Die Bundespolizei und das Hessische Landeskriminalamt warnen vor
manipulierten Fahrausweisautomaten der Deutschen Bahn. Unbekannte Täter
haben in den vergangenen Monaten mehrfach Fahrausweisautomaten der
Deutschen Bahn abgedichtet, indem sie alle Spalten, Schlitze und
Öffnungen mit Klebestreifen verschlossen. Anschließend wurden die
Automaten mit Gas gefüllt und zur Explosion gebracht.
Eine
besondere Gefahr geht von Automaten aus, deren beabsichtigte Sprengung
nicht funktionierte, da sich das explosionsfähige Gemisch in den Geräten
hält und jederzeit unbeabsichtigt zur Zündung kommen kann. Personen,
die sich in unmittelbarer Nähe eines solchen Automaten aufhalten, werden
dringend gebeten Folgendes zu beachten:
1. Entfernen Sie sich weiträumig von dem Fahrausweisautomaten.
2. Teilen Sie bitte unverzüglich Ihre Feststellungen der nächstgelegen Bundes- oder Landespolizeidienststelle mit.
Hessisches Landeskriminalamt Pressestelle Udo Bühler Telefon: (0611) 83-8119 Fax: (0611) 83-8115 E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de http://www.polizei.hessen.de
Quelle: Bundespolizeidirektion Koblenz
Freitag, 31. Mai 2013
Test: neun von 16 Elektro-Fahrrädern fallen Test durch
Der ADAC hat Elektro-Fahrräder getestet. Das Ergebnis war katastrophal: gleich neun Mal lautete das vernichtende ADAC Urteil „mangelhaft“! Es handelte sich hierbei um Räder der Hersteller Leviatec, Kreidler, KTM, Sinus, Flyer, Top Velo, Fischer, Victoria und Raleigh. Im Belastungstest brachen bei fünf Rädern Rahmen, Lenker oder die Aufnahmen für die Hinterachse, drei Modelle wurden wegen mangelhafter Bremsen abgewertet. (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken)
Quelle: ADAC
Das Modell "Raleigh/ Impulse iR HS" sendet so starke elektromagnetische „Störwellen“ aus, dass damit sogar die Funkdienste von Polizei, Feuerwehr und Rettung massiv gestört werden können. Das brachte ebenfalls ein "mangelhaft". Der elektromagnetischen Grenzwert wurde bei den Rädern von Pegasus und Kalkhoff zwar auch überschritten; dennoch gab es für sie die Testnote „ausreichend“. Nur die Elektroräder "E-Courier SX" von Stevens und "Obra RT" von Kettler erhielten die Testnote "gut". Quelle und ganzer Testbericht: ADAC Test Elektro-Fahrräder
Quelle: ADAC
Das Modell "Raleigh/ Impulse iR HS" sendet so starke elektromagnetische „Störwellen“ aus, dass damit sogar die Funkdienste von Polizei, Feuerwehr und Rettung massiv gestört werden können. Das brachte ebenfalls ein "mangelhaft". Der elektromagnetischen Grenzwert wurde bei den Rädern von Pegasus und Kalkhoff zwar auch überschritten; dennoch gab es für sie die Testnote „ausreichend“. Nur die Elektroräder "E-Courier SX" von Stevens und "Obra RT" von Kettler erhielten die Testnote "gut". Quelle und ganzer Testbericht: ADAC Test Elektro-Fahrräder
Wochenreport 20/2013
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf: Nuss-Nougat Creme der Marke "Gut & Günstig" 400g
Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Natur statt Triclosan - Ätherischen Öle bei Zahnfleischentzündungen
- Speicher vom Energieriesen - Das RWE HomePower solar
- Mehr KFz-Versicherung bezahlen - Versicherte mit schlechter Bonität sollen spezielle Tarife erhalten
- Verschieden gedeutet - Die Folgen von Fukushima
Details und weitere Artikel: hier
Mittwoch, 29. Mai 2013
Stauprognose für den 29. Mai bis 2. Juni
Der ADAC weist darauf hin, dass für die Einwohner von acht Bundesländern das Wochenende vielfach bereits am Mittwochnachmittag beginnt. Grund: der Feiertag Fronleichnam am Donnerstag, dem 30. Mai. Aber nicht nur Ausflügler und Kurzurlauber sind ab dann auf den Straßen unterwegs - in Baden-Württemberg und Bayern gehen auch noch die Pfingstferien ihrem Ende entgegen. Am Samstag, dem 1. Juni, erwartet der ADAC die größte Rückreisewelle. Hier die Liste mit den Strecken, die – in beiden Richtungen – am stärksten belastet sein werden: ADAC Stauprognose für den 29. Mai bis 2. Juni
Rückruf: Nuss-Nougat Creme der Marke "Gut & Günstig" 400g
Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes ruft die Wilhelm Reuss GmbH & Co. KG - Lebensmittelwerk die „Nuss Nougat Creme“ im 400g-Glas mit der Bezeichnung „GUT&GÜNSTIG“ zurück. Betroffen ist ausschließlich die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 09.07.14 und der daneben vermerkten Produktions-Uhrzeit von 14:19 bis 15:00. Das Produkt wurde vorwiegend bei EDEKA und Marktkauf angeboten. Grund: Es ist nicht auszuschließen, dass sich in einzelnen Gläsern des Produktes Glasscherben befinden könnnen. Erstattung des Einkaufspreises ist auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich. Weitere Infos: Rückruf Nuss-Nougat Creme und: Lebensmittelwarnung
Dienstag, 28. Mai 2013
Verbraucherzentrale warnt vor neuer Welle von Gewinnschreiben
In einem persönlich adressierten Schreiben aus Hamburg, das derzeit in mehreren Bundesländern kursiert, wird gratuliert: "Herzlichen Glückwunsch…Wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass Sie bei der jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshäuser den Hauptpreis und damit 65.000 Euro erzielt haben"
Es müsse angeblich nur die angegebene Telefonnummer für einen Übergabetermin zu Hause angerufen werden, denn der Geldkoffer steht in der Schweiz bereit. Verunsicherte Verbraucher fragen sich, was es mit den Gewinnbenachrichtigungen auf sich hat und ob sie die angegebene Nummer wählen sollten. Ute Traut von der Verbraucherzentrale Thüringen: "Auf keinen Fall. Verbraucher sollten sich von diesen Schreiben nicht auf den Leim führen lassen. Wer zuhauf Hauptgewinne verspricht, will meist selbst nur Kasse machen."
Rat der Verbraucherzentrale Thüringen:
Es müsse angeblich nur die angegebene Telefonnummer für einen Übergabetermin zu Hause angerufen werden, denn der Geldkoffer steht in der Schweiz bereit. Verunsicherte Verbraucher fragen sich, was es mit den Gewinnbenachrichtigungen auf sich hat und ob sie die angegebene Nummer wählen sollten. Ute Traut von der Verbraucherzentrale Thüringen: "Auf keinen Fall. Verbraucher sollten sich von diesen Schreiben nicht auf den Leim führen lassen. Wer zuhauf Hauptgewinne verspricht, will meist selbst nur Kasse machen."
Rat der Verbraucherzentrale Thüringen:
- Keinen Rückruf und keine Terminvereinbarung: Wer in großem Stil Hauptgewinne verspricht, führt nichts Gutes im Sinn. Möglicherweise sollen Ihnen persönliche Daten entlockt werden.
- Kein Geld überweisen: Wer etwas gewonnen hat, muss dafür nichts zahlen. Deshalb niemals mit geforderten Beträgen in Vorkasse gehen. Immer bedenken, dass die Macher solcher Schreiben Sie nur abzocken wollen.
IGeL-Monitor: individuelle Gesundheitsleistungen auf dem Prüfstand
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die die Krankenkassen nicht bezahlen. Doch wie sinnvoll ist das eine oder andere Angebot beim Arzt tatsächlich? Wird da etwa unnötig Geld verdient mit der Angst einer Unterversorgung durch die Krankenkassen? Billig sind diese IGeL-Leistungen ja nicht gerade. Wird die Optimalversorgung daher von den Krankenkassen absichtlich aus Kostengründen verweigert?
Auf dieser Internetseite http://www.igel-monitor.de erhalten Sie Bewertungen, News und Tipps zu den IGeL-Leistungen. Zur Webseite selbst: "Der IGeL-Monitor wird von einem Team erstellt, das der evidenzbasierten Medizin verpflichtet ist. Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). Finanziert wird der MDS vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)."
Auf dieser Internetseite http://www.igel-monitor.de erhalten Sie Bewertungen, News und Tipps zu den IGeL-Leistungen. Zur Webseite selbst: "Der IGeL-Monitor wird von einem Team erstellt, das der evidenzbasierten Medizin verpflichtet ist. Initiator und Auftraggeber des IGeL-Monitors ist der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS). Finanziert wird der MDS vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)."
Sommerreifen bei Schnee im Mai?
Kein Maiwetter weit und breit - in höheren Lagen des Mittelgebirges sowie in den Alpen hat es sogar wieder geschneit. Was sollen nun Autofahrer, die gerade jetzt in den Pfingstfereien mit Sommerreifen dort unterwegs sind, tun? Der ADAC entwarnt: In Österreich gilt grundsätzlich nur vom 1. November bis zum 15. April die Verpflichtung, bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entsprechender Bereifung unterwegs zu sein. In Italien gilt diese Verpflichtung für viele einzelne Strecken, endet jedoch auch jeweils am 15. April. In Deutschland allerdings muss die Bereifung das ganze Jahr über den Straßenverhältnissen angepasst sein - das heißt Winterreifen auf verschneiten Straßen selbst Ende Mai. Der ADAC dazu: "Aber die Polizei hat natürlich einen entsprechenden Ermessensspielraum. Ein Bußgeld riskiert jetzt wohl nur der, der mit Sommerreifen trotz Schneematsch viel zu schnell unterwegs ist; denn die Verpflichtung, sein Tempo den Verhältnissen anzupassen, gilt unabhängig von der Beschilderung.
Die Kaskoversicherung kann ihre Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit – also viel zu hohem Tempo oder abgefahrenen Reifen – verweigern. Wer also bei der Fahrt ins Wochenende vom Schnee überrascht wird, hat bei vorsichtiger und besonnener Fahrweise trotz Sommerreifen nichts zu befürchten." Quelle und ganze Mitteilung: ADAC Schnee im Mai - was nun?
Die Kaskoversicherung kann ihre Leistung nur bei grober Fahrlässigkeit – also viel zu hohem Tempo oder abgefahrenen Reifen – verweigern. Wer also bei der Fahrt ins Wochenende vom Schnee überrascht wird, hat bei vorsichtiger und besonnener Fahrweise trotz Sommerreifen nichts zu befürchten." Quelle und ganze Mitteilung: ADAC Schnee im Mai - was nun?
Montag, 27. Mai 2013
Partner- und Kontaktvermittlung: Geschäfte mit der Einsamkeit
"Vorsicht vor Vertrags- und Kostenfallen bei vorgetäuschten Partneranzeigen - Annoncen oft Lockvogel für Mitgliedschaft in sogenannten "Freizeitclubs"
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt ausdrücklich vor scheinbar privaten Anzeigen Partnersuchender in Zeitungen oder im Internet. Die meisten Inserate dienen in erster Linie als Lockvogel für professionelle Partnervermittlungen. In der Regel verbergen sich dahinter sogenannte Single- und Freizeitclubs, für deren Mitgliedschaft hohe Beträge kassiert werden, so die Verbraucherzentrale Thüringen. (...)" Quelle und ganze Mitteilung: Geschäfte mit der Einsamkeit
Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt ausdrücklich vor scheinbar privaten Anzeigen Partnersuchender in Zeitungen oder im Internet. Die meisten Inserate dienen in erster Linie als Lockvogel für professionelle Partnervermittlungen. In der Regel verbergen sich dahinter sogenannte Single- und Freizeitclubs, für deren Mitgliedschaft hohe Beträge kassiert werden, so die Verbraucherzentrale Thüringen. (...)" Quelle und ganze Mitteilung: Geschäfte mit der Einsamkeit
Heizen mit Holz kann gefährlich werden
Um Heizkosten zu sparen, wird mittlerweile wieder mehr mit Holz geheizt. Doch die Verbraucherzentrale Saarland warnt, dass dies gefährlich werden kann: durch feuchtes Holz sinkt die Verbrennungstemperatur, weil ein Großteil der Energie zunächst für die Trocknung des Holzes verloren geht. Dadurch kommt es zu einem erhöhten Schadstoffausstoß. Es vermehrt sich die Ruß- und Teerbildung im Kamin (besonders dann, wenn noch dazu eine übermäßige Drosselung der Verbrennungsluftzufuhr stattfindet) daher kann es zu einer "Glanzrußbildung" im Kamin kommen. Bereits die Verbrennung von 2 bis 3 Schubkarren voll feuchtem Holz reicht aus, um die Gefahr eines Kaminbrandes deutlich zu erhöhen. Um dies zu vermeiden sollte darauf geachtet werden, dass die Holzfeuchte maximal 20 bis 25 Prozent beträgt. Quelle und weitere Informationen: Wann Heizen mit Holz gefährlich wird
Freitag, 24. Mai 2013
Kindersitzte: Teuer muss nicht gut sein
Der ADAC hat Kindersitze getestet: es konnten nur etwas mehr als die Hälfte der 27 geprüften Produkte die Tester komplett überzeugen. Zwei Sitze bekamen die Note "sehr gut", zwölf Modelle wurden mit der Note „gut“ ausgezeichnet. Besondere Kritik gab es für die Babyschale Jané Strata & Strata Platform, die nur knapp am Urteil „mangelhaft“ vorbeischrammte (und das für einen Preis von 400 €). Getestet wurden außerdem vier Sitze, mit denen Kinder über 13 Kilogramm entgegen der Fahrtrichtung gesichert werden können. Die Note „Gut“ bekamen zwei dieser vier getesteten Sitze: Cybex Sirona und Takata Midi & Isofix Base. Beide können wahlweise auch in Fahrtrichtung eingebaut werden. (Infogramm zum Vergrößern bitte anklicken)
Der ADAC informiert außerdem: "Im Juli 2013 wird voraussichtlich eine neue UN ECE Regelung in Kraft treten, die nach einer mehrjährigen Übergangszeit die ECE-R 44 ablösen soll. Bei dieser Neuregelung werden die gesetzlichen Mindestanforderungen an Kindersitze verschärft. Die nach der neuen Regelung zugelassenen Produkte müssen auch den vom ADAC seit Jahren geforderten Seitenaufpralltest bestehen. "
Quelle und weitere Details zum Test: ADAC Kindersitztest 2013
Stromvertreter: Geschäfte zwischen Tür und Angel
Strom ist bekanntlich sehr teuer geworden - da neigen viele Verbraucher dazu, sich nach günstigen Stromanbietern umzusehen. Die Verbraucherzentral warnt allerdings vor Stromvertretern, die unangemeldet und uneingeladen plötzlich vor der Haustüre stehen. Theodor Ludwig von der Verbraucherzentrale Sachsen: "Die Haustürvertreter sind sehr geschickt darin, Menschen zu beeinflussen. Oftmals entsteht z. B. bei den Verbrauchern der Eindruck, die Vertreter kämen von den heimischen Stadtwerken" Bei diesen Verkaufsgesprächen kommt den Vertretern oft zugute, dass die Verbraucher nur ihren monatlichen Abschlag, nicht aber die tatsächlichen Kosten für eine Kilowattstunde kennen. Ludwig weiter: "Sinnvoll vergleichen kann man aber nur, wenn man die Preise für Grundgebühr und Kilowattstunde sowie den tatsächlichen Stromverbrauch kennt".
Falls ein Verbraucher sich zu einer Unterschrift hat überreden lassen, so steht ihm nach § 312 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kann nach § 312 BGB binnen 14 Tagen schriftlich gegenüber dem neuen Versorger widerrufen werden. Es empfiehlt sich, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken. Ludwig erklärt: "So kann im Streitfall nachgewiesen werden, dass der Widerruf tatsächlich rechtzeitig erfolgt ist. Quelle und weitere Details: Wenn der Stromvertreter klingelt
Falls ein Verbraucher sich zu einer Unterschrift hat überreden lassen, so steht ihm nach § 312 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Vertrag kann nach § 312 BGB binnen 14 Tagen schriftlich gegenüber dem neuen Versorger widerrufen werden. Es empfiehlt sich, den Widerruf per Einschreiben zu verschicken. Ludwig erklärt: "So kann im Streitfall nachgewiesen werden, dass der Widerruf tatsächlich rechtzeitig erfolgt ist. Quelle und weitere Details: Wenn der Stromvertreter klingelt
Wochenreport 19/2013
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Produktwarnung: Ostmann Salatkräuter grob
- Rückruf von Linessa Gourmet Katenschinken, gewürfelt
Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Gesundheitsberatung via Facebook - Onlineberatung des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte
- Autokauf: Rote Karte für Schluckspechte - Urteil des OLG Hamm
- Öko-Strom schlägt Kohle - Monitoringbericht der Bundesnetzagentur
Details und weitere Artikel: hier
Donnerstag, 23. Mai 2013
Stauprognose für den 24. bis 26. Mai 2013
Laut dem ADAC kann man sich am kommenden Wochenende im Nordteil der Republik weitgehend über freie Fahrt freuen - im Süden allerdings soll es bei Staus und stockendem Verkehr auf vielen Autobahnen bleiben. Denn in Bayern und Baden-Württemberg beginnt die zweite Woche der Pfingstferien; da starten viele Autofahrer erst in den Urlaub bzw. kommen schon wieder zurück. Daher soll vor allem am Freitagnachmittag und am Samstag in beiden Richtungen folgender Strecken starke Belastung aufkommen: ADAC Liste staugefährdeter Strecken
Verbraucherzentrale mahnt 6 Fluggesellschaften ab
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 6 Fluggesellschaften abgemahnt - weil sie sofort bei der Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller kritisiert, dass dies ein klarer Verstoß gegen das Prinzip "Ware gegen Geld" bedeute. "Der Fluggast trägt zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen. Außerdem verliert er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will." Quelle und weitere Information: Fluggesellschaften wegen Vorauskasse-Praxis abgemahnt
Mittwoch, 22. Mai 2013
Knochendichtemessung bei weiteren Indikationen: Kassenleistung
Wie die Verbraucherzentrale Hessen meldet, sind die Voraussetzungen für eine eine Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) bei gesetzlich Krankenversicherten als Kassenleistung gelockert worden. Bislang konnte eine Knochendichtenmessung nur als Kassenleistung verordnet werden, wenn bereits ein Knochenbruch ohne entsprechendes Trauma vorlag. Seit dem 11.05.2013 können auch Patienten mit einem erhöhten Risiko für eine Osteoporose, die noch keinen Knochenbruch erlitten haben, eine solche Messung als Kassenleistung vornehmen lassen.
Die Knochendichtenmessung mittels DXA (Messung mit Röntgenstrahlung) kann nun als Kassenleistung erbracht werden, wenn aufgrund anamnestischer und klinischer Befunde eine medikamentöse Behandlungsabsicht einer Osteoporose besteht. Man spricht da auch von "sekundärer Osteoporose" - nämlich wenn noch kein Knochenbruch vorliegt. Diese Erkrankung kann zum Beispiel auftreten bei Langzeittherapie mit Cortison, Heparin, Magensäure blockierenden Medikamenten und bestimmten Medikamenten, die unter anderem bei Brustkrebs, chronischer Niereninsuffizienz, rheumatischen Erkrankungen wie Polyarthritis, hormonellen Störungen, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Mukoviszidose verordnet werden.
Eine Wiederholungsmessung ist gemäß dem neuen Beschluss nach fünf Jahren möglich, es sei denn aufgrund anamnestischer oder klinischer Befunde ist eine frühere Osteodensitometrie geboten. Quelle und weitere Infos: Knochendichtemessung bei weiteren Indikationen Kassenleistung
Die Knochendichtenmessung mittels DXA (Messung mit Röntgenstrahlung) kann nun als Kassenleistung erbracht werden, wenn aufgrund anamnestischer und klinischer Befunde eine medikamentöse Behandlungsabsicht einer Osteoporose besteht. Man spricht da auch von "sekundärer Osteoporose" - nämlich wenn noch kein Knochenbruch vorliegt. Diese Erkrankung kann zum Beispiel auftreten bei Langzeittherapie mit Cortison, Heparin, Magensäure blockierenden Medikamenten und bestimmten Medikamenten, die unter anderem bei Brustkrebs, chronischer Niereninsuffizienz, rheumatischen Erkrankungen wie Polyarthritis, hormonellen Störungen, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, Mukoviszidose verordnet werden.
Eine Wiederholungsmessung ist gemäß dem neuen Beschluss nach fünf Jahren möglich, es sei denn aufgrund anamnestischer oder klinischer Befunde ist eine frühere Osteodensitometrie geboten. Quelle und weitere Infos: Knochendichtemessung bei weiteren Indikationen Kassenleistung
Fahrten mit Fernbussen: neue Fahrgastrechte im (Linien-)Busverkehr
Am 01. März 2013 sind für Fahrten mit Fernbuslinien mit einer planmäßigen Wegstrecke von mindestens 250 Kilometern, bei denen zudem der Abfahrts- und Ankunftsort im Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedsstaates liegt, neue Regelungen in Kraft gesetzt worden. Seit diesem Zeitpunkt gelten diese Regelungen auch in Deutschland. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Übersicht über Ihre Rechte als Fahrgast für Fahrten über und unter 250 km zusammengefasst: Die Rechte der Fahrgäste im (Linien)Busverkehr
Treuepunkteaktion: darf nicht vorzeitig einseitig durch den Anbieter beendet werden
Eine Supermarktkette hatte in seinen Niederlassungen eine Rabattaktion mit einem bekannten Messerhersteller beworben - diese Aktion dann aber vor dem angekündigten Aktionsende einseitig beendet. Als Folge blieben die Kunden auf ihren gesammelten Rabattmarken sitzen und hatten keine Chance mehr, den versprochenen Rabatt auch einzulösen.
Der BGH stellte nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einem Urteil vom 16.05.2013 (Az: I ZR 175/12) fest, dass diese einseitige und vorzeitige Beendigung der Aktion rechtswidrig ist. Quelle und weitere Infos: Irreführung mit Treuepunkten
Der BGH stellte nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in einem Urteil vom 16.05.2013 (Az: I ZR 175/12) fest, dass diese einseitige und vorzeitige Beendigung der Aktion rechtswidrig ist. Quelle und weitere Infos: Irreführung mit Treuepunkten
Dienstag, 21. Mai 2013
KfW-Effizienzhaus: Verbraucherzentrale warnt vor falschen Erwartungen beim Brennstoffverbrauch
Die Verbraucherzentrale warnt vor einer deutliche Differenz zwischen dem errechneten Bedarf und dem tatsächlichen Verbrauch von Heizenergie bei sanierten Gebäuden nach KfW-Effizienzhaus-Standard. So kann es vorkommen, dass die Heizkostenabrechnung häufig höher ausfällt als die berechnete Kennzahl für die KfW-Förderung ergeben hat. Dem gegenüber steht der Verbrauch: Anhand der erzeugten Kilowattstunden Energie lässt sich ermitteln, wie viel Öl, Gas oder Holz von dem Heizkessel-Betreiber verbraucht wurde. Dieser Verbrauch wird als "Endenergie" bezeichnet.
Der Berechnung zugrunde liegen bestimmte, fiktive Nutzungsbedingungen bezüglich Raumtemperaturen, Lüftungsverhalten und klimatischen Bedingungen. Zudem wird es noch komplexer, wenn die unterschiedlichen Umweltwirkungen der Brennstoffe berücksichtigt werden (z.B. Förderverluste der Bohrinseln und den Energieaufwand des Transports) Es wird kalkuliert, dass Sonnenenergie unbegrenzt zur Verfügung steht und Holz, als nachwachsender Rohstoff, das im Holzofen frei gesetzte Kohlendioxid wieder bindet. Solche Einflüsse mit einberechnet ergibt laut Fachleuten die "Primärenergie". Bei Gas und Öl werden daher üblicherweise 10 Prozent auf die Endenergie aufgeschlagen, bei Holzpellets hingegen 80 Prozent gutgeschrieben. Quelle und weitere Infos: Verbraucherzentrale zum KfW-Effizienzhaus / errechneter Bedarf vs. tatsächlicher Bedarf
Der Berechnung zugrunde liegen bestimmte, fiktive Nutzungsbedingungen bezüglich Raumtemperaturen, Lüftungsverhalten und klimatischen Bedingungen. Zudem wird es noch komplexer, wenn die unterschiedlichen Umweltwirkungen der Brennstoffe berücksichtigt werden (z.B. Förderverluste der Bohrinseln und den Energieaufwand des Transports) Es wird kalkuliert, dass Sonnenenergie unbegrenzt zur Verfügung steht und Holz, als nachwachsender Rohstoff, das im Holzofen frei gesetzte Kohlendioxid wieder bindet. Solche Einflüsse mit einberechnet ergibt laut Fachleuten die "Primärenergie". Bei Gas und Öl werden daher üblicherweise 10 Prozent auf die Endenergie aufgeschlagen, bei Holzpellets hingegen 80 Prozent gutgeschrieben. Quelle und weitere Infos: Verbraucherzentrale zum KfW-Effizienzhaus / errechneter Bedarf vs. tatsächlicher Bedarf
2 Lebensmittelwarnungen:
1.) Linessa Gourmet Katenschinken, gewürfelt. 2 x 75 g = 150 g, Haltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum) MHD: 30.05.2013. Von: "Bell Deutschland GmbH § Co. KG, Seevetal". Grund der Warnung: weiße, harte Fremdkörper.
Weitere Infos: Der Hersteller Bell Deutschland GmbH & Co. KG, Seevetal, ruft aktuell das Produkt „Gourmet Katenschinken, gewürfelt 2x 75 g“ der Marke „Linessa“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.05.2013 zurück. Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen. Das Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Quelle und weitere Infos: Lebensmittelwarnung.de / Linessa Katenschinken
2.) Ostmann Salatkräuter grob. Von Ostmann Gewürze 98667 Schönbrunn. Fertigpackung a 30 g. Haltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum): bis Ende 2015. Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L2263AA. Grund der Warnung: Nachweis von Salmonellen. Betroffene Bundesländer: Bayern, Thüringen.
Quelle und weitere Infos: Lebensmittelwarnung.de / Ostmann Salatkräuter
Weitere Infos: Der Hersteller Bell Deutschland GmbH & Co. KG, Seevetal, ruft aktuell das Produkt „Gourmet Katenschinken, gewürfelt 2x 75 g“ der Marke „Linessa“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.05.2013 zurück. Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen. Das Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.
Quelle und weitere Infos: Lebensmittelwarnung.de / Linessa Katenschinken
2.) Ostmann Salatkräuter grob. Von Ostmann Gewürze 98667 Schönbrunn. Fertigpackung a 30 g. Haltbarkeit (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum): bis Ende 2015. Chargennummer / Los-Kennzeichnung: L2263AA. Grund der Warnung: Nachweis von Salmonellen. Betroffene Bundesländer: Bayern, Thüringen.
Quelle und weitere Infos: Lebensmittelwarnung.de / Ostmann Salatkräuter
Freitag, 17. Mai 2013
Achtung, Pfingsteisende: Tanken in Italien und den Niederlanden am teuersten
Wie der ADAC meldet, gibt es erhebliche Preisunterschiede bei den Kraftstoffen in den Nachbarländern. In den Niederlanden kostet derzeit beispielsweise ein Liter Superbenzin (E5) im Schnitt 1,78 Euro ( 23 Cent mehr als in Deutschland pro Liter Super E10). Italien ist für Dieselfahrer teuer; ein Liter schlägt hier mit 1,61 Euro zu Buche. Im Gegenzug dazu tankt man in Luxemburg, Kroatien, Österreich und Polen deutlich billiger als in Deutschland. Hier einen kleinen Überblick; der ADAC weist allerdings darauf hin, dass es sich hierbei um Durchschnittspreise handelt - es kann daher auch, wie in Deutschland, zum Teil erhebliche regionale Preisunterschiede geben:
Quelle: ADAC
Quelle: ADAC
Geschädigte Kapitalanleger dürfen auf Rechtsschutz pochen
BGH kippt nach Klage der Verbraucherzentrale NRW Klausel von Versicherungen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen eine Klausel, die sich in vielen Rechtsschutz-Policen befand, geklagt. Und zwar bewirkte diese Klausel, dass schlecht beratenen Anlegern, die in ungeeigneten Kapitalanlagen investiert hatten, der Versicherungsschutz versagt wurde. Diese Klausel ist nun vom obersten Zivilgericht kassiert worden. Die Formulierung dieser Klausel, so das BGH, sei für Verbraucher nicht verständlich gewesen; sie konnten so nicht abschätzen, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht. Nun können die Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage im Fall einer fehlerhaften Beratung zur Kapitalanlage nicht mehr verwehren. Quelle, weitere Details und Tipps für Betroffene: Geschädigte Kapitalanleger dürfen auf Rechtsschutz pochen
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen eine Klausel, die sich in vielen Rechtsschutz-Policen befand, geklagt. Und zwar bewirkte diese Klausel, dass schlecht beratenen Anlegern, die in ungeeigneten Kapitalanlagen investiert hatten, der Versicherungsschutz versagt wurde. Diese Klausel ist nun vom obersten Zivilgericht kassiert worden. Die Formulierung dieser Klausel, so das BGH, sei für Verbraucher nicht verständlich gewesen; sie konnten so nicht abschätzen, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht. Nun können die Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage im Fall einer fehlerhaften Beratung zur Kapitalanlage nicht mehr verwehren. Quelle, weitere Details und Tipps für Betroffene: Geschädigte Kapitalanleger dürfen auf Rechtsschutz pochen
Fake-Mail von "Amazon"
Und wieder eine gefälschte E-Mail im Posteingang. Diesmal angeblich von Amazon. Fremde würden angeblich auf das Amazon-Kundenaccount Einsicht erlangen können. Und angeblich wurde eine Bestellung storniert, die von dem eigenen Account an eine neue Rechnungsadresse verschickt werden sollte. Man solle doch eiligst sein Mitgliedskonto kontrollieren. Bloß nicht den Link anklicken! Das ist eine Fake-Mail. Wenn Sie wirklich Ihren Kundenaccount überprüfen wollen, dann loggen Sie sich direkt bei Amazon.de ein, und klicken keine Links in solch dubiosen Mails an! So sieht das Ding aus - die rote Schrift ist allerdings von uns eingefügt (zum Vergrößern bitte anklicken):
Ähnliche Betreffzeilen für diese Fake-Mails können z.B. lauten:
Ähnliche Betreffzeilen für diese Fake-Mails können z.B. lauten:
Eingang eines Schreibens per Telefax am Folgetag um 0:00 Uhr ist verspätet
Geht der Schriftsatz eines Rechtsanwalts in einem Zivilprozess nach Ablauf des letzten Tages der gesetzten Frist um 0:00 Uhr des Folgetages per Telefax ein, so ist die Frist abgelaufen und gilt als versäumt.
Auch wenn der Rechtsanwalt die Faxübermittlung um 23:59 Uhr begonnen, diese aber in vollem Umfang erst frühestens um 0:00 Uhr das Gericht erreicht hat, ist das Schreiben nicht fristgerecht bei Gericht eingegangen. Maßgeblich ist dabei nicht der spätere Ausdruck des Telefaxes, sondern die vollständige Übermittlung und Speicherung der Sendedaten im Empfangsgerät des Gerichts.
Wenn die Frist zur Begründung des Rechtsmittels in dieser Weise nicht eingehalten wird, ist die Berufung nach der gesetzlichen Vorgabe insgesamt unzulässig. Dies hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Beschluss vom 15. April 2013, Az.: 12 U 1437/12) und damit die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Trier als unzulässig verworfen.(...) Quelle und weiterlesen: Oberlandesgericht Koblenz
Auch wenn der Rechtsanwalt die Faxübermittlung um 23:59 Uhr begonnen, diese aber in vollem Umfang erst frühestens um 0:00 Uhr das Gericht erreicht hat, ist das Schreiben nicht fristgerecht bei Gericht eingegangen. Maßgeblich ist dabei nicht der spätere Ausdruck des Telefaxes, sondern die vollständige Übermittlung und Speicherung der Sendedaten im Empfangsgerät des Gerichts.
Wenn die Frist zur Begründung des Rechtsmittels in dieser Weise nicht eingehalten wird, ist die Berufung nach der gesetzlichen Vorgabe insgesamt unzulässig. Dies hat der 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Beschluss vom 15. April 2013, Az.: 12 U 1437/12) und damit die Berufung gegen das vorausgegangene Urteil des Landgerichts Trier als unzulässig verworfen.(...) Quelle und weiterlesen: Oberlandesgericht Koblenz
Wochenreport 18/2013
Neueste Öko-News und Tests:
Öko-Strom wird transparenter - Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Pestizide für Parkinsonerkrankung eines Landwirtes verantwortlich
Viele Duftstoffe stehen auf dem Prüfstand
Akupunktur bei Heuschnupfen vorteilhaft - Studie der Berliner Charité
Details und weitere Artikel: hier
Öko-Strom wird transparenter - Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes
Pestizide für Parkinsonerkrankung eines Landwirtes verantwortlich
Viele Duftstoffe stehen auf dem Prüfstand
Akupunktur bei Heuschnupfen vorteilhaft - Studie der Berliner Charité
Details und weitere Artikel: hier
Donnerstag, 16. Mai 2013
Deutsche Bahn warnt vor gefälschten E-Mails
Die Deutsche Bahn warnt vor gefälschten E-Mails mit Buchungsbestätigungen für Bahnreisen. Der Absender ist angeblich die DB. Im Anhang dieser E-Mails befindet sich eine Schadsoftware, ein so genannten Trojaner. Die Bahn empfiehlt, diese E-Mails nicht zu öffnen, sondern unmittelbar zu löschen.
Die Deutsche Bahn betont, dass die Adressen für die E-Mail nicht von ihr stammt; auch andere Unternehmen waren kürzlich von solchen Betrugsversuchen betroffen.
Buchungsbestätigungen versendet die Deutsche Bahn ausschließlich unmittelbar nach der Buchung. Die Deutsche Bahn empfiehlt allen Kunden, die in der Buchungsrückschau genannte Auftragsnummer mit der im Betreff der E-Mail genannten Auftragsnummer zu vergleichen.
Quelle: Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn betont, dass die Adressen für die E-Mail nicht von ihr stammt; auch andere Unternehmen waren kürzlich von solchen Betrugsversuchen betroffen.
Buchungsbestätigungen versendet die Deutsche Bahn ausschließlich unmittelbar nach der Buchung. Die Deutsche Bahn empfiehlt allen Kunden, die in der Buchungsrückschau genannte Auftragsnummer mit der im Betreff der E-Mail genannten Auftragsnummer zu vergleichen.
Quelle: Deutsche Bahn
Urlaub auf Balkonien
Wie der ADAC meldet, ist der Urlaub daheim in Deutschland vergleichseise günstig; denn eine vierköpfige Familie zahlt für einen Haupt-Urlaub zwischen Alpen und Nordsee rund 1700 €. Für das europäische Ausland zalt man bereits 2300 €, während Fernreisen sogar knapp 4000 € kosten. Für diesen Reise-Monitor befragte der ADAC 4000 Mitglieder. Hier eine Kostenübersicht (Infografik zum Vergrößern bitte anklicken):
Die Kosten für den diesjährigen Urlaub variieren dabei stark nach Art der Reise. Wie der ADAC ermittelt hat, wird für Rundreisen mit knapp 3500 Euro am meisten ausgegeben, für einen Badeurlaub knapp 2300 Euro sowie für Städte- und Wanderreisen durchschnittlich rund 2000 Euro bzw. 1800 Euro. Quelle und ganze Mitteilung: ADAC Urlaubskosten
Die Kosten für den diesjährigen Urlaub variieren dabei stark nach Art der Reise. Wie der ADAC ermittelt hat, wird für Rundreisen mit knapp 3500 Euro am meisten ausgegeben, für einen Badeurlaub knapp 2300 Euro sowie für Städte- und Wanderreisen durchschnittlich rund 2000 Euro bzw. 1800 Euro. Quelle und ganze Mitteilung: ADAC Urlaubskosten
Vegane Schuhe
Bei Schuhen oder Kleidungsstücken verwendetes Leder stammt zumeist von Tieren. Das Wort „vegan“ ist geläufig in Bezug auf Lebensmittel, nur Wenige wissen, dass auch Kleidung und Schuhe vegan sein können. Auf ein Kilogramm verarbeitetes Leder kommen zudem rund zwei Kilogramm Chemikalien, die die Umwelt erheblich belasten. So wird beim Gerben oft Chrom eingesetzt, um die Tierhaut haltbarer zu machen. Chromverbindungen, die dabei entstehen können, sind Umweltgifte und gelten als krebserregend. Der Wasserverbrauch bei der Lederherstellung ist ebenfalls enorm. Pro Tonne Leder werden 75000 bis 250000 Liter Wasser verbraucht. Dazu kommt oft noch eine verheerende Ökobilanz durch den Transport: Rohhäute aus Südamerika werden
Mittwoch, 15. Mai 2013
Sicher auf Reisen mit den Tipps der Polizei
Die Polizeilichen Kriminalprävention gibt Ihnen in der folgenden Nachricht brauchbare Tipps zum Thema Sicherheit für Ihre nächste Reise. Am Ende finden Sie auch noch zwei Links; dort können Sie zwei kosenlose Faltblätter ("Langfinger machen niemals Urlaub" und " "Vorsicht "Karten-Tricks"! - So schützen Sie sich vor dem Missbrauch Ihrer Zahlungskarte.") im PDF-Format herunterladen:
Diebe nutzen lockere Urlaubsstimmung für Straftaten
Ein paar Tage in die Berge, ein Städte-Kurztrip oder gar ans Meer - ab in den Süden heißt es für viele im Frühjahr. Oftmals ist es jedoch mit der lang ersehnten Erholung schnell vorbei. Denn gewiefte Diebe nutzen die lockere Urlaubsstimmung gern für Straftaten aus. Wenige Sekunden Unaufmerksamkeit reichen und schon sind die Papiere und die Wertsachen verschwunden, bevor der Urlaub richtig begonnen hat. Damit Sie die freien
Diebe nutzen lockere Urlaubsstimmung für Straftaten
Ein paar Tage in die Berge, ein Städte-Kurztrip oder gar ans Meer - ab in den Süden heißt es für viele im Frühjahr. Oftmals ist es jedoch mit der lang ersehnten Erholung schnell vorbei. Denn gewiefte Diebe nutzen die lockere Urlaubsstimmung gern für Straftaten aus. Wenige Sekunden Unaufmerksamkeit reichen und schon sind die Papiere und die Wertsachen verschwunden, bevor der Urlaub richtig begonnen hat. Damit Sie die freien
Stauprognose für Pfingsten 2013
Nicht nur dass es in einigen Bundesländern ein verlängertes Wochenende gibt - zudem beginnen in Bayern und Baden-Württemberg zweiwöchige Ferien. Der ADAC rechnet daher vor allem am Freitagnachmittag, dem 17. Mai, sowie am Samstag, dem 18. Mai besonders auf den Fernstraßen zur Nord- und Ostsee und in Richtung Alpen mit starker Belastung. Am Pfingstmontag, dem 20. Mai, sei bereits wieder mit dem ersten Rückreiseverkehr zu rechnen. Besonders eng soll es in den Großräumen Hamburg, Berlin, Frankfurt, Stuttgart und München werden. Hier hat der ADAC wieder eine Liste von Strecken mit zu erwartenden Staus und stockenden Verkehr aufgestellt: ADAC Stauprognose für Pfingsten
Betrüger-Mails: Passwörter, PIN- und TAN-Nummern niemals unbedacht preisgeben
Weil auch in unserer Redaktion mittlerweile täglich Betrüger-Mails eingehen, kommen wir gar nicht drum herum, unsere Leser immer mal wieder daran zu erinnern: Passwörter, PIN- und TAN-Nummern niemals unbedacht preisgeben! Auch die dringende Aufforderung, einen Datenanhang zu öffnen (wegen angeblicher Bestellung, Rechnungsauflistung, unzustellbarem Paket etc) könnte ein Hinweis auf eine betrügerische Absicht sein. Solche Anhänge oder Links dorthin sind oft mit Viren, Trojaner oder anderer Schadsoftware verseucht. Mails in anderer Sprache oder schlechtem Deutsch - oder noch ganz unverschämt mit Drohungen vor gerichtlichem Mahnbescheid, Zwangsvollstreckung oder anderen Unannehmlichkeiten - sind mittlerweile auch keine Seltenheit mehr. Nix anklicken, keine Daten preisgeben!
Andreas Behn, Referatsleiter Finanzdienstleistungen von der Verbraucherzentrale Thüringen, warnt:
Andreas Behn, Referatsleiter Finanzdienstleistungen von der Verbraucherzentrale Thüringen, warnt:
- "Fallen Sie nicht auf diese Masche rein. Geben Sie niemals Passwörter, PIN- und TAN-Nummern unbedacht preis.
- Öffnen Sie Internetseiten von Banken und Web-Shops nur durch direkte Eingabe der Internetadresse im Browser und nicht durch Anklicken von Links in E-Mails, denn diese können gefälscht sein.
- Wer dennoch Zweifel hegt, ob die Mail nicht vielleicht doch von einem Vertragspartner stammen könnte, sollte über bereits bestehende Kontaktdaten nachfragen."
Dienstag, 14. Mai 2013
Kostenlose, anonyme Online-Beratung zum Leben im Alter
Wenn Menschen pflegebedürftig werden, sind sie und ihre Angehörigen plötzlich mit vielen Fragen konfrontiert. Hilfe bietet die Online-Beratung der Caritas.
Unter www.caritas.de/onlineberatung/lebenimalter können sich Hilfesuchende rund um die Uhr anonym beraten lassen. Die Anfragen werden an Werktagen innerhalb von 48 Stunden von speziell geschulten Fachkräften beantwortet.
Zudem gibt es auf der Website auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Leben im Alter und es werden Fachbegriffe erklärt. Wer zusätzlich zur Online-Beratung ein Gespräch in einer Beratungsstelle führen möchte, findet hier auch Adressen von Caritas-Einrichtungen in der Nähe des eigenen Wohnortes.
Die meisten Fragen werden zu den Themen Wohnen im Alter, Finanzierung von Hilfen sowie zu Aspekten der häuslichen Pflege oder der Pflege im Heim gestellt. Auch nach Möglichkeiten der Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger wird häufig gefragt.
Quelle: Pressemitteilung Caritas
Unter www.caritas.de/onlineberatung/lebenimalter können sich Hilfesuchende rund um die Uhr anonym beraten lassen. Die Anfragen werden an Werktagen innerhalb von 48 Stunden von speziell geschulten Fachkräften beantwortet.
Zudem gibt es auf der Website auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Leben im Alter und es werden Fachbegriffe erklärt. Wer zusätzlich zur Online-Beratung ein Gespräch in einer Beratungsstelle führen möchte, findet hier auch Adressen von Caritas-Einrichtungen in der Nähe des eigenen Wohnortes.
Die meisten Fragen werden zu den Themen Wohnen im Alter, Finanzierung von Hilfen sowie zu Aspekten der häuslichen Pflege oder der Pflege im Heim gestellt. Auch nach Möglichkeiten der Unterstützung und Entlastung pflegender Angehöriger wird häufig gefragt.
Quelle: Pressemitteilung Caritas
Maut auf Europas Autobahnen und Schnellstraßen
Der ADAC rät, dass sich Reisende vor dem Start in den Urlaub darüber informieren sollten, ob und wieviel die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in den betreffenden Ländern kostet. Denn das Mautprellen kann ganz schön teuer werden. Pro zurückgelegten Kilomenter zahlt man die Maut in Bosnien-Herzegowina, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Mazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Serbien, Spanien und in der Türkei. Dort richten sich die Kosten nach der Streckenlänge. In Bulgarien, Österreich, Rumänien, Slowenien, Tschechien und Ungarn sowie in der Schweiz und der Slowakei gibt es Vignetten mit unterschiedlicher Geltungsdauer. (Grafik zum Vergößern bitte Anklicken)
Die Maut wird in manchen Ländern teilweise mit Hilfe von elektronischen Systemen erhoben. Zudem wird neben Vignette und Maut in einigen Ländern noch zusätzlich eine Sondermaut für einzelne Strecken, Brücken, Tunnel oder Innenstadtgebiete fällig. Dies betrifft z.B. Österreich, die Schweiz, Italien Kroatien, Frankreich und Spanien. Vorsicht: der Kauf einer Vignette oder das das Anmelden an elektronischen Systemen kann, anders als beim Bezahlen an Mautstationen, leicht übersehen werden. Und das kann teuer werden; in Slowenien werden bis zu 800 € Bußgeld fällig. In der Slowakei kostet ein Mautvergehen meist das Dreifache des Vignettenpreises - aber auch das zehnfache ist möglich. Und in Österreich kostet eine Ersatzmaut 120 Euro oder ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Quelle und ganze Mitteilung: ADAC Maut in Europa
Die Maut wird in manchen Ländern teilweise mit Hilfe von elektronischen Systemen erhoben. Zudem wird neben Vignette und Maut in einigen Ländern noch zusätzlich eine Sondermaut für einzelne Strecken, Brücken, Tunnel oder Innenstadtgebiete fällig. Dies betrifft z.B. Österreich, die Schweiz, Italien Kroatien, Frankreich und Spanien. Vorsicht: der Kauf einer Vignette oder das das Anmelden an elektronischen Systemen kann, anders als beim Bezahlen an Mautstationen, leicht übersehen werden. Und das kann teuer werden; in Slowenien werden bis zu 800 € Bußgeld fällig. In der Slowakei kostet ein Mautvergehen meist das Dreifache des Vignettenpreises - aber auch das zehnfache ist möglich. Und in Österreich kostet eine Ersatzmaut 120 Euro oder ein Bußgeld von mindestens 300 Euro. Quelle und ganze Mitteilung: ADAC Maut in Europa
Freie Wahl des Schornsteinfegers - wenig Nachfrage
Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommt der Wettbewerb bei der freien Wahl des Schornsteinfegers nicht richtig in Schwung. Denn seit Januar 2013 können Immobilieneigentümer frei entscheiden, welcher Fachmann ihre Heizung prüft, am Ofen die Abgase misst oder vom Dach aus den Kamin kehrt. Dies soll den Wettbewerb ankurbeln um guten Service und kundenfreundliche Preise zu fördern. Allerdings scheint die neue Regelung zu kompliziert oder die Kunden wissen nicht, wie sie einen geeigneten Anbieter finden können. Dazu kommt die Verunsicherung durch Berichte, dass schwarze Schafe, die sich als Schornsteinfeger getarnt Zugang zu Wohnungen verschafften, die Bewohner ausraubten.
Die Verbraucherzentrale gibt Immobilienbesitzer in diesem Artikel Tipps, was Sie bei der Auswahl eines geeigneten Handwerkers beachten sollten (das kann, muss aber nicht der bisherige Schornsteinfeger sein): Freie Wahl des Schornsteinfegers
Die Verbraucherzentrale gibt Immobilienbesitzer in diesem Artikel Tipps, was Sie bei der Auswahl eines geeigneten Handwerkers beachten sollten (das kann, muss aber nicht der bisherige Schornsteinfeger sein): Freie Wahl des Schornsteinfegers
Montag, 13. Mai 2013
Andere Länder - andere Sitten
Auf Reisen ins Ausland kann man schnell ins Fettnäpfchen treten. Damit Sie dort nicht gegen landesübliche Benimmregeln verstoßen, hat der ADAC eine Liste angelegt, um den einen oder andere Fauxpas in anderen Ländern zu vermeiden: ADAC Benimmregeln im Ausland
Freitag, 10. Mai 2013
Datenklauseln von Apple rechtswidrig
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt - jetzt hat das Landgericht Berlin die Datenschutzrechte von Apple-Kunden in Deutschland gestärkt. Das Gericht hat acht vom IT-Unternehmen verwendete Vertragsklauseln für unwirksam erklärt.
Gerd Billen, Vorstand des vzbv, begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt.“ Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website beanstandet. Acht Klauseln hat das Landgericht Berlin kassiert und für sieben davon gab der Konzern vorab strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Quelle und weitere Details: vzbv klagt erfolgreich gegen die Datenschutzrichtlinie von Apple
Gerd Billen, Vorstand des vzbv, begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt.“ Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website beanstandet. Acht Klauseln hat das Landgericht Berlin kassiert und für sieben davon gab der Konzern vorab strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Quelle und weitere Details: vzbv klagt erfolgreich gegen die Datenschutzrichtlinie von Apple
Wochenreport 17/2013
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Warnung vor türkischen Pistazien, Marke "meray nuts" von "Fresh Nuts GmbH, 22113 Hamburg"- Schimmelpilze
Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Akupunktur bei Heuschnupfen vorteilhaft - Studie der Berliner Charité
- Giftige Chemikalien im Angebot - 207 deutsche Konzerne
- Schwarzes Dreieck - für neue Arzneimittel
Details und weitere Artikel: hier
Mittwoch, 8. Mai 2013
Reisen mit Tieren: rechtzeitig vorbereiten und über Einreisebestimmungen informieren!
Wie der ADAC empfiehlt, sollen sich Reisende mit Tieren rechtzeitig über die unterschiedlichen Einreisebestimmungen für Tiere innerhalb und auserhalb der EU informieren. Für Vierbeiner ist seit Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Auch der EU-Heimtierausweis, der vom Tierarzt ausgestellt wird , muss mitgeführt werden, in dem neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer auch der Nachweis über Impfungen eingetragen ist. Die Tollwut-Schutzimpfung ist generell vorgeschrieben. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein. In Finnland, Großbritannien, Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht. Auch bei der Wiedereinreise in die EU oder Nicht-EU Länder ist einiges zu beachten. Hier mal ein Überblick der wichtigsten Bestimmungen für Hunde und Katzen (Infografik zum Vergrößern bitte anklicken):
Quelle und weitere Infos: ADAC Reisen mit Tieren
Quelle und weitere Infos: ADAC Reisen mit Tieren
Stauprognose für den 8. bis 12. Mai 2013
Laut ADAC muss wegen dem langen Wochenende mit vollen Straßen gerechnet werden. Der bundesweite Feiertag "Christi Himmelfahrt" - am Donnerstag, dem 9. Mai - sorgt dafür, dass viele Arbeitnehmer das Wochenende bereits am Mittwochnachmittag beginnen. Daher rechnet der ADAC bereits ab diesem Zeitpunkt mit vollen Straßen durch Kurzurlauber und Ausflügler. Am Freitag, dem 10. Mai ist zudem in einigen Bundesländern offiziell schulfrei. Quelle, ganze Mitteilung und die Liste mit den staugefährdeten Strecken: ADAC; langes Wochenende sorgt für volle Straßen
Behinderte Kinder: Krankenkasse muss für Mobilität zahlen
Eine sechsjährige Klägerin (vertreten durch ihre Eltern) hat das Rett-Syndrom mit schwerer tiefgreifender Entwicklungsstörung. Sie kann weder gehen, stehen noch sitzen. Ein Arzt verordnete ihr daher eine elektrische Schiebe- und Bremshilfe für ihren Rollstuhl. Der Kostenvoranschlag dafür belief sich auf 2.852,55 €, zuzüglich Zubehör (Rollstuhlhalterung,Räder mit Zahnkranz und Trommelbremsen und Kippstützen); insgesamt 3.431,13 €. Dies lehnte die Krankenkasse des behinderten Kindes ab mit der Begründung dass eine Mobilität der Klägerin im näheren Umfeld mittels eines Rollstuhls und mit Hilfe der Pflegeperson gegeben sei.
Die Eltern der Klägerin machten geltend, es sei ihnen beiden aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, ihre Tochter im Sitzschalenrollstuhl (40 kg) bei einem Gesamtgewicht von 60 kg in dem bergigen Gelände ihrer Wohngegend zu schieben. Der Vater der Klägerin habe im Dezember 2011 einen Herzinfarkt mit nachfolgender
Die Eltern der Klägerin machten geltend, es sei ihnen beiden aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr möglich, ihre Tochter im Sitzschalenrollstuhl (40 kg) bei einem Gesamtgewicht von 60 kg in dem bergigen Gelände ihrer Wohngegend zu schieben. Der Vater der Klägerin habe im Dezember 2011 einen Herzinfarkt mit nachfolgender
Dienstag, 7. Mai 2013
Solaranlage auf dem Dach: neue Förderung für dezentrale Batteriespeichersysteme
Seit Anfang Mai kann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Förderung für Hausbesitzer vergeben werden, die eine Solaranlage auf dem Dach selber nutzen wollen. Dezentrale Batteriespeichersysteme sollen es dank dieser Förderung ermöglichen, dass der erzeugte Stromvorrat gespeichert wird und bei tatsächlichem Bedarf dann auch zur Verfügung steht. Bernd Biggemann, Energieberater der Verbraucherzentrale Hamburg, schätzt: "Je nach Anlage und Nutzungsverhalten können ohne Speichermöglichkeit rund 20 Prozent des erzeugten Sonnenstroms selbst genutzt werden. Durch einen Batteriespeicher lässt sich der Eigenverbrauch mehr als verdoppeln“
Förderfähig sind Neuinstallationen oder Nachrüstungen von Photovoltaikanlagen, die ab 1. Januar 2013 ans Netz gegangen sind und die über eine installierte Leistung von maximal 30 Kilowattpeak verfügen. Das Förderprogramm fokussiert somit auf kleine und mittlere Anlagen, die insbesondere von Privatpersonen betrieben werden. Der Zuschuss soll pro Kilowattpeak Solaranlagenleistung bis zu 660 Euro betragen. Quelle und weitere Infos: Sonnenstrom rund um die Uhr nutzen
Förderfähig sind Neuinstallationen oder Nachrüstungen von Photovoltaikanlagen, die ab 1. Januar 2013 ans Netz gegangen sind und die über eine installierte Leistung von maximal 30 Kilowattpeak verfügen. Das Förderprogramm fokussiert somit auf kleine und mittlere Anlagen, die insbesondere von Privatpersonen betrieben werden. Der Zuschuss soll pro Kilowattpeak Solaranlagenleistung bis zu 660 Euro betragen. Quelle und weitere Infos: Sonnenstrom rund um die Uhr nutzen
Gedrosselte Flatrate: Verbraucherzentrale mahnt Telekom ab
Die Telekom möchte bekanntlich Internetkunden, die ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten, trotz Flatratevertrag für den Rest des Monats in der Geschwindigkeit drosseln. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt per Abmahnung vor. Sie fordert die Telekom auf, solche seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Denn dies bedeute eine Drosselung für Kunden von DSL-Verträgen (Call&Surf, Entertain), sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wird. Eine solche Drosselung kommt z.B. bei VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") einer satten Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent gleich. Und das trotz "Internet-Flatrate"
NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller kritisiert das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart: "Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen. Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Die Telekom hat nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung Zeit zu erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht. Quelle und ganze Mitteilung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom-Klauseln ab
NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller kritisiert das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart: "Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen. Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Die Telekom hat nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung Zeit zu erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht. Quelle und ganze Mitteilung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom-Klauseln ab
Warnung vor türkischen Pistazien, Marke "meray nuts" von "Fresh Nuts GmbH, 22113 Hamburg"
In türkischen Pistazien (ungeschält, geröstet, mit Salz) der Marke "meray nuts" von "Fresh Nuts GmbH, 22113 Hamburg" ist eine deutliche Überschreitung von Aflatoxinen (Schimmelpilze) nach Verordnung (EU) 1881/2006 festgestellt worden. Betroffene Bundesländer: Hamburg, Hessen, Niedersachsen.
Die Nüsse gelangten in Verpackungseinheiten von 350g in den Handel. (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum): 14.01.2014 Die Chargennummer / Los-Kennzeichnung ist: CO13-002. Quelle: Lebensmittelwarnung.de
Die Nüsse gelangten in Verpackungseinheiten von 350g in den Handel. (Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum): 14.01.2014 Die Chargennummer / Los-Kennzeichnung ist: CO13-002. Quelle: Lebensmittelwarnung.de
Montag, 6. Mai 2013
Seit 1. Mai 2013: Mietrechtsänderungen sind in Kraft getreten
Seit dem 1. Mai 2013 sind Mietrechtsänderungen in Kraft getreten. Der Deutsche Mieterbund (DMB) empfindet diese als "kompliziert, streitträchtig, ungerecht und überflüssig". Der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten kommentiert wie folgt: „Wir haben zwar auch positive Regelungen durchgesetzt, zum Beispiel beim Contracting (Wärmelieferungsverträge) oder bei der Senkung der Kappungsgrenze im Mieterhöhungsrecht. Trotz weiterer Nachbesserungen im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens bleibt es aber dabei: Wir lehnen das Mietrechtsänderungsgesetz ab. Insbesondere die Abschaffung des Mietminderungsrechts für drei Monate, wenn der Vermieter energetisch saniert, die Einführung eines neuen Kündigungstatbestandes, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt, oder Regelungen, die eine Wohnungsräumung per einstweiliger Verfügung ermöglichen, sind für uns unakzeptabel“
Hier sind sie jedenfalls im Überblick, die neuen Mietrechtsänderungen:
Hier sind sie jedenfalls im Überblick, die neuen Mietrechtsänderungen:
- Mietminderung: Bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen
des Vermieters darf der Mieter in den ersten drei Monaten die Miete
nicht mehr kürzen. Er muss weiterhin die volle Miete zahlen, trotz Lärm,
Dreck, Einrüstung usw. Bei allen anderen Modernisierungen im oder am
Haus, bei Reparaturen und Instandhaltungen sind Mietminderungen dagegen
nach wie vor möglich.
- Modernisierung / Mieterhöhung: Nur energetische Modernisierungen, die tatsächlich auch helfen, Endenergie einzusparen, also letztlich Heizkosten, rechtfertigen eine Mieterhöhung. Der Vermieter kann wie bisher
Omega-3-Fettsäuren: Kein Schutz vor Herzinfarkt?
Kapseln oder andere Nahrungsergänzungsmittel mit Omega-3-Fettsäuren sollen (laut Werbung) eine günstige Wirkung auf Herz und Kreislauf haben. Tino Pfabe von der Erfurter Beratungsstelle der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) sagt: "Ratsuchende mit einer Herzerkrankung hoffen daher oft, dass die Mittel ihnen einen zusätzlichen Schutz bieten. Viele nehmen bereits Medikamente, wollen aber nichts unversucht lassen."
"Leider müssen wir Betroffene an dieser Stelle enttäuschen", sagt Berater Pfabe. "Denn Omega-3-Fettsäuren bieten keinen zusätzlichen Schutz für das Herz." Das habe erst kürzlich eine wissenschaftliche Analyse gezeigt, in der mehrere Studien mit insgesamt 20.000 Herzpatienten ausgewertet wurden. Das Ergebnis: Von 1000 Menschen, die bis zu fünf Jahre regelmäßig ein Omega-3-Produkt genommen hatten, bekamen 147 eine Folgeerkrankung. Von 1000 Menschen, die zum Vergleich ein Produkt ohne Wirkstoff (Placebo) erhalten hatten, erkrankten genau so viele.
Pfabe: "Es macht also keinen Unterschied, ob man Omega-3-Fettsäuren einnimmt oder nicht." Hingegen sei bei verschiedenen Medikamenten nachgewiesen, dass sie das Infarktrisiko erfolgreich verringern. "Hilfreich kann auch eine gesunde Lebensweise sein", erklärt der UPD-Berater. Rauchen zum Beispiel sei neben dem Alter der bedeutsamste Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Quelle und ganze Mitteilung: Verbraucherzentrale Thüringen zu Omega-3-Fettsäuren
"Leider müssen wir Betroffene an dieser Stelle enttäuschen", sagt Berater Pfabe. "Denn Omega-3-Fettsäuren bieten keinen zusätzlichen Schutz für das Herz." Das habe erst kürzlich eine wissenschaftliche Analyse gezeigt, in der mehrere Studien mit insgesamt 20.000 Herzpatienten ausgewertet wurden. Das Ergebnis: Von 1000 Menschen, die bis zu fünf Jahre regelmäßig ein Omega-3-Produkt genommen hatten, bekamen 147 eine Folgeerkrankung. Von 1000 Menschen, die zum Vergleich ein Produkt ohne Wirkstoff (Placebo) erhalten hatten, erkrankten genau so viele.
Pfabe: "Es macht also keinen Unterschied, ob man Omega-3-Fettsäuren einnimmt oder nicht." Hingegen sei bei verschiedenen Medikamenten nachgewiesen, dass sie das Infarktrisiko erfolgreich verringern. "Hilfreich kann auch eine gesunde Lebensweise sein", erklärt der UPD-Berater. Rauchen zum Beispiel sei neben dem Alter der bedeutsamste Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Quelle und ganze Mitteilung: Verbraucherzentrale Thüringen zu Omega-3-Fettsäuren
Eilrechtsschutz bei tödlicher Krebserkrankung: Rechtsgut Leben überwiegt
Pressemitteilung der bayerieschen Sozialgerichtsbarkeit vom 30.04.2013:
"Krebs ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland, obwohl die Diagnose Krebs heute längst kein Todesurteil mehr ist. Wenn aber die Ärzte mit chirurgischen, strahlen- und chemotherapeutischen Mitteln das Tumorwachstum nicht stoppen können, was muss dann die Krankenkasse noch übernehmen? Muss die Kasse auch nicht zugelassene Medikamente erstatten? Und wie lange dauert es, wenn man gegen die Kasse gerichtliche Hilfe beansprucht? Das Bayerische Landessozialgericht hat dazu eine klärende Eilentscheidung veröffentlicht. (...)" Quelle und weiterlesen: LSG Bayern
"Krebs ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland, obwohl die Diagnose Krebs heute längst kein Todesurteil mehr ist. Wenn aber die Ärzte mit chirurgischen, strahlen- und chemotherapeutischen Mitteln das Tumorwachstum nicht stoppen können, was muss dann die Krankenkasse noch übernehmen? Muss die Kasse auch nicht zugelassene Medikamente erstatten? Und wie lange dauert es, wenn man gegen die Kasse gerichtliche Hilfe beansprucht? Das Bayerische Landessozialgericht hat dazu eine klärende Eilentscheidung veröffentlicht. (...)" Quelle und weiterlesen: LSG Bayern
Freitag, 3. Mai 2013
Ökostrom: Wechsel kann erhebliche Kosten sparen
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen meldet, können Verbraucher, die bisher von ihrem örtlichen Versorger noch in der Grundversorgung beliefert werden, durchaus günstigere Angebote im Ökostrombereich finden. Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen zum Thema: "Dabei sollten vor allem solche Produkte in die nähere Wahl gezogen werden, die wirklich den Neubau von erneuerbaren Energie-Anlagen fördern und auch ein anerkanntes Zertifikat tragen"
Eine Informationsplattform für nachhaltigen Konsum informiert die Verbraucher über 29 bundesweit verfügbare Stromangebote, die die strengen ökologischen EcoTopTen-Kriterien erfüllen: www.ecotopten.de Geht man davon aus, dass ein Musterhaushalt mit 3.000 kWh Jahresverbrauch durchschnittlich 950 Euro zahlt, dann sind einige der EcoTopTen-Angebote durchschnittlich um 100 bis 150 Euro günstiger. Quelle und mehr Infos: Gutes muss nicht teuer sein
Eine Informationsplattform für nachhaltigen Konsum informiert die Verbraucher über 29 bundesweit verfügbare Stromangebote, die die strengen ökologischen EcoTopTen-Kriterien erfüllen: www.ecotopten.de Geht man davon aus, dass ein Musterhaushalt mit 3.000 kWh Jahresverbrauch durchschnittlich 950 Euro zahlt, dann sind einige der EcoTopTen-Angebote durchschnittlich um 100 bis 150 Euro günstiger. Quelle und mehr Infos: Gutes muss nicht teuer sein
Ausland: Promillegrenzen für Radfahrer
Der ADAC rät: vor dem Radfahren im Ausland sollte man sich über die dort geltenden Promillegrenzen informieren. Ansonsten können erhebliche Bußgelder drohen. Nach Alkoholgenuss empfiehlt es sich, lieber das Rad stehenzulassen und auf Taxi oder öffentlichen Verkehrsmittel umzusteigen.
In vielen Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker 0,5 Promille erlaubt. Österreich hat mit 0,8 Promille die höchste Toleranzschwelle. Mit Geldstrafen ab 800 € muss man rechnen, wenn man sich dort nicht an diese Grenze hält. 0,0 Promille ist hingegen die Grenze in Tschechien - dort darf man als Radfahrer überhaupt keinen Alkohol im Blut haben - ansonsten kann man ein Bußgeld ab 390 € aus der Reisekasse mit einkalkulieren. Promillegrenzen für Radfahrer im Ausland (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken):
In Ländern wie u.a. Skandinavien, Großbritannien/Irland gibt es gar keine Promillegrenzen - aber Vorsicht! Dort gilt die Regel: Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Gelangt man in einem solchen Zustand in eine Kontrolle oder zeigt auffälliges Fahrverhalten, dann können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt werden.
In vielen Urlaubsländern wie Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker 0,5 Promille erlaubt. Österreich hat mit 0,8 Promille die höchste Toleranzschwelle. Mit Geldstrafen ab 800 € muss man rechnen, wenn man sich dort nicht an diese Grenze hält. 0,0 Promille ist hingegen die Grenze in Tschechien - dort darf man als Radfahrer überhaupt keinen Alkohol im Blut haben - ansonsten kann man ein Bußgeld ab 390 € aus der Reisekasse mit einkalkulieren. Promillegrenzen für Radfahrer im Ausland (Grafik zum Vergrößern bitte anklicken):
In Ländern wie u.a. Skandinavien, Großbritannien/Irland gibt es gar keine Promillegrenzen - aber Vorsicht! Dort gilt die Regel: Radfahren verboten, wenn man alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, sicher zu fahren. Gelangt man in einem solchen Zustand in eine Kontrolle oder zeigt auffälliges Fahrverhalten, dann können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt werden.
Wochenreport 16/2013
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Warnung vor Kurkuma-Pulver - Salmonellen
- Produktrückruf: Kaufland ruft Waveboard der Firma Rösner & Rösner Importtrend zurück
- Sicherheitswarnung: FYRKAT-Holzkohlegrills von BODUM
- Rückrufe: Schnitzer Bio Vitalbrötchen, Schnitzer Bio Goldweckle, Schnitzer Bio Laugen Baguettinis
Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Große Lebensmittelkonzerne handeln unverantwortlich
- Allianz darf ärmere Riester-Sparer nicht länger benachteiligen
- Erst Bedarf prüfen, dann imprägnieren
Details und weitere Artikel: hier
Donnerstag, 2. Mai 2013
Lotto: neue Regeln ab 4. Mai 2013
Beim Lotto (6aus49) werden ab dem 4. Mai 2013 die Spielregeln geändert. Die Zusatzzahl wird in allen Gewinnklassen durch die Superzahl ersetzt. So sollen sich die Gewinnchancen erhöhen da die Superzahl nur aus den Zahlen 0 bis 9 besteht (bislang wurde die Zusatzzahl nach der Ziehung der 6 Lottozahlen aus den verbleibenden 43 Zahlen gezogen). Zusätzlich gibt es dann auch noch die Gewinnklasse "Zweier mit Superzahl" d.h. wer 2 Richtige plus Superzahl richtig hat, erhält einen festen Gewinnbetrag von 5 Euro. Die Jackpotsumme wird etwas erhöht; in der höchsten Gewinnklasse gibt es zukünftig einen prozentual höheren Anteil am Spieleinsatz (12,8 % statt 10,0 %). Allerdings wird das Lottospielen ab 4. Mai 2013 auch teurer: ein Kästchen wird dann von 75 Cent auf einen Euro angehoben. Quelle: LOTTO 6aus49 ab 4. Mai 2013
Mehr Infos zu den Gewinnwahrscheinlichkeit ab 4. Mai 2013: Neue Gewinnwahrscheinlichkeiten
Mehr Infos zu den Gewinnwahrscheinlichkeit ab 4. Mai 2013: Neue Gewinnwahrscheinlichkeiten
Rückrufe: Schnitzer Bio Vitalbrötchen, Schnitzer Bio Goldweckle, Schnitzer Bio Laugen Baguettinis
Im Nachgang zum Rückruf von "Schnitzer Bio edles Sesambrot" (Kunststoffteilchen im Brot; wir berichteten hier ) hat die Fa. Schnitzer entschieden, vorsorglich alle Produkte zurückzurufen, die an diesem Produktionstag über dieselbe Produktionsanlage produziert wurden. Betroffene Bundesländer: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen.
Dadurch erweitert sich der Rückruf auf die Produkte Bio Vitalbrötchen, 250 g, Bio Goldweckle, 250 g und Bio Laugen Baguettinis, 250 g mit dem jeweiligen Haltbarkeitsdatum 15.05.2013. Andere Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten sind vom Rückruf nicht betroffen. Nähere Informationen: Frau Rudolf (Schnitzer Qualitätsmanagement) unter der Rufnummer 0781-5047542 oder unter der E-Mail-Adresse: ar@schnitzer.eu. Quelle und weitere Details: Lebensmittelwarnung.de / Schnitzer Rückruf
Dadurch erweitert sich der Rückruf auf die Produkte Bio Vitalbrötchen, 250 g, Bio Goldweckle, 250 g und Bio Laugen Baguettinis, 250 g mit dem jeweiligen Haltbarkeitsdatum 15.05.2013. Andere Produkte und Mindesthaltbarkeitsdaten sind vom Rückruf nicht betroffen. Nähere Informationen: Frau Rudolf (Schnitzer Qualitätsmanagement) unter der Rufnummer 0781-5047542 oder unter der E-Mail-Adresse: ar@schnitzer.eu. Quelle und weitere Details: Lebensmittelwarnung.de / Schnitzer Rückruf
Verbraucher verunsichert: Benzol in Erfrischungsgetränken?
Verbraucher sind derzeit verunsichert; Untersuchungen im Auftrag des NDR-Magazins "Markt" haben offenbar ergeben, dass einige Erfrischungsgetränke namhafter Hersteller Benzol enthalten. Zwar gäbe es derzeit keinen Grenzwert für Benzol in Erfrischungsgetränken - allerdings seien die gefundenen Werte deutlich höher als für Trinkwasser zugelassen. Benzol kann Krebs auslösen und ist bereits in kleinen Mengen gefährlich. Lesen Sie hier die ganze Mitteilung mit weiteren Infos: Benzol in Erfrischungsgetränken verunsichert Verbraucher
Abonnieren
Posts (Atom)
Beliebteste Artikel
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Der ADAC erinnert daran, dass alle Auto- und Motorradfahrer ab dem Jahrgang 1971, die noch einen Papier-Führerschein besitzen, diesen bis sp...
-
Zweimal im Jahr werden u.a. auch in Deutschland die Uhren umgestellt: Einmal auf die Sommerzeit (am letzten Sonntag im März), dann wiederum...
-
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlic...
-
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlic...