Dienstag, 31. Januar 2017

Test: Frische Lebensmittel aus dem Internet

Mittlerweile kann man Lebensmittel praktischerweise auch online bestellen; denn die Digitalisierung macht auch vor dem Lebensmitteleinzelhandel nicht Halt. Eine besondere Rolle spielen dabei frische Produkte - denn ob diese auch immer in der gewünschten Qualität an der Haustür ankommen, ist aus Kundensicht eine zentrale Frage.

Daher hat das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Brandenburg Testeinkäufe bei 32 Online-Händlern durchgeführt, um herauszufinden wo die Stärken und Schwächen beim Online-Handel mit frischen Lebensmitteln liegen. Weitere Infos dazu und die Testergebnisse: marktwaechter.de

Ransomware VirLocker: Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mit der Ransomware VirLocker ist derzeit ein alter Bekannter wieder verstärkt im Umlauf. Betroffene haben allerdings die Möglichkeit, verschlüsselte Dateien manuell wieder zu entsperren, wenn auch nicht mit nur einem Mausklick. heise Security beschreibt, wie:  heise.de

Da es bei Ransomware allerdings oft unmöglich ist, wieder an seine Daten zu gelangen, hier noch ein paar Tipps vom BSI zum Thema Datensicherung: bsi-fuer-buerger.de

STHIL: Rückruf wegen Funktionsstörung bei der Akku-Heckenschere HSA 56

STIHL ruft Akku-Heckenscheren mit der Verkaufsbezeichnung HSA 56 zurück. Betroffen sind alle Geräte mit einer Seriennummer kleiner 436535186; die Seriennummer ist am Aufkleber auf dem Handschutz des Gerätes ablesbar.

Grund für den Rückruf: Bei diesen Akku-Heckenscheren HSA 56 ist in seltenen Fällen durch Schmutzeintrag im Motorgehäuse eine Schalterfehlfunktion möglich. Quelle mit weiteren Details: STIHL

Montag, 30. Januar 2017

Binäre Optionen: Bei hochriskanten Termingeschäften droht der Totalverlust

In Zeiten, in denen das angelegte Geld kaum noch bis gar keine Zinsen abwirft (bzw. es bereits "inoffizielle" Minuszinsen durch u.a. Erhöhung der Kontogebühren gibt) ist guter Rat teuer, wenn man nicht will, dass das eigene Geld weiter an Wert verliert.

Da klingen solche Angebote wie "binäre Optionen" mit hohen Gewinnaussichten äußerst verlockend. Unter binären Optionen versteht man Termingeschäfte, mit denen ein Anleger z.B. darauf setzt, dass  der Dax bis zum Ende der nächsten Stunde den Wert von 12.000 Punkten erreicht. Das gleiche Spiel geht natürlich auch mit Wetten auf Edelmetalle, Währungen etc.

Nur: wo es hohe Gewinnaussichten gibt, gehen diese in der Regel mit meist noch höheren Risiken einher - bis zum kompletten Verlust des Einsatzes. Anlegern ist dies meist gar nicht wirklich bewusst.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat daher in diesem Artikel u.a. beschrieben, woran man solche hochriskanten Termingeschäfte erkennen kann und welche rechtlichen Probleme dadurch entstehen können: vz Baden-Württemberg 

Ab 1. Februar 20017: Jahresvignetten 2016 nicht mehr gültig

Die ADAC Touring GmbH macht darauf aufmerksam,  dass die 2016er-Vignetten nur noch bis 31. Januar 2017 gültig sind. Ab 1. Februar werden einzig die neuen 2017er-Versionen anerkannt.

Wer viel in den Nachbarländern Österreich, Schweiz, Slowenien und Tschechien unterwegs ist, sollte sich daher umgehend eine neue Jahresvignette besorgen.

Drogeriemarkt Müller: Vorsorgliche Produktwarnung zum Wimpernformer Chrom (Alicia da Silva)

Der Dorgeriemarkt Müller warnt vorsorglich vor dem Wimpernformer Chrom (Alicia da Silva) mit Artikelnummer 44810 EAN Code 4007515209511. Grund dafür: Bei interner Überprüfung wurde festgestellt, dass es bei einigen Artikeln zu ungewollten starken Verklemmungen der Wimpern kommen kann.

Samstag, 28. Januar 2017

Rückruf via LIDL: „Meine Käserei Brotaufstrich, 175g“

Der niederländische Hersteller Smaak & Co B.V. ruft aktuell die folgenden Produkte unabhängig von dem Mindesthaltbarkeitsdatum zurück (verkauft bei Lidl):
  • „Meine Käserei Brotaufstrich Ananas-Pfirsich, 175g“
  • „Meine Käserei Brotaufstrich Schnittlauch, 175g“
  • „Meine Käserei Brotaufstrich Tomate-Basilikum, 175g“
Grund für den Rückruf: In dem Produkt „Meine Käserei Brotaufstrich Tomate-Basilikum, 175g“ wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen. Aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes werden alle Sorten des oben genannten Artikels unabhängig von dem Mindesthaltbarkeitsdatum zurückgerufen.

Die Produkte können in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden; der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet. Quelle mit weiteren Details (PDF, 576 KB): Klick

Tipps zur Nutzung öffentlicher WLAN

Seit Beginn des neuen Jahres bietet die Deutsche Bahn die kostenlose WLAN-Nutzung für Fahrgäste in ICE-Zügen.

Ob im Zug, auf dem Bahnhof, am Flughafen oder an öffentlichen Hotspots: Um beim Surfen unterwegs auf der sicheren Seite zu bleiben, helfen die Tipps des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Nutzung öffentlicher WLAN: bsi-fuer-buerger.de

Verbraucher müssen unbestellte Versicherung nicht bezahlen

Das Landgericht Limburg a.d. Lahn hat in einem Urteil entschieden, dass Verbraucher, die unaufgefordert ein kostenloses Testangebot erhalten, dieses nach Ablauf der Probephase nicht automatisch bezahlen müssen.

In dem dazugehörigen Fall hatte laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein Verbraucher als "Geschenk" eine Versicherung in 3-monatiger Testphase erhalten, nachdem er von einer anderen Firma einen unerlaubten Werbeanruf für ein Zeitschriftenabo erhalten hatte. Mit der Zustellung der Zeitschrift kam das kostenlose 3-Monats-Versicherungs-Testpaket als ‚Treuebonus‘.

Schon wie diese Testphase überhaupt zustande kam, sei laut einem Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale zweifelhaft.

Nach der kostenlosen Testphase sollte das Angebot dann automatisch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen - sofern der Betroffene nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilt, dass er dies nicht möchte. Das Landgericht Limburg a.d. Lahn (AZ: 5 O 30/16) untersagte genau dieses Vorgehen.

Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert das Vorgehen des Unternehmens: "Es kann nicht sein, dass Verbraucher aktiv widersprechen sollen, obwohl sie niemals gefragt wurden, ob sie überhaupt an der kostenlosen Testphase teilnehmen möchten". Quelle und weitere Details zu diesem Fall: vz Baden-Württemberg

Freitag, 27. Januar 2017

Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google veröffentlicht die Version 56.0.2924.76 des Chrome Browsers für Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra und schließt damit mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Chromium vor 56.0.2924.76
  • Google Chrome vor 56.0.2924.76
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Microsoft Window
Empfehlung: Aktualisieren Sie den Chrome Browser mit Hilfe der von Google bereitgestellten Sicherheitsupdates möglichst zeitnah, um eine erfolgreiche Ausnutzung der Sicherheitslücken zu vermeiden. Die entsprechende Software-Download-Referenz finden Sie anbei.

Wochenreport 04/2016

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Rückruf via REWE: NABA Feinkost GmbH ruft "REWE Bio Pasta Sauce Tomate-Basilikum" zurück. Details: hier
  • Rückruf via NETTO: „Ostermeier Puten-Zwiebel-Mettwurst“: Details: hier
  • Sicherheitsbedingte HP Notebook-Akku-Rückrufaktion mit Ersatzbestellungsprogramm. Details: hier
  • Rückruf: Rollator "Dolomite® Futura" von Invacare GmbH. Details: hier
  • IKEA ruft MYSINGSÖ Strandstuhl wegen Sturz- und Einklemmgefahr zurück . Details: hier
  • Sicherheitsrückruf: bestimmte "Trek 720 Disc"-Fahrräder und "Bontrager Approved TLR Disc 700C 24H" Vorder- und Hinterräder. Details: hier
  • Produktwarnung: "Oliveri Funghi Porcini Secchi" (Getrockete Steinpilze). Details: hier
  • Rückruf via Kaufland: "Exquisit Macaron Seléction", französisches Mandelgebäck. Details: hier
  • Rückruf: " Fueru Wakame" Seetang . Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 04/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier (leider nur engl.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 26. Januar 2017

Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mozilla stellt die Version Firefox 51 bereit, welche Korrekturen für mehrere schwerwiegende Sicherheitslücken beinhaltet und zeitnah installiert werden sollte.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Firefox vor 51
  • Mozilla Firefox ESR vor 45.7.0
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Google Android Operating System
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie den Mozilla-Browser auf die neueste Version. Die Software können Sie über die angegebene Update-Seite laden und entsprechend den Anweisungen installieren.

Stauprognose für das Wochenende 27. bis 29. Januar

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, müssen Reisende an diesem Wochenende in Richtung Wintersportgebiete mit vollen Straßen rechnen.

In Berlin und Brandenburg beginnen die einwöchigen Winterferien, Hamburg, Bremen und Niedersachsen freuen sich über ein verlängertes Wochenende. Auch auf der Rückreise wird es demnach am Samstag und Sonntag zeitweise zäh, wenn sich Kurzurlauber und Tagesskifahrer auf den Heimweg machen. Auf den Autobahnen abseits der Wintersportrouten wird der Verkehr voraussichtlich meist störungsfrei laufen.

Die Staustrecken laut dem ADAC:

Mittwoch, 25. Januar 2017

Kostenloser Schlaganfall-Risikotest online

Mit dem kostenlosen Schlaganfall-Risikotest online von der Deutschen Schlaganfall Hilfe kann man sich ein persönliches Risikoprofil erstellen lassen.

Der Test basiert auf medizinisch-wissenschaftlichen Grundlagen und dient zur Aufklärung zum Schlaganfall und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Hier geht es zum Test: www.schlaganfall-test.de/

PräDiSiKo: Prävention durch Kommunikation

Die klangvolle Abkürzung "PräDiSiKo" steht für "Präventive digitale Sicherheitskommunikation" - und dies ist ein Projekt zur Erforschung einer besseren Sicherheitskommunikation der Polizei mit der Bevölkerung.

Es beschäftigt sich u.a. mit folgenden Fragen: Wie lässt sich Kriminalität verhindern? Wie lassen sich sicherheitsrelevante Themen kommunizieren ohne Angst zu erzeugen? Und können digitale Medien zu mehr Sicherheit für den Einzelnen führen?

Vorfälle extremer Gewalttaten, bewaffnete Angriffe oder extremistisch motivierte Taten haben es laut der Polizeilichen Kriminalprävention gezeigt: Digitale Medien, allen voran soziale Netzwerke, können die Sicherheitskommunikation zwischen Polizei und Bevölkerung im Ernstfall positiv beeinflussen.

Sicherheitsbedingte HP Notebook-Akku-Rückrufaktion mit Ersatzbestellungsprogramm

HP hat seine Notebook-Akku-Rückrufaktion jetzt im Januar 2017 erweitert.

Das Unternehmen rät seinen Kunden unbedingt, ihre Akkus erneut zu prüfen, selbst wenn sie dies bereits getan haben und ihnen mitgeteilt wurde, dass ihr(e) Akku(s) nicht davon betroffen ist (sind). Da die betroffenen Akkus überhitzen können, besteht Verletzungsgefahr durch Feuer und Verbrennung. Wer bereits einen Ersatzakku erhalten hat, ist laut HP nicht von dieser Erweiterung betroffen.

Die betroffenen Akkus wurden mit bestimmten HP, Compaq, HP ProBook, HP ENVY, Compaq Presario und HP Pavilion Notebooks geliefert, die weltweit zwischen März 2013 und Oktober 2016 verkauft wurden, und/oder sie wurden als Zubehör oder Ersatzteile verkauft oder vom Kundendienst als Ersatzteil bereitgestellt. 

Quelle mit weiteren wichtigen Details dazu: HP

Dienstag, 24. Januar 2017

Einige Sicherheitsupdates für Apple-Anwendungen veröffentlicht

Apple hat einige Sicherheitsupdates für seine Anwendungen veröffentlicht (Details folgen nach dem jeweiligen Anklicken):


Neue Welle von Schadsoftware: Bundeskriminalamt warnt vor digitaler Erpressung im Internet

Das Bundeskriminalamt warnt: Cyberkriminelle nutzen Schadsoftware - sogenannte Ransomware - um Computer über das Internet zu infizieren und anschließend die darauf befindlichen Daten zu verschlüsseln.

Anschließend wird der Nutzer zur Zahlung eines Lösegeldes aufgefordert, damit er wieder auf seine Daten zugreifen kann. Wie man sich im Schadensfall richtig verhält und wie man den Computer möglichst vor einer Infektion mit Ransomware und anderer Schadsoftware zu schützen kann: bka.de

Rückruf: Rollator "Dolomite® Futura" von Invacare GmbH

Die Invacare GmbH ruft den Rollator "Dolomite® Futura" (Produktionsdatum September 2012 bis April 2014) zurück. Grund dafür: es wurde vermehrt ein Versagen der Vorderrad-Gabeln festgestellt, was zu einer Verletzungsgefahr des Anwenders führen kann.

Das Unternehmen bittet Sanitätsfachhändler und Einrichtungen, die entsprechende Produkte erworben haben darum, die betroffenen Rollatoren aus dem Verkehr zu nehmen.Quelle mit weiteren Infos: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

IKEA ruft MYSINGSÖ Strandstuhl wegen Sturz- und Einklemmgefahr zurück

IKEA bittet Kunden, die einen MYSINGSÖ Strandstuhl vor Februar 2017 erworben haben, diesen ins nächste IKEA Einrichtungshaus zurückzubringen. Dort wird der Stuhl ersetzt oder sie erhalten die volle Rückerstattung des Kaufpreises.

Grund dafür: Nach dem Waschen des Stoffs besteht die Möglichkeit, dass der Stuhl nicht korrekt montiert wird, was zu Stürzen oder dem Einklemmen von Fingern führen könnte.

IKEA wurden nach eigenen Angaben fünf Vorfälle gemeldet, bei denen MYSINGSÖ Strandstuhl nach falscher Montage bei Gebrauch zusammengebrochen war. Bei allen fünf Meldungen hatten sich die betroffenen Personen auch die Finger so verletzt, dass sie medizinisch versorgt werden mussten. Die gemeldeten Vorfälle ereigneten sich in Finnland, Deutschland, USA, Dänemark und in Australien. Quelle mit weiteren Infos: IKEA / Presseportal

Sicherheitsrückruf: bestimmte "Trek 720 Disc"-Fahrräder und "Bontrager Approved TLR Disc 700C 24H" Vorder- und Hinterräder

Trek ruft aus Sicherheitsgründen "Trek 720 Disc"-Fahrräder und "Bontrager Approved TLR Disc 700C 24H" Vorder- und Hinterräder der Modelljahre 2015, 2016 und 2017 zurück.

Die betroffenen Räder wurden mit einem Laufradsatz ausgestattet, das eine erhöhte Speichenbruchrate aufweist. Am Vorderrad des Fahrrads kann sich eine gebrochene Speiche im Bremssattel verfangen, was zu einem plötzlichen Abbremsen des Fahrrads und zu einem schweren Unfall führen kann.

Nur "Trek 720 Disc Fahrräder" und "Bontrager Approved TLR Disc 700C 24H" Vorder- und Hinterräder der Modelljahre 2015, 2016 und 2017 sind laut dem Unternehmen betroffen. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 412 KB): Klick

Produktwarnung: "Oliveri Funghi Porcini Secchi" (Getrockete Steinpilze)

Wegen Salmonellenkontamination wird vor folgendem Produkt gewarnt:

"Oliveri Funghi Porcini Secchi" (Getrockete Steinpilze) 50 g, MHD: 15.12.2017, Los-Kennzeichnung: L 350161.

Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Rückruf via Kaufland: "Exquisit Macaron Seléction", französisches Mandelgebäck

Achtung, Erdnuss-Allergiker: Kaufland ruft die "Exquisit Macaron Seléction", französisches Mandelgebäck / 12 Stück (125 g), tiefgefroren GTIN 4335896606743 (alle Mindesthaltbarkeitsdaten) zurück.

Grund dafür: Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass das genannte Produkt Erdnuss enthält. Kunden, die nicht allergisch auf Erdnüsse reagieren, können das Produkt bedenkenlos verzehren. Das Produkt kann in jedem Kaufland gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben werden; auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Infos: Kaufland

Rückruf: " Fueru Wakame" Seetang

Wegen Überschreitung der empfohlenen Jodzufuhr wird vor dem Verzehr folgenden Produkts gewarnt:

FUERO WAKAME Seetang 20g (Artikel Nr. 529) nur die Lot Nr. L1218, nur das MHD 31.12.2017.

Es wird zudem gebeten, evt. vorhandene Ware an der Kasse gegen Erstattung abgeben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Bundespreis Ecodesign 2017 sucht kluge Ideen für die Zukunft

Unternehmen, Designagenturen, Start-Ups und Studierende aufgepasst: Der Bundespreis Ecodesign sucht auch 2017 mutige Design-Pioniere und Erfinder nachhaltiger Produkte - z.B. Sammelstationen für Meeresmüll, Fassaden, die atmen oder bionische Trennwände für Flugzeuge.

Die Bewerbungsfrist dafür endet am 10. April. Der Bundespreis Ecodesign wird mittlerweile zum 6. Mal ausgelobt und in den vier Kategorien „Produkt“, „Konzept“, „Service“ und „Nachwuchs“ vergeben. Weitere Infos dazu gibt es hier: Umweltbundesamt

Montag, 23. Januar 2017

Mogelpackungen - wenig drin, dafür um so teurer

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Mogelpackungen des Jahres gekürt: wenig drin, dafür um so teurer lautet die Devise.

Ob nun Schokolade, Pastasauce oder einfaches Mineralwasser - es scheint, als haben die Unternehmen einen unermüdlichen Ideenreichtum entwickelt, um Verbrauchern das Geld aus der Tasche zu locken. Mit zum Teil recht abenteuerlichen Erklärungen.... Mehr dazu hier: vz Hamburg

Werbeschreiben vom Mobilfunkunternehmen

Wie die Verbraucherzentrale Berlin mitteilt, sind derzeit Werbeschreiben von einem Mobilfunkunternehmen im Umlauf; Zweck seien demnach neue Vertragsabschlüsse. Welchen Anbieter Sie auch haben - die Verbraucherzentrale rät: Reagieren müssen Sie nicht.

Mehr dazu hier: vz Berlin

Samstag, 21. Januar 2017

Humboldt-Nachlass im Internet veröffentlicht

Wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mitteilt, sind die amerikanischen Reisetagebücher Alexander von Humboldts und sein gesamter Nachlass  nun nahezu vollständig erschlossen und online recherchierbar.

Demnach umfassen die Briefe, Notizen und einzigartigen Forschungsaufzeichnungen des großen Universalgelehrten rund 75.000 Dokumentenseiten und Abbildungen. Herzstück des Humboldt-Nachlasses sind die berühmten amerikanischen Tagebücher: Sie entstanden in den Jahren 1799 bis 1804 auf einer Entdeckungsreise durch Mittel- und Südamerika.

Nicht nur Wissenschaftler, sondern alle  Liebhaber der Naturwissenschaften und der Künste können die Tagebücher nun in bester Qualität anschauen und studieren.

In den vergangenen drei Jahren wurden sie wissenschaftlich erschlossen und in den Kontext der Wissenschaftsgeschichte des 19. Jahrhunderts gestellt. Im Fokus stand dabei auch die spezifische Materialität der Tagebücher – also das benutzte Schreibwerkzeug, die Tinte und Papierart. 
Siehe: humboldt.staatsbibliothek-berlin.de/werk

Freitag, 20. Januar 2017

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Fake-App von Super Mario Run: Android-Trojaner statt Spielespaß
  • Gmail-Nutzer: Vorsicht vor Phishing-E-Mails
  • WordPress: Sicherheitsschwachstelle geschlossen
  • Online-Shops: Sicherheitslücke ermöglicht Ausspähen von Zahlungsinformationen
  • Benutzerkonten: Verschiedene Rechte fürs Arbeiten auf dem Computer
und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Spieler-Forum von Supercell: höchstwahrscheinlich gehackte Nutzerkonten

Warnhinweis vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Der Spiele-Entwickler Supercell teilt mit, dass höchstwahrscheinlich Informationen aus Nutzerkonten für sein Spieler-Forum gehackt wurden. Vermutlich wurden die Daten im September 2016 abgegriffen, die Schwachstelle sei inzwischen geschlossen.

Das Unternehmen rät Nutzern des Forums dazu, ihr Passwort umgehend zu ändern unter: https://forum.supercell.com/login.php?do=lostpw

Wird das Passwort auch für andere Dienste genutzt, sollte auch dort ein neues Passwort her. Das BSI empfiehlt, für jeden Online-Dienst ein eigenes Passwort zu verwenden.

Wochenreport 03/2016

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Kundenmitteilung von knorr-baby bezügl. Kombi-Kinderwagen "Noxxter". Details: hier
  • Rückruf: Xylophone-Piano von Toi-Toys. Details: hier
  • Stiftung Warentest warnt vor Kusmi Tea Kamille. Details: hier
  • Rückruf: "Bio Fitnessstange" von der herzberger bäckerei. Details: hier
  • TOYS “R” US ruft "True Heroes, Elfen Bogen Set" zurück. Details: hier
  • Rückruf: "Rückruf: Accu-Chek TenderLink Infusionssets, Unomedical (via Roche Diabetes Care Deutschland GmbH): hier
  • Rückruf: Softwarefehler in der Diabetes-Management-App "Accu-Chek Connect" von Roche. Details: hier
  • Kaufland ruft K-Classic Sauerkirschen zurück. Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 03/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier (leider nur engl.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 19. Januar 2017

Gesetz „Cannabis als Medizin“ einstimmig vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat heute (19.01.2017) einstimmig das Gesetz zur Änderung betäubungs-mittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen.

Demnach soll das Gesetz „Cannabis als Medizin“ laut Plan bereits im März 2017 in Kraft treten. Tritt dies ein, können Ärzte Cannabisarzneimittel verschreiben, wenn diese Mittel spürbar positiv den Krankheitsverlauf beeinflussen oder dessen Symptome lindern (z.B. bei Multipler Sklerose oder bei schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit). Wenn Schwerkranken nicht anders geholfen werden kann, sollen die Kosten für das Cannabisarzneimittel von den Krankenkassen übernommen werden.

Weitere Infos dazu hier: bundesgesundheitsministerium.de

Sicherheitsupdate für Symantec Endpoint Security und Norton Security

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Es wurde eine Sicherheitslücke im Norton Download Manager für mehrere Symantec-Produkte gefunden, durch die potentiell schädliche Dateien aus unsicheren Quellen geladen werden können, wodurch ein Angreifer auf dem System großen Schaden anrichten kann.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Symantec Endpoint Protection Cloud Client
  • Symantec Norton Antivirus
  • Symantec Norton Internet Security
  • Symantec Norton Security
  • Apple Mac OS X
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Der Hersteller empfiehlt Nutzern von Symantec Endpoint Protection Cloud (SEPC) sowie Norton Security Produkten vor dem Download einer Test- oder Lizenzversion eventuell von früheren Downloads auf dem System vorhandene Versionen des Norton Download Managers zuvor zu entfernen und die aktuelle Version von dem jeweiligen Norton-Portal herunterzuladen, um nicht durch die Sicherheitslücke angreifbar zu sein. 

Neues Online-Angebot über Nahrungsergänzungsmittel

Das Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln ist auch in Deutschland sehr lukrativ: jährlich werden hierzulande mehr als eine Milliarde Euro für Nahrungsergänzungsmittel wie zum Beispiel Magnesiumprodukte, Vitaminpräparate oder Fischölkapseln ausgegeben.

Laut einer repräsentativen Umfrage nimmt jeder dritte Deutsche Nahrungsergänzungsmittel ein. Rund die Hälfte der Befragten meinte, Nahrungsergänzungsmittel seien gesundheitsfördernd und die Produkte seien geprüft - dies ist leider oft ein Irrglaube.

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kritisiert: „Viele Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln vermitteln Verbrauchern, sie würden ihrer Gesundheit etwas Gutes damit tun. Häufig aber sind solche Produkte Geldverschwendung, manchmal sogar gesundheitsgefährdend“.

So offenbarte beispielsweise ein aktueller Marktcheck der Verbraucherzentralen, dass viele magnesiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel überdosiert sind: 64 Prozent der untersuchten Produkte wiesen eine zu hohe Dosierung des Mineralstoffes auf. Je nach Magnesiumkonzentration kann es dadurch zu Nebenwirkungen wie Durchfall und Erbrechen kommen. Bei 40 Prozent der im Internet vertriebenen Magnesiumsprodukte warben die Anbieter laut der Verbraucherzentralen zudem mit nicht zugelassenen Gesundheitsaussagen.

Ein neues Online-Angebot der Verbraucherzentralen bietet Verbrauchern nun verlässliche Informationen über Risiken oder auch einen möglichen Nutzen von Nahrungsergänzungsmitteln. Auf www.klartext-nahrungsergaenzung.de können sich Ratsuchende informieren, Fragen an Ernährungsexperten stellen oder Produktbeschwerden einreichen.

Auch für den Privatgebrauch: Strengere Regeln für Betrieb von Drohnen

Drohnen (unbemannte Flugmodelle) begeistern seit einiger Zeit auch "Privatleute". Sei es nun z.B. als Spielzeug für Kinder, als entsprechend ausgestattete Kameradrohne oder in Form eines Modellbausatzes für Hobby-Bastler etc.

Bislang gab es für den Einsatz solcher Drohnen für private Freizeit- und/oder Luftsport-Aktivitäten nicht viele rechtliche Beschränkungen. Das soll sich zukünftig ändern - jedenfalls sind bereits strengere Einschränkungen per Entwurf einer „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ geplant. Verkehrsminister Dobrindt dazu:

"Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre."

Quelle und die wesentlichen, geplanten Änderungen: Bundesverkehrsministerium

Stauprognose für das Wochenende 20. bis 22. Januar

Der ADAC macht in seiner aktuellen Stauprognose darauf aufmerksam, dass sich nun immer mehr Skibegeisterte auf den Weg Richtung Alpen und in die Wintersportorte der deutschen Mittelgebirge machen.

Deshalb müssen Autofahrer auf der Hin- und Heimreise aus den Skigebieten mit lebhaftem Verkehr rechnen. Abseits der Wintersportrouten jedoch rollt der Verkehr nahezu ungestört.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 18. Januar 2017

Achtung: Betrüger als "Händler" bei Amazon unterwegs

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt:

Amazon-Nutzer aufgepasst! Geschickte Betrüger geben sich derzeit als Händler auf Amazon aus und locken mit günstigen Angeboten. Während des Bestellvorganges erhält der Nutzer die Nachricht, dass die Ware nicht mehr verfügbar sei.

Stattdessen werden die Nutzer per E-Mail gebeten, ihren Kauf außerhalb des regulären Systems abzuschließen unter Angabe eines Links, der auf Phishing-Seiten in Amazon-Optik führt. Das Resultat: Keine Ware und keine Geldrückerstattung, da außerhalb des Systems Amazons Gewährleistung nicht gültig ist.

Das BSI rät: Verlassen Sie während eines Bestellvorgangs keinesfalls die offizielle Shopumgebung.

Weitere Infos zum Thema Phishing finden Sie hier: bsi-fuer-buerger.de

Winterzeit – der Schimmel blüht auf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht darauf aufmerksam, dass gerade jetzt im Winter sich wieder in vielen Wohnungen Feuchtigkeit und Schimmel ausbreiten. Mehr als 12 Prozent der Bevölkerung ist nach eigener Einschätzung von Feuchtigkeitsschäden betroffen. Darauf weist auch das Statistische Bundesamt in seinem Jahrbuch hin.

Ein Experte der Verbraucherzentrale erläutert daher in dieser Pressemitteilung die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann: vz Baden-Württemberg

Stiftung Warentest warnt vor Kusmi Tea Kamille

Die Stiftung Warentest warnt vor dem Kamillentee der französischen Marke Kusmi Tea: nach eigenen Angaben sind die Tester bei ihren Untersuchungen für einen Test von Kräuter­tees auf diesen Kamillentee gestoßen, der extrem mit Pyrrolizinalkaloiden belastet ist.

Dies betrifft den Kusmi Tea Camomille/Chamomille/Kamille mit der Chargen­nummer der Karton-Verpackung: LOT: 161031 und der Chargen­nummer der Teebeutel: LOT: KUS163121 (MHD: 10/2019)

Der nachgewiesene Gehalt von insgesamt 73,2 Milligramm pro Kilogramm Tee sei gesundheitlich so bedenk­lich, dass die Tester schon jetzt – zwei Monate vor Veröffent­lichung des Tests – vor dem Genuss dieses Tees warnen.

Im Tier­versuch haben sich Pyrrolizidinalkaloide als eindeutig krebs­er­regend und erbgutschädigend erwiesen. Quelle mit weiteren Details dazu: Stiftung Warentest

Dienstag, 17. Januar 2017

Achtung, Phishing-Gefahr: Gefährliche AutoFill-Funktion von Browsern

Lese-Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Die AutoFill-Funktion von Browsern ist bequem, da Nutzer so nicht jedes Mal beim Einloggen in Social Media Accounts oder Ausfüllen von Webformularen beispielsweise E-Mail-Adresse und Name eingeben müssen.

heise Security berichtet, dass diese Funktion bei einigen Browsern genutzt werden kann, um Daten abzugreifen: www.heise.de

Über eine manipulierte Webseite etwa ist es möglich, mittels verborgener Eingabefelder zusätzliche Informationen über den Nutzer in Erfahrung zu bringen. Um diese Art des Phishings zu verhindern, sollte die Funktion zum automatischen Ausfüllen deaktiviert werden.

Rückruf: "Bio Fitnessstange" von der herzberger bäckerei

Die herzberger bäckerei GmbH ruft folgenden Artikel zurück:

"Bio Fitnessstange" 250g, Mindesthaltbarkeitsdatum 02.02.2017, Chargennummer 004

Grund für den Rückruf:  Bei Kontrollen des Produktes „Bio Fitnessstange“ wurde festgestellt, dass versehentlich ein falsches Rückenetikett verwendet wurde. Dadurch ist Zutatenliste und Allergenkennzeichnung nicht korrekt. Die Kunden werden gebeten, ungeöffnete oder bereits angebrochene Produkte dieser Chargen an die Verkaufsstelle zurückzubringen. Quelle mit weiteren Infos: lebenmittelwarnung.de

Schnee, Eis, Glätte: Ohne passende Versicherung drohen teure Folgen

Gesprengte Wasserleitungen, rutschende Schneebretter oder ausgleitende Passanten: Die Verbraucherzentrale Bayern informiert über Rechte und Pflichten und die erforderlichen Versicherungen: vz Bayern

Montag, 16. Januar 2017

Gesunheitsbedenken: Prozesskontaminanten in Pflanzenölen und Lebensmitteln genotoxisch und karzinogen?

Wie gesund bzw gesundheitsschädlich sind Nutella, Margarine, Backwaren und Co.? Die European Food Safety Authority (EFSA) hat in einer aktuellen Risikobewertung veröffentlicht, dass

"Prozesskontaminanten auf Basis von Glycerin, die in Palmöl, aber auch anderen Pflanzenölen, Margarinen und einigen verarbeiteten Lebensmitteln enthalten sind, geben Anlass zu möglichen Gesundheitsbedenken für Verbraucher in jüngeren Altersgruppen, die durchschnittliche Mengen dieser Lebensmittel verzehren, sowie für sämtliche Altersgruppen bei großen Verzehrmengen. (...)"

Demnach wurden die höchsten Konzentrationen von GE (Glycidyl-Fettsäureester) wie auch von 3-MCPD (3-Monochlorpropandiol) und 2-MCPD (2-Monochlorpropandiol) einschließlich Estern in Palmölen und Palmfetten gefunden, gefolgt von anderen Ölen und Fetten. Diese Stoffe gelten laut Bewertung für genotoxisch und karzinogen.

Bei Verbrauchern ab drei Jahren waren Margarinen sowie „Backwaren und Kuchen“ die Hauptquellen für die Exposition gegenüber allen Stoffen. Quelle und komplette Pressemitteilung dazu: efsa.europa.eu/de

TOYS “R” US ruft "True Heroes, Elfen Bogen Set" zurück

TOYS “R” US ruft den Artikel "True Heroes, Elfen Bogen Set" zurück. Das Produkt wurde zwischen Oktober 2015 und Dezember 2016 verkauft.

Grund für den Rückruf: Die Saugnäpfe der Pfeile können sich beim Spielen lösen und verschlukt werden (Erstickungsgefahr) Das Unternehmen bittet darum, dass der Artikel nicht mehr benutzt wird; er kann gegen Erstattung des Kaufpreises in der TOYS “R” US-Filiale zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Details: toysrus.de

Rückruf: Accu-Chek TenderLink Infusionssets, Unomedical (via Roche Diabetes Care Deutschland GmbH)

Die Roche Diabetes Care Deutschland GmbH teilt mit, dass sie vom Hersteller des Accu-Chek TenderLink der Firma Unomedical a/s, informiert wurden, dass vereinzelte Reklamationen über das Ablösen von Schläuchen am Anschlusspunkt des Infusionssets eingehen.

Daher ruft das Unternehmen in Abstimmung mit der zuständigen ausführenden Behörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, die Accu-Chek TenderLink Infusionssets aus den betroffenen Chargen Nr. 5032433 - 5078679 zurück. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 224 KB): Klick

Softwarefehler in der Diabetes-Management-App "Accu-Chek Connect" von Roche

Roche Diabetes Care Deutschland GmbH hat in einer Kundeninformation mitgeteilt, dass es einen Softwarefehler in der Diabetes-Management-App "Accu-Chek Connect" der Versionen 1.2.0 und 1.2.2 (iOS und Android) gibt.

Dadurch sei es möglich, dass die betroffenen App-Versionen bereits gespeicherte Insulindaten nicht in die Berechnung einbeziehen und so einen falschen Insulin Bolusvorschlag ausgeben.

Zudem wurde festgestellt, dass die Kopplung und Anwendung mehrerer Blutzuckermessgeräte unter seltenen Umständen dazu führen kann, dass die Bolusvorschlagsfunktion keinen Bolusvorschlag zur Blutzuckerkorrektur berechnen kann. Ein Update der App würde dieses Problem beheben. Quelle mit weiteren Infos: produktwarnung.eu

Kaufland ruft K-Classic Sauerkirschen zurück

Kaufland ruft freiwillig aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes folgendes Produkt zurück:

K-Classic Sauerkirschen, entsteint, gezuckert, Füllmenge: 680 g, Abtropfgewicht: 350 g
EAN 4300175162883 mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum/Charge: 04.07.2019 ES221 und der Lieferantennummer: LFN: 352916

Grund für den Rückruf: Es kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Gläsern des genannten Produktes Glasscherben befinden, die beim Verzehr zu Verletzungen führen können. Verbraucher können das Produkt in jedem Kaufland gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben; auch ohne Vorlage des Kassenbons. Quelle mit weiteren Infos: Kaufland

Donnerstag, 12. Januar 2017

Digitaler Pflegeleistungs-Helfer

Seit dem 1. Januar 2017 werden Pflegebedürftige von Pflegestufen in neue Pflegegrade übergeleitet. Manche Pflegebedürftige erhalten dadurch verbesserte Leistungen.

Durch den Pflegeleistungs-Helfer können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit darüber informieren, in welchen Pflegegrad sie übergeleitet werden und wie sich die Leistungen verändern. Hier geht es zur Startseite: bundesgesundheitsministerium.de/pflegeleistungs-helfer.html

Stauprognose für das Wochenende 13. bis 15. Januar

Wie der ADAC in seiner aktuellen Verkehrsprognose vorhersagt, kommen Autofahrer an diesem Wochenende weitgehend störungsfrei auf Deutschlands Autobahnen voran.

Allerdings: wer während der Stoßzeiten auf den Ballungsraumautobahnen unterwegs ist, sollte ein kleines Zeitpolster einplanen. Auch auf den Wintersportrouten ist in den Vormittags- und Abendstunden des Samstags und des Sonntags etwas mehr los. Darüber hinaus sind witterungsbedingte Zeitverzögerungen möglich.

Die voraussichtlichen Staustrecken:

Mittwoch, 11. Januar 2017

Skimming: Wie Ihr Konto "geplündert" wird und was man dagegen tun kann

Die Polizeiliche Kriminalprävention informiert:

Der englische Begriff "Skimming" bedeutet "Abschöpfen" oder "Absahnen" und steht für eine Methode, illegal elektronische Daten von Zahlungskarten (Girocard und Kreditkarte) auszuspähen.

Und so gehen die Täter dabei vor: 

Um an die PIN zu gelangen, wird das Eintippen der PIN-Nummer mit einer Kamera oder einem Foto-Handy aufgezeichnet. Es gibt hierbei verschiedene Örtlichkeiten, die (Mini-)Kamera oder das Foto-Handy zu installieren:
  • Oberhalb der PIN-Tastatur wird eine speziell für den Geldausgabeautomaten-Typ passende Verblendung oder Leiste (Kameraleiste) angebracht. Die (Mini-)Kamera bzw. das Foto-Handy ist dann in der Lage, über einen längeren Zeitraum alle PIN-Eingaben an der Tastatur aufzuzeichnen.
  • seitlich in einem manipulierten Prospekthalter
  • an der Decke versteckt in einer Rauchmelderattrappe
Weitere Möglichkeiten zum Ausspähen der PIN bestehen durch:

Hilfe bei Unterhaltsansprüchen im Ausland

Wer grenzüberschreitende Ansprüche auf Unterhalt hat, für den ist es oft schwierig, seinen Unterhaltsanspruch gegen die unterhaltsverpflichtete Person durchsetzen. Dies ist häufig keine leichte Aufgabe für die Betroffenen, insbesondere für die alleinerziehenden Mütter.

Als Meilenstein für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gilt das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens bezüglich der USA und Montenegro seit dem 1. Januar 2017. Die Zusammenarbeit Deutschlands mit den USA bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen wird damit auf eine neue Grundlage gestellt. Ab dem 1. Februar 2017 gilt zudem noch das Haager Unterhaltsübereinkommen für die Türkei.

Für diese und für viele weitere Länder untersützt das Bundesamt für Justiz in Bonn Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.

Diese und weitere Infos zum Thema Unterhaltsansprüche im Ausland gibt es hier: bundesjustizamt.de

Sicherheitsupdates für Foxit Reader, PhantomPDF und PDF Toolkit

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Foxit schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader, PhantomPDF und PDF Toolkit.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Foxit Reader bis einschließlich 2.2.1025 Linux
  • Foxit Reader bis einschließlich 8.1.4.1208 Windows
  • PDF Toolkit bis einschließlich 1.3
  • PhantomPDF bis einschließlich 8.1.1.1115 Windows
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie Foxit Reader und PhantomPDF auf die Version 8.2 (Windows) beziehungsweise auf die Version 2.3 (Linux) und PDF Toolkit auf die Version 2.0 über die Webseite des Herstellers (siehe Referenzen anbei). Sie können auch manuell nach Updates suchen, indem Sie unter 'Hilfe' -> 'Nach Updates suchen' auswählen ('Help' -> 'Check for Update').

Dienstag, 10. Januar 2017

Sicherheitsupdate für Kaspersky Produkte

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Kaspersky stellt über ein automatisches Update Korrekturen für mindestens eine schwerwiegende Sicherheitslücke in den eigenen Sicherheitsprodukten bereit.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Kaspersky Anti-Virus bis einschließlich 17.0.0.611
  • Kaspersky Internet Security bis einschließlich 17.0.0.611
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktivieren Sie automatische Updates in Kaspersky Internet Security 2017 und anderen aktuellen Sicherheitsprodukten des Herstellers. Beim Update der Datenbanken werden neben Aktualisierungen für die Viren-Erkennung auch aktuelle Programm-Module und neue Programmversionen heruntergeladen.

Siehe auch:

Achtung: falsche Gutscheine per WhatsApp-Nachricht

Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Sie haben eine WhatsApp-Nachricht mit dem verlockenden Angebot für einen Lidl- oder Rewe-Gutschein in der Höhe von 250 Euro erhalten? Dann löschen Sie diese umgehend. Der vermeintliche Gutschein existiert nicht, stattdessen wollen Betrüger an Ihre persönlichen Daten gelangen.

Das BSI empfiehlt, bei Gutschein- oder Gewinnspiel-Angeboten achtsam zu sein. So aussichtsreich diese auch klingen mögen, am besten ignorieren Sie diese und verzichten vor allem auf das Anklicken von beispielsweise enthaltenen Links - egal ob in Messenger- oder E-Mail-Nachrichten. 

Mehr dazu hier: bsi-fuer-buerger.de

Prokon-Insolvenz: Einige Anleger müssen noch ihre Bankverbindung mitteilen

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht Nicht-Mitglieder der Genossenschaft Prokon darauf aufmerksam, dass sie - falls bislang noch nicht geschehen - für eine Auszahlung selbst aktiv werden müssen.

Zwar wurden diese Anleger bereits seit Oktober 2016 angeschrieben und um Mitteilung ihrer Bankverbindung gebeten; allerdings ist es eventuell vorgekommen, dass der eine oder andere den Brief vorschnell entsorgt oder ungelesen abgeheftet hat. Diese und weitere Infos bezüglich der Prokon-Insovenz sollten vor allem die Anleger wissen: vz Baden-Württemberg / Infos zur Prokon-Insovenz

Infotelefon zur Weiterbildung

Wer sich beruflich weiterbilden möchte, kann sich u.a. nun auch telefonisch beraten lassen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat dafür ein Infotelefon zur Weiterbildungsberatung eingerichtet, um Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit dabei zu unterstützen, eine für sie passende Weiterbildung zu finden (es gibt dafür auch ein Gebärdentelefon).

Dabei werden z.B. auch Fragen zur Finanzierung von Weiterbildungsaktivitäten und öffentlichen Förderungen beantwortet. Wer mehr darüber erfahren will: bmbf.de/servicetelefon-zur-weiterbildung-1369.html

Montag, 9. Januar 2017

Online-Skimming: 1.000 deutsche Online-Shops betroffen

Mitteilung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Sicherheitslücken in der Software von Onlineshops können für Kunden zur Betrugsfalle werden. Dabei späht eine Schadsoftware die Zahlungsinformationen der Kunden aus und übermittelt sie an die Täter. Diese können die Daten für Betrügereien nutzen. Derzeit sind mindestens 1.000 deutsche Online-Shops vom sogenannten Online-Skimming betroffen. Wer online einkauft, sollte aus diesem Grund regelmäßig seine Kontoauszüge überprüfen. 

Die ausführliche Pressemitteilung vom BSI dazu: bsi.bund.de

Fliegende Eisbrocken auf Straßen und Autobahnen

 Bei den derzeitigen Temperaturen gibt es einige Risiken im Straßenverkehr; eine große Gefahr stellen fliegende Eisplatten von vorausfahrenden Lastkraftwagen dar. Was tun, wenn es dadurch zu einem Unfall kommt und wer haftet dafür? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz klärt auf:
  • Grundsätzlich ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für alle Personen- und Sachschäden bei einem solchen Unfall zuständig.

  • Im Einzelfall kann es sein, dass die Versicherung beim Unfallverursacher Regress nimmt, wenn sie ihm einen bedingten Vorsatz vorwirft, weil er in Kenntnis der Gefahr, diese in Kauf genommen hat und losgefahren ist.

  • Wenn der Unfallverursacher z.B. gar nicht bemerkt, dass er einen Unfall verusacht hat, sollte der Geschädigte den Schaden bei seiner Kaskoversicherung einreichen.

  • Falls das Kennzeichen bekannt ist, sollte auch die Polizei benachrichtigt werden.

  • Ist der Halter nicht zu ermitteln, können sich Geschädigte auch an die Verkehrsopferhilfe wenden, falls es bei einem solchen Unfall zu Personenschäden gekommen ist. Weitere Informationen sind unter www.verkehrsopferhilfe.de zu finden

IT-Sicherheit: Ihr Vorsatz für 2017?

Tipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mit dem Start des neuen Jahres werden gern gute Vorsätze gefasst. Neben Sport und Ernährung ist das eine günstige Gelegenheit, auch die eigene IT-Sicherheit ins Auge zu fassen und mit einfachen Maßnahmen Geräte und Daten besser zu schützen. Mehr dazu hier: www.bsi-fuer-buerger.de

Räum- und Streufahrzeuge nicht überholen

Der ADAC rät dringend davon ab, die meist langsamen Räum- und Streufahrzeuge zu überholen; wer zu solchen Manövern ansetzt, riskiert einen Verkehrsunfall.

Dazu kommt: ein Winterdienstfahrzeug im Einsatz zu überholen bringt meist keinen Zeitvorsprung. Denn vor dem Schneepflug fährt man auf ungeräumter Fahrbahn und muss das Tempo wieder drosseln. Oft fahren mehrere Räumfahrzeuge auf Autobahnen versetzt. Dabei bewegt sich das vorausfahrende Räumfahrzeug auf der Überholspur in geringem Abstand zu den nachfolgenden Winterdiensten.

Tipps dazu vom ADAC:
  • Grundsätzlich sollten Autofahrer Platz machen, zurückhaltend fahren und auf keinen Fall durch riskantes Überholen die Arbeit der Schneepflüge behindern. 

  • Wer zu nah auffährt, muss mit einer Mischung aus Salz und Schnee rechnen, was die Windschutzscheibe verschmieren und die Sicht beeinträchtigen kann. Die Faustformel für den Sicherheitsabstand lautet: mindestens halber Tacho.

  • Einem entgegenkommenden Räumfahrzeug sollten Autofahrer ausreichend Platz lassen. Denn nicht jeder weiß, dass die Schneeschaufel deutlich breiter ist als das Fahrzeug selbst. 

  • Nicht alle Straßen können zu jeder Zeit geräumt und gestreut sein. Autofahrer haben keinen Rechtsanspruch auf freie Fahrbahnen und müssen ihre Fahrweise und Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen. 

  • Glatt wird es übrigens nicht erst bei null Grad. Bereits bei zwei, drei Grad Celsius kann es auf den Straßen gefährlich rutschig werden, vor allem in Waldschneisen und auf Brücken.

Samstag, 7. Januar 2017

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Phishing: Gefälschte Amazon- und PayPal-Mails verstärkt im Umlauf
  • PHP: Sicherheitslücke in PHPMailer betrifft viele Anwendungen
  • Apple: Manipulierte vCard legt iMessage lahm
  • Smart TV: Ransomware für Android-Gerät aufgetaucht
und weitere Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Für die Urlaubsplanung: der ADAC-Staukalender 2017

Wer seinen Urlaub für 2017 plant und den Luxus einer gewissen zeitlichen Flexibilität genießt, für den kann der aktuelle ADAC-Staukalender eine Planungshilfe sein, um den großen Staus auf den Autobahnen möglichst zu entgehen.

Der Staukalender 2017 vom ADAC kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 2.3 MB): ADAC-Staukalender 2017



Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 01/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier (leider nur engl.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Freitag, 6. Januar 2017

Grundgesetzänderung für Grundsteuer

Wie der Deutsche Bundestag mitteilt, hat der Bundesrat in einem von ihm eingebrachten Entwurf* gefordert, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer erhalten soll.

Ziel des Gesetzes sei es demnach, dem Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Grundsteuer und damit auch für die zur Grundsteuer gehörenden Bewertungsfragen ausdrücklich zu übertragen. Die Bundesländer selbst sollen nach dem Willen des Bundesrates die Kompetenz zur Festlegung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer erhalten.

*Der Entwurf kann hier heruntergeladen werden (PDF, 899 KB ): 18/10751

Aktion: Deutschland zählt die Wintervögel

Vom 6. bis 8. Januar 2017 findet zum siebten Mal die bundesweite „Stunde der Wintervögel“ statt: Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) und sein bayerischer Partner Landesbund für Vogelschutz (LBV) rufen Naturfreunde auf, eine Stunde lang die Vögel am Futterhäuschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden. Im Mittelpunkt der Aktion stehen vertraute und oft weit verbreitete Vogelarten wie Meisen, Finken, Rotkehlchen und Spatzen.

In den vergangenen Monaten erreichten den NABU bundesweit vermehrt Meldungen, dass die zu dieser Jahreszeit üblichen Vögel am Futterhäuschen oder im Garten vermisst werden. Vermutet wird dabei oft ein Zusammenhang mit der Vogelgrippe, den der NABU aber nicht bestätigen kann, da Singvögel nicht von der Geflügelpest befallen werden.

Möglich ist also, dass es sich beim vermuteten Fehlen der Gartenvögel lediglich um einen psychologischen Effekt handelt, hervorgerufen durch zahlreiche Medienberichte über verschiedene Vogelkrankheiten. Andererseits zeigen erste Auswertungen von gesammelten Beobachtungen, dass in der Tat, einige Arten wie Kohl- und Blaumeisen, aber auch Eichelhäher und Amseln in diesem Jahr deutlich weniger häufig beobachtet werden.

                                       Amsel Foto: Frank Derer / NABU / Aktion „Stunde der Wintervögel“

Wer sich an der Aktion Stunde der Wintervögel“ beteiligen möchte: das pure Interesse und die Freude an der Vogelwelt reichen zur Teilnahme aus, eine besondere Qualifikation ist für die Wintervogelzählung nicht nötig.

Und so funktioniert es: Von einem ruhigen Beobachtungsplätzchen im eigenen Garten oder einer anderen Stelle im besiedelten Raum (Dörfer und Städte) aus wird von jeder Art die höchste Anzahl notiert, die innerhalb einer selbstgewählten Beobachtungsstunde gleichzeitig zu beobachten ist.

Die festgestellten Anzahlen können dann im Internet unter www.stundederwintervoegel.de bis zum 16. Januar gemeldet werden, die Ergebnisse werden dort ausgewertet und regelmäßig aktualisiert. Zudem ist am 7. und 8. Januar 20017 jeweils von 10 bis 18 Uhr die kostenlose Rufnummer 0800-1157-115 geschaltet.  Quelle: NABU

Wochenreport 01/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:

  • Freiwilliges Austauschprogramm für bestimmte Akkus in Toshiba Notebooks. Details: hier
  • 3 Sicherheitswarnungen / Rückrufe von ZEEMAN. Details: hier
  • Rückruf via Netto und Edeka: Pilze zum Wok, Pilze zum Salat, Pilze zur Suppe, Enoki 100g. Details: hier
  • Rückruf: "Hirschlandjäger" - gereifte Rohwurst von Ager. Details: hier

Neueste Öko-News und Tests:

Links zu weiteren Artikeln:  hier

Donnerstag, 5. Januar 2017

4,3 % der Erwachsenen ernähren sich üblicherweise vegetarisch

Laut einem Monitoring des Robert Koch Instituts ernähren sich 4,3 % der Erwachsenen in Deutschland üblicherweise vegetarisch. Unter Frauen ist diese Ernährungsweise mit 6,1 % weiter verbreitet als unter Männern (2,5 %).

Der Anteil einer vegetarischen Ernährungsweise ist unter den 18- bis 29-jährigen Frauen und Männern sowie unter Frauen im Alter von 60 bis 69 Jahren am höchsten. Mit zunehmendem Bildungsstand steigt auch der Anteil der überwiegend vegetarisch lebenden Personen.

Weitere Informationen darüber finden Sie im  Journal of Health Monitoring 2016/2-1a: Focus - Verbreitung der vegetarischen Ernährungsweise in Deutschland

Stauprognose für das Wochenende 6.1. bis 8.1.

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, bestimmen Urlaubsheimkehrer am kommenden Wochenende das Bild auf den Autobahnen; das liegt u.a. auch daran, dass in neun Bundesländern die Ferien zu Ende gehen.

Voll wird es demnach vor allem am Samstag und Sonntagnachmittag auf den Fernstraßen Richtung Norden. Auch am Freitag gibt es nachmittags schon eine erste Rückreisewelle. Aufgrund des Feiertags (Heilige Drei Könige) am Freitag in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt fällt aber der Berufsverkehr deutlich ruhiger aus.

Die wichtigsten Staustrecken:

Mittwoch, 4. Januar 2017

Sicherheitsupdates für Android

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit Google Android insgesamt 90 Sicherheitslücken, von denen 29 vom Hersteller als kritisch eingestuft werden.

Bisher wurden Informationen zu Sicherheitsupdates für Google Nexus-Geräte, Google Android One, Google Pixel, verschiedene Smartphones von LG Mobile sowie für Smartphones mit dem Betriebssystem 'BlackBerry powered by Android' veröffentlicht.

Die Informationen zu Sicherheitsupdates von Samsung Mobile stehen noch aus.

Betroffen sind folgende Systeme:

Kostenlose Broschüre "Fluggastrechte: Clever Reisen!"

Ferien sollten die schönste Zeit des Jahres sein. Ärgerlich nur, wenn der Flug Verspätung hatte oder das Gepäck verloren ging. Das einzig Gute: Oft hat man Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Wann das der Fall ist und wie man sich beschwert, erklärt die Broschüre des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland. Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 1.6 MB):  Klick oder sie kann ebenfalls kostenlos beim EVZ Deutschland gegen Übersendung eines frankierten Rückumschlages bestellt werden.

Tipps: Umweltfreundlich gegen Glätte

Das Umweltbundesamt informiert:

Streusalz kann am Straßenrand wachsende Pflanzen schädigen, bei direktem Kontakt sogar verätzen. Mit dem Schmelzwasser versickert Streusalz und kann sich über viele Jahre im Boden anreichern. Ein hoher Salzgehalt im Boden führt beispielsweise dazu, dass die Pflanzen Wasser und Nährstoffe schlechter aufnehmen können. Langfristig führt die Mangelversorgung dazu, dass Pflanzen anfälliger gegenüber Krankheiten werden – und früher absterben.

Bei Tieren kann das aggressive Salz zu Entzündungen der Pfoten führen. Die Salze greifen auch die Materialien zum Beispiel von Autos und Häusern an, können zu Zersetzungen führen.

In vielen Kommunen sind die Salze verboten. Eine einheitliche Regelung auf Bundes- oder Länderebene gibt es nicht. Das Umweltbundesamt empfiehlt die umweltfreundliche Alternative: Schneeschieben und salzfreie Streumittel, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind. Sie bestehen aus Sand oder Kalkstein und verringern die Rutschgefahr ohne der Umwelt zu schaden.

Hier gibt es weitere Tipps und Infos zu diesem Thema:

Dienstag, 3. Januar 2017

3 Sicherheitswarnungen / Rückrufe von ZEEMAN

ZEEMAN warnt vor folgenden 3 Produkten und ruft sie gleichzeitig gegen Erstattung des Kaufpreises in eine der Filialen zurück:
  • Seifenblasenset (mögliche Gefährdung für die Gesundheit durch die Flüssigkeit)
  • Weichball mit Aufdruck (Erstickungsgefahr durch mögliche Kleinteile)
  • Damenstring, blau (zu hoher Gehalt an verbotenen Farbstoffen)
Weitere Infos gibt es in diesem Flyer (kann durch Anklicken vergrößert werden):

                                                        Screenshot: ZEEMAN Kundenservice

Wechsel des Energieversorgers

Eine Studie zeigt: Viele Strom- und Gasversorger geben sinkende Einkaufspreise nicht voll an Kunden weiter. Da liegt der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter nahe.

Die Verbraucherzentrale Hessen beschreibt in dieser Serie, wie der Wechsel des Energieversorgers erfolgreich klappt und was man davor und dabei beachten sollte: vz Hessen

Feuchttücher nicht in der Toilette herunterspülen

Feuchttücher sollten nicht in den Toiletten heruntergespült werden. Wie verbreitet diese falsche "Entsorgungsstrategie" ist, zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

"(...) Weil die benutzten Feuchttücher häufig über die Toilette entsorgt werden, kommt es oft zu Verstopfungen in den Abwassersystemen und zu Pumpenausfällen. Denn anders als gewöhnliches Toilettenpapier bestehen die meisten Feuchttücher aus wasser-und reißfestem Vlies, das sich im Abwasser nur schlecht zersetzt. 

Dass sie deshalb nicht in die Toilette, sondern in den Hausmüll entsorgt werden müssen, ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht bewusst.(...)"

Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Entsorgung von Feuchttüchern über Toiletten seien laut Bundesregierung nicht schätzbar. Hier ist die komplette Antwort der Bundesregierung (PDF, 197 KB): 18/10761

ADAC: 2016 war günstigstes Tankjahr seit 2009

Der ADAC hat für das Tankjahr 2016 Bilanz gezogen und stellt fest, dass es das günstigste Jahr für Tankkunden seit 2009 war.

Wie die aktuelle ADAC-Auswertung der Kraftstoffpreise zeigt, mussten die Autofahrer für einen Liter Super E10 im Jahresmittel 1,281 Euro bezahlen. Günstiger war Benzin zuletzt im Jahr 2009. Auch der Dieselpreis war mit 1,078 Euro auf dem niedrigsten Niveau seit 2009. Gegenüber dem Vorjahr verbilligte sich Super E10 um 8,8 Cent, Diesel um 9,1 Cent. Zudem sind für beide Kraftstoffsorten die Jahresdurchschnittspreise im vierten Jahr in Folge gesunken – auch dies zeige, wie erfreulich die Gesamtbilanz für die Autofahrer 2016 ausgefallen ist.

Allerdings hat das Jahr mit einem Wermutstropfen geendet: Der Dezember war laut ADAC der teuerste Monat des Jahres. Der Preis für einen Liter Super E10 kletterte im Monatsdurchschnitt auf 1,345 Euro und lag damit um 14,7 Cent über dem Preis vom Februar, dem günstigsten Monat des Jahres. Auch Diesel war im Dezember so teuer wie in keinem anderen Monat des Jahres: Ein Liter kostete im Schnitt 1,175 Euro und damit um immerhin 19,1 Cent mehr als im Februar.

Weitere Infos zu den Kraftstoffpreisen gibt es hier: adac.de/tanken Quelle: ADAC

Montag, 2. Januar 2017

Linktipp: mit "Flightradar24" den Flugverkehr live verfolgen

Flightradar24 ist ein globaler Flug-Tracking-Service, der Echtzeit-Informationen über Tausende von Flugzeugen auf der ganzen Welt bietet. Der Service ist derzeit online verfügbar und als App für iOS (iPhone, iPad, iPod Touch) oder Android-Geräte. Hier geht es zur Startseite: flightradar24.com

(Die Karte kann dort via Anklicken und "ziehen" verschoben werden. Mit der Maus können die einzelnen Flieger angeklickt werden und man erhält dann individuelle Fluginfos dazu)

     Screenshot: flightradar24

Verpflegung in Kitas und Schulen: Qualität lässt häufig zu wünschen übrig

Der Bundesernährungsminister Christian Schmidt hat in seiner Plenarrede seine politischen Schwerpunkte im Bereich Ernährung skizziert. Demnach lasse die Qualität der Verpflegung in Kitas und Schulen häufig zu wünschen übrig. Ziel sei es daher, bundesweit verpflichtende Qualitätsstandards für das Essen in Kitas und Schulen zu verankern.

Dazu sollen die vorhandenen Kompetenzen gebündelt werden: im Nationalen Qualitätszentrum für die Kita- und Schulverpflegung (NQZ), das künftig vernetzt im Bundeszentrum für Ernährung arbeiten wird. Parallel dazu werde am Max Rubner-Institut ein neues Forschungsinstitut für Kinderernährung aufgebaut. Dass gesunde Ernährung für die Kinder auch fester Bestandteil des Stundenplans werden soll, unterstrich Schmidt erneut und berichtete von entsprechenden Gesprächen mit der Kultusministerkonferenz. Siehe auch: die Initiative www.in-form.de

Rückruf via Netto und Edeka: Pilze zum Wok, Pilze zum Salat, Pilze zur Suppe, Enoki 100g

Die Frihol Champignonvertriebs GmbH ruft folgende Pilze (verkauft bei Netto und Edeka) zurück:

Pilze zum Wok
Pilze zum Salat
Pilze zur Suppe
Enoki 100g

Vom Rückruf betroffen sind nur die Pilze mit folgenden Los-Nummern: L-5006, L-5007, L-5101, L-5102, L-5103, L-5104,L-5106, L5202. Grund für die Maßnahme: Bei einer durch ein unabhängiges Labor durchgeführten Routinekontrolle wurde der Erreger „Listeria Monocytogenes“ in den Enokipilzen nachgewiesen. Die genannten Pilze können gegen Erstattung des Kaufpreises oder im Tausch gegen neue Ware auch ohne Vorlage des Kassenbons im jeweiligen Markt zurückgegeben werden. Quelle: Netto und Frihol/Facebook

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