Mittwoch, 20. Januar 2021

Nur noch für Fachkundige: Anwendung von Laser, Licht & Co außerhalb der Medizin

In der Kosmetik kommen intensive Quellen optischer Strahlung - wie Laser oder stark gepulste Lichtquellen - vor allem zur Behandlung von Pigmentstörungen, zur Faltenglättung oder zur dauerhaften Haarentfernung zum Einsatz. Auch Tätowierungen werden mit Hilfe von Lasern entfernt. 

Hochfrequente elektromagnetische Felder werden beispielsweise zur Fettreduktion und Hautverjüngung, niederfrequente elektrische Ströme und Magnetfelder zur Muskel- oder Nervenstimulation eingesetzt.*

Bisher gab es in diesem Bereich keine spezifischen Regelungen darüber, welche Qualifikationen eine Person benötigt, um solche Anwendugen anbieten zu dürfen - obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können. Zu den Risiken zählen Verbrennungen, Narbenbildung oder die erschwerte Diagnose und Therapie von Hautkrebserkrankungen.

Das hat sich nun geändert: Die Anwendungen von Laser, Licht & Co außerhalb der Medizin dürfen seit dem 31.12.2021 nur noch von fachkundigen Personen angeboten werden. 

Unter welchen Anforderungen diese Fachkunde erworben werden kann, wurde als Gemeinsame Richtlinie des Bundes und der Länder (mit Ausnahme des Landes Sachsen-Anhalt) im Bundesanzeiger veröffentlicht: BAnz AT 25.03.2020 B7

* Weitere Infos dazu auf der Seite vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit: Kosmetische Anwendung nichtionisierender Strahlung

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