Pressemitteilung der bayerieschen Sozialgerichtsbarkeit vom 30.04.2013:
"Krebs ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland, obwohl die Diagnose Krebs heute längst kein Todesurteil mehr ist. Wenn aber die Ärzte mit chirurgischen, strahlen- und chemotherapeutischen Mitteln das Tumorwachstum nicht stoppen können, was muss dann die Krankenkasse noch übernehmen? Muss die Kasse auch nicht zugelassene Medikamente erstatten? Und wie lange dauert es, wenn man gegen die Kasse gerichtliche Hilfe beansprucht? Das Bayerische Landessozialgericht hat dazu eine klärende Eilentscheidung veröffentlicht. (...)" Quelle und weiterlesen: LSG Bayern
Beliebteste Artikel
-
Die Antriebsbatterien von Plug-In-Hybriden (PHEVs) büßen im Laufe ihrer Nutzungsdauer an Leistungsfähigkeit ein. Wie ausgeprägt dieser Effek...
-
Bei einem Taschendiebstahl oder dem Verlust einer Tasche geht mehr als nur eventuell vorhandenes Bargeld verloren; mit der Geldbörse oder d...
-
Ein neues Fahrrad kostet nicht selten einen vierstelligen Betrag. Aber: Kunden haben einen Teil der Preisgestaltung selbst in der Hand und s...
-
Die Regierung hat die Rahmenbedingungen für das Altersvorsorgereformgesetz festgelegt. Riester-Verträge sollen künftig durch neue Altersvo...
-
Zur tagesaktuellen Abschätzung und Prognose der Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner (EPS, Thaumetopoea processionea L.) sowohl für d...
-
Nach Angaben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) sind bereits 74 Prozent der Grundschulen Ga...