Vergiftungen zu schützen.

Die preisgekrönte App liefert Informationen zu Chemikalien, Medikamenten und Pflanzen, die Vergiftungsunfälle bei Kindern verursachen können - und wie sich diese vermeiden lassen; zum Beispiel durch kindersichere Aufbewahrung von Medikamenten, Haushaltschemikalien und anderen Produkten.

Die App kann den Notruf 112 zwar nicht ersetzen (Vergiftungsunfälle müssen in jedem Fall fachgerecht versorgt werden), doch gibt sie Hinweise, die im Notfall Leben retten können. Auch ein Anruf bei einem der acht deutschen Giftinformationszentren ist direkt aus der App möglich..

Weitere Informationen und die Downloadlinks zur App für Android- und iOS-Betriebssysteme:

Quelle: BfR

Samstag, 16. Februar 2019

CEO-Fraud: Betrüger legen Unternehmensmitarbeiter herein

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht auf den sogenannten CEO-Fraud aufmerksam. Bei dieser Betrugsmasche geben sich Internetbetrüger als Chefs von Unternehmen aus; sie fordern in gefälschten E-Mails von den Mitarbeitern des jeweiligen Unternehmens, Geld zu überweisen - z.B. für einen angeblich wichtigen Geschäftsabschluss im Ausland.

Doch woher kennen diese Betrüger solche Mitarbeiter, die sie dann als Schwachstelle ausnutzen? Soziale Netzwerke spielen da mittlerweile eine große Rolle; denn über Facebook, Twitter & Co. lassen sich viele Nutzer leicht ausspionieren.

Daher ist der wichtigste Tipp der Polizei für mehr Sicherheit in der digitalen (Arbeits-)Welt auch Datensparsamkeit:

"Gerade in den sozialen Netzwerken sollten Informationen über berufliche Positionen oder Verantwortungsbereiche nicht kommuniziert werden. Zudem sollte das jeweilige Profil beispielsweise bei Facebook auch nur Menschen zugänglich sein, die Nutzerinnen und Nutzer auch aus ihrem realen Leben kennen."

Weitere Veröffentlichungen von der Polizei zu diesem Thema:

Rückruf via Lidl: Kania Glas-Keramikmühlen mit Pfeffer schwarz | Pfeffer bunt | Meersalz

Weil wegen einer fehlerhaften Glascharge vereinzelt Glassplitter aus dem Mahlwerk der Glas-Keramikmühlen herausfallen könnten, ruft der Hersteller WEIAND GmbH zurück:
  • „Kania Glas-Keramikmühle Pfeffer schwarz, 50g“,
      Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2024
  • „Kania Glas-Keramikmühle Pfeffer bunt, 40g“,
     Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2023
  • „Kania Glas-Keramikmühle Meersalz, 110g“,
     Mindesthaltbarkeitsdatum 02/2024

    Verkauft bei Lidl Deutschland in Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Die o.g. Produkte können in allen Lidl-Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon zurückgegeben werden. Quellen: Lidl  und lebensmittelwarnung.de

Freitag, 15. Februar 2019

Rückruf via Netto: „Salamini classic", 4x25g-Packung

Wegen eines Salmonellenfundes ruft die Mar-Ko Fleischwaren GmbH & Co. KG folgendes Produkt zurück:
  • „Salamini classic", 4x25g-Packung
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 06.10.2019
    Vertrieben über die Fa. Netto Marken-Discount in Teilen von Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen
Das o.g. Produkt kann gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in der Einkaufsstätte zurückgeben werden. Quelle mit weiteren Details: Netto

Rückruf via Aldi Nord & Aldi Süd: “Schinken-Rotwurst“ 100g

Weil in einer Probe krankmachende Bakterien (Listeria monocytogenes) festgestellt wurden, ruft die Franz Wiltmann GmbH & Co. KG folgendes Produkt zurück:
  • Schinken-Rotwurst“ 100g
    MHD: 08.03.2019
    Verkauft in allen Filialen von Aldi Süd und in den drei Aldi Nord-Regionen Hann. Münden, Werl und Wittstock
Kunden werden gebeten, das betroffene Produkt nicht zu verzehren; es kann gegen Erstattung des Kaufpreises in die Filialen von Aldi Süd und Aldi Nord zurückgebracht werden. Quelle:
lebensmittelwarnung.de .

Rückruf des Antriebsriemens an bestimmten Trek- und Diamant-Fahrrädern

Der Fahrradhersteller Trek informiert über den Rückruf folgender Fahrräder des Modelljahres 2016, weil diese mit Antriebsriemen von Continental ausgestattet sind, die während der Fahrt plötzlich reißen können:
  • 2016 Trek Dublin Three
  • 2016 Trek Dublin Three Stagger
  • 2016 Trek Dublin Five
  • 2016 Trek Dublin Five Stagger
  • 2016 DIAMANT 247H
  • 2016 DIAMANT 247G
Trek wird an den betroffenen Fahrrädern das Continental-Riemenantriebssystem kostenlos austauschen. Nach der Reparatur erhalten die Kunden von Trek außerdem eine Gutschrift im Wert von € 50 für Trek- oder Bontrager-Produkte. Quelle mit weiteren Details (PDF, 441 KB):
 Rückruf Trek/Diamant

Marktwächter-Beobachtung: Haftungsrisiken bei Direktinvestments oft nicht ausreichend erklärt

Eine Form der Geldanlage ist das Direktinvestment. Hierbei erwerben Anleger Eigentum oder
Mit-Eigentum am jeweiligen Anlageobjekt und vermieten oder verpachten es gleich wieder an den Anbieter zurück. Solche Anlageobjekte sind beispielsweise Schiffscontainer, Baumplantagen und Solaranlagen.

Beobachtungen der Marktwächter-Experten der Verbraucherzentrale Hessen zeigen allerdings, dass einige Anbieter in ihren Informationsunterlagen nicht ausreichend auf die Risiken und Verpflichtungen hinweisen, die Anleger gerade mit diesem Eigentümer-Status eingehen.

So können laut dem Marktwächter-Team für Anleger finanzielle Verpflichtungen verschiedenster Art entstehen:

Wochenreport 07/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Wichtige Sicherheitshinweise (Überhitzungsrisiko/Brandgefahr) für
    Haier-Waschtrockner: HWD70-1482, HWD80-1482
    Haier-Waschmaschinen: HW-C1460TVE, HW-C1470TVE, ProSport1260 und ProSport1460. Details: hier
  • Rückruf via Kaufland: K-Classic Kokosraspel. Details: hier
  • Rückruf via Decathlon: DST 100 STRAP TRAINING - Marke DOMYOS. Details: hier
  • Rückruf via Lidl: „Milbona Gouda jung gerieben, mindestens 7 Wochen gereift, 250g“. Details: hier
  • Rückruf: Lammsalami luftgetrocknet und Colbassa Salami luftgetrocknet von Ökoland GmbH Nord. Details: hier
  • Rückruf: Kekk Babyrückentrage "KEKK Back Pack". Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 07/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 14. Februar 2019

Mozilla Firefox: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Mozilla Firefox und Mozilla Firefox ESR ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit Benutzerrechten auszuführen, vertrauliche Daten einzusehen oder einen Denial of Service zu verursachen.

Betroffene Systeme:
  • Mozilla Firefox < 65.0.1
  • Mozilla Firefox ESR < 65.5.1

Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.  |  Quellen:

Klarstellung: EU-Kommission rüttelt nicht an Stickoxid-Grenzwerten

Die Europäische Kommission stellt klar:

"Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt."

Laut EU-Kommission ist es die alleinige Entscheidung der einzelnen Länder, wie sie jeweils diesen Grenzwert erreichen.

Die EU-Kommission ist von Deutschland am 12. November 2018 über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert worden, demzufolge Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere Maßnahmen erreicht werden könne.

Fahrverbote werden dabei nicht vollständig ausgeschlossen – liegen aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.

Quelle: Europäische Kommission, 13.02.2019  .

Verbraucherzentrale: Gesetzliche Kasse muss Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler helfen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass sich Patienten Unterstützung bei ihrer Krankenkasse holen können, wenn sie nach einer ärztlichen Behandlung Zweifel haben, ob der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst wirklich einwandfrei war.

Allerdings hilft die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen. Einzelheiten dazu in diesem Artikel der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

++Update (20.02.2019) Hier noch ein Statement vom Bundesministeriurm für Gesundheit:

(...) Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, kos­tenlos zu unterstützen. So können sie bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ein­holen um zu klären, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt. (...) 

Quelle und kompletter Text mit weiteren wichtigen Infos:

Tipps zum sicheren Umgang mit Facebook, Instagram, Twitter & WhatsApp

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Tipps zur sicheren Nutzung der sozialen Netzwerke Facebook, Instagram, Twitter und WhatsApp zusammengestellt:

Mittwoch, 13. Februar 2019

Schwachstellen in: Adobe Flash Player & Adobe Acrobat DC

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat zwei Warnhinweise für die hier genannten Adobe-Anwendungen veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Rückruf via Kaufland: K-Classic Kokosraspel

Weil darin ein erhöhter Gehalt an Schwefeldioxid (Sulfit) festgestellt wurde, welcher auf dem Etikett nicht deklariert ist, ruft die August Töpfer GmbH & Co. KG folgendes Produkt zurück:
  • K-Classic Kokosraspel, fein geraspelt, ungeschwefelt 200 g
    EAN 4337185152634
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 15/11/2019
    Charge A: L33842
Das betroffene Produkt wurde bei Kaufland in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Hessen und Rheinland Pfalz verkauft. Es kann auch ohne Kassenbon in jeder Kaufland-Filiale gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Kunden, welche nicht allergisch auf Sulfit reagieren, können dieses Produkt bedenkenlos verzehren. Quelle mit weiteren Details
(PDF, 148 KB): Presseinformation

Medizinische Hilfe rund um die Uhr: Rufnummer 116 117

Wenn nicht gerade Lebensgefahr besteht, alle Arztpraxen geschlossen sind und die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten kann, sollten Menschen, die medizinische Hilfe benötigen, eine andere Notruf-Nummer neben der 112 parat haben:

Hinter der Rufnummer 116 117 steckt der ärztliche Bereitschaftsdienst. Dort erhalten sowohl Kassen- als auch Privatpatienten schnell Hilfe.

Die 116 117
  • funktioniert ohne Vorwahl
  • gilt deutschlandweit und
  • ist kostenfrei.
So bekommen Hilfesuchende schnell einen Arzt im Bereitschaftsdienst an den Apparat, der bei Bedarf sogar nach Hause kommt.

Weitere Infos darüber auf der Homepage des ärztlichen Bereitschaftsdienstes:

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Goldverkauf: Regelungen, Steuern und Zoll in Frankreich und Deutschland

In der deutsch-französischen Grenzregion siedeln sich Edelmetallhändler gerne auf deutscher Seite an.

Warum das so ist und was beim Goldverkauf in beiden Ländern gilt, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hier zusammengefasst:

Dienstag, 12. Februar 2019

Rückruf via Decathlon: DST 100 STRAP TRAINING - Marke DOMYOS

Weil in seltenen Fällen der Karabinerhaken brechen kann (Sturzgefahr), ruft Decathlon folgendes Produkt zurück:
  • DST 100 STRAP TRAINING - Marke DOMYOS
    Artikelnummer: 8360619
    Verkauft zwischen dem 0​ 1.01.2016​ und dem 24.12.2018
Das Produkt kann in einer Decathlon-Filiale gegen die sichere Neuversion umgetauscht werden; es ist auch die Rückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises möglich. Als Alternative können Kunden das Produkt selbst reparieren. Quelle mit weiteren Details: Decathlon

Rückruf via Lidl: „Milbona Gouda jung gerieben, mindestens 7 Wochen gereift, 250g“

Wegen eventuell darin enthaltener Kunststoffteile ruft der Hersteller Delicateur das folgende Produkt mit zwei verschiedenen Losnummern zurück:
  • Milbona Gouda jung gerieben, mindestens 7 Wochen gereift, 250g
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 21.04.2019
    Identitätskennzeichen: NL Z 0507 i EG

    Losnummer: 834799538051020190121
                            und
    Losnummer: 834799538051021190121
Das betroffene Produkt wurde bei Lidl Deutschland in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz verkauft; es kann auch ohne Kassenbon in jeder Lidl-Filiale gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details
(PDF, 417 KB): Rückruf Gouda

Urlaub für Familien in besonderen Lebenssituationen

Abschalten vom häufig stressigen Alltag und gemeinsame Zeit miteinander verbringen - nicht für alle Familien ist ein Urlaub möglich. Dies hat oft finanzielle Gründe; allerdings gibt es auch noch andere Hürden, die den Betroffenen eine geeignete Urlaubsgestaltung erheblich erschweren oder gar unmöglich machen.

Als Alternative zu "gewöhnlichen" Urlaubsangeboten könnten die bundesweiten Familienferien-stätten in Betracht kommen; denn sie sind auf die besonderen Bedürfnisse ihrer Gäste eingestellt.

Das Angebot richtet sich insbesondere an Familien in besonderen Lebenssituationen: zum Beispiel an kinderreiche Familien, Alleinerziehende, Familien mit kleinen Einkommen sowie Familien mit beeinträchtigten, pflegebedürftigen oder chronisch kranken Kindern.

Einige Bundesländer bezuschussen die Aufenthalte in Familienferienstätten abhängig von Einkommen.

Wer Interesse an einem Urlaub in einer Familienferienstätte hat, kann über das Portal
www.urlaub-mit-der-familie.de eine Buchungsanfrage verschicken oder sich an die Geschäftsstelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wenden. Dort wird zu Zuschussmöglichkeiten in den einzelnen Bundesländern und zur Auswahl des Reiseziels beraten.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

In den Schnee nur mit der richtigen Bereifung

Nicht nur in Österreich, Frankreich, Italien oder in der Schweiz gibt es perfekte Pisten für Wintersportler: Auch Länder wie die Slowakei, Bulgarien oder Spanien können gute Wintersportbedingungen bieten.

Der ADAC rät daher: Wer in Richtung Alpen oder anderer Skigebiete unterwegs ist, sollte sich vorher über die gelten Bestimmungen informieren und gegebenenfalls Winterreifen aufziehen oder Schneeketten in den Kofferraum packen.

Der Automobilclub hat in diesem Infogramm die Ausrüstungsvorschriften für Winterreifen und Schneeketten in elf wichtigen Reiseländern zusammengestellt (Stand: 11.02.2019):


   Quelle: ADAC

Montag, 11. Februar 2019

Amazons Paket-Mysterium

Seltsames geschieht derzeit beim Onlineversandhändler Amazon bzw. über dessen separaten Marketplace: Kunden erhalten aus heiterem Himmel Pakete mit Waren, ohne dass sie diese bestellt oder sonstwie nachvollziehbar erwünscht oder "verdient" hätten - also auch keine Geschenke von Verwandten/Freunden etc.

Ein Kunde erhielt auf diesem Wege sogar ein nagelneues Smartphone zum Preis von rund 200 Euro. Es lag weder ein Liefer- noch ein Bestellschein bei, geschweige denn eine Rechnung. Auch erfolgte für das Handy keine Abbuchung vom Konto des Kunden.

Was dahintersteckt und was Kunden aus rechtlicher Sicht darüber wissen sollten (auch falls für die Ware Geld verlangt wird) erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier:

Kindesmissbrauch erkennen und dagegen vorgehen

Wenn ein Fall von sexuellem Kindesmissbrauch bekannt wird, fragen sich viele, warum die Tat nicht früher entdeckt wurde. Doch sexuelle Gewalt an Kindern geschieht meist im sozialen Umfeld, so dass ein Verdacht selten aufkommt.

Die kostenlose Broschüre "Missbrauch verhindern!" von der Polizeilichen Kriminalprävention beschreibt Anzeichen - und zeigt, wie jeder Kinder schützen kann: Zur Broschüre

Samstag, 9. Februar 2019

Krebserkrankungen: Infos über Risikofaktoren und gesunde Lebensweise

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist gesundheitsbewusste (und solche, die es werden wollen) Menschen auf zwei Online-Informationsangebote hin, um das persönliche Krebsrisiko zu senken.

Denn in Deutschland gehören Krebserkrankungen zu den häufigsten Erkrankungen bei Frauen und Männern. Jedes Jahr erkranken etwa 500.000 Menschen neu an Krebs. Mit 26 Prozent ist Krebs die zweithäufigste Todesursache. (Die häufigste Todeursache hierzulande sind Herz-Kreislauf-Erkrankungen.)

Bei Frauen ist die häufigste Krebsart Brustkrebs. Krebserkrankungen bei Frauen können aber auch im Gebärmutterkörper, am Gebärmutterhals, in den Eierstöcken und an der Vulva entstehen.

Bei Männern ist Prostatakrebs die häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Er betrifft vorwiegend ältere Männer. Hodenkrebs ist insgesamt eine eher seltene Krebsart, in der Altersgruppe der 25- bis 45-jährigen Männer jedoch die häufigste.

Zu den Portalen der BZgA:
  • Das Frauengesundheitsportal bietet qualitätsgeprüfte Informationen über verschiedene frauenspezifische Krebserkrankungen, ihre Behandlungsmethoden und Möglichkeiten der Früherkennung.   (Natürlich informiert dieses Portal u.a. auch über Herz-Kreislauf-Erkrankungen)

  • Das Männergesundheitsportal bietet geprüfte Erkenntnisse zu Prostata- und Hodenkrebs, zu Behandlungsverfahren sowie zu Möglichkeiten der Früherkennung.  (Auch hier gibt es u.a. den Themenbereich Herz-Kreislauf-Erkrankungen)
Quelle: BZgA

Freitag, 8. Februar 2019

Sicherheitslücken in diversen Apple-Anwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat verschiedene Warnhinweise für die hier genannten Apple-Anwendungen veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Rückruf: Lammsalami luftgetrocknet und Colbassa Salami luftgetrocknet von Ökoland GmbH Nord

Wegen eines Fremdkörperfundes (kleine, blaue Plastikteilchen) ruft die Ökoland GmbH Nord folgende Produkte zurück:
  • Lammsalami luftgetrocknet 150 g, Charge 23394, MHD 07.03.2019
  • Colbassa Salami luftgetrocknet 150 g, Charge 23395, MHD 07.03.2019
Kunden werden gebeten, die o.g. Produkte in ihrem Laden zurückzugeben; sie erhalten Ersatz. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de .

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Schädliche Apps: 29 vermeintliche Foto-Anwendungen aus Google Play Store entfernt
  • Sicherheitsrisiko bei IoT-Geräten
  • Ransomware: Neue Spamwelle im Anrollen
  • Podcast: Wie Cyber-Kriminelle an sensible Daten gelangen
  • Komplexe Passwörter leichter merken

... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 06/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf via Action: Werckmann Arbeitshandschuh. Details: hier
  • Rückruf: Kinderkostüm „Star Wars Executioner Trooper“. Details: hier
  • Rückruf: Hill's Pet Dosenfuttermittel für Hunde. Details: hier
  • Verzehrwarnung: "BIO Bittere Aprikosenkerne" von der Bio Bäckerei Spiegelhauer. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 06/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 7. Februar 2019

Kinderschutz-Hotline für medizinisches Fachpersonal

Die „Medizinische Kinderschutzhotline“ ist ein Beratungsangebot für medizinisches Fachpersonal. Hierzu gehören Ärztinnen und Ärzte (in Kliniken oder in Niederlassung), Zahnärztinnen und Zahnärzte, niedergelassene (Kinder- und Jugendlichen-) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflege sowie der Rettungsdienste.

Unter der Nummer 0800 19 210 00 können Angehörige dieser Berufsgruppen bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch kompetente und kollegiale Beratung erhalten.

Dies geschieht durch Ärztinnen und Ärzte, sowie einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin im fortgeschrittenen Medizinstudium aus den Fachbereichen Rechtsmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Kinder- und Jugendheilkunde.

Die Hotline steht bundesweit, kostenfrei und rund um die Uhr zur Verfügung und wird gefördert vom  Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Hier geht es zur Webseite der Hotline mit weiteren Infos: https://www.kinderschutzhotline.de

Mittwoch, 6. Februar 2019

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Durch ein neues Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) soll der Bund künftig mehr Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Länderbehörden soll verbessert und die Kontrolldichte erhöht werden.

Auch bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten soll der Bund künftig beteiligt werden. Das GSAV braucht nun noch die Zustimmung des Bundesrats und soll voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten.

Dies ist u.a. eine Konsequenz aufgrund der veröffentlichten Arzneimittelskandale wie beispielsweise:
  • Der Fall Lunapharm: Pharmahändler soll gestohlene Krebsarzneimittel aus Griechenland bezogen haben.

  • Der Fall Valsartan: Der blutdrucksenkende Wirkstoff war in mehreren Präparaten verunreinigt und musste zurückgerufen werden.

  • Fall in Bottrop: In Bottrop wurden Krebsarzneimittel (Zytostatika) durch einen Apotheker vorsätzlich falsch deklariert bzw. mit zu wenig Wirkstoff hergestellt und abgegeben. Bei dieser Apotheke handelte es sich um eine sog. „Schwerpunkt-Apotheke“, die die Krebsarzneimittel bundesweit an Patienten abgibt.

  • Fall in Brüggen-Bracht: In der Praxis eines Heilpraktikers kam es zu drei Todesfällen bei Krebspatienten. Mögliche Ursache war die Infusion eines selbst hergestellten Arzneimittels.

Quelle und weitere Infos zu den o.g. Fällen und dem GSAV:
Bundesministerium für Gesundheit / Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Download Gesetzentwurf GSAV: PDF 478 KB

Dienstag, 5. Februar 2019

Rückruf: Hill's Pet Dosenfuttermittel für Hunde

Aufgrund potenziell erhöhter Vitamin-D-Mengen ruft Hill's Pet Nutrition freiwillig folgende Dosenfuttermittel für Hunde zurück:


Kunden, die o.g. Futtermittel besitzen werden gebeten, sie nicht mehr zu verfüttern und unverzüglich zu entsorgen. Um ausrangierte Produkte kostenlos ersetzt zu bekommen, können sich Kunden an Hill`s Pet wenden. Quelle mit weiteren Infos & Kontaktdaten: Hill`s Pet

Google Android: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Im Februar-Update hat Google mehrere Schwachstellen in seinem Android Betriebssystem geschlossen. Als Folge eines erfolgreichen Angriffs kann der Angreifer - die Kontrolle über das Gerät übernehmen, - Daten ausspionieren, - das Gerät zum Absturz bringen oder - das Gerät unbrauchbar machen. Zur erfolgreichen Ausnutzung der Schwachstellen genügt es, eine manipulierte App zu öffnen oder einen Link anzutippen, der zu einer bösartigen Software führt.

Betroffene Systeme:
  • Google Android 7.0
  • Google Android 7.1.1
  • Google Android 7.1.2
  • Google Android 8.0
  • Google Android 8.1
  • Google Android 9
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.  |  Quellen:

Schwachstelle in LibreOffice und OpenOffice

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann eine Schwachstelle in LibreOffice und OpenOffice ausnutzen, um beliebigen Programmcode mit Benutzerrechten auszuführen. Dazu genügt es, ein entsprechend präpariertes Office-Dokument in LibreOffice zu öffnen. Die sonst übliche Warnung bezüglich der Ausführung von Makros unterbleibt in diesem Fall aufgrund der Schwachstelle.

Betroffene Systeme:
  • Open Source LibreOffice < 6.0.7
  • Open Source LibreOffice < 6.1.3
  • Apache OpenOffice 4.1.6
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.   |  Quellen:

Insolvenz der Fluglinie Germania: Infos für Kunden

Nach eigenen Angaben haben die Germania Fluggesellschaft mbH, die Germania Technik Brandenburg GmbH, sowie die Germania Flugdienste GmbH am Montag, den 4. Februar 2019 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg Insolvenz beantragt. Der Flugbetrieb wurde in der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 2019 eingestellt. [1]

Die Schweizer Germania Flug AG und die Bulgarian Eagle sind von dem Schritt nicht betroffen (Stand: 05.02.2019). Über sämtliche weitere Schritte will Germania in den kommenden Tagen informieren. [2] 

Jetzt kommt es für betroffene Kunden darauf an, ob sie eine Pauschalreise oder bei Germania selbst Tickets gebucht haben. Die Verbraucherzentrale Bayern hat wichtige Infos für die Kunden in diesem Artikel zusammengestellt:

[1] Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung Germania
[2] Quelle mit weiteren Details: Pressemitteilung Germania

Infos und Tipps zum sicheren Umgang mit persönlichen Daten

Doxing, Datenleaks oder Phishing - es gibt viele Wege wie Kriminelle im Netz an persönliche Daten kommen. Anlässlich des heute (05.02.2019) stattfindenden "Safer Internet Day" zeigen die Polizei und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in beispielhaften Fällen wie sich jeder konkret schützen kann.

Dazu gibt es eine Pressemitteilung vom BSI und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) in der Fälle von Phishing und Doxing näher erklärt werden. Darüber hinaus werden Schutzmöglichkeiten aufgezeigt und erste Handlungsschritte für Betroffene beschrieben:

Unterstützung bei der Medienerziehung von Kindern und Jugendlichen

Aktuelle Studienergebnisse der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegen, dass 12- bis 25-Jährige in Deutschland in ihrer Freizeit jeden Tag durchschnittlich mindestens drei Stunden und am Wochenende bis zu vier Stunden online sind.

Anlässlich des heute (05.02.2019) stattfindenden "Safer Internet Day" weist die BZgA außerdem darauf hin, dass etwa 270.000 Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren eine problematische Nutzung des Internets und von Computerspielen zeigen.

Da stellt sich die Frage: Wie können Eltern und pädagogische Fachkräfte auf die ständige Verfügbarkeit und Nutzung von Online-Angeboten in der Medienerziehung richtig reagieren?

Für Ratsuchende gibt es daher hier eine Auswahl an Info-und Hilfsangeboten:
  • Eltern können im BZgA-Portal www.multiplikatoren.ins-netz-gehen.de Fragen zum Thema und bei Problemen mit digitalen Medien stellen. Sie erhalten eine individuelle E-Mailberatung von qualifizierten Beraterinnen und Beratern. Zudem bietet die BZgA eine Suchfunktion, um bundesweit Beratungs- sowie Behandlungsangebote vor Ort zu finden. 
  • Tipps und Infos gibt es auch im Online-Medienratgeber für Eltern und Erziehende (unterstützt u.a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend):
    Schau Hin! Was Dein Kind mit Medien macht
  • Kindgerechte Internetseiten und weitere Tipps & Infos (gefördert u.a. vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend): https://www.klick-tipps.net .
  • Die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Eltern und pädagogische Fachkräfte bei ihrer Erziehungsverantwortung im digitalen Zeitalter: Gutes Aufwachsen mit Medien

Montag, 4. Februar 2019

Tipps & Infos für Senioren: Broschüre "Im Alter sicher leben"

Die Polizeilichen Kriminalprävention hat die kostenlose Seniorenbroschüre "Im Alter sicher leben" veröffentlicht. Die Broschüre informiert über Kriminalitätsformen, denen ältere Menschen in besonderer Weise ausgesetzt sind, und gibt Tipps zum wirksamen Schutz vor solchen Straftaten.

Themenübersicht:
  • Gefahren an der Haustür
  • Gefahren am Telefon (z.B. falsche Polizisten, Enkeltrick)
  • Gefahren im Internet
  • Gefahren unterwegs
Wichtige Hinweise finden Leser darüber hinaus auch im Abschnitt Gewalt in der Pflege oder zu den Vorteilen von positiven nachbarschaftlichen Kontakten.

Am Ende stehen Hinweise auf weiterführende Informationen und Materialien, das Angebot der Opferhilfeinrichtung WEISSER RING sowie Adressen von Polizeilichen Beratungsstellen.

Die Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden oder ebenfalls kostenlos bei den Polizeilichen Beratungsstellen abgeholt werden

Samstag, 2. Februar 2019

Insolvenz des Energieversorgers BEV: Infos und Tipps für Kunden

Der Energieversorger Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) hat Ende Januar 2019 Insolvenz beantragt. Viele Verbraucher, die einen Vertrag mit der BEV haben, stehen jetzt erst einmal ziemlich ratlos da.

Die Verbraucherzentrale Bayern gibt daher u.a. Tipps und Infos für Betroffene bezüglich der Schlussrechnung (Rückstand / Guthaben der Kunden), Bonus, Abschläge, der Suche nach einem neuen Versorger etc:

Freitag, 1. Februar 2019

Verzehrwarnung: "BIO Bittere Aprikosenkerne" von der Bio Bäckerei Spiegelhauer

Weil sich darin ein überhöhter Blausäurewert befindet, warnt der Inverkehrbringer Bio Bäckerei Spiegelhauer vor dem Verzehr von:
  • BIO Bittere Aprikosenkerne, 1 kg
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.01.2020
    Art. Nr.: 738
    Vertrieb durch die Firma Spiegelhauer über eigenen Onlineshop

    (www.baeckerei-spiegelhauer.de/Bio-Laden)
Blausäure wird beim Kauen aus dem natürlicherweise in bitteren Aprikosenkernen enthaltenen Amygdalin freigesetzt und ist für Menschen hochgiftig. Sie kann Vergiftungen hervorrufen und zum Tode führen. Kunden werden gebeten, ihre Restbestände zu entsorgen. Quellen mit weiteren Details (PDF 230 KB): Kundeninformation Aprikosenkerne und lebensmittelwarnung.de

Brexit - was ändert sich für Verbraucher?

Über die Hälfte der Wähler (knapp 52 %) haben bei einem Referendum des Vereinigten Königreichs für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") gestimmt. Der Begriff „Brexit“ ist eine Kurzform für „British Exit“.

Welche Folgen der Brexit für Verbraucher bezüglich Reisen, Einkaufen und Bezahlen haben könnte, hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hier veröffentlicht:

Wochenreport 05/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
  • Rückruf: „GUT&GÜNSTIG Delikatess Hähnchenbrust-Filetroulade“. Details: hier
  • Rückruf: Zimbo Pikante Zwiebelmettwurst 3x40g. Details: hier
  • Rückruf via Globus SB-Warenhaus: Kinderlederhose "Max". Details: hier
  • Rückruf via PENNY und REWE: verschiedene Wurstwaren. Details: hier
  • Rückruf via Disneyland Paris: Stofftier Elch "SVEN". Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 05/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

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