Eine Anbieterumfrage des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg unter 24 Restschuldversicherern ergab allerdings, dass Restschuldversicherer die ihnen vom Gesetzgeber auferlegten Informationspflichten konterkarieren: 18 der 24 untersuchten Welcome-Letter enthalten leistungsbezogene oder werbliche Ausschmückungen, die vom eigentlichen Zweck des Schreibens ablenken können.
Sandra Klug, Teamleiterin Versicherungen beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert: „Einige Unternehmen entfremden die Welcome-Letter als Werbemittel. Dabei sollte dieser ausschließlich auf die neuen Informationspflichten hinweisen und dem Neukunden die Widerrufsbelehrung und das Produktinformationsblatt ankündigen. Dieses Vorgehen untergräbt die Informationspflicht gegenüber den Verbrauchern.“
Weitere Infos zum Thema hier:
- Marktwächter / Der Welcome-Letter in der Restschuldversicherung
- Verbraucherzentrale / Restschuldversicherunen lohnen nicht immer