Freitag, 17. Mai 2013

Geschädigte Kapitalanleger dürfen auf Rechtsschutz pochen

BGH kippt nach Klage der Verbraucherzentrale NRW Klausel von Versicherungen.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen eine Klausel, die sich in vielen Rechtsschutz-Policen befand, geklagt. Und zwar bewirkte diese Klausel, dass schlecht beratenen Anlegern, die in ungeeigneten Kapitalanlagen investiert hatten, der Versicherungsschutz versagt wurde. Diese Klausel ist nun vom obersten Zivilgericht kassiert worden. Die Formulierung dieser Klausel, so das BGH, sei für Verbraucher nicht verständlich gewesen; sie konnten so nicht abschätzen, ob Versicherungsschutz bestand oder nicht. Nun können die Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage  im Fall einer fehlerhaften Beratung zur Kapitalanlage nicht mehr verwehren. Quelle, weitere Details und Tipps für Betroffene: Geschädigte Kapitalanleger dürfen auf Rechtsschutz pochen

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