Donnerstag, 14. Februar 2019

Verbraucherzentrale: Gesetzliche Kasse muss Patienten bei Verdacht auf Behandlungsfehler helfen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass sich Patienten Unterstützung bei ihrer Krankenkasse holen können, wenn sie nach einer ärztlichen Behandlung Zweifel haben, ob der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst wirklich einwandfrei war.

Allerdings hilft die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen. Einzelheiten dazu in diesem Artikel der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:

++Update (20.02.2019) Hier noch ein Statement vom Bundesministeriurm für Gesundheit:

(...) Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind, kos­tenlos zu unterstützen. So können sie bei Verdacht auf eine fehlerhafte Behandlung ein Sachverständigengutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ein­holen um zu klären, ob überhaupt ein Behandlungsfehler vorliegt. (...) 

Quelle und kompletter Text mit weiteren wichtigen Infos:

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