Samstag, 23. November 2019

Welcome-Letter in der Restschuldversicherung

Seit Anfang 2018 sind Restschuldversicherer dazu verpflichtet, Neukunden eine Woche nach Vertragsschluss erneut schriftlich über ihr Widerrufsrecht zu belehren und nochmals das Produktinformationsblatt auszuhändigen.

Eine Anbieterumfrage des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg unter 24 Restschuldversicherern ergab allerdings, dass Restschuldversicherer  die ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten konterkarieren: 18 der 24 untersuchten Welcome-Letter enthalten leistungsbezogene oder werbliche Ausschmückungen, die vom eigentlichen Zweck des Schreibens ablenken können.

Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert: „Einige Unternehmen entfremden die Welcome-Letter als Werbemittel. Dabei sollte dieser ausschließlich auf die neuen Informationspflichten hinweisen und dem Neukunden die Widerrufsbelehrung und das Produktinformationsblatt ankündigen. Dieses Vorgehen untergräbt die Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern.

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