Das Landgericht Limburg a.d. Lahn hat in einem Urteil entschieden, dass Verbraucher, die unaufgefordert ein kostenloses Testangebot erhalten, dieses nach Ablauf der Probephase nicht automatisch bezahlen müssen.
In dem dazugehörigen Fall hatte laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ein Verbraucher als "Geschenk" eine Versicherung in 3-monatiger Testphase erhalten, nachdem er von einer anderen Firma einen unerlaubten Werbeanruf für ein Zeitschriftenabo erhalten hatte. Mit der Zustellung der Zeitschrift kam das kostenlose 3-Monats-Versicherungs-Testpaket als ‚Treuebonus‘.
Schon wie diese Testphase überhaupt zustande kam, sei laut einem Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale zweifelhaft.
Nach der kostenlosen Testphase sollte das Angebot dann automatisch in eine kostenpflichtige Versicherung mit einer Laufzeit von 12 Monaten übergehen - sofern der Betroffene nicht bis zu sechs Wochen vor Ablauf der kostenlosen Testphase mitteilt, dass er dies nicht möchte. Das Landgericht Limburg a.d. Lahn (AZ: 5 O 30/16) untersagte genau dieses Vorgehen.
Dr. Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommentiert das Vorgehen des Unternehmens: "Es kann nicht sein, dass Verbraucher aktiv widersprechen sollen, obwohl sie niemals gefragt wurden, ob sie überhaupt an der kostenlosen Testphase teilnehmen möchten". Quelle und weitere Details zu diesem Fall: vz Baden-Württemberg
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