Wer für den Fall vorsorgen möchte, als Patient den eigenen Willen bezüglich medizinischer Maßnahmen nicht mehr wirksam erklären zu können, sollte sich Gedanken über eine Patientenverfügung machen.
Dadurch kann im Vorfeld festgelegt werden, ob beispielsweise Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden sollen, künstliche Beatmung / Ernährung eingestellt wird, ob starke Schmerzmittel erwünscht sind etc.
Allerdings ist eine Patientenverfügung nur dann rechtlich wirksam, wenn sie gewisse Voraus-setzungen erfüllt. (Auch bei Musterformularen aus dem Internet, in denen die Formulierungen vorgegeben sind, ist Vorsicht geboten.)
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat hier Infos und Tipps zum Thema veröffentlicht:
Mittwoch, 27. Februar 2019
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