Samstag, 30. Januar 2021

Wochenreport 04/2021

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf / Öffentliche Information: Norfisk ForellenfiletsNatur (125-Gramm-Packung) –
    falsches Verbrauchsdatum
    Details: hier
  • Rückruf via TEDi: Quetschball im Netz
    Details: hier
  • Rückruf:
    - LINDA Handreiniger Citrus Duft (bzw. Citrus Power)
    - PURUS Handreinigungscreme
    Details: hier
  • Rückruf via Töttelstädter Fleisch- und Wurstwaren:
    grobe Mettwurst (gelber Clip) Schnitzer Bio Hamburger Buns
    Details: hier
  • Rückruf via Kaufland:
    K-Classic Schoko Rosinen in Vollmilchschokolade 200 g
    Details: hier
  • Rückruf: Schnitzer Bio Hamburger Buns
    Details: hier
  • Rückruf: KLECKSi Fingermalfarbe
    Details: hier
  • Rückruf via TEDi: OPAL Teller 20,4 x 2,1 cm
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 04/2021 erschienen

 Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 28. Januar 2021

Auto: Verbrauchskosten für Sitzheizung, Radio, Zigaretten-anzünder & Co.

Vor allem im Winter sind sie für Autonutzer willkommene Funktionen: Sitzheizung, beheizbare Außenspiegel und Lenkradheizung. Allerdings verbraucht dieser "Luxus" auch extra Energie. 

Der ADAC hat umgerechnet, wieviele Kosten dadurch für Benziner und Elektrofahrzeuge entstehen. Der Verbrauch von Standardfunktionen wie Scheinwerfer, die beheizbare Frontscheibe, das Radio und den Zigarettenanzünder dient dabei als Vergleichsgröße: 

Quelle: ADAC e.v.

Der Automobilclub empfiehlt daher, elektrische Verbraucher nur einzuschalten, wenn sie unbedingt benötigt werden. Aber: Keinesfalls sollte mit Beleuchtung oder Lüftung gegeizt werden. Sicherheit geht vor Stromsparen!

Mittwoch, 27. Januar 2021

Neue Info-Plattform gegen dubiose Heilsversprechen

In alten Zeiten gab es zwielichtige Hausierer und "Fliegende Händler", die versuchten, mit dem Verkauf von obskuren Mitteln gegen Krankheiten viel Geld zu verdienen. 

Solche Händler profitierten auch davon, dass sie bereits "über alle Berge" waren, wenn ihre gutgläubigen Kunden herausfanden, dass die teure "Medizin" bestenfalls nichts anderes als ein wirkungsloser Schwindel war - schlimmstenfalls hat das "Schlangenöl" auch noch gesundheitliche Schäden verursacht.

Dank moderner Technik kann es sich heutzutage für windige Geschäftemacher erübrigen, von Haustür zu Haustür oder von einem Marktplatz zum anderen zu tingeln; denn mit dem Internet entstand auch eine Verkaufs- und Werbeplattform für allerlei fragwürdige Produkte. 

Wobei die Corona-Pandemie dubiosen Händlern gerade recht kommt; denn viele Menschen suchen online Infos zur Prävention und Behandlung gegen COVID-19. So kursieren auch jede Menge Falschinformationen und unseriöse Angebote im Internet. 

Die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben daher eine neue Informationsplattform ins Leben gerufen: www.faktencheck-gesundheitswerbung.de soll für mehr Transparenz im Bereich der digitalen Gesundheitsinformationen sorgen und damit die Gesundheitskompetenz der Verbraucher stärken. 

Verbraucher erhalten auf der Webseite auch die Möglichkeit, sich bei Fragen zu digitalen Gesundheitsinformationen beraten zu lassen oder falsche bzw. irreführende Gesundheits-informationen über ein Kontaktformular zu melden.

Montag, 25. Januar 2021

Verbraucherportal der Bundesnetzagentur

Im Jahr 2020 erreichten die Bundesnetzagentur Beschwerden und Anfragen: 

  • 155.254 zu Rufnummernmissbrauch und unerlaubter Telefonwerbung
  • 22.175 zu Telekommunikationsdiensten
  • 18.518 zu Energiethemen
  • 18.867 zu Postdienstleistungen

Die Hinweise und Beschwerden auch von Verbrauchern als Informationsquelle sind wichtig für die Arbeit der Bundesnetzagentur. 

So kann die Agentur beispielsweise bei unerlaubter Nutzung von Telefonnummern direkt eingreifen und u.a. Bußgelder verhängen (auch eine Sperrung ist möglich), den Verkauf von Produkten verbieten, wenn sie gegen geltende Normen verstoßen und gefährlich sind sowie Dienstleister auffordern, Mängel zu beheben. 

Im vergangenen Jahr hat sich die Bundesnetzagentur u.a. auf den auf den Onlinehandel konzentriert: Sie hat 2020 insgesamt 2.142 Online-Produktangebote sperren lassen. Von diesen Sperrungen war eine Stückzahl von über 21 Mio. Produkten betroffen. (Meldung darüber hier

Linktipp: Auf dem Portal der Bundesnetzagentur gibt es Infos für Verbraucher zu den relevanten Themen der Bundesnetzagentur aus den Bereichen: Energie, Telekommunikation und Post. Dort gibt es u.a. auch die Möglichkeit, selbst eine Beschwerde einzureichen.

Samstag, 23. Januar 2021

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit folgenden News :
  • Mehrere Hackerangriffe auf digitalen CDU-Parteitag
  • Cyberangriff auf Schul-Cloud
  • Der illegale Handel mit Corona-Daten boomt
  • Vier Millionen Rechner nahezu ungeschützt (Windows 7)
  • 70 Terabyte Nutzerdaten des sozialen Netzwerks Parler erbeutet
... und weiteren Infos, Tipps und Warnungen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 22. Januar 2021

Neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung:
Homeoffice überall da, wo es möglich ist

Die neue Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, die vom Bundesarbeitsministerium am 20.01.2021 vorgelegt wurde sieht vor, dass Arbeitgeber überall dort Homeoffice anbieten müssen, wo es möglich ist. Die Verordnung enthält zudem Schutzmaßnahmen für diejenigen Beschäftigten, deren Anwesenheit im Betrieb unverzichtbar ist.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die befristet bis zum 15. März gilt, umfasst unter anderem folgende Punkte:

  • Arbeitgeber werden verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, Homeoffice zu nutzen.
  • Für Beschäftigte, die nicht im Homeoffice arbeiten können, haben die Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen den gleichwertigen Schutz sicherzustellen. 
  • Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren
  • In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden.
  • Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.

Quelle: Bundesregierung

Auf der Seite vom Bundesarbeitsministerium kann man den kompletten Regierungsentwurf mit weiteren Details herunterladen:
                                         ➝   SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

Wochenreport 03/2021

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Kaufland: Bevola Baby Pflegelotion, 250 ml
    Details: hier
  • Rückruf: SULTAN Susam / SULTAN Sesamsamen geschält
    Details: hier
  • Rückruf: IDENA-Fingermalfarben
    Details: hier
  • Rückruf via Huber Mühle: Bio Schoko Dinkelwaffeln, 150g
    Details: hier
  • Sicherheitswarnung: EVAP Luftbefeuchter (alle Modelle),
    verkauft von 11-2016 bis 12-2020
    Details: hier
  • Rückruf via Milupa:
    - Milupa Kindermüsli, Sorten Bircher und Früchte
    - Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte
    Details: hier
  • Rückruf (Ausweitung) Hundefutter: Pedigree und Chappi Trockenfutter-Produkte
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 03/2021 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 21. Januar 2021

Rückruf via Kaufland: Bevola Baby Pflegelotion, 250 ml

Weil darin Bakterien der Art Burkholderia cenocepacia nachgewiesen wurden, ruft der Hersteller ZS Cosmetics GmbH zurück:

Bild: Rückrufmitteilung Kaufland

 

  • Bevola Baby Pflegelotion, 250 ml
    GTIN: 4 337185 856068
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 17.11.2022
    Losnummer: 0000011

 

Das betroffene Produkt wurde bei Kaufland verkauft. Kunden können es auch ohne Kassenbon in jeder Kaufland-Filiale zurückgeben; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Details: Kaufland

Für berufstätige Eltern: Kinderkrankentage oder Entschädigung bei Schul- und Kitaschließungen

Viele berufstätige Eltern sind doppelt im Stress, denn aufgrund der Corona-Pandemie sind die Angebote von Kitas und Schulen derzeit nur eingeschränkt bis hin zu gar nicht vorhanden bzw. es wird auf Distanzunterreicht verwiesen. Folglich müssen Arbeit - oft auch im Homeoffice - und Kinderbetreuung irgendwie unter einen Hut gebracht werden.

Daher haben berufstätige Eltern, die pandemiebedingt Kinder zu Hause betreuen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Neuerdings also auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern aufgrund coronabedingter Schließung / Präsenzaufhebung von Schule / Kindergarten / Kita zu Hause betreut werden muss (auch bei Homeoffice).

Zitat: " (...) Im Jahr 2021 sollen jedem Elternteil 20 statt wie bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung stehen, für Alleinerziehende 40 statt bisher 20 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage. (...)"

Quelle, ganzer Text mit wichtigen Infos dazu auf der Seite vom Bundesfamilienministerium:

                                              ➝  Kinderbetreuung bei Schul- und Kitaschließungen

Mittwoch, 20. Januar 2021

Insolvenzantragspflicht: Weitere Verlängerung für Unternehmen bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen

Heute (20.01.2021) hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Aussetzung der Insolvenz-antragspflicht bis zum 30. April 2021 verlängert wird. 

Zitat: 

"(...) Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist. 

Auf die tatsächliche Antragstellung kommt es jedoch ausnahmsweise nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich ist. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden. 

Wie schon bisher gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur, wenn die Krise des Unternehmens pandemiebedingt ist, mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist und hierdurch eine Überlebenschance für das Unternehmen besteht. (...)" 

Quelle & ganzer Text mit weiteren Details auf der Seite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

        ➝   Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen

Nur noch für Fachkundige: Anwendung von Laser, Licht & Co außerhalb der Medizin

In der Kosmetik kommen intensive Quellen optischer Strahlung - wie Laser oder stark gepulste Lichtquellen - vor allem zur Behandlung von Pigmentstörungen, zur Faltenglättung oder zur dauerhaften Haarentfernung zum Einsatz. Auch Tätowierungen werden mit Hilfe von Lasern entfernt. 

Hochfrequente elektromagnetische Felder werden beispielsweise zur Fettreduktion und Hautverjüngung, niederfrequente elektrische Ströme und Magnetfelder zur Muskel- oder Nervenstimulation eingesetzt.*

Bisher gab es in diesem Bereich keine spezifischen Regelungen darüber, welche Qualifikationen eine Person benötigt, um solche Anwendugen anbieten zu dürfen - obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können. Zu den Risiken zählen Verbrennungen, Narbenbildung oder die erschwerte Diagnose und Therapie von Hautkrebserkrankungen.

Das hat sich nun geändert: Die Anwendungen von Laser, Licht & Co außerhalb der Medizin dürfen seit dem 31.12.2021 nur noch von fachkundigen Personen angeboten werden. 

Unter welchen Anforderungen diese Fachkunde erworben werden kann, wurde als Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht: BAnz AT 25.03.2020 B7

* Weitere Infos dazu auf der Seite vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung

Dienstag, 19. Januar 2021

Vollmachtsmissbrauch vermeiden

Gerade jetzt in Zeiten der Corona-Pandemie nehmen viele ältere Menschen gerne Hilfe im Alltag oder bei Behördengängen an. Dafür können sie entsprechende Vollmachten ausstellen, mit denen die damit Beauftragten dann stellvertretend bestimmte Handlungen ausführen dürfen.

Die Polizei warnt allerdings, dass nicht jede hilfsbereite Person es auch ehrlich meint; denn ein solches Vertrauen kann durchaus auch dafür missbraucht werden, um Geld oder andere Vermögenswerte hinterrücks zu ergaunern.

Daher gilt es, sich gut zu überlegen, für was eine entsprechende Vollmacht wirklich nötig ist und was sonst noch zu beachten ist, um nicht das Opfer von Betrug zu werden. Hier gibt es Tipps und Infos von der Polizeilichen Kriminalprävention zum Schutz vor Vollmachtsmissbrauch: 

                                                               ➝  Nicht jedem eine Vollmacht erteilen

Montag, 18. Januar 2021

Rückruf: IDENA-Fingermalfarben

Weil in der blauen Farbe der Keim Pseudomonas aerugionosa gefunden wurde, ruft Iden Großhandelshaus Berlin e.K. zurück:
  • IDENA-Fingermalfarben, welche die Dosen mit der Chargennummer (auf der Dose im Inneren) 18-03-119/2020-01 Farbe Blau enthalten. 

Abbildung: Rückrufschreiben der Firma IDEN

Die Produkte aus der Lieferung sind an einer rot-weißen Verpackung zu erkennen. Produkten aus neueren Lieferungen (mit einer schwarz-gelben Verpackung) sind nicht betroffen. Kunden sollten die betroffenen Fingerfarben entweder im Handel zurückgeben oder sich an m.funk@iden.de wenden. Quelle mit weiteren Details (PDF 77,3 KB): Rückruf IDENA-Fingermalfarben

Rückruf via Huber Mühle: Bio Schoko Dinkelwaffeln, 150g

Weil darin Fremdkörper enthalten sein könnten, ruft die Huber Mühle GmbH zurück:
  • Bio Schoko Dinkelwaffeln, 150g
    MHD: 09.09.2021
Kunden können das o.g. Produkt zurückgeben; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Romance-Scamming: Online-Präsenz immer professioneller

Vorwort: Unter Romance-Scamming oder Love-Scamming versteht man den Versuch von Kriminellen, u.a. über das Internet Liebesbeziehungen zu Frauen oder auch Männern aufzubauen, um ihnen dann mittels verschiedener Lügengeschichten Geld, Gutscheine oder Wertsachen abzuluchsen. 

Beispiele: Der arme Betrüger / Scammer sitzt in irgend einem Land fest und braucht Geld für Papiere /Anwalt etc, um dort wieder ausreisen zu dürfen. Ein Unfall oder eine Krankheit kam dazwischen und es wird Geld für die Arztkosten benötigt. Man hat viel Geld / Gold etc. geerbt, kommt aber nur dran, wenn eine bestimmte Summe für XYZ vorgestreckt wird. Und so weiter und so fort.... 

Die Kontaktaufnahme online zu den potenziellen Opfern geschieht über beliebte soziale Netzwerke wie beispielsweise Facebook oder auch via massenhaft versendeter Spam-E-Mails. Irgendein Opferschnitzel beißt wohl immer an, sonst wären diese Versuche längst Geschichte. Die Betrüger verwenden selbstverständlich falsche Namen und oft auch gestohlene Fotos von tatsächlich existierenden Menschen. 

Nun zur eigentlichen Meldung: Vor ein paar Tagen berichtete der "Ratgeber Internetkriminalität" vom Landeskriminalamt Niedersachsen über einen Romance-Scamming-Versuch, bei dem die Kriminellen mithilfe der Zugangsdaten zu einem Online-Banking-Account das angebliche Vermögen des Lovers "bewiesen". (Er gab einer Dame vor, ein Millionär zu sein, auf Zypern festzusitzen und Geld für ein Flugticket zu benötigen - er käme selbst nicht an sein Konto heran. Nun ja...)

Das Interessante hierbei ist, dass diese Banking-Webseite sehr professionell wirkt und auch ein entsprechendes Konto mit dem "Vermögen" existiert (bzw. zum Zeitpunkt der Meldung existierte). 

Hier gibt es die Einzelheiten dazu und Screenshots der Banking-Webseite: 

                               ➝  Ratgeber Internetkriminalität / Vorsicht vor Romance-Scamming

Siehe auch: Polizeiliche Kriminalprävention / Scamming: Vorsicht bei virtuellen Bekanntschaften

Samstag, 16. Januar 2021

Grüne Woche digital erleben

Wegen der Corona-Pandemie findet die Internationale Grüne Woche nicht als Publikumsmesse statt. Die Verbraucherzentralen laden daher vom 18. bis 22. Januar 2021 zur ersten digitalen Verbraucherinformationswoche ein.

Bei verschiedenen Online-Seminaren und Podcasts können Verbraucher sich bequem von zu Hause aus über Lebensmittelkennzeichnung, Nachhaltigkeit beim Einkauf oder Tierwohl informieren. 

Dazu bieten die Verbraucherzentralen bundesweit 30 kostenlose Online-Seminare an. Verschiedene Podcasts, Quizspiele und Angebote für Schulen ergänzen das Angebot im Rahmen der ersten digitalen Informationswoche. Zur Übersicht:

                                                      ➝   verbraucherzentrale.de/die-digitale-gruene-woche

Freitag, 15. Januar 2021

Rückruf: Milupa Kindermüsli Bircher / Früchte und
Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte

Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich darin evtl. Apfelstiele befinden, ruft Milupa zurück:
  • Milupa Kindermüsli Früchte 400g,
    MHD: 28.12.2021

  • Milupa Kindermüsli Bircher 400g,
    MHD 26.10.2021, 19.12.2021, 18.01.2022

  • Milupa Kinder-Porridge Hafer & Früchte 400g,
    MHD 20.10.2021, 01.12.2021, 16.01.2022
Die Produkte wurden ab dem 11.09.2020 ausgeliefert und sind in Drogeriemärkten und Lebensmitteleinzelhandel sowie online erhältlich. Eltern werden gebeten, die o.g. Produkte nicht mehr verfüttern. Wer betroffene Produkte zu Hause hat, soll sich an den Milupa Elternservice wenden oder die Ware in der Einkaufsstätte zurückgeben. Milupa sorgt für Ersatz oder erstattet die damit verbundenen Kosten. Quelle mit weiteren Details (PDF, 420 KB): Rückruf Milupa

Rückruf (Ausweitung) Hundefutter: Pedigree und Chappi Trockenfutter-Produkte

Mars Petcare hatte am 21.12.2020 wegen überhöhten Vitamin-D-Gehalts folgendes Hundefutter zurückgerufen:
  • Pedigree Vital Trockenfutter für kleine Hunde (<10kg) Adult mit Rind, 1,4 kg
    EAN Code des Beutels: 5900951254727
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 12.11.2021
    (Quelle mit weiteren Details)
Der Rückruf wird nun erweitert um folgende Produkte:
  • Pedigree Adult mit Huhn und Gemüse, 15 kg Trockenfutter
    EAN-Code des Beutels: 4008429086373
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 10.02.2022
  • Pedigree Adult mit Huhn und Gemüse, 7,5 kg Trockenfutter
    EAN-Code des Beutels: 4008429086410
    Mindesthaltbbarkeitsdatum: 09.02.2022
  • Pedigree Adult mit Huhn und Gemüse, 3 kg Trockenfutter
    EAN-Code des Beutels: 4008429086328
    Mindesthaltbbarkeitsdatum: 06.02.2022 / 15.02.2022 / 16.02.2022
  • Chappi Vollkost Brocken mit Rind und Vollkorngetreide, 10 kg Trockenfutter
    EAN-Code des Beutels: 4008429057755
    Mindesthaltbbarkeitsdatum: 17.05.2022 / 20.05.2022
  • Chappi Vollkost Brocken mit Huhn und Vollkorngetreide, 10 kg Trockenfutter
    EAN-Code des Beutels: 4008429057762
    Mindesthaltbbarkeitsdatum: 16.05.2022 / 17.05.2022
Verbraucher werden gebeten, die o.g. Produkte ab sofort nicht mehr an ihr Haustier zu verfüttern und sich für weitere Informationen an den Mars Kundenservice zu wenden.
Details: Mars Petcare Rückruf Hundefutter

Wochenreport 02/2021

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf: Tiroler Silberwasser Kolloidales Silber Gel
    Details (PDF, 235 KB) : hier
  • Rückruf: Tiroler Silberwasser Kolloidales Gold Premium,
    Pumpspray und Nasenspray
    Details (PDF, 234 KB) : hier
  • Rückruf via Belkin: Tragbares drahtloses Belkin-Ladegerät mit Ladeständer in der Special Edition WIZ003
    Details: hier
  • Rückruf via Planet Plant-Based:
    Bio Tahin weiss, Bio Tahin ungeschält, Bio Tahin schwarz
    Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Erdnuss):
    Rückruf Süßware FINDIKLI PESTIL 12 x 300g
    Details: hier
  • Rückruf: Wiederverwendbare Eiswürfel von TOPEQ
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 02/2021 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 14. Januar 2021

Smartphone: Bei der Wahl eines Geräts auf den Strahlenschutz achten

Bei der Wahl eines neuen Smartphones sollte nicht nur auf die technischen Eigenschaften geachtet werden - z.B. ob das Gerät den neuesten Mobilfunkstandard 5G unterstützt - sondern auch, ob es einen niedrigen SAR-Wert aufweist und demnach strahlungsarm ist. 

Zur Erklärung: 5G steht für die 5. Generation des Mobilfunks und bezieht sich auf die Veränderung von technischen Aspekten gegenüber der 4. Generation des Mobilfunks. 

Der SAR-Wert bedeutet die Höhe der spezifischen Absorptionsrate (SAR), die vom jeweiligen Gerät ausgeht und von einem Körper aufgenommen wird (z.B. vom Kopf). Der SAR-Wert wird in Watt pro Kilogramm angegeben (W/kg).

Bei modernen Geräten liegt dieser Wert ungefähr zwischen 0,10 und 1,99 W/kg. Die Welt-gesundheitsbehörde (WHO) empfiehlt als obersten Grenzwert 2,0 W/kg. Man kann also sagen: je niedriger der Wert, desto besser für den Körper. 

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die SAR-Werte von bislang 3.744 Handy-Modellen von 83 Herstellern online veröffentlicht; mit Hilfe der Suchfunktion kann man nach den Werten des jeweiligen Geräts suchen: SAR-Suche

(Strahlungsarme Geräte, die die Teilanforderung des Strahlenschutzkriteriums des Blauen Engel "SAR am Kopf kleiner/gleich 0,5 Watt pro Kilogramm" erfüllen, sind in der SAR-Liste zudem mit einem grünen Symbol gekennzeichnet.)

Mittwoch, 13. Januar 2021

Tabakwaren im Postversand sind auch steuerpflichtig!

Das Hauptzollamt Dresden hat in den letzten Wochen tausende Zigaretten, Heets* sowie losen Tabak in Postsendungen sichergestellt. (*Heets = Tabakprodukte - meist in Form von Sticks-  die nicht verbrannt sondern erhitzt werden.)

Oftmals wurde die Ware über das Internet oder soziale Medien in einem anderen Mitgliedsland der EU bestellt und per Post nach Deutschland eingeführt. .

Vorsicht bei solchen Angeboten aus dem Internet; denn nur Tabakwaren mit gültiger Steuerbanderole, die eine Person für ihren Eigenbedarf in einem Mitgliedstaat der EU erwirbt und selbst nach Deutschland befördert, sind steuerfrei. 

Beim Versand von Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten per Post ist die Rechtslage eine andere; denn hierbei handelt es sich nach Tabaksteuerrecht um ein gewerbliches Verbringen. Wenn Tabakware aus anderen Mitgliedstaaten ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet wird, ist die Tabaksteuer fällig. Dies gilt für Sendungen von Händlern an privat als auch von privat an privat.

Die fällige Tabaksteuer schulden neben dem Versender auch der Empfänger. Empfänger und Versender haben darüber hinaus mit einem Bußgeld- oder Steuerstrafverfahren oder der Erhebung eines Zuschlags in Höhe der Tabaksteuer zu rechnen.  |   Quelle: Zoll

Auf der Webseite vom Zoll für Privatpersonen gibt es weitere Infos: www.zoll.de/privatpersonen
(Für Unternehmen: www.zoll.de/unternehmen)

Dienstag, 12. Januar 2021

Gegen Autodiebe: Schlüssellose Systeme sicher verwenden

Einen Schlüssel ins Schloss der Autotüre stecken und ihn zum Öffnen oder Schließen des Fahrzeugs zu drehen war gestern: Dank moderner Funkschlüssel können Autobesitzer aus der Nähe per Funksignal ihr Auto entriegeln oder abschließen. 

Die Polizei warnt allerdings davor, dass auch technisch versierte Autodiebe sich mit solchen "Keyless Go-Systemen"unberechtigt Zugang zum Auto verschaffen können.

Dazu verwenden sie Funkstreckenverlängerungen, mit denen die Funk-Kommunikation zwischen Fahrzeug und Schlüssel abgefangen und durch den Aufbau einer Relaystation verlängert wird. Diese Technik simuliert dem Fahrzeug einen berechtigten Schlüssel, der tatsächlich aber nicht vor Ort ist.

Daher hier Tipps von der Polizei zum Schutz vor Autdieben:

  • Legen Sie den Schlüssel nie in der Nähe der Haus oder Wohnungstüre ab

  • Schirmen Sie das Funksignal durch geeignete Maßnahmen ab (z.B. Aluminiumhüllen, evtl. Blechdose). Machen Sie dazu den Test am Fahrzeug. Erst wenn der abgeschirmte Schlüssel direkt am Fahrzeug nicht funktioniert, haben Sie ausreichend Sicherheit.

  • Achten Sie darauf, ob sich beim Verlassen des Fahrzeugs Personen mit Aktenkoffer in Ihrer Nähe auffällig verhalten. Dabei könnte es sich um professionelle Autodiebe handeln.

  • Sie können auch den Hersteller Ihres Fahrzeuges fragen, ob für Ihr Fahrzeug der Komfortzugang temporär deaktiviert werden kann.

    Bei manchen Schlüsseln kann die KeylessFunktion beispielsweise durch zweimaliges Drücken auf die Verriegelungs-Taste am Schlüssel ganz ausgeschaltet werden. Möglicherweise kann Ihnen auch Ihre Fachwerkstatt Auskunft geben, welche Möglichkeit es speziell für Ihr Fahrzeug gibt.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention

Weitere Infos und Tipps von der Polizei zum Thema: Autodiebstahl

Montag, 11. Januar 2021

Programmangebote der ARD für Homeschooling

Die ARD reagiert auf den anstehenden Schul-Lockdown und baut ihr Angebot für Schüler, Lehrer und Eltern erneut aus. Die Bildungsinhalte gibt es im Fernsehen und als Onlineangebote. Dazu gehören unter anderem die ARD-Mediathek und auch die ARD-Bildungsplattformen wie beispielsweise Planet Schule

Eine Übersicht über weitere Bildungsangebote gibt es auf ard.de/corona-bildung-und-schule. Die ARD aktualisiert diese Übersicht derzeit laufend, weil im Programm auch jetzt noch neue Ideen entstehen.

Freitag, 8. Januar 2021

Achtung, Allergiker (Erdnuss):
Rückruf Süßware FINDIKLI PESTIL 12 x 300g

Weil darin Spuren von Erdnüssen enthalten sein kann, ruft die Ciloglu Handels GmbH zurück:
  • Süßware FINDIKLI PESTIL 12 x 300g
    MHD: 12.02.2021, 20.04.2021, 01.07.2021
                14.08.2021, 07.10.2021, 07.11.2021
    Artikelnummer: 0147101 | Barcode: 8697436552764
Kunden können das o.g. Produkt auch ohne Kassenbon in der Einkaufsstätte zurückgeben; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über ...
  • Elektronische Patientenakte (ePA) kommt
  • Elektronische Patientenakte: Sicherheitslücken in Arztpraxen
  • Erpressung bei der Funke Mediengruppe
  • Cyberattacke auf die Europäische Arzneimittelagentur (EMA)
  • Sicherheitslücken bei vielen vernetzten Türklingeln
... und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweisen, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 01/2021

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via EDEKA / Marktkauf:
    Babynahrung "EDEKA Bio Heidelbeere in Birne, 190g-Glas",
    Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 28.07.2022
    Details: hier


Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken 

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 01/2021 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 7. Januar 2021

Tipps: möglichst sichere Passwörter erstellen

Wer sich Passwörter wie "12345", "Passwort" oder "asdfg" "ausdenkt", hat wahrscheinlich die letzten Jahre auf dem Mond verbracht. 

Zudem soll es noch immer risikofreudige Menschen geben, die das gleiche Passwort für etliche Dienste im Internet verwenden - sei es nun für E-Mail-Accounts, Online-Banking, Online-Shopping oder für Plattformen von Online-Meetings.

So macht man es Kriminellen im Internet besonders einfach, an Daten zu gelangen. Besser ist es, viele unterschiedliche Passwörter zu nutzen, die dann auch noch stark (= möglichst schwer zu erraten / knacken) sind.

Tipps von der Polizei, um ein möglichst sicheres Passwort zu erstellen: 

  • Ein Passwort sollte aus mindestens 10 Zeichen bestehen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern sowie Sonderzeichen enthalten.

Tipp: Da es deswegen schwer zu merken ist gibt es einen Trick: Erstellen Sie einen kompletten Passwortsatz (z. B. Ich hab Bock auf 2Döner &3Pommes rot-weiß!) und verwenden Sie nur die Anfangsbuchstaben der einzelnen Wörter (IhBa2D&3Pr-w!). Bitte nutzen Sie nicht dieses Beispiel-Passwort, sondern erstellen eigene.

  • Für jeden Zugang ein neues Passwort nutzen.

Erstellen Sie möglichst für jedes Profil im Internet ein eigenes Passwort. Damit verringern Sie das Risiko, dass Kriminelle in Ihre sämtlichen Accounts eindringen können, wenn es einmal zu einer Sicherheitslücke in einem Portal kommt.

  • Achten Sie auf Ihre persönlichen Daten

Viele Kriminelle haben ein Interesse an Ihren persönlichen Daten. Achten Sie daher darauf, bei Onlinekäufen und Registrierungen nur die wirklich erforderlichen Daten anzugeben.

  • Nutzen Sie, wenn möglich, die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)

Viele Online-Händler bieten Ihnen die 2FA an: Sie geben beim Login zunächst Ihr persönliches Passwort ein und erhalten anschließend z.B. einen Zugangscode auf Ihr Smartphone, den Sie zusätzlich eintippen. Aktivieren Sie unbedingt dieses Verfahren, um im Internet auf Nummer sicher zu gehen.

  • Sie können sich Bilder besser merken?

Dann setzen Sie Ihren Passwort-Satz mit Hilfe von Emojis in ein Bilderrätsel um. Die einzelnen Bilder bieten Ihnen eine wertvolle Gedächtnisstütze und erschweren Kriminellen den Missbrauch.

Mehr Informationen gibt es auf mach-dein-passwort-stark.de

Mittwoch, 6. Januar 2021

Corona-Maßnahmen verlängert und teilweise verstärkt

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder haben sich darauf geeinigt, dass die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert und teilweise verschärft werden. Es bleibt denmach das Ziel, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken.*

Folgendes haben Bund und Länder im einzelnen beschlossen:

  • Die bestehenden Beschlüsse bleiben weiterhin gültig. Die Länder werden alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, bis zum 31. Januar 2021 verlängern.

  • Die bisherigen Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden erweitert: Sie werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

  • Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten, großzügige HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können.

  • In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

  • Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen.

    Deshalb werden Bund und Länder eine gemeinsame Initiative starten, um vorübergehend Freiwillige zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.

  • Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst  stark einzudämmen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren.

  • In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen.

    1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2020. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Einladungsmanagement vor Ort zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.

  • Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.

  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.

  • Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Es sollen Abschlagszahlungen möglich gemacht werden. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden im ersten Quartal 2021 erfolgen.

  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt.

    Der Bund wird gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht.

  • Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

Quelle: Deutsche Bundesregierung, 05.01.2021

*Anm. v-mag: Aufgrund der zurückliegenden Feiertage wird laut Bundesregierung erst ab dem 17. Januar eine klare Datenlage über die wirkliche Inzidenz in Deutschland geben. Die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI) werden hier veröffentlicht: RKI COVID-19 Germany

Pandemie: Psychische Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen haben stark zugenommen

Wie aus einer Antwort der Deutsche Bundesregierung (komplett: PDF, 260 KB) auf einer kleinen Anfrage der FDP unter anderem hervorgeht, hat die Pandemie bei Kindern und Jugendlichen Sorgen und Ängste verstärkt. Psychische Auffälligkeiten haben demnach stark zugenommen. 

Laut der repräsentativen Studie "Corona und Psyche" zur psychischen Gesundheit, Lebensqualität und Gesundheitsverhalten von Kindern und Jugendlichen haben den Angaben zufolge 66 Prozent der 11- bis 17-Jährigen eine geminderte Lebensqualität angegeben. Bei 31 Prozent der Kinder lagen psychische Auffälligkeiten vor. 

Quelle: Deutscher Bundestag, 04.01.2021 (hib 9/2021)

Dienstag, 5. Januar 2021

Wegen Strahlenbelastung: maximal 2 Paranüsse pro Tag

Mit allem, was man isst oder trinkt wird der Körper mit Strahlung belastet. Das kommt daher, dass in der Biosphäre und in der Erde schon von Natur aus entsprechende Radionuklide enthalten sind. 

Und nun kommen wir zur Paranuss; sie ist bei vielen Menschen beliebt und erinnert vom Geschmack und dem Aussehen her an Walnüsse. 

Allerdings haben es Paranüsse strahlentechnisch gesehen buchstäblich "in sich": Laut Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) können Paranüsse mit spezifischen Aktivitäten von einigen 10 Becquerel Radium-226 beziehungsweise Radium-228 pro Kilogramm Frischmasse rund 1.000-fach höhere Radiumgehalte als die Gesamtnahrung in Deutschland aufweisen.

Bei dem Verzehr von nicht mehr als 2 Paranüssen pro Tag sei allerdings nicht mit negativen Folgen zu rechnen.

Mehr zu diesem Thema auf der Webseite vom BfS:

Montag, 4. Januar 2021

Übungsprogramm: Gut bewegt ins neue Jahr

"Mehr körperliche Bewegung" - dieser Vorsatz fürs neue Jahr stand bei vielen Menschen ganz oben auf der Liste. Sicherlich auch, weil durch die coronabedingten Kontaktbeschränkungen Gesundheits-und Sportkurse, Radtouren oder Wanderungen im Freundeskreis vielfach eingeschränkt sind oder komplett ausfallen. Da braucht es oft ein wenig "Ansporn", um selbst
aktiv zu werden.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat daher auf ihrem Portal "Gesund und aktiv älter werden" ein 3-Wochen-Bewegungs-Programm zusammengestellt. 

Es zeigt zahlreiche Bewegungsübungen für zu Hause und draußen, um die eigene Fitness zu stärken (mit Anleitungs-Videos und natürlich auch für jüngere Menschen geeignet): 

Samstag, 2. Januar 2021

Wohngelderhöhung: 2021 durchschnittlich 12 Euro mehr pro Monat

Am 1. Januar 2021 ist die Zweite Wohngeldnovelle in Kraft getreten, die eine Erhöhung des Wohngeldes für über 1 Million Wohngeldempfänger mit sich bringt. Das Wohngeldvolumen wird insgesamt um 10 Prozent - rund 120 Millionen Euro jährlich – erhöht. Ein 2-Personen-Haushalt erhält damit durchschnittlich 12 Euro mehr Wohngeld pro Monat. 

Durch die Erhöhung sollen Wohngeldempfänger aufgrund der ebenfalls ab 01.01.2021 eingeführten CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme bei den Heizkosten entlastet werden. 

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt automatisch. Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich.

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

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