Wer grenzüberschreitende Ansprüche auf Unterhalt hat, für den ist es oft schwierig, seinen Unterhaltsanspruch gegen die unterhaltsverpflichtete Person durchsetzen. Dies ist häufig keine leichte Aufgabe für die Betroffenen, insbesondere für die alleinerziehenden Mütter.
Als Meilenstein für die internationale Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen gilt das Inkrafttreten des Haager Unterhaltsübereinkommens bezüglich der USA und Montenegro seit dem 1. Januar 2017. Die Zusammenarbeit Deutschlands mit den USA bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen wird damit auf eine neue Grundlage gestellt. Ab dem 1. Februar 2017 gilt zudem noch das Haager Unterhaltsübereinkommen für die Türkei.
Für diese und für viele weitere Länder untersützt das Bundesamt für Justiz in Bonn Bürgerinnen und Bürger
sowie Behörden bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von
Unterhaltsansprüchen.
Diese und weitere Infos zum Thema Unterhaltsansprüche im Ausland gibt es hier: bundesjustizamt.de
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