Donnerstag, 14. Februar 2019

Klarstellung: EU-Kommission rüttelt nicht an Stickoxid-Grenzwerten

Die Europäische Kommission stellt klar:

"Die Europäische Kommission weist Medienberichte zurück, laut denen die Kommission Deutschland genehmige, den Grenzwert für Stickoxid in Deutschland auf 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft zu erhöhen. Das ist falsch. Der Grenzwert von 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist EU-weit verbindlich und von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beschlossen worden. Daran wird nicht gerüttelt."

Laut EU-Kommission ist es die alleinige Entscheidung der einzelnen Länder, wie sie jeweils diesen Grenzwert erreichen.

Die EU-Kommission ist von Deutschland am 12. November 2018 über den Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes informiert worden, demzufolge Fahrverbote in Regionen mit Stickstoffdioxid-Belastungen bis zu einem Wert von 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel in der Regel nicht erforderlich seien, da der Grenzwert von 40 Mikrogramm durch andere Maßnahmen erreicht werden könne.

Fahrverbote werden dabei nicht vollständig ausgeschlossen – liegen aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Mitgliedstaaten.

Quelle: Europäische Kommission, 13.02.2019  .

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