Mittwoch, 6. Februar 2019

Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Durch ein neues Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) soll der Bund künftig mehr Befugnisse bekommen, um für Arzneimittelsicherheit zu sorgen. Die Zusammenarbeit zwischen den Bundes- und Länderbehörden soll verbessert und die Kontrolldichte erhöht werden.

Auch bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten soll der Bund künftig beteiligt werden. Das GSAV braucht nun noch die Zustimmung des Bundesrats und soll voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten.

Dies ist u.a. eine Konsequenz aufgrund der veröffentlichten Arzneimittelskandale wie beispielsweise:
  • Der Fall Lunapharm: Pharmahändler soll gestohlene Krebsarzneimittel aus Griechenland bezogen haben.

  • Der Fall Valsartan: Der blutdrucksenkende Wirkstoff war in mehreren Präparaten verunreinigt und musste zurückgerufen werden.

  • Fall in Bottrop: In Bottrop wurden Krebsarzneimittel (Zytostatika) durch einen Apotheker vorsätzlich falsch deklariert bzw. mit zu wenig Wirkstoff hergestellt und abgegeben. Bei dieser Apotheke handelte es sich um eine sog. „Schwerpunkt-Apotheke“, die die Krebsarzneimittel bundesweit an Patienten abgibt.

  • Fall in Brüggen-Bracht: In der Praxis eines Heilpraktikers kam es zu drei Todesfällen bei Krebspatienten. Mögliche Ursache war die Infusion eines selbst hergestellten Arzneimittels.

Quelle und weitere Infos zu den o.g. Fällen und dem GSAV:
Bundesministerium für Gesundheit / Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung

Download Gesetzentwurf GSAV: PDF 478 KB

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