Seltsames geschieht derzeit beim Onlineversandhändler Amazon bzw. über dessen separaten Marketplace: Kunden erhalten aus heiterem Himmel Pakete mit Waren, ohne dass sie diese bestellt oder sonstwie nachvollziehbar erwünscht oder "verdient" hätten - also auch keine Geschenke von Verwandten/Freunden etc.
Ein Kunde erhielt auf diesem Wege sogar ein nagelneues Smartphone zum Preis von rund 200 Euro. Es lag weder ein Liefer- noch ein Bestellschein bei,
geschweige denn eine Rechnung. Auch erfolgte für das Handy keine Abbuchung vom Konto des Kunden.
Was dahintersteckt und was Kunden aus rechtlicher Sicht darüber wissen sollten (auch falls für die Ware Geld verlangt wird) erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier:
Montag, 11. Februar 2019
Beliebteste Artikel
-
Sämtliche Unterrichtsmaterialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stehen im BZgA-Shop zur Bestellung und/oder zum Do...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die kompakten und handlichen Falt- und Klappräder gelten als Alleskönner, egal ob in der Stadt, beim Campen oder für die letzte Pendelmeile:...
-
Der ADAC hat zum ersten Mal überhaupt Anhängerreifen für Camper, Pferdetransporter und Baumarktanhänger getestet. Das erfreuliche Ergebnis d...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...