Donnerstag, 21. Januar 2021

Für berufstätige Eltern: Kinderkrankentage oder Entschädigung bei Schul- und Kitaschließungen

Viele berufstätige Eltern sind doppelt im Stress, denn aufgrund der Corona-Pandemie sind die Angebote von Kitas und Schulen derzeit nur eingeschränkt bis hin zu gar nicht vorhanden bzw. es wird auf Distanzunterreicht verwiesen. Folglich müssen Arbeit - oft auch im Homeoffice - und Kinderbetreuung irgendwie unter einen Hut gebracht werden.

Daher haben berufstätige Eltern, die pandemiebedingt Kinder zu Hause betreuen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Neuerdings also auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern aufgrund coronabedingter Schließung / Präsenzaufhebung von Schule / Kindergarten / Kita zu Hause betreut werden muss (auch bei Homeoffice).

Zitat: " (...) Im Jahr 2021 sollen jedem Elternteil 20 statt wie bisher 10 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung stehen, für Alleinerziehende 40 statt bisher 20 Tage. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage. (...)"

Quelle, ganzer Text mit wichtigen Infos dazu auf der Seite vom Bundesfamilienministerium:

                                              ➝  Kinderbetreuung bei Schul- und Kitaschließungen

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