Die Telekom möchte bekanntlich Internetkunden, die ein bestimmtes Datenvolumen überschreiten, trotz Flatratevertrag für den Rest des Monats in der Geschwindigkeit drosseln. Dagegen geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jetzt per Abmahnung vor. Sie fordert die Telekom auf, solche seit dem 2. Mai 2013 geltenden Klauseln wieder aus ihren DSL-Verträgen zu streichen. Denn dies bedeute eine Drosselung für Kunden von DSL-Verträgen (Call&Surf, Entertain), sobald ein vom jeweiligen Tarif abhängiges Datenvolumen (z.B. 75 GB) im Monat überschritten wird. Eine solche Drosselung kommt z.B. bei VDSL-Kunden ("bis zu 50 MBit/s") einer satten Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent gleich. Und das trotz "Internet-Flatrate"
NRW-Verbraucherzentralenvorstand Klaus Müller kritisiert das Verhalten des Telefonriesen nach Gutsherrenart: "Die Anbieter übertreffen sich in der Werbung für Internettarife seit jeher mit Flatrate- und Geschwindigkeitsversprechen. Wer Verbrauchern den Saft fürs Surfen dann übers Kleingedruckte derartig abdreht, lässt sie auf der Datenautobahn auf der Standspur stranden und nimmt ihnen damit die Möglichkeit zum diskriminierungsfreien Zugang zu allen Diensten."
Die Telekom hat nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung Zeit zu erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Sonst müssen die Gerichte entscheiden, ob diese Drossel-Klausel zulässig ist oder nicht. Quelle und ganze Mitteilung: Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom-Klauseln ab
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