Dienstag, 31. Dezember 2019

Einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches 
neues Jahr!

Ihr Team vom v-mag

Montag, 30. Dezember 2019

Familienleistungen: Änderungen ab 2020

Zum 1. Januar 2020 treten einige Änderungen bei den Familienleistungen in Kraft; davon sollen insbesondere Familien mit kleinen Einkommen profitieren.

Die Änderungen betreffen:
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kinderzuschlag
  • und Kinderfreibeträge
Mehr dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

Samstag, 28. Dezember 2019

2020 endlich rauchfrei werden

Wer sich für das neue Jahr vorgenommen hat, mit dem Rauchen aufzuhören, kann die  qualitätsgesicherten und kostenfreien Angebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für sich in Anspruch nehmen.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Atemwegserkrankungen, Krebserkrankungen und die Lungenerkrankung COPD werden durch Rauchen verursacht. Rauchfrei zu werden ist daher eine Entscheidung für die eigene Gesundheit und mehr persönliches Wohlbefinden. Wer einen Rauchstopp plant, sollte qualitätsgesicherte Angebote nutzen, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

Hier die Links zu den Angeboten:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens auf: www.rauchfrei-info.de - dort werden Aufhörwillige auch beim Rauchstopp unterstützt mit dem kostenfreien rauchfrei Online-Ausstiegsprogramm.

Außerdem können sich als Teil dieses BZgA-Angebots „Gleichgesinnte“ im Forum und Chat über ihre Erfahrungen mit dem Rauchstopp austauschen und sich gegenseitig motivieren.

Ebenfalls kostenloses START-Paket für werdende Nichtraucher mit Broschüre, „Kalender für die ersten 100 Tage“, Stressball und anderen hilfreichen Materialien: rauchfrei - Startpaket

Freitag, 27. Dezember 2019

Dicke Luft zum Jahreswechsel

Das Umweltbundesamt (UBA) macht darauf aufmerksam, dass ein Feuerwerk zwar schön anzusehen ist -  allerdings sollten auch dessen negative Seiten bedacht werden: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen, Explosionsschäden und andere Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren.

Insbesondere spielt auch der Feinstaub, der durch Raketen, Böller & Co in die Luft abgegeben wird, eine ungesunde Rolle. Die Wirkungen reichen von vorübergehenden Beeinträchtigungen der Atemwege über einen erhöhten Medikamentenbedarf bei Asthmatikern bis zu Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Problemen.

Das UBA rät daher: "Wenn Sie zur Verminderung der Feinstaubbelastung in der Silvesternacht beitragen möchten, können Sie Ihr persönliches Feuerwerk einschränken oder sogar ganz darauf verzichten. Das hilft nicht nur der Gesundheit, sondern auch der Umwelt, verursacht weniger Müll und reduziert den Energieaufwand, der bei der Herstellung der Feuerwerkskörper erheblich ist."    

Quelle: UBA

Weiterführende Links zu diesem Thema:

Dienstag, 24. Dezember 2019

Wir wünschen unseren Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

Ihr Team vom v-mag

Montag, 23. Dezember 2019

Gesundheitliche Risiken bei „Coffee-to-go“-Bechern

Derzeit werden als nachhaltige Alternativen zu Einweg-Produkten verstärkt „Coffee-to-go“-Becher aus „natürlichen“ Rohstoffen wie Bambusfasern oder Maismehl angeboten. Es gibt aber auch Teller, Schüsseln oder Besteck etc. in dieser Form

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass „Coffee-to-go“-Becher  und anderes Geschirr aus Bambusfasern oder Maismehl fast immer Melamin oder Formaldehyd enthalten. Bei Schwerpunktuntersuchungen der Bundesländer wurde der spezifische Migrationsgrenzwert für Melamin in einem Viertel der Proben überschritten.

Die meisten dieser Produkte enthalten Kunststoffe wie Melamin-Formaldehyd-Harze. Bei höheren Temperaturen können gesundheitlich bedenkliche Mengen an Melamin und Formaldehyd in Lebensmittel übergehen (migrieren), wenn also z.B. heiße Getränke wie Kaffee oder Tee eingefüllt oder Speisen in der Mikrowelle erhitzt werden.

Hintergrund: Im Rahmen einer bundesweiten Untersuchungen der Bundesländer wurden 56 Produkte näher unter die Lupe genommen. In einem Viertel der Proben wurde der spezifische Migrationsgrenzwert für Melamin überschritten, in 11 % der Proben für Formaldehyd. Die höchsten Werte lagen um das 4-fache bei Melamin und um das 19-fache bei Formaldehyd über den spezifischen Migrationsgrenzwerten.

Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Samstag, 21. Dezember 2019

Achtung: Schadsoftware kommt mit gefälschter Behörden-Mail !

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt dringend vor der Schadsoftware Emotet, die in Anhängen von E-Mails oder in darin angegebenen Links lauert.

Momentan verbreitet sich Emotet massiv über gefälschte E-Mails, die scheinbar von Behörden kommen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezeichnet Emotet sogar als die gefährlichste Schadsoftware der Welt. 

Demnach befällt sie nicht nur Privatnutzer, sondern macht auch vor Behörden und anderen öffentlichen Einrichtungen nicht halt: die Schadsoftware habe E-Mail-Adressen und E-Mail-Verläufe von Behörden ausgelesen und versuche nun unter dieser Tarnung weitere Computer zu infizieren.

Auch Unternehmen sind von Emotet betroffen, weil sie an der Schwachstelle "Mensch" ansetzt. Getarnt als offizielle Mail einer Behörde erregt sie im Postkorb zunächst keinen Verdacht. Sie wirkt seriös und täuschend echt, was dazu verleitet, den mitgesandten Anhang zu öffnen oder dem angegeben Link zu folgen. So werden immer mehr Computer infiziert.

Ein entscheidender Punkt, um sich vor dieser Schadsoftware zu schützen, ist Misstrauen. Wer E-Mails von Behörden erhält, soll laut BSI genau prüfen, wer der Absender ist.  

Mehr über Emotet vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Fotos im Internet: Auch Kinder haben Recht auf Privatsphäre

Manche Menschen denken sich nicht viel dabei, wenn sie Fotos in den sozialen Netwerken wie Twitter, Facebook, Instagram & Co. mit einem Klick hochladen/teilen und somit veröffentlichen.

Erwachsene mögen Fotos ihrer Kinder als süß, niedlich oder amüsant empfinden. Doch ist das Kind der gleichen Meinung? Auch Kinder haben Recht auf Privatsphäre, Schutz und Beteiligung - selbst wenn es das eigene Kind ist. Darum sollte man diese nicht verletzen. Das Internet vergisst nichts und jedes geteilte Foto hinterlässt einen „digitalen Fußabdruck“.

Das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW) hat 6 Tipps für den Umgang mit Kinderfotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht:
  • Beziehen Sie Ihre Kinder mit ein.
  • Vermeiden Sie personenbezogene Daten des Kindes preis zu geben.
  • Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Sicherheits- bzw. Privatsphäre-Einstellungen in Sozialen Online-Netzwerken.
  • Posten Sie keine Fotos von Kindern in peinlichen, unangenehmen oder unangemessenen Situationen.
  • Überlegen Sie, ob es für die Bildaussage des Fotos zwingend notwendig ist, das Gesicht des Kindes zu zeigen.
  • Nehmen Sie Ihre Vorbildfunktion wahr.

Weitere Infos: Kinder sicher im Netz

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention /  Deutsche Kinderhilfswerk  (www.dkhw.de)

Freitag, 20. Dezember 2019

Achtung, Allergiker (Senf) → Rückruf: Chicken Stäbchen, Bio vegan Falafel Bällchen, Vegan Nuggets

Weil darin Spuren von Senf enthalten sein könnten, die nicht auf der Verpackung deklariert sind, ruft die Firma Sofine Foods B.V. zurück:
  • SoFine® SoChicken Stäbchen 160g mit Mindesthaltbarkeitsdatum vom 16.12.2019 bis 14.01.2020 verkauft bei EDEKA und tegut

  • EDEKA Bio vegan Falafel Bällchen 200g mit Mindesthaltbarkeitsdatum vom 27.12.2019 bis 24.01.2020 verkauft bei EDEKA und Marktkauf

  • ProLaTerre® Vegan Nuggets 160g mit Mindesthaltbarkeitsdatum vom 30.12.2019 bis 14.01.2020 verkauft bei Dennree
Kunden, die das entsprechende Produkt gekauft haben, können dieses gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Kassenbon in ihren Einkaufsstätten zurückgeben.
Quelle mit weiteren Details (PDF, 91 KB): Pressemitteilung Sofine Foods

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • 5,3 Millionen potentielle Phishing-Opfer bei Netflix
  • Kameras und Video-Klingeln Ziel von Hackern
  • Microsoft: 44 Millionen doppelte Passwörter halten nicht besser
  • Wenn an Weihnachten Schadsoftware ins Haus schneit
  • Weihnachtszeit ist Angriffszeit
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 51/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Nahrungsergänzungsmittel "Yellow Therm". Details (PDF, 91 KB): Klick
  • Rückruf: Baby-Waschlotion URTEKRAM No Perfume Baby All-Over Wash.
    Details (PDF, 109 KB): Klick
  • Rückruf via TEDi: Schmortopf "Cazuela". Details: hier
  • Rückruf: "Pony 13 cm mit Haarspange und Kleeblatt". Details (PDF, 306 KB): Klick
  • Rückruf via HEMA: Schnullerketten. Details: hier
  • Rückruf via Netto: Rohmilchkäse „Camembert de Normandie“ 250g von der Firma Gillot.
    Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 51/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 19. Dezember 2019

Schwachstelle in Google Chrome

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann eine Schwachstelle in Google Chrome, Google Chrome for Linux und Google Chrome for Mac ausnutzen, um einen nicht näher spezifizierten Angriff durchzuführen. Zur Ausnutzung genügt es, einen Link zu einer bösartigen Webseite zu öffnen.

Betroffene Systeme:
  • Google Chrome 79.0.3945.88
  • Google Chrome for Linux 79.0.3945.88
  • Google Chrome for Mac 79.0.3945.88
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.   

Neuer Grenzwert beim Elternunterhalt ab 2020

Wenn Eltern pflegebedürftig werden und nicht genug Geld für die nötige Pflege haben, müssen die Kinder für den Unterhalt aufkommen.

Gleiches galt bislang auch für Eltern, deren volljährige pflegebedürftige Kinder Leistungen der Sozialhilfe beziehen. Dies kann für beide Seiten eine starke Belastung sein.

Ab 2020 gibt es daher ein neues Angehörigen-Entlastungsgesetz mit dem Ziel, Eltern und unterhaltspflichtige Kinder künftig zu entlasten.

Wichtige Informationen zum neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

DHL erhöht Paketpreise für Privatkunden zum 1. Januar 2020

Wegen Kostensteigerungen im Personal - und Transportbereich erhöht die Deutsche Post DHL Group zum 1. Januar 2020 die Preise verschiedener DHL Päckchen- und Paketprodukte im Durchschnitt um drei Prozent:

"Nach mindestens drei Jahren Preisstabilität verändern sich im Einzelnen die Online- und Filialpreise für das Päckchen M, die Pakete bis 2 kg, 10 kg und 31,5 kg sowie der Onlinepreis für das Paket bis 5 kg. 

Zudem erhöht das Unternehmen auch die Preise für weitere Services, wie die Transportversicherung bis 2.500 Euro und den Nachnahme-Service. Die Preise für das DHL Päckchen S sowie der zum 1.1.2019 geänderte Filialpreis für das DHL Paket bis 5 kg bleiben unverändert.

 Die Preise für den Versand von Privatkunden-Paketen und -Päckchen steigen mengengewichtet im Schnitt um drei  Prozent. Die Preise im internationalen Privatkundenversand bleiben un-verändert.
"      |    Quelle: Deutsche Post / DHL

Hier gibt es die detaillierte Übersicht über die wichtigsten Preisänderungen und Services zum 1.1.2020 (PDF, 30 KB ) :

Mittwoch, 18. Dezember 2019

App gibt Informationen zu Schadstoffen in Produkten

Hersteller und Händler müssen Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren. Solche Stoffe können z.B. sein: krebserregend, hormonell wirksam oder besonders problematisch für die Umwelt.

Die Auskunftspflicht besteht, wenn solche Stoffe in einer Konzentration über 0,1 Gewichtsprozent in einem Produkt – wie z.B. Haushaltsgegenständen, Textilien, Möbeln, Elektrogeräten, Sportartikeln, Spielzeug – enthalten sind.

Das Umweltbundesamt hat nun seine kostenlose und werbefreie App "Scan4Chem" im Rahmen des EU-LIFE-Projektes AskREACH überarbeitet. Mit "Scan4Chem" haben Verbraucher die Möglichkeit, Anfragen an Produktanbieter zu stellen und somit zu zeigen, dass sie solche Produkte nicht kaufen möchten.

Die App steht ab sofort in Deutschland zum Download bereit. Bis Januar 2020 wird sie in insgesamt 14 europäischen Ländern verfügbar sein.

Hier gibt es die App mit weiteren Infos darüber:

Dienstag, 17. Dezember 2019

BZgA empfiehlt: Weihnachten beim Alkohol im Limit bleiben!

Die Gelegenheiten, Alkohol zu konsumieren, nehmen zum Jahresende zu; ob nun Glühwein oder Punsch auf Weihnachtsmärkten, ein Glas Wein auf Weihnachtsfeiern und beim festlichen Essen, Sekt zum Jahreswechsel.

In diesem Zusammenhang weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) darauf hin, dass auch kleinere Mengen Alkohol bereits gesundheitsschädlich und mit Risiken verbunden sind.

Denn Alkohol ist ein Zellgift, das alle Organe schädigen kann, in jedem Lebensalter. Mehr als 200 verschiedene Krankheiten, darunter Magen-Darm-, Leber-, Herzkreislauf- und mehrere Krebserkrankungen, sind mit dem Konsum von Alkohol assoziiert.

Vor dem Hintergrund der vielfältigen gesundheitlichen Risiken, die mit dem Konsum von Alkohol verbunden sind, empfiehlt die BZgA einen verantwortungsvollen Umgang.

Wenn Alkohol konsumiert wird, dann sollten Frauen nicht mehr als ein kleines Glas eines alkoholischen Getränks pro Tag, etwa 0,3 Liter Bier oder 125 Milliliter Wein trinken. Männer sollten maximal zwei kleine Gläser pro Tag, also 0,6 Liter Bier oder 250 Milliliter Wein trinken. Um das Risiko einer schleichenden Abhängigkeitsentwicklung zu reduzieren, ist es wichtig, mindestens zwei Tage pro Woche komplett alkoholfrei zu sein.    |   Quelle: BZgA

Außerdem gibt es leckere Rezepte für alkoholfreie Getränke, z.B. auf der BZgA-Themenseite
"Alkohol? Kenn dein Limit":

Montag, 16. Dezember 2019

Zoll warnt: Finger weg von illegalen Feuerwerkskörpern!

Der Zoll weist darauf hin, dass in Deutschland alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper offiziell zugelassen und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen) versehen sein müssen.

Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Neben den zu erwartenden strafrechtlichen Konsequenzen könnte beim Abbrennen des Feuerwerks auch Gefahr für Leib und Leben bestehen.

Infos vom Zoll für die legale Einfuhr von Feuerwerkskörpern:
  • Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten stets an der Zollstelle anzumelden.

  • Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden.

  • Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch unter anderem so genannte "celebration cracker", "Blitzknallsätze (Flashbanger)" oder Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse. Für die letztgenannten ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.

  • Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.
Dagegen ist die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar; in solchen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet und die eingeführten, nicht zugelassenen Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen gibt es hierbei nicht.    |    Quelle: Zoll

Weitere Infos:

Samstag, 14. Dezember 2019

BSI warnt vor Schadsoftware auf neuen Handys und Tablets

Auch in diesem Jahr werden zu Weihnachten viele Smartphones und Tablets unter dem Baum liegen. Allerdings warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angesichts der laufenden Weihnachtseinkäufe aktuell vor vorinstallierter Schadsoftware bei neuen Geräten.

Solche Vorinstallationen werden u.a. dadurch ermöglicht, wenn die Lieferkette der Geräte von Herstellern und Händlern nicht komplett kontrolliert wird. Auf dem Weg der Produktion bis zur Auslieferung können so Geräte manipuliert werden.

Sicherheitslücken treten immer wieder auf und werden von Kriminellen ausgenutzt. Gerade bei neuen IT-Geräten. (Das BSI hatte bereits Anfang des Jahres darauf hingewiesen, das Geräte mit vorinstallierter Schadsoftware verkauft wurden.) Jetzt vor Weihnachten besteht die Möglichkeit, dass dies wieder häufiger auftritt.

Siehe auch die Infos und Tipps vom BSI zu diesem Thema:

Freitag, 13. Dezember 2019

Rückruf via TEDi: Schmortopf "Cazuela"

Wegen erhöhter Aluminiumwerte im Produkt ruft TEDi zurück:
  • Cazuela Schmortopf 15 cm & 18 cm
    Verkauft bei TEDi vom 07.02.2019 bis zum 03.09.2019
    Verkaufspreis: jeweils 1,50 €
Kunden werden gebeten, die Schmortöpfe gegen Erstattung des Verkaufspreises oder gegen einen anderen Artikel in jeder TEDi- Filialen umzutauschen. Quelle mit weiteren Details
(PDF, 1.8 MB): TEDi

Rückruf via HEMA: Schnullerketten

Weil es wegen eines Produktionsfehlers sein kann, dass der Kunststoffclip abbricht (Erstickungs-gefahr) ruft HEMA zurück:
  • Schnullerketten
    Artikelnummern: 33.54.1032 und 33.54.1033

                                                               Produktabbildung: HEMA

Kunden werden gebeten, die genannten Schnullerketten unverzüglich außerhalb der Reichweite von Kindern zu halten und sie in einer HEMA-Filiale zurückzugeben; der Kaufpreis wird auch auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle mit weiteren Details (auf der Seite etwas weiter unten): HEMA

Sicherheitslücken in Computer-Anwendungen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Anwendungssoftwares veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Wochenreport 50/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Käse "Rügener Badejunge", Der Sahnige 60% Fett i.Tr. 150g.
    Details (PDF, 151 KB): Klick
  • Rückruf via Tri d'Aix GmbH: Spielzeug mit Hartkaramelle "Kick'n Click".
    Details (PDF, 131 KB): Klick

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 50/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 12. Dezember 2019

Digitale Medien mit Augenmaß nutzen

Bei vielen Kindern und Jugendlichen werden Smartphone oder Tablet auf dem Weihnachts-wunschzettel stehen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) empfiehlt Familien anlässlich der bevorstehenden Feiertage einen besonnenen Umgang mit digitalen Medien. Dabei sollten Eltern den Medienkonsum ihrer Kinder, aber auch den eigenen im Blick behalten.

 Denn die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit der digitalen Angebote kann dazu verleiten, das richtige Augenmaß für die Nutzung der digitalen Medien zu verlieren. Familien sollten die Freizeit möglichst gemeinsam aktiv gestalten und bewusst genießen.

Die Empfehlungen der BZgA für den Medienkonsum in Familien können dabei hilfreich sein:

Mittwoch, 11. Dezember 2019

Online-Shops: Vorsicht bei Anbietern außerhalb der EU

Die Verbraucherzentrale Hessen macht darauf aufmerksam, dass Online-Shops, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, ein Risiko für Verbraucherrechte sind.

Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale Hessen erklärt: „Vor allem wenn der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat, ist das für meine Verbraucherrechte ein Risiko. Keinesfalls sollten Sie bei Shops bestellen, die nicht einmal ein Impressum haben. Auch schlecht übersetzte AGB sind ein absolutes Warnzeichen.“

Die Verbraucherzentrale Hessen rät, neben Impressum und AGB noch auf weitere Anzeichen zu achten:
  • Möglicherweise enthalten unabhängige Websites Bewertungen zu einem Shop. Dann wird vielleicht deutlich, ob sich bestimmte Probleme häufen. Bewertungen auf der Seite des Anbieters sind dagegen kaum einen Blick wert. Sie können besonders leicht manipuliert werden. 

  • Viele Siegel werden inzwischen missbräuchlich verwendet. Verbraucher haben eine Möglichkeit, das zu prüfen: Wenn ein Händler Siegel auf seiner Seite anzeigt, sollten diese bei einem Klick darauf zu der Website weiterleiten, die das Siegel vergibt. Hier kann man sich dann auch über die Bedingungen für die Siegelvergabe informieren. 
Quelle: vz Hessen

Dienstag, 10. Dezember 2019

HPV-Impfung: Infos für Eltern

Die HPV-Impfung schützt vor HP-Viren, die Gebärmutterhalskrebs und andere Krebsarten auslösen können. Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt diese Imfpung für Mädchen und Jungen von 9 bis 14 Jahren.

Nicht geimpfte Jungen und Mädchen können sich bis zum Ende ihres 17. Lebensjahres nachimpfen lassen. Die Kosten der Impfung übernimmt die Krankenversicherung. (Einige Kranken-versicherungen übernehmen auch die Kosten für Frauen und Männer über 18 Jahren; hier lohnt es sich, bei der Versicherung einmal nachzufragen.)

Auf der Kampagnenseite "Liebesleben" (*) gibt es weitere Infos für Eltern zur HPV-Impfung

(*) "Liebesleben" ist eine Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI), gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland.


Montag, 9. Dezember 2019

Spenden: Tipps, um Betrug zu vermeiden

Wer mit einer Geldspende gemeinnützige Projekte und Organisationen unterstützen möchte, wünscht sich sicherlich, dass der Beitrag auch da ankommt, wo er ankommen soll -  denn immer wieder stehen betrügerische Spendensammler und Organisationen in den Schlagzeilen. Viele Menschen lassen sich auch dadurch vom Spenden abhalten.

Doch woran kann man eine seriöse Spendenorganisationen und Projekte erkennen? Und wie kann man sicher gehen, dass das Geld letztendlich nicht bei Kriminellen landet?

Die Polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt als Hilfestellung die Liste vom Deutschen Zentralinstitut für Soziale Fragen mit Warnungen vor Organisationen und Vereinen, die sich als nicht vertrauenswürdig herausgestellt haben.

Wer noch unschlüssig ist, kann sich auch bei der angebotenen Spendenberatung nach einem passenden Projekt erkundigen. Zudem lassen sich gute Institutionen und Hilfeeinrichtungen auch bequem in einer Datenbank recherchieren.

Weitere Tipps von der Polizei zu diesem Thema:
  • Beim Spenden gilt auch, was in vielen Lebensbereichen richtig ist: Übergeben Sie Geld nie an unbekannte Personen. Setzen Sie beim Spenden auf Einrichtungen und Organisationen, die Sie persönlich kennen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen - weder beim Spenden noch in anderen Situationen. Sie müssen forsches oder gar bedrohliches Verhalten, z.B. durch Spendensammler nicht tolerieren. Informieren Sie bei aggressivem Vorgehen die Polizei unter 110.
  • Besonders emotionale Appelle und angstmachende Botschaften seitens der Spendeneintreiber sollten jeden misstrauisch machen. Solches Verhalten ist typisch für unseriöse Organisationen.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Samstag, 7. Dezember 2019

Tipps für einen sicheren Geschenkekauf im Internet

Wer seine Weihnachtsgeschenke online kauft, sollte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Sicherheit achten: Denn nicht alle Shops halten, was sie versprechen.

Online-Shopping ist gerade zur Weihnachszeit eine bequeme Alternative als der Einkauf vor Ort. Der Nachteil auch hier: Betrüger und andere Kriminelle, die sich die digitale Kauflust zu Nutze machen. Sie locken potenzielle Kunden auf die Portale von Fake-Shops, auf denen sie Kauffreudige abzocken.

Wie die Masche funktionert und wie man sich davor schützt, hat die Polizeiliche Kriminalprävention hier veröffentlicht:

Freitag, 6. Dezember 2019

Wochenreport 49/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Jollyroom: Babywippe "Petite Chérie". Details: hier
  • Rückruf: CUTE BABY Schlafende Babypuppe im Kostümanzug. Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Gluten) - Rückruf: Schokoeis "Abbot Kinney´s Coco Frost Kakao" 125 ml und 500 ml. Details (PDF, 51 KB): Klick
  • Rückruf via Decathlon: Klapprad "Tilt 900" der Marke B’TWIN. Details (PDF, 114 KB): Klick
  • Achtung, Allergiker (Mandeln) - Rückruf: REWE Bio Edelvollmilchschokolade. Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Milch) - Rückruf: "iglo Chicken Nuggets Classic".
    Details (PDF, 302 KB): Klick
  • Rückruf: REWE Feine Welt - Kürbis Salbei Girasoli, 250 g. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 49/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 5. Dezember 2019

Mozilla Thunderbird: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Es bestehen mehrere Schwachstellen in Mozilla Thunderbird. Ein Angreifer kann diese ausnutzen, um das E-Mail Programm zum Absturz zu bringen, um vertrauliche Daten einzusehen oder schädlichen Programmcode auszuführen. Zur erfolgreichen Ausnutzung genügt es, eine E-Mail mit schädlichen Inhalten zu öffnen oder einen Link zu entsprechenden Inhalten anzuklicken.

Betroffene Systeme:  Mozilla Thunderbird < 68.3

Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quelle:

Marktcheck: Palmfett im Weihnachtsgebäck

Spekulatius, Vanillekipferl, Lebkuchen und Co. - das süße Weihnachtsgebäck lockt verzehrfertig schon seit einiger Zeit wieder in vielen Geschäften.

Allerdings enthalten beispielsweise Spekulatius, Spritzgebäck und Vanillekipferl nach traditioneller Rezeptur Butter; Zimtsterne und Lebkuchen gar kein Fett.

Umso ärgerlicher ist es für kritische Verbraucher, wenn sie beim Kauf dieser Leckereien auf die Zutatenliste schauen und feststellen müssen, dass die Produkte oft  Palmöl oder -fett enthalten. Vor allem, wenn mit vermeintlichen Qualitätsversprechen wie „nach Originalrezept“, „von Meisterhand gebacken“ oder „nach Hausfrauenart“ geworben wird.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat daher einen Marktcheck mit 45 Packungen unter-schiedlicher Sorten Weihnachtsgebäck durchgeführt.

Die Ergebnisse zeigen, dass Palmfett in Weihnachtskeksen als kostengünstiger Butterersatz oder billige Zutat eingesetzt wird – obwohl es gar nicht hineingehört. Die Gründe: Es ist preiswerter als andere Fette, geschmacksneutral und hat besondere Eigenschaften. Da es bei Raumtemperatur fest ist, können gezielt die Festigkeit und Konsistenz des Lebensmittels beeinflusst werden.

Weitere Details zu diesem Marktcheck gibt es hier

Quelle: vz Niedersachsen

Mittwoch, 4. Dezember 2019

Mozilla Firefox: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Mozilla Firefox und Mozilla Firefox ESR ausnutzen, um die Kontrolle zu übernehmen, vertrauliche Informationen auszuspähen oder den Browser zum Absturz zu bringen

Betroffene Systeme:
  • Mozilla Firefox < 71
  • Mozilla Firefox ESR < 68.3
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quellen:

Rückruf via Decathlon: Klapprad "Tilt 900" der Marke B’TWIN

Weil die Möglichkeit besteht, dass sich während des Gebrauchs die Schraube zur Sicherung des Lenkers lockern kann (Sturzgefahr) ruft die Marke Radsportmarke B’TWIN von Decathlon zurück:
  • Klapprad "Tilt 900",  Marke: B’TWIN
    Produktreferenz: 8517446
    Artikelnummer: 2606266
    Verkauft zwischen dem 01.08.2019 und dem 21.10.2019
Kunden werden gebeten, das o.g. Klapprad nicht weiter zu verwenden und es für die Reparatur so schnell wie möglich in eine nächstgelegene DECATHLON Filiale zu bringen. Quelle mit weiteren Details (PDF, 114 KB): Rückruf Tilt 900

Achtung, Allergiker (Mandeln) - Rückruf: REWE Bio Edelvollmilchschokolade

Weil in wenigen Fällen fälschlicherweise für die Sorte 'Bio Mandelkrokant' die Verpackung der 'Bio Edelvollmilch-Schokolade' eingesetzt wurde (dann enthält die 'Bio Edelvollmilch-Schokolade' das Allergen Mandel), ruft die Firma SC Swiss commercial zurück:
  • REWE Bio Schweizer Edelvollmilchschokolade
    Mindesthaltbarkeitsdatum 24.08.20
    Charge 1306064B
Kunden können das o.g. Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Details: REWE

Weihnachtsmarktbesucher aufgepasst: Taschendiebe wieder fleißig unterwegs

Der Bummel auf dem Weihnachtsmarkt gehört für viele Verbraucher einfach zur Vorweihnachtszeit. Häufig ist es voll, es herrscht Gedränge. Dies sind ideale Bedingungen für Taschendiebe, um in der Menge unbemerkt zuzuschlagen.

Und oft haben sie dabei Erfolg: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik wurden im Jahr 2018 in Deutschland insgesamt 104.196 Taschendiebstähle angezeigt, 2017 waren es 127.376 Fälle. Die meisten Fälle von Taschendiebstahl bleiben unaufgeklärt (Aufklärungsquote 2018: 5,7 Prozent), da die Tat von den Opfern häufig nicht gleich bemerkt wird.

Trotz des offiziellen Rückgangs machten die Diebe demnach immer noch 34,2 Millionen Euro Beute. Wer die Vorgehensweisen der Täter kennt, kann sich aber schützen.

Kriminaloberrat Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, sagt dazu:

Dienstag, 3. Dezember 2019

Schwachstellen in Antiviren-Produkte von Kaspersky und Trend Micro

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat Warnhinweise für die hier genannten Antiviren-Produkte veröffentlicht und weist auf die dazugehörigen Sicherheitsmaßnahmen hin.

Mehr dazu nach dem Anklicken des jeweiligen Links:

Google Android: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Android ausnutzen,um die Kontrolle über das Gerät zu übernehmen, vertrauliche Informationen einzusehen oder das Gerät unbrauchbar zu machen.

Betroffene Systeme: Microsoft Outlook for Android

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quellen:

Achtung, Allergiker (Milch) - Rückruf: "iglo Chicken Nuggets Classic"

Weil es sein kann, dass in einzelnen Packungen Chicken Nuggets mit Käsefüllung enthalten sind, welche das Allergen Milch beinhalten, ruft iglo zurück:
  • "iglo Chicken Nuggets Classic“
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 12.2020


    Code und Uhrzeit:

    L9271FW124/ Uhrzeit 05:00 - 06:00
    L9271GW124 Uhrzeit 06:00 - 07:00
Verbraucher werden gebeten, ausschließlich das relevante Produkt „iglo Chicken Nuggets Classic“ mit den genannten Codes und Uhrzeiten zum entsprechenden Supermarkt zurück zu bringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle und Produktabbildung mit weiteren Details (PDF, 302 KB):
Rückruf iglo Chicken Nuggets Classic

Monitoringbericht der Bundesregierung zum Klimawandel

Laut dem zweite Monitoringbericht der Bundesregierung hat sich die mittlere Lufttemperatur in Deutschland von 1881 bis 2018 um 1,5 Grad erhöht.

Dadurch käme es unter anderem zu mehr Gesundheitsrisiken durch die Hitzebelastung, einem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur der Nordsee sowie zu stärkeren Ertragsschwankungen in der Landwirtschaft.

Die Erhöhung der mittleren Temperatur ist laut dem Bericht auch mit einer höheren Anzahl "Heißer Tage" verbunden – dies sind Tage, an denen die Temperaturen über 30°C steigen. Solche Tage seien seit 1951 von etwa drei auf derzeit etwa zehn pro Jahr gestiegen. Vor allem in den Städten setze dies den Menschen zu.

Der Monitoringbericht 2019 enthält daher erstmals bundesweite Aussagen zu hitzebedingten Todesfällen: Demnach sind im Jahr 2003 7.500 Menschen mehr gestorben als ohne Hitzeperiode zu erwarten gewesen wäre. In den Jahren 2006 und 2015 gab es jeweils 6.000 zusätzliche Todesfälle. 
Quelle: Umweltbundesamt

Der Bericht kann hier kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden:
Hier gibt es die Themenseite vom Umweltbundesamt:

Montag, 2. Dezember 2019

Rückruf: REWE Feine Welt - Kürbis Salbei Girasoli, 250 g

Weil sich darin Reste weicher metallartiger Folie befinden könnten, ruft die Firma Gusto Di Casa zurück:
  • REWE Feine Welt - Kürbis Salbei Girasoli, 250 g,
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 22.12.2019
    EAN 4388860002041
Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Details: REWE

BAföG-Reform: Die wichtigsten Änderungen

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert auf seiner Webseite über die neue BAföG-Reform, die seit dem 1. August 2019 wirksam ist.

Dabei geht es u.a. um den Wohnzuschlag, den Freibetrag für Rücklagen und um die neue Regelung für den Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag:

Samstag, 30. November 2019

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Jogginganzug vom Hausarzt, Winkekatze vom Ruderverein: Fake-Shops bedrohen Online-Einkäufe
  • Sicherheitslücke im Router: Der gläserne Patient
  • Tracking-Smartwatch verrät Standort und persönliche Daten tausender Kinder weltweit
  • Sicherheitslücke in älteren WhatsApp-Versionen
  • Wenn das Smartphone verschwindet ...

... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 48/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Käse "Rohluft Cruair kräftig" von Schwyzer Milchhuus Deutschland.
    Details (PDF, 118 KB): Klick
  • Rückruf (Landkreis Main-Spessart): diverse Wurstprodukte von Metzgerei Siegler.
    Details (PDF, 130 KB): Klick
  • Rückruf: 5 Sorten "Griebenschmalz im Bügelglas 100g von Thalheimer Bauernwurst Deuerlein. Details: hier
  • Rückruf via Kaufland: 4 Sorten "K-Favourites Leberwurst". Details: hier
  • Rückruf (Bayern): 2x Eier aus Bodenhaltung von Thomas Dinkel / UNSER LAND GmbH. Details (PDF, 497 KB KB): hier und (PDF, 288 KB): da
  • Rückruf: kurze Lederhose für Kinder, dunkelbraun mit Träger "Rafael-Kid Antik Nuss" von Taleco. Details (PDF, 260 KB): Klick
  • Rückruf: Diverse Fleisch- und Wurstwaren von Fleischerei Diedrich Eckhoff.
    Details (PDF, 496 KB): Klick
  • Rückruf: Lecker Lausitz Schweinefleischknacker/ Olaf Lausitzer Schweinefleischknacker von Willms Weißwasser. Details (PDF, 132 KB): hier und (PDF, 132 KB): da
  • Rückruf: Streichmettwurst mit Knoblauch von Natur Fleischhandels GmbH. Details: hier
  • Rückruf: Abbot Kinney's Kokosmilcheis Schokolade 500 ml / Abbot Kinney’s Coco Frost - cocoa 500 ml von denree. Details (PDF, 84 KB): Klick

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 48/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 28. November 2019

Infos über (fast) kontaktloses Bezahlen

Das Bezahlen mittels NFC-Technologie (Near Field Communication) funktioniert mit einer entsprechenden Girokarte (erkennbar am Wellen-Symbol) oder mit NFC-fähigen Smartphones (oder auch einigen Smart Watches sowie Tablets) samt installierter App.

Allerdings stellt sich auch hier unter anderem die Frage nach der Sicherheit.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sieht das mit der Sicherheit bezüglich NFC ziemlich positiv und hat Infos zum Thema veröffentlicht:

Mittwoch, 27. November 2019

Landeswährung Zloty: Tipps zum Einkauf in Polen

Polen gehört (noch) nicht zur EU-Zone und hat deshalb (noch) die eigene Landeswährung Zloty.

Da manche Verbraucher ab und zu nach Polen fahren, um dort günstig einzukaufen, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg ein paar Tipps veröffentlicht, was man beim Bezahlen und Umtausch von Geld im Nachbarland beachten sollte:

Tabakreport der WHO erschienen

Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben jedes Jahr acht Millionen Menschen durch die Folgen des Rauchens, davon allein in Deutschland 121 000 Personen.
Durch die gesundheitlichen Folgeschäden wie beispielsweise längere Arbeitsausfälle gehen der Weltwirtschaft jährlich 1,3 Billionen Euro im Jahr verloren. Erst zwei Länder haben die WHO Empfehlungen zum Gesundheitsschutz komplett umgesetzt: die Türkei und Brasilien.

Mehr Informationen zum Thema sowie den vollständigen Bericht (engl.) :

Linktipp: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informiert über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens auf: www.rauchfrei-info.de - dort werden Aufhörwillige auch beim Rauchstopp unterstützt mit dem kostenfreien rauchfrei Online-Ausstiegsprogramm.

Außerdem können sich als Teil dieses BZgA-Angebots „Gleichgesinnte“ im Forum und Chat über ihre Erfahrungen mit dem Rauchstopp austauschen und sich gegenseitig motivieren.

Dienstag, 26. November 2019

Elektroschrott richtig entsorgen

Laut Umweltbundesamt (UBA) fallen im Durchschnitt jährlich 22 Kilogramm Elektroschrott pro Person in Deutschland an - doch nur 45 Prozent davon werden auch ordnungsgemäß zurückgegeben. Auf diese Weise gehen große Mengen wertvoller Rohstoffe, die recycelt werden könnten, verloren.

Vielen Verbrauchern fehlt jedoch die Kenntnis darüber, was sie mit alten Elektrogeräten machen sollen. Darum ging am 14. November eine bundesweite  Aufklärungskampagne an den Start, die vom Bundesumweltministerium und dem UBA unterstützt wird.

Hinter der Kampagne steckt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register ("stiftung ear"), die als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG fungiert und Aufgaben wie die Registrierung der Hersteller übernimmt und die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte koordiniert.

Hier geht es zur Kampagnenseite, die für die Rückgabe alter Elektrogeräte sensibilisiert und über Rückgabemöglichkeiten informiert:

Montag, 25. November 2019

Mehrwegquote für Getränke greift nicht

Anfang des Jahres trat das Verpackungsgesetz in Kraft, das eine Mehrwegquote im Einzelhandel von mindestens 70 Prozent bei Getränkeverpackungen als Ziel nennt.

Verbraucher sollen zudem über eine neue verpflichtende Kennzeichnung am Regal besser darüber informiert werden, ob es sich bei Pfandverpackungen um Einweg oder Mehrweg handelt. Denn Pfand bedeutet immer seltener, dass der Behälter mehrmals aufgefüllt wird, also eine Mehrwegverpackung ist.

Ein Marktcheck von Verbraucherzentralen und Verbraucherverbänden hat gezeigt, wie weit Discounter und Supermärkte von der Mehrwegquote entfernt sind. Die Verbraucherschützer untersuchten den Mehrweganteil in 31 Discountern und Supermärkten in Brandenburg, Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Berlin und Hamburg.

Das Fazit aus diesem Marktcheck: Manche Discounter boten gar keine Mehrwegflaschen mehr an. Ein Discounter schaffte mit einem Mehrweganteil von 35 Prozent gerade einmal die Hälfte der gesetzlichen Quote.

Auch Supermärkte (ohne Biomärkte) erreichten die Quote nicht. Bioläden hatten den höchsten Mehrweganteil: Mit einer Quote von 57 Prozent kamen sie der Vorgabe am nächsten.

Quelle: vz Hamburg

Weitere Details zu diesem Marktcheck:

Samstag, 23. November 2019

Welcome-Letter in der Restschuldversicherung

Seit Anfang 2018 sind Restschuldversicherer dazu verpflichtet, Neukunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu belehren und nochmals das Produktinformationsblatt auszuhändigen.

Eine Anbieterumfrage des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg unter 24 Restschuldversicherern ergab allerdings, dass Restschuldversicherer  die ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten konterkarieren: 18 der 24 untersuchten Welcome-Letter enthalten leistungsbezogene oder werbliche Ausschmückungen, die vom eigentlichen Zweck des Schreibens ablenken können.

Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert: „Einige Unternehmen entfremden die Welcome-Letter als Werbemittel. Dabei sollte dieser ausschließlich auf die neuen Informationspflichten hinweisen und dem Neukunden die Widerrufsbelehrung und das Produktinformationsblatt ankündigen. Dieses Vorgehen untergräbt die Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern.

Weitere Infos zum Thema hier:

Freitag, 22. November 2019

Wochenreport 47/2018

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: In-Ear-Kopfhörer "Blue BYRD" von beyerdynamic. Details: hier
  • Rückruf via Norma: „LECKER LAUSITZ Schweinefleischknacker, 250/300g“.
    Details (PDF, 285 KB): Klick
  • Produktwarnung: Schiebespielzeug mit Perlenlabyrinth von A.I. & E. . Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Weizen, Soja und Senf) ↠ Rückruf: China-Suppe sauer-scharf, Marke "Feine Küche J. Langbein". Details (PDF, 240KB): Klick
  • Rückruf: Teekanne PERU von Ritzenhoff & Breker. Details (PDF, 74 KB): Klick
  • Rückruf: Tante Fanny Frischer Dinkel-Mürbteig 400g. Details (PDF, 213 KB): Klick
  • Rückruf: Sens Pleasure Protein - Proteinriegel Zartbitterschokolade & Sauerkirsch & Grillenmehl. Details: hier
  • Rückruf zur Sicherheitsüberprüfung via BMC: Fahrräder und Rahmensets
    BMC TEAMMACHINE SLR01 DISC (Modelljahre 2018 und 2019) . Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 47/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 21. November 2019

Ab 1. Januar 2020: Entlastung von Betriebsrentnern

Am 18. November 2019 wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf beschlossen namens "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge"

Demnach gilt ab 1. Januar 2020 bei der Betriebsrente ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Das heißt, dass für die ersten 159 Euro der Betriebsrente dann keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden müssen.

Als Beispiel: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit erhalten rund 60 Prozent der Betriebsrentner  weniger als 318 Euro im Monat, sie werden ab 2020 – verglichen mit heute – höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Mittwoch, 20. November 2019

Schwachstelle in Microsoft Outlook for Android

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann eine Schwachstelle in Microsoft Outlook for Android zu einem Cross-Site Scripting Angriff ausnutzen.

Betroffene Systeme: Microsoft Outlook for Android

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quelle:

Lungenerkrankung COPD – weit verbreitet, aber wenig bekannt

COPD ist die Abkürzung für chronisch obstruktive Lungenerkrankung (engl. Chronic Obstructive Pulmonary Disease). Im Jahr 2017 sind in Deutschland 32.104 Menschen an den Folgen der COPD verstorben.

Anlässlich des heute (20.11.2019) stattfindenden Welt-COPD-Tages möchte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung  (BZgA) auf diese Erkrankung und deren Hautprisikofaktor aufmerksam machen:

80 bis 90 Prozent der COPD-Erkrankungen sind auf Tabakkonsum zurückzuführen. Je früher im Leben ein Rauchstopp gelingt, desto eher kann die Erkrankung vermieden beziehungsweise ihr Fortschreiten aufgehalten oder verlangsamt werden.

Die Hauptsymptome der Erkrankung sind Auswurf, Husten und Atemnot, die sogenannten „AHA-Symptome“. Zu Beginn der Erkrankung werden diese Symptome oft als Begleiterscheinungen des Rauchens – als „Raucherhusten“ – hingenommen.

In einem späteren Stadium kommt es durch eine reduzierte Sauerstoffversorgung häufig zu erheblichen Leistungsminderungen von Herz, Kreislauf und Muskulatur sowie lebensbedrohlichen Krankheitsschüben.

Weitere Infos von der BZgA über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens gibt es auf
www.rauchfrei-info.de - dort werden Aufhörwillige auch beim Rauchstopp unterstützt mit dem kostenfreien rauchfrei Online-Ausstiegsprogramm.

Außerdem können sich als Teil dieses BZgA-Angebots „Gleichgesinnte“ im Forum und Chat über ihre Erfahrungen mit dem Rauchstopp austauschen und sich gegenseitig motivieren.

Polizei warnt erneut vor falschen Polizisten

Erneut warnt die Polizeiliche Kriminalprävention vor Betrügern, die sich als Polizisten ausgeben (wir berichteten darüber u.a. bereits hier: Vorsicht: falsche Polizisten - Betrüger bringen Senioren um ihre Ersparnisse).

Nun hat die Polizeiliche Kriminalprävention auch einen Comic veröffentlicht, in dem anschaulich dargestellt wird, wie die Vorgehensweise dieser Betrüger abläuft.

Der Comic kann kostenlos heruntergeladen und ebenfalls kostenlos in den Polizeilichen Beratungsstellen abgeholt werden. Hier geht es zum Downloadlink und Link zu den Adressen der Beratungsstellen:

Dienstag, 19. November 2019

Achtung, Allergiker (Weizen, Soja und Senf) ↠ Rückruf: China-Suppe sauer-scharf, Marke "Feine Küche J. Langbein"

Weil eine andere, aber ähnliche Suppe vereinzelt mit den Etiketten der China- Suppe sauer-scharf etikettiert wurde und daher auf der Zutatenliste die Allergene Weizen, Soja und Senf nicht deklariert sind, ruft die Feine Küche J. Langbein GmbH zurück:
  • China-Suppe sauer-scharf
    Marke: "Feine Küche J. Langbein"
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 23.11.2022
Für Menschen ohne Allergie auf die genannten Bestandteile ist die Suppe uneingeschränkt zum Verzehr geeignet. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 240 KB): Rückruf China-Suppe

Google Chrome: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Chrome ausnutzen, um beliebigen Programmcode auszuführen, vertrauliche Informationen auszuspähen oder das Programm zum Absturz zu bringen.

Betroffene Systeme: Google Chrome < 78.0.3904.108

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quelle:

Rückruf: Teekanne PERU von Ritzenhoff & Breker

Weil nicht auszuschließen ist, dass heißer Tee mitunter schwallartig nach vorne auslaufen könnte (Verbrühungsgefahr) ruft Ritzenhoff & Breker zurück:
  • Teekanne PERU
    Artikelnummer: 129120
    EAN: 4006344129120
    Lot Nr. 37743
Quelle und Infos zu den Rückrufmodalitäten: REWE Rückruf Teekanne PERU

++ Update: Ritzenhoff & Breker ruft die o.g. Teekanne nicht nur über REWE zurück; sondern auch über andere Verkaufsstätten. Siehe (PDF, 74 KB): Rückruf Ritzenhoff & Breker Teekanne

Rückruf: Tante Fanny Frischer Dinkel-Mürbteig 400g

Weil bei einer Analyse in einer Probe mikrobiologische Verunreinigungen - Escherichia coli (VTEC) - entdeckt wurden, ruft die Tante Fanny Frischteig GmbH zurück:
  • Tante Fanny Frischer Dinkel-Mürbteig 400g
    MHD: 31.12.2019
Weitere Infos auch über die betroffenen Handelsketten in Deutschland & Österreich (PDF, 213 KB):
Rückruf Tante Fanny

Rückruf: Sens Pleasure Protein - Proteinriegel Zartbitterschokolade & Sauerkirsch & Grillenmehl

Das Portal "lebensmittelwarnung.de" vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel-sicherheit warnt wegen Toxinbildende Mikroorganismen (Bacillus cytotoxicus) vor folgendem Produkt:
  • Sens Pleasure Protein - Proteinriegel Zartbitterschokolade & Sauerkirsch & Grillenmehl
    Haltbarkeit: 31.05.2020
    Los-Kennzeichnung: L / 190509ECSC
++ Update - in der vorherigen Version dieses Posts hatten wir noch keine Infos über die Rückgabemodalitäten - dies holen wir hiermit nach, siehe: Rückruf Proteinriegel Sens Pleasure

Verbot von dünnen Plastiktüten

Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass Plastiktüten mit einer Wandstärke unter 50 Mikrometer künftig verboten werden - weil leichte Kunststofftragetaschen seltener wiederverwendet werden als solche aus stärkerem Material.

Ausnahmen gibt es für sogenannte "Hemdchenbeutel" beziehungsweise "Knotenbeutel", da deren Verbot derzeit zu einer vermehrten Nutzung aufwendigerer Verpackungen führen würde.

An Stelle von leichten Kunststofftragetaschen sollen sinnvollerweise Mehrweg-Taschen aus Kunststoff und Polyester verwendet werden. Je häufiger sie benutzt werden, desto umweltfreundlicher werden sie.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Weitere Infos darüber:
Hier gibt es noch die Kampagnenseite zum Thema vom BMU: www.bmu.de/wenigeristmehr

Drogen- und Suchtbericht 2019: Cannabiskonsum nimmt zu

Laut aktuellem Drogen- und Suchtbericht 2019 werden weniger harte Drogen konsumiert - allerdings ist der Cannabiskonsum unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen seit 2011 wieder angestiegen. 19 Prozent der Jugendlichen gaben demnach an, in ihrem Leben bereits Cannabis konsumiert zu haben. Bei den jungen Erwachsenen waren es 42,5 Prozent.

Interessant dabei: Cannabis wird immer stärker, denn der THC-Gehalt des auf dem Drogenmarkt verfügbaren Cannabis ist stark gestiegen: seit 1996 hat er sich mehr als verdreifacht.

Harte Drogen wie Heroin, Neue psychoaktive Stoffe oder Kokain sind laut Bericht insgesamt weniger konsumiert worden. Dennoch sind opioidhaltige Substanzen wie Heroin weiterhin die Hauptursache dafür, dass Menschen an Drogen sterben. Die Zahl der Drogentoten lag 2018 bei 1.276 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant geblieben.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Weitere Infos:

Montag, 18. November 2019

Apps auf Rezept und Sprechstunden via Computer

Wie das Bundesministerium für Gesundheit bekanntgab, soll ein bereits beschlossenes Gesetz namens „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) und viele Anpassungen im SGB V u.a. dies ermöglichen:
  • Apps auf Rezept
  • Videosprechstunden
  • überall bei Behandlungen Zugriff auf das "sichere Datennetz im Gesundheitswesen" (*)
Meht darüber hier:  
Bundesministerium für Gesundheit / Ärzte sollen Apps verschreiben können 

 (*) Anm. d. Red.: Wir hatten diesbezüglich bereits in unsere Glaskugel geschaut und kritische Beiträge dazu veröffentlicht.

Samstag, 16. November 2019

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Alexa, kauf heimlich ein!
  • Android Beam: Angriff aus nächster Nähe
  • Nur Bares ist Wahres – oder?
  • Nein, ich möchte keine Passwörter kaufen
  • Vorsicht vor Steuerrückerstattung für 2019: zu schön, um wahr zu sein
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 15. November 2019

Wochenreport 46/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Herrmannsdorfer Sauce Bolognese, Herrmannsdorfer Rinderroulade und Herrmannsdorfer Schweinebratensauce. Details (PDF 151 KB): Klick
  • Austauschprogramm für Rexel Aktenvernichter Promax REX823 und RSX1035.
    Details: hier
  • Rückruf via Deiters: "Lederhose Babette lila" und "Lederhose Babette pink".
    Details (PDF 1,5 MB): Klick
  • Rückruf: Fahrrad-Frontgepäckträger "Surly 8-Pack Rack" und "Surly 24-Pack Rack".
    Details: hier
  • Rückruf via Aldi Nord: Golden Seafood „Pangasius Filets, tiefgefroren“. Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Sesam) → Rückruf: Deli Genuss "Würziger Karotten-Aufstrich mit Ingwer". Details (PDF, 111 KB): Klick
  • Rückruf via Action: Samtpouf mit goldenem Sockel. Details: hier
  • Rückruf: Bärenmarke "Die frische Milch", 3,8 % Fett. Details: hier
  • Rückruf: Weihenstephan H-Milch 3,5% und Weihenstephan H-Kakao. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 46/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 14. November 2019

ADAC Test: Acht E-Scooter

Fast sechs Monate nach der Zulassung von E-Scootern gibt es jenseits der Sharing-Fahrzeuge zunehmend Modelle mit Straßenzulassung für den privaten Gebrauch.

Der ADAC hat nun an acht verfügbaren Modellen getestet, wie gut diese Modelle sind und ob die teils deutlichen Preisunterscheide gerechtfertigt sind. Das Fazit: Hochpreisige E-Scooter bieten tatsächlich mehr Sicherheit, Fahrkomfort und Ausstattung.

Für den Vergleichstest wurden acht E-Tretroller zwischen 550 und 2400 Euro auf Handhabung, Komfort, Fahreigenschaften und vor allem Fahrsicherheit untersucht. Dabei konnten sich die drei teuersten Modelle auch die drei vordersten Plätze sichern.

Hier geht es zu den Testergebnissen mit den Details:

Am 14. November ist Welt-Diabetes-Tag

Zum heute stattfindenden Welt-Diabetes-Tag hat das Robert Koch-Institut (RKI) den ersten Bericht der Nationalen Diabetes-Surveillance („Diabetesüberwachung“) vorgelegt (hier).

Diabetes gehört in Deutschland und in vielen anderen Ländern zu den wichtigsten nicht­übertragbaren Krankheiten und damit zu den großen Public-Health-Herausforderungen.

Nach Daten des RKI haben in Deutschland haben 9,2 % der 18- bis 79-jährigen Bevölkerung einen Diabetes, darunter sind 2,0 % mit einem unerkannten Diabetes.

Die weitaus häufigste Form von Diabetes ist der Typ-2-Diabetes. Wichtige Risikofaktoren für Typ-2-Diabetes sind genetische Faktoren, ein höheres Lebensalter und beeinflussbare Faktoren. Hierzu zählen Bewegungsmangel, ungesunde Ernährung, starkes Übergewicht und Rauchen – alles Faktoren, die auch für andere wichtige nichtübertragbare Krankheiten Bedeutung haben und von der Lebenswelt mitbeeinflusst werden. 

Diabetes mellitus erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenversagen, Erblindung und Fußamputationen. Hierüber geht gesunde Lebenszeit und Lebensqualität verloren, insbesondere wenn die Krankheit lange unerkannt bleibt oder unzureichend behandelt wird.    

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

Um das eigene Krankheitsrisiko besser einzuschätzen und Diabetes besser vorzubeugen, bietet die BZgA gemeinsam mit Kooperationspartnern auf der Internetseite www.diabinfo.de einen „Diabetes-Risiko-Test“ an.

Weitere Infos zum Thema Diabetes:

Mittwoch, 13. November 2019

Austauschprogramm: Rexel Aktenvernichter Promax REX823 und RSX1035

Weil es bei einigen dieser Aktenvernichter während des Betriebs zu Problemen kommen kann (Verbrennungs-/Brandgefahr) hat Rexel ein kostenloses Austauschprogamm für diese gestartet:
  • Rexel Promax REX823 und RSX1035
    Verkauft zwischen Dezember 2016 und Mai 2019
Die Details dazu: Rexel Austauschprogramm

Intel Prozessoren: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer oder authentisierter Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Intel Prozessoren ausnutzen, um seine Privilegien zu erhöhen, einen Denial of Service Angriff durchzuführen oder vertrauliche Daten einzusehen.

Betroffene Systeme:
  • Dell Dell Computer
  • Intel Prozessor
  • VMware ESXi
  • VMware Workstation
 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quelle:

Rückruf via Aldi Nord: Golden Seafood „Pangasius Filets, tiefgefroren“

Weil im Rahmen einer Eigenuntersuchung ein erhöhter Gehalt an Chlorat nachgewiesen wurde, ruft die Clama GmbH & Co. KG zurück:
  • Pangasius Filets, tiefgefroren
    Marke Golden Seafood
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 06.03.2021
    Losnummer: VN126VI017
Das Produkt wurde in die Bundesländer Bremen, Brandenburg, Berlin, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und in Teilen von Hessen und Nordrhein-Westfalen geliefert und kann in der nächst gelegenen Aldi Nord-Filiale zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details: Aldi Nord

Achtung, Allergiker (Sesam) → Rückruf: Deli Genuss "Würziger Karotten-Aufstrich mit Ingwer"

Weil wegen eines Etikettierungsfehlers bei dem Artikel ein falsches Bodenetikett aufgebracht wurde auf dem der Hinweis fehlt, dass das Produkt die Zutat “Sesampaste” enthält, ruft A-ware Tapas b.v. zurück:
  • Würziger Karotten-Aufstrich mit Ingwer, 150 g
    Marke: Deli Genuss
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 25-11-2019
Kunden können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben und bekommen den Kaufpreis erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Details: REWE
und (PDF, 111 KB) hier

Rückruf via Action: Samtpouf mit goldenem Sockel

Weil in einigen Fällen die Oberfläche des Produkts zu scharf ist und bei Berührung Verletzungen an Füßen und Händen verursachen kann, ruft Action zurück:
  • Samtpouf mit goldenem Sockel
    Durchmesser 28 cm x 36 cm – Artikelnummer 2575747
    EAN 8718964064182 (Gold/Schwarz), EAN 8718964064199 (Gold/Grau)
Kunden werden gebeten, das o.g. Produkt umgehend zurück in die Filiale zu bringen; der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Details: Action

Für mehr Sicherheit: Nachbarn achten aufeinander

Einbrecher, Diebe oder Trickbetrüger rechnen bei ihren Taten damit, dass sie möglichst schnell und unbemerkt ihr "Handwerk" verrichten können.

Die Polizeiliche Kriminalprävention macht darauf aufmerksam, dass auch Nachbarn sich gegenseitig beim Schutz vor Kriminalität helfen können, wie beispielsweise vor Haustürbetrug oder Einbrüchen. Das hat nichts mit Schnüffeln oder Spionieren zu tun, sondern mit Mitverantwortung für das Wohl des Anderen. Eine kommunikative, offene Nachbarschaft macht die Umgebung deutlich sicherer.

Denn Nachbarn sind mehr als die Leute von nebenan; sie kennen sich, sprechen miteinander und kümmern sich umeinander. Jeder sollte sich bewusst sein, dass es Situtationen geben kann, in denen man eventuell selbst auf die Unterstützung anderer angewiesen ist.

Gegenseitige Hilfe beginnt schon durch eine höhere Aufmerksamkeit für alles, was in im eigenen Haus und Wohnviertel passiert. Wenn Augen und Ohren offen gehalten werden, kann Einbrechern, Dieben und Trickbetrügern genau das passieren, was sie am meisten fürchten: aufzufallen und erwischt zu werden.

Hier ein paar Tipps von der Polizeilichen Kriminalprävention, damit Nachbarschaftshilfe einfach funktioniert:

Dienstag, 12. November 2019

Neues Bewertungssystem für Pflegeheime

Das bisherige Noten-System für Pflegeheime wurde am  1. November 2019 abgeschafft. Es wird künftig durch ein neues System ersetzt, das eine eine ausführlichere Darstellung verschiedener Qualitätsbereiche bieten soll.

Mit dem bisherigen System der Pflegenoten konnten gute Heime kaum von schlechten unterschieden werden; denn fast alle Pflegeheime hatten eine 1 vor dem Komma. So konnten beispielsweise Mängel in der Pflege durch das Aushängen eines Speiseplanes ausgeglichen werden.

Mit der neuen Beurteilung soll genauere Auskunft über drei Bereiche gegeben werden: Verbraucher können allgemeine Informationen über die Einrichtung erhalten, über die Qualität der Pflege und zudem können sie die Ergebnisse externer Prüfungen einsehen.

Auf der gemeinsamen Internetseite der Verbraucherzentralen gibt es die Details zum neuen Bewertungssystem:

Geplant: Verkürzte Restschuldbefreiung auch für überschuldete Verbraucher

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) plant, die reguläre Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens für Verbraucher von derzeit sechs auf drei Jahre zu verkürzen. Diese neue Richtlinie soll bis zum 17. Juli 2021 umgesetzt werden; die Umsetzungsfrist kann aber einmalig um ein Jahr verlängert werden.

Zwar können schon jetzt private Schuldner eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren erlangen - allerdings setzt dies voraus, dass bis dahin nicht nur die Verfahrenskosten, sondern auch 35 Prozent der Insolvenzforderungen gedeckt werden.

Eine vom BMJV durchgeführte Evaluation dieser Regelung im Jahr 2018 hat aber gezeigt, dass dieses Mindestbefriedigungserfordernis von weniger als 2 Prozent der Schuldner erfüllt werden kann.

Das BMJV betont, dass Schuldner auch weiterhin bestehenden Pflichten und Obliegenheiten nachkommen müssen, um die Restschuldbefreiung zu erlangen. Dazu gehören umfangreiche Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten. Der Schuldner muss auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich um eine solche bemühen.

Damit keine Ungerechtigkeiten emtstehen, wenn die Frist von heute auf morgen verkürzt werden würde, soll die dreijährige Frist allmählich und kontinuierlich eingeführt werden.

Weitere Details dazu gibt es in diesem Informationsblatt (PDF, 202 KB):
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)

Montag, 11. November 2019

Für starke Frauenherzen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) möchte anlässlich der Herzwochen im November 2019 Frauen über Herzschwäche und weitere Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems aufklären.

Denn jedes Jahr sterben mehr Frauen an Herz-Kreislauf-Erkrankungen als an Brustkrebs. In vielen Fällen unterschätzen sie die Anzeichen für eine Herzschwäche und suchen viel später als Männer ärztliche Hilfe auf. Und: Mehr Frauen als Männer werden hierzulande wegen einer Herzschwäche im Krankenhaus behandelt und sterben daran.

Das BZgA-Onlineangebot www.frauengesundheitsportal.de informiert zu Risikofaktoren und Symptomen für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Frauen und gibt praktische Tipps für ein möglichst herzgesundes Leben.

(Und für Männer gibt es ebenfalls ein BZgA-Onlineangebot; u.a. auch mit Infos und Tipps über das Herz-Kreislauf-System: www.maennergesundheitsportal.de)

Samstag, 9. November 2019

Seit 01.11.2019: Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Nebenwohnungen auch für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner möglich

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio hat in einer Pressemittelung verkündet, dass ab dem 1.November 2019 auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für ihre Nebenwohnung beantragen können.

Bislang war dies nur für Personen möglich, die auch mit ihrer Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet waren. Für den Befreiungsantrag steht auch ein Online-Formular zur Verfügung.

Quelle mit weiteren Details (PDF, 234 KB):

Rückruf: Bärenmarke "Die frische Milch", 3,8 % Fett

Weil bei mikrobiologischen Routinekontrollen in einzelnen Packungen eine Verunreinigung mit Bacillus Cereus festgestellt wurde, ruft Bärenmarke zurück:
  • Bärenmarke "Die frische Milch", 3,8 % Fett, 1L mit dem MHD 30.11.2019 und folgenden Informationen:

    MHD: 30.11.2019 | Charge: 308 | Uhrzeit 16:33 Uhr bis 23:59 Uhr
    MHD: 30.11.2019 | Charge: 309 | Uhrzeit: 0:00 Uhr bis 3:52 Uhr
Verbraucher werden gebeten, die o.g. Produkte in die Einkaufsstätten zurückzubringen. Dort wird der Kaufpreis erstattet; auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 403 KB): Rückruf Bärenmarke

Rückruf: Weihenstephan H-Milch 3,5% und Weihenstephan H-Kakao

Weil es wegen eines Produktionsfehlers dazu führen kann, dass die Produkte vorzeitig verderben, ruft die Molkerei Weihenstephan zurück:
  • Weihenstephan H-Milch 3,5% (1 Liter): MHD 08.01.2020
  • Weihenstephan H-Kakao (1 Liter): MHD 19.02.2020
Verbraucher werden gebeten, die oben aufgeführten Produkte mit den angegebenen Mindest-haltbarkeitsdaten zur Verkaufsstelle zurückzubringen; dort werden sie ausgetauscht oder erstattet. Quelle mit weiteren Infos: Weihenstephan

Marktcheck: Bewertungs-Siegel bei Online-Partnervermittlungen

Die Verbraucherzentralen haben einen Marktcheck durchgeführt; sie nahmen die Bewertungs-Siegel bei Online-Partnervermittlungen näher unter die Lupe. Denn mit Siegeln wie z.B. "1. Platz", "Testsieger" und "ausgezeichnet" etc. versuchen solche Portale, Kunden anzulocken.

Für diesen Marktcheck wurden die Startseiten der Internetauftritte von 37 Online-Partnervermittlungsportalen, Singlebörsen und Kontaktanzeigen-Seiten gesichtet.

Das Ergebnis hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier veröffentlicht - inclusive Tipps für den Umgang mit Siegeln auf Internetauftritten:

Freitag, 8. November 2019

Wochenreport 45/2019

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via REWE, Nah & Gut und Feinkost Engert: Pangasiusfilet mit zugesetztem Wasser, tiefgefroren "Sealight". Details (PDF, 746 KB): Klick
  • Sicherheitsmaßnahme für woom-Fahrräder: woom 4, woom 5 und woom 6 mit höhenverstellbarem Vario-Vorbau. Details: hier
  • Rückruf via EDEKA und Marktkauf: GUT&GÜNSTIG Bauern Kartoffelsalat . Details: hier
  • Rückruf via Monolith Nord: Gärgetränk "Kwas Taras WEISS" auf Gersten-Weizen-Malzbasis. Details (PDF, 842 KB): Klick
  • Rückruf via Norma und REWE:

    Gut Bartenhof Frikadelle Klassik und Frikadellen-Bällchen (Norma)
    „ja! Frikadellenbällchen (REWE)

    Details (PDF, 95 KB): Klick

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 45/2019 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 7. November 2019

Google Chrome: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Chrome ausnutzen, um einen nicht näher spezifizierten Angriff durchzuführen.t.

Betroffene Systeme: Google Chrome < 78.0.3904.97

 Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quelle:

Wohngemeinschaften: Nachzahlungen für Rundfunkbeitrag vermeiden

Mit Semesterbeginn müssen viele junge Menschen, die eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) beziehen, Rundfunkbeitrag zahlen. Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung einmal fällig.

Wenn mehrere Studierende gemeinsam in einer Wohngemeinschaft leben, muss sich eine Person beim Beitragsservice anmelden und alle übrigen Bewohner dürfen sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Dafür müssen sie beim Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer des Zahlenden angeben. Die monatlichen Kosten von 17,50 Euro können dann unter denjenigen WG-Bewohnern aufgeteilt werden, die nicht von der Zahlung befreit sind, wie beispielsweise BAföG-Empfänger.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät insbesondere Studierenden in WGs genau zu dokumentieren, unter welcher Beitragsnummer ihre jeweilige Bleibe beim Beitragsservice geführt wird und welcher Mitbewohner den Beitrag überweist, damit später keine Nachzahlungsforderungen gestellt werden können.

Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg rät daher Studenten in WGs, den Beitragsservice immer zeitnah zu informieren und bei Ein- oder Auszug entsprechende Aktualisierungen weiterzugeben. Namen und Beitragsnummer der Person, die den Rundfunkbeitrag zahlt, sowie Abmeldebestätigungen sollten Studierende über einen längeren Zeitraum aufbewahren.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg 

Weitere Informationen zur Rundfunkbeitragspflicht für Studierende sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/rundfunkbeitrag

Mittwoch, 6. November 2019

Spielen ist wichtig für die Kindergesundheit

Spielen ist für Kinder ein Grundbedürfnis; es macht nicht nur Spaß - denn im Spiel können auch grundlegende Erfahrungen gemacht werden, die für das Leben wichtig sind.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) weist darauf hin, dass durch Spielen und Bewegung – insbesondere an frischer Luft – der gesunde Appetit und tiefe Schlaf bei Kindern gefördert wird. Deshalb empfiehlt die BZgA: Viel nach draußen gehen – auch wenn es kälter wird.

Weitere Infos zum Thema auf dem Portal für Kindergesundheit der BZgA
"kindergesundheit-info.de":

Dienstag, 5. November 2019

Google Android: Mehrere Schwachstellen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Ein entfernter, anonymer Angreifer kann mehrere Schwachstellen in Google Android ausnutzen. Als Folge kann der Angreifer die Kontrolle über das Gerät übernehmen, Daten ausspionieren, das Gerät zum Absturz bringen oder unbrauchbar machen. Zur erfolgreichen Ausnutzung der Schwachstellen genügt es, eine manipulierte App zu öffnen oder einen Link anzutippen, der zu einer bösartigen Software führt.

Betroffene Systeme:
  • Google Android 10
  • Google Android 8.0
  • Google Android 8.1
  • Google Android 9
Empfehlung: Nutzer sollten die vom Hersteller bereitgestellten Sicherheitsupdates zeitnah installieren, um die Schwachstellen zu schließen.    |    Quellen:

Phishing: Checkliste für den Betrugsfall

Internetkriminelle handeln oft sehr raffiniert, um an Passwörter, PINs und andere Zugangsdaten zu gelangen.

Da gibt es z.B. gefälschte E-Mails von der Hausbank, dem Online-Shop oder im Namen eines Diensteanbieters; darin wird ein Link platziert, der die Opfer auf gefälschte, aber täuschend echt aussehende Internetseiten lenkt. Dort sollen die Angeschriebenen vertrauliche Daten eingeben.

Mit der neuen Checkliste zum kostenlosen Herunterladen von Polizei und BSI kann aber jeder sicher handeln und sich vor Phishing schützen:

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