Mit Semesterbeginn müssen viele junge Menschen, die eine
eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG) beziehen,
Rundfunkbeitrag zahlen. Der Rundfunkbeitrag wird grundsätzlich für jede Wohnung
einmal fällig.
Wenn mehrere Studierende gemeinsam in einer
Wohngemeinschaft leben, muss sich eine Person beim Beitragsservice anmelden
und alle übrigen Bewohner dürfen sich vom Rundfunkbeitrag abmelden.
Dafür müssen sie beim Beitragsservice den Namen und die
Beitragsnummer des Zahlenden angeben. Die monatlichen Kosten von 17,50
Euro können dann unter denjenigen WG-Bewohnern aufgeteilt werden, die
nicht von der Zahlung befreit sind, wie beispielsweise BAföG-Empfänger.
Die Verbraucherzentrale Hamburg rät insbesondere
Studierenden in WGs genau zu dokumentieren, unter welcher
Beitragsnummer ihre jeweilige Bleibe beim Beitragsservice geführt wird
und welcher Mitbewohner den Beitrag überweist, damit später keine
Nachzahlungsforderungen gestellt werden können.
Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg rät daher Studenten in WGs, den Beitragsservice immer zeitnah zu
informieren und bei Ein- oder Auszug entsprechende Aktualisierungen
weiterzugeben. Namen und Beitragsnummer der Person, die den
Rundfunkbeitrag zahlt, sowie Abmeldebestätigungen sollten Studierende
über einen längeren Zeitraum aufbewahren.
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Weitere Informationen zur Rundfunkbeitragspflicht für Studierende sind veröffentlicht auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter: www.vzhh.de/rundfunkbeitrag
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