Der Deutsche Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die rund 15 Millionen alten Papierführerscheine, die vor dem Jahr 1999
ausgestellt worden sind, spätestens bis 19. Januar 2025
in EU-Plastikkarten umgetauscht werden. Dies soll gestaffelt nach dem Alter der Führerscheininhaber geschehen:
Geplant ist, mit den Jahrgängen 1953 bis 1958 zu beginnen, für die eine Umtauschfrist
bis 19. Januar 2022 gilt. Ältere Führerscheininhaber sind von der
Pflicht zum vorgezogenen Umtausch befreit.
Für die ca. 28 Millionen ab
dem Jahr 1999 ausgestellten Kartenführerscheine sieht der
Bundesratsbeschluss von 2026 bis 2033 gestaffelte Umtauschfristen in EU-Plastikkarten nach
dem jeweiligen Alter der Dokumente vor.
Quelle mit weiteren Details: Deutscher Bundesrat,15.02.2019
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