Pressemitteilung der bayerieschen Sozialgerichtsbarkeit vom 30.04.2013:
"Krebs ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland, obwohl die Diagnose Krebs heute längst kein Todesurteil mehr ist. Wenn aber die Ärzte mit chirurgischen, strahlen- und chemotherapeutischen Mitteln das Tumorwachstum nicht stoppen können, was muss dann die Krankenkasse noch übernehmen? Muss die Kasse auch nicht zugelassene Medikamente erstatten? Und wie lange dauert es, wenn man gegen die Kasse gerichtliche Hilfe beansprucht? Das Bayerische Landessozialgericht hat dazu eine klärende Eilentscheidung veröffentlicht. (...)" Quelle und weiterlesen: LSG Bayern
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