Donnerstag, 21. November 2019

Ab 1. Januar 2020: Entlastung von Betriebsrentnern

Am 18. November 2019 wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf beschlossen namens "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge"

Demnach gilt ab 1. Januar 2020 bei der Betriebsrente ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro. Das heißt, dass für die ersten 159 Euro der Betriebsrente dann keine Kassenbeiträge mehr gezahlt werden müssen.

Als Beispiel: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent 1,57 Euro. Nach der bisherigen Regel hätte der Kassenbeitrag auf die gesamte Betriebsrente angerechnet werden müssen.

Nach Angaben des Bundesministerium für Gesundheit erhalten rund 60 Prozent der Betriebsrentner  weniger als 318 Euro im Monat, sie werden ab 2020 – verglichen mit heute – höchstens den halben Krankenkassenbeitrag bezahlen.


Auch die weiteren 40 Prozent werden entlastet. Bislang gibt es eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer mehr Betriebsrente bekommt, muss auf die komplette Summe den jeweiligen Krankenkassenbeitrag zahlen. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt weiterhin die Freigrenze.

Von dem Freibetrag werden auch Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Der Gesetzentwurf mit weiteren Details kann hier heruntergeladen werden (PDF, 73 KB)

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