Donnerstag, 7. November 2019

Wohngemeinschaften: Nachzahlungen für Rundfunkbeitrag vermeiden

Mit Semesterbeginn müssen viele junge Menschen, die eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) beziehen, Rundfunkbeitrag zahlen. Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung einmal fällig.

Wenn mehrere Studierende gemeinsam in einer Wohngemeinschaft leben, muss sich eine Person beim Beitragsservice anmelden und alle übrigen Bewohner dürfen sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Dafür müssen sie beim Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer des Zahlenden angeben. Die monatlichen Kosten von 17,50 Euro können dann unter denjenigen WG-Bewohnern aufgeteilt werden, die nicht von der Zahlung befreit sind, wie beispielsweise BAföG-Empfänger.

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät insbesondere Studierenden in WGs genau zu dokumentieren, unter welcher Beitragsnummer ihre jeweilige Bleibe beim Beitragsservice geführt wird und welcher Mitbewohner den Beitrag überweist, damit später keine Nachzahlungsforderungen gestellt werden können.

Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg rät daher Studenten in WGs, den Beitragsservice immer zeitnah zu informieren und bei Ein- oder Auszug entsprechende Aktualisierungen weiterzugeben. Namen und Beitragsnummer der Person, die den Rundfunkbeitrag zahlt, sowie Abmeldebestätigungen sollten Studierende über einen längeren Zeitraum aufbewahren.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg 

Weitere Informationen zur Rundfunkbeitragspflicht für Studierende sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/rundfunkbeitrag

Beliebteste Artikel