Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt - jetzt hat das Landgericht Berlin die Datenschutzrechte von Apple-Kunden in Deutschland gestärkt. Das Gericht hat acht vom IT-Unternehmen verwendete Vertragsklauseln für unwirksam erklärt.
Gerd Billen, Vorstand des vzbv, begrüßte die Entscheidung: „Das Urteil zeigt den hohen Stellenwert des Datenschutzes für die Verbraucher in der digitalen Welt.“ Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale 15 Klauseln von der deutschen Apple-Website beanstandet. Acht Klauseln hat das Landgericht Berlin kassiert und für sieben davon gab der Konzern vorab strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab. Quelle und weitere Details: vzbv klagt erfolgreich gegen die Datenschutzrichtlinie von Apple
Freitag, 10. Mai 2013
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