Mittwoch, 20. Januar 2021

Insolvenzantragspflicht: Weitere Verlängerung für Unternehmen bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen

Heute (20.01.2021) hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Aussetzung der Insolvenz-antragspflicht bis zum 30. April 2021 verlängert wird. 

Zitat: 

"(...) Die Verlängerung soll den Schuldnern zugutekommen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Hilfe bis zum 28. Februar 2021 beantragt wird und die erlangbare Hilfeleistung zur Beseitigung der Insolvenzreife geeignet ist. 

Auf die tatsächliche Antragstellung kommt es jedoch ausnahmsweise nicht an, wenn eine Beantragung der Hilfen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen bis zum 28. Februar 2021 nicht möglich ist. In diesen Fällen soll auf die Antragsberechtigung abgestellt werden. 

Wie schon bisher gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur, wenn die Krise des Unternehmens pandemiebedingt ist, mit einer Auszahlung der Hilfen zu rechnen ist und hierdurch eine Überlebenschance für das Unternehmen besteht. (...)" 

Quelle & ganzer Text mit weiteren Details auf der Seite vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

        ➝   Weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zur Auszahlung finanzieller Hilfen

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