Donnerstag, 23. Mai 2013
Verbraucherzentrale mahnt 6 Fluggesellschaften ab
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat 6 Fluggesellschaften abgemahnt - weil sie sofort bei der Buchung – und damit oft monatelang im Voraus – die Bezahlung des vollen Flugpreises verlangen. Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller kritisiert, dass dies ein klarer Verstoß gegen das Prinzip "Ware gegen Geld" bedeute. "Der Fluggast trägt zum einen das Risiko, sein Geld im Fall einer Pleite der Fluggesellschaft nicht zurückzubekommen. Außerdem verliert er das Druckmittel, Geld zurückbehalten zu können, wenn die Airline die vertraglich vereinbarte Leistung, wie Flugzeit, Start- oder Zielflughäfen ändern will." Quelle und weitere Information: Fluggesellschaften wegen Vorauskasse-Praxis abgemahnt
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