Dienstag, 31. März 2015
Verbrauchermitteilungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) informiert auch Verbraucher aktuell über unerlaubte Geschäfte aus dem Banken- und Versicherungsbereich, bei Finanzdienstleistungen und Zahlungsdiensten: Unerlaubte Geschäfte
In der folgenden Rubrik gibt es von der BaFin Infos z.B. über unbefugte, telefonische Ordererteilungen oder unerlaubte Werbung aus ihrem Aufsichtsbereich: Marktmanipulation
Und hier findet man allgemeine, verbraucherrelevante News und Warnungen aus dem Banken-/ Versicherungs-/ Finanzgeschäft: Sonstige
In der folgenden Rubrik gibt es von der BaFin Infos z.B. über unbefugte, telefonische Ordererteilungen oder unerlaubte Werbung aus ihrem Aufsichtsbereich: Marktmanipulation
Und hier findet man allgemeine, verbraucherrelevante News und Warnungen aus dem Banken-/ Versicherungs-/ Finanzgeschäft: Sonstige
Montag, 30. März 2015
Kostenlose Zeitschrift über Mensch und Umwelt
Die kostenlose Online-Zeitschrift „UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst“ informiert über aktuelle Themen aus den Bereichen Umwelt & Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz.
Die Zeitschrift wird gemeinsam vom Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Robert Koch-Institut und dem Umweltbundesamt herausgegeben.
Die aktuelle Ausgabe beinhaltet:
Die Zeitschrift wird gemeinsam vom Bundesamt für Strahlenschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Robert Koch-Institut und dem Umweltbundesamt herausgegeben.
Die aktuelle Ausgabe beinhaltet:
Linktipps: Infos über Zecken und FSME-Impfung
Mit den milden Frühlingstemperaturen werden auch wieder die Zecken nach Monaten der Ruhe allmählich munter. Die kleinen Blutsauger sind nicht nur lästig, sondern auch Überträger von verschiedensten Erregern; unter ihnen die Erreger der Borreliose (Lyme-Borreliose) und die Erreger der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME).
Auf der Seite www.zecken.de finden Sie Informationen über Zecken, die durch Zecken übertragenen Krankheiten sowie Tipps zum Zeckenschutz für Mensch und Tier. Auch eine interaktive Karte mit den aktuellen FSME-Krisengebieten ist dabei.
Für Kinder hat der Anbieter unter www.zeckenschule.de ein interaktives Spiel eingerichtet, in dem unterhaltsam und kindgerecht ebenfalls Wissen rund um das Thema "Zecken" vermittelt wird.
Das Robert Koch Institut bietet auf dieser Seiten Infos zur FSME und Empfehlungen zur Impfung gegen den Erreger: RKI / FSME
Auch auf der Seite www.impfen-info.de wird über die FSME und die Impfung dagegen aufgeklärt. Hier die Direktlinks:
Auf der Seite www.zecken.de finden Sie Informationen über Zecken, die durch Zecken übertragenen Krankheiten sowie Tipps zum Zeckenschutz für Mensch und Tier. Auch eine interaktive Karte mit den aktuellen FSME-Krisengebieten ist dabei.
Für Kinder hat der Anbieter unter www.zeckenschule.de ein interaktives Spiel eingerichtet, in dem unterhaltsam und kindgerecht ebenfalls Wissen rund um das Thema "Zecken" vermittelt wird.
Das Robert Koch Institut bietet auf dieser Seiten Infos zur FSME und Empfehlungen zur Impfung gegen den Erreger: RKI / FSME
Auch auf der Seite www.impfen-info.de wird über die FSME und die Impfung dagegen aufgeklärt. Hier die Direktlinks:
- FSME-Impfung bei Kindern (0-12 Jahre)
- FSME-Impfung bei Jugendlichen (12-17 Jahre)
- FSME-Impfung bei Erwachsenen
Samstag, 28. März 2015
Rückruf: Käse Roquefort Papillion, Thekenware
Die französische Firma Fromageries PAPILLON ruft folgendes Produkt zurück:
- Name : Roquefort ½ *4
- Handelsmarke : Papillon
- Verpackungsart : Thekenware
- Charge-Nr. : 560222830
- M.H.D: 05/06/2015
- Identitätskennzeichen : FR 12.203.026 CE
Freitag, 27. März 2015
Rückruf: Apfel-Kirsch-Schorle von Randegger
Der Gottmadinger Getränke-Produzent Randegger Ottilien-Quelle ruft Flaschen mit Apfel-Kirsch-Schorle zurück. Betroffen sind:
- Apfel-Kirsch-Schorle 0,7 l. mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 02.02.16
- Apfel-Kirsch-Schorle 0,5 l. mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18.12.15
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 12/2015 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Oster-Urlauber aufgepasst - es drohen hohe Roamingkosten!
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat für Osterurlauber wichtige Tipps und Hinweise, damit das Telefonieren, Simsen und Surfen mit dem Smartphone oder Tablet im Ausland nicht zur Kostenfalle wird: vz Rheinland-Pfalz
Wochenreport 13/2015
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Aldi-Süd: Rückruf JENTO Wasserkocher. Details: hier
- Rückruf: "Chaource" Rohmilchkäse. Details: hier
- Freiwilliger Sicherheitsrückruf: E-Bike-Akkus des Herstellers REVA. Details: hier
- Rückruf: getrockneter Seetang der Marke "Golden Lion". Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Fleisch vor der Zubereitung nicht immer unter den Wasserhahn
- Windenergie mit Flugdrachen - Verschiedene Ansätze
- Etwas weniger Haushaltsmüll - Auswertung von Destatis
- Empfängnisverhütung mit Goldspiralen
- Mangelhafte Beratung zu Pestiziden - Testkäufe in Bau- und Gartenmärkten
- "Leichte" Blumenerde - sinnvoll und gut?
Donnerstag, 26. März 2015
Flugzeug-Absturz: Angst ist kein Stornierungsgrund
Haben Fluggäste nach dem tragischen Absturz eines Flugzeugs Bedenken, in ein Flugzeug zu steigen, können sie ihren Flug nicht ohne weiteres kostenlos stornieren. Den Fluggästen steht es aber jederzeit frei, eine normale Stornierung durchzuführen.
Angst vorm Fliegen ist übrigens auch kein Entlastungsgrund für eine Airline, Flüge entschädigungslos abzusagen.
Natürlich kann eine Fluggesellschaften selbst entscheiden, ob sie aus Kulanz die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung nach einem solchen Unglück anbietet.
Quelle und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema: vz Mecklenburg-Vorpommern
Angst vorm Fliegen ist übrigens auch kein Entlastungsgrund für eine Airline, Flüge entschädigungslos abzusagen.
Natürlich kann eine Fluggesellschaften selbst entscheiden, ob sie aus Kulanz die Möglichkeit zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung nach einem solchen Unglück anbietet.
Quelle und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema: vz Mecklenburg-Vorpommern
Provisionen bei Finanzprodukten - Beratung im Interesse der Kunden?
Bei einer Anlageberatung in Banken und Sparkassen wird den Kunden der Kauf bestimmter Finanzprodukte empfohlen. Die Berater / Verkäufer erhalten dann meist für erfolgreich vermittelte Produkte eine Provision. Wenn ein Berater auf Provisionen angewiesen ist, dann stellt sich eventuell die Frage, wie unabhängig eine Empfehlung unter diesen Umständen ist.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, welche Rechte die Verbraucher bei solchen Geschäften haben und gibt wichtige Tipps dazu: vz Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erklärt, welche Rechte die Verbraucher bei solchen Geschäften haben und gibt wichtige Tipps dazu: vz Baden-Württemberg
Ab 1. April 2015: Rundfunkbeitrag wird um 48 Cent gesenkt
Ja, da knallen am 01. April 2015 die Champagnerkorken in ganz Deutschland: der Rundfunkbeitrag wird um 48 Cent verringert. Zukünftig haben die Beitragszahler monatlich nur noch 17,50 Euro (statt bislang 17,98 Euro) zu berappen.
Großer Jubel auch bei den Beitragszahlern, die einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen dürfen: ebenfalls ab dem 1. April 2015 senkt sich dieser Beitrag von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro. Das sind volle 16 Cent weniger.
An alle Beitragszahler die Empfehlung: bitte verjubeln Sie Ihr neues Vermögen nicht auf einmal und unbedacht.
Hier gibt es weitere Infos: Informationen zur Beitragssenkung ab April 2015
Großer Jubel auch bei den Beitragszahlern, die einen ermäßigten Rundfunkbeitrag zahlen dürfen: ebenfalls ab dem 1. April 2015 senkt sich dieser Beitrag von monatlich 5,99 Euro auf 5,83 Euro. Das sind volle 16 Cent weniger.
An alle Beitragszahler die Empfehlung: bitte verjubeln Sie Ihr neues Vermögen nicht auf einmal und unbedacht.
Hier gibt es weitere Infos: Informationen zur Beitragssenkung ab April 2015
Stauprognose für den 27. bis 29. März 2015
Obwohl an diesem Wochenende in weiteren 8 Bundesländern die Osterferien starten, werden laut dem ADAC im Autobahnnetz zwischen der Ostsee und den Alpen die ganz langen Staus weitgehend ausbleiben.
Demnach wird es nur vereinzelt - vor allem während der Verkehrsspitzenzeiten am Freitagnachmittag - zu etwas längeren Staus in den Ballungsräumen kommen.
Am Samstag werden sich dann auf den Strecken in Richtung Süden Autokolonnen bilden. Betroffen sind z.B. Hamburg und Bremen, die Ballungsräume in Nordrhein-Westfalen, der Bereich Karlsruhe / Mannheim / Stuttgart sowie die Großräume Nürnberg und München. Folgende Autobahnstrecken sind betroffen:
Demnach wird es nur vereinzelt - vor allem während der Verkehrsspitzenzeiten am Freitagnachmittag - zu etwas längeren Staus in den Ballungsräumen kommen.
Am Samstag werden sich dann auf den Strecken in Richtung Süden Autokolonnen bilden. Betroffen sind z.B. Hamburg und Bremen, die Ballungsräume in Nordrhein-Westfalen, der Bereich Karlsruhe / Mannheim / Stuttgart sowie die Großräume Nürnberg und München. Folgende Autobahnstrecken sind betroffen:
Mittwoch, 25. März 2015
Viele Beschwerden über untergeschobene Stromverträge
Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet über eine dreiste Masche, weswegen sich die betroffenen Verbraucher in letzter Zeit vermehrt an sie wenden.
Es geht um untergeschobene Stromverträge. Dabei erfolgt unter falschem Vorwand ein Anruf, bei dem der Verbraucher die Zählernummer seines Stromzählers am Telefon durchgeben soll, damit die Stromrechnung überprüft werden kann. Daraufhin wird den Betroffenen mitgeteilt, es gäbe nun einen neuen Vertrag, der sie vor einer Preiserhöhung schützt und Kosten spart. Verduzt mussten die Verbraucher später feststellen, dass es sich tatsächlich um einen Anbieterwechsel gehandelt hat.
Es geht um untergeschobene Stromverträge. Dabei erfolgt unter falschem Vorwand ein Anruf, bei dem der Verbraucher die Zählernummer seines Stromzählers am Telefon durchgeben soll, damit die Stromrechnung überprüft werden kann. Daraufhin wird den Betroffenen mitgeteilt, es gäbe nun einen neuen Vertrag, der sie vor einer Preiserhöhung schützt und Kosten spart. Verduzt mussten die Verbraucher später feststellen, dass es sich tatsächlich um einen Anbieterwechsel gehandelt hat.
Rückruf: getrockneter Seetang der Marke "Golden Lion"
Die Asia Food Center Rhein-Main GmbH in 65824 Schwalbach ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes den getrockneten Seetang der Marke "Golden Lion" zurück.
Grund für den Rückruf: der Jodgehalt des Produktes ist überhöht. Der Verzehr von zu hohen Mengen an Jod kann zu Störunen der Schilddrüsenfunktion führen und Gesundheitsschäden hervorrufen. Quelle mit weiteren Details: lebenmittelwarnung.de
Grund für den Rückruf: der Jodgehalt des Produktes ist überhöht. Der Verzehr von zu hohen Mengen an Jod kann zu Störunen der Schilddrüsenfunktion führen und Gesundheitsschäden hervorrufen. Quelle mit weiteren Details: lebenmittelwarnung.de
Dienstag, 24. März 2015
Germanwings-Absturz: Auswärtiges Amt, Lufthansa und Germanwings richten Krisen-Hotlines ein
In Südfrankreich ist ein Flugzeug einer deutschen Fluggesellschaft (Germanwings) abgestürzt.
Wie das Auswärtige Amt meldet, hat es sofort einen Krisenstab eingerichtet, der die Einzelheiten zu dieser Katastrophe in Erfahrung bringt.
Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline unter der Nummer 030-5000-3000 eingerichtet.
Quelle
Hier die Bestätigung des Absturzes von Germanwings mit weiteren Details: Germanwings Information
Auszug daraus:Lufthansa und Germanwings haben eine Telefon-Hotline geschaltet: Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 11 33 55 77 können sich Angehörige von Fluggästen melden und werden dort betreut.
**Update (14:59)**
Derzeit ist die offizielle Homepage des Düsseldorfer Flughafens (der Zielflughafen des Unglückfluges) nicht erreichbar (Stand: 24.03.2015, 14:59 Uhr). Offenbar wurde dort ebenfalls eine Telefon-Hotline eingerichtet. Einzelheiten hier in diesem Screenshot des Düssedorfer Flughafen Online (zum Vergrößern bitte anklicken):
Screenshot: http://www.dus.com
Wie das Auswärtige Amt meldet, hat es sofort einen Krisenstab eingerichtet, der die Einzelheiten zu dieser Katastrophe in Erfahrung bringt.
Das Auswärtige Amt hat eine Krisenhotline unter der Nummer 030-5000-3000 eingerichtet.
Quelle
Hier die Bestätigung des Absturzes von Germanwings mit weiteren Details: Germanwings Information
Auszug daraus:Lufthansa und Germanwings haben eine Telefon-Hotline geschaltet: Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 11 33 55 77 können sich Angehörige von Fluggästen melden und werden dort betreut.
**Update (14:59)**
Derzeit ist die offizielle Homepage des Düsseldorfer Flughafens (der Zielflughafen des Unglückfluges) nicht erreichbar (Stand: 24.03.2015, 14:59 Uhr). Offenbar wurde dort ebenfalls eine Telefon-Hotline eingerichtet. Einzelheiten hier in diesem Screenshot des Düssedorfer Flughafen Online (zum Vergrößern bitte anklicken):
Screenshot: http://www.dus.com
Verträge für Glücksspiele: nicht ohne schriftliche Einwilligung
Seit dem Herbst 2013 ist es Anbietern von Gewinnspielen, Lotterien etc. nicht mehr möglich, am Telefon rechtlich gültige Verträge abzuschließen und so hohe Geldbeträge zu schröpfen.
Durch ein neues Gesetz kommen solche Verträge nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher im Nachgang zu einem Telefonat einen schriftlichen Vertrag (per Post, E-Mail oder Fax) bekommt und diesen auch schriftlich bestätigt. (Wir berichteten darüber u.a. hier und da)
Leider halten sich nicht alle Anbieter an diese Regelung. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet über Verbraucher, die heutzutage immer noch in die Beratungsstellen kommen, weil sie eine Zahlungsaufforderung für Gewinnspiele erhalten haben und versichern, dass nie ein Vertrag übermittelt wurde und sie einen solchen nie schriftlich bestätigt haben.
Durch ein neues Gesetz kommen solche Verträge nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher im Nachgang zu einem Telefonat einen schriftlichen Vertrag (per Post, E-Mail oder Fax) bekommt und diesen auch schriftlich bestätigt. (Wir berichteten darüber u.a. hier und da)
Leider halten sich nicht alle Anbieter an diese Regelung. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet über Verbraucher, die heutzutage immer noch in die Beratungsstellen kommen, weil sie eine Zahlungsaufforderung für Gewinnspiele erhalten haben und versichern, dass nie ein Vertrag übermittelt wurde und sie einen solchen nie schriftlich bestätigt haben.
Montag, 23. März 2015
Bundesgerichtshof: Entscheidung darüber, ob ein Telekommunikationsunternehmen mit SCHUFA-Eintrag drohen darf
Darf ein Telekommunikationsunternehmen seinen Kunden mit einem SCHUFA-Eintrag drohen, wenn sie ihre Telefonrechnung beanstanden und die Zahlung verweigern? Solche Drohungen gibt es gerade bei Telekommunikationsunternehmem immer häufiger. Doch eine derartige Praxis verstößt sehr häufig gegen geltendes Recht.
Die Verbraucherzentrale Hamburg ist bereits mehrfach rechtlich gegen diese Praxis vorgegangen - mit Erfolg. So auch wieder bei einer aktuellen Klage vor dem Bundesgerichtshof gegen ein weiteres Telekommunikationsunternehmen. Hier erfahren Sie mehr darüber: vz Hamburg
Die Verbraucherzentrale Hamburg ist bereits mehrfach rechtlich gegen diese Praxis vorgegangen - mit Erfolg. So auch wieder bei einer aktuellen Klage vor dem Bundesgerichtshof gegen ein weiteres Telekommunikationsunternehmen. Hier erfahren Sie mehr darüber: vz Hamburg
Bundesgerichtshof: Entscheidung zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers
Der Fall: auf einem Hotelbewertungsportal wurde ein Hotel unter der Überschrift "Für 37,50 € pro Nacht und Kopf im DZ gabs Bettwanzen" von einem Nutzer des Portals negativ bewertet.
Die Inhaberin des so bewerteten Hotels mahnte die Betreiberin des Portals ab, verlangte die Entfernung dieser Bewertung und wollte zudem von der Portalbetreiberin eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung. Diese entfernte die beanstandete Bewertung; allerdings weigerte sie sich, die Unterwerfungserklärung abzugeben.
Die Beklagte, die neben dem Portal auch noch ein Online-Reisebüro betreibt, verwendet für das Portal eine Wortfiltersoftware, die u.a. Beleidigungen, Schmähkritik und Eigenbewertungen von Hotelinhabern auffinden soll. Unauffällige Bewertungen werden automatisch veröffentlicht, während ausgefilterte Bewertungen von Mitarbeitern der Beklagten geprüft und dann ggf. manuell freigegeben werden.
Die Inhaberin des so bewerteten Hotels mahnte die Betreiberin des Portals ab, verlangte die Entfernung dieser Bewertung und wollte zudem von der Portalbetreiberin eine strafbewehrte Unterwerfungserklärung. Diese entfernte die beanstandete Bewertung; allerdings weigerte sie sich, die Unterwerfungserklärung abzugeben.
Die Beklagte, die neben dem Portal auch noch ein Online-Reisebüro betreibt, verwendet für das Portal eine Wortfiltersoftware, die u.a. Beleidigungen, Schmähkritik und Eigenbewertungen von Hotelinhabern auffinden soll. Unauffällige Bewertungen werden automatisch veröffentlicht, während ausgefilterte Bewertungen von Mitarbeitern der Beklagten geprüft und dann ggf. manuell freigegeben werden.
Freitag, 20. März 2015
Lufthansa: Fortsetzung des Streiks am Samstag, den 21. März
Die Vereinigung Cockpit hat angekündigt, auch am kommenden Samstag, den 21. März 2015 von 00:01 bis 23:59 Uhr die Arbeitskampfmaßnahmen bei Lufthansa und Lufthansa Cargo fortzusetzen.
Deutschlandweit werden die Langstreckenflüge der Lufthansa sowie die Flüge der Lufthansa Cargo bestreikt. Flüge der Lufthansa-Tochterunternehmen Germanwings und Eurowings sind nicht betroffen. Quelle und weitere Details: VC
Und hier gibt es aktuelle Fluginfos bei der betroffenen Fluggesellschaft: Lufthansa / Aktuelle Fluginformationen
Deutschlandweit werden die Langstreckenflüge der Lufthansa sowie die Flüge der Lufthansa Cargo bestreikt. Flüge der Lufthansa-Tochterunternehmen Germanwings und Eurowings sind nicht betroffen. Quelle und weitere Details: VC
Und hier gibt es aktuelle Fluginfos bei der betroffenen Fluggesellschaft: Lufthansa / Aktuelle Fluginformationen
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 11/2015 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
- Kfz Citroen C1
- Kindersandalen von Biokids
- Motorräder / Scooter / 3-rädrige Fahrzeuge von Piaggio / Scarabeo / Aprilia / Derbi Arbeitshandschuhe der Marke Dunlop, Name: Driver Gloves, 3M
- Lederhandschuhe der Marke OX-ON, Name: Summer Driver
- Reithandschuhe der Marke Covalliero
- LKW von Toyota, Namen: Dyna, Hiace
- Lederschärfmaschine von Deyee,Name: Sewtex YXP 5
Schönheitsreparaturen: BGH stärkt Rechte der Mieter
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Mittwoch in weitreichenden Grundsatzurteilen die Rechte der Mieter bezüglich Schönheitsreparaturen gestärkt:
Und hier ist die Pressemitteilung des BGH mit den juristischen Details dazu: PM Nr. 39/2015
- Klauseln im Mietvertrag zu fälligen Schönheitsreparaturen sind ungültig, wenn die Wohnung unrenoviert an den Mieter übergeben wurde. Denn dann müssen die Mieter nicht nur nur ihre Abnutzungen, sondern auch die ihres Vormieters beseitigen.
- Ziehen Mieter vor der Fälligkeit von Schönheitsreparaturen aus, dürfen sie generell nicht mehr dazu verpflichtet werden, unter Umständen anteilige Renovierungskosten zu übernehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Wohnung bei der Übergabe renoviert war oder nicht.
Und hier ist die Pressemitteilung des BGH mit den juristischen Details dazu: PM Nr. 39/2015
Wochenreport 12/2015
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf (Bayern): "Wilhelm Brandenburg Käsekrainer" von Martin Drexler GmbH. Details: hier
- Rückruf:"ja!" Sauerkirschen, entsteint,von der Fa. Gloster. Details: hier
- POLO ruft zwei "Nexus" Helme zurück. Details (PDF, 336 KB): Klick
- Rückruf: Veganwurst von TOPAS GmbH. Details: hier
- Rückruf: Puterzwiebelmettwurst von Grevenkoper Pute GmbH. Details: hier
- Rückruf: Käse "Coeur Neufchatel Fermier au lait cru" von Lycee Agricole. Details: hier
- Rückruf: Heißluft-/Lötstation "GOLIATH" von Avaloid. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- BB, CC, DD und nun EE - Neues von der Kosmetikindustrie
- Arm trotz Arbeit - Auswertung des Statistischen Bundesamtes
- Mit Kritik - Die "Initiative Tierwohl" ist gestartet
- Rares Gut - In Deutschland wird der Boden knapper
Donnerstag, 19. März 2015
Ankündigung: Weitere Streiks bei Lufthansa am Freitag den 20.03.2015
Wie die Vereinigung Cockpit mitteilt, wird sie auch am Freitag, den 20.03.2015 von 00:01 bis 23.59 Uhr zum Arbeitskampf bei Lufthansa aufrufen.
Deutschlandweit werden die Kurz- und Mittelstreckenflüge der Lufthansa bestreikt, Flüge der Lufthansa-Tochterunternehmen Germanwings und Eurowings sind nicht betroffen. Quelle mit weiteren Details: VC
Und hier gibt es aktuelle Fluginfos bei der betroffenen Fluggesellschaft: Lufthansa / Aktuelle Fluginformationen
Deutschlandweit werden die Kurz- und Mittelstreckenflüge der Lufthansa bestreikt, Flüge der Lufthansa-Tochterunternehmen Germanwings und Eurowings sind nicht betroffen. Quelle mit weiteren Details: VC
Und hier gibt es aktuelle Fluginfos bei der betroffenen Fluggesellschaft: Lufthansa / Aktuelle Fluginformationen
Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor Reisen in bestimmte Gebiete von Tunesien und gibt landesspezifische Sicherheitshinweise: Auswärtiges Amt
Router: Besser kein Mut zur Lücke
Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet von einer Familie aus dem westsächsischen Crimmitschau, die für die Nutzung ihres Festnetzanschlusses im November 2014 einen Betrag von 468 Euro zahlen sollte. Die Familie hatte sonst bisher nur Rechnungen von 40 - 50 Euro monatlich zu zahlen. Im Einzelverbindungsnachweis sind gute 14 Stunden Auslandsgespräche zu 410 Euro ausgewiesen, welche die Familie nie geführt hat.
Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen vermutet: "Höchstwahrscheinlich steckt dahinter ein Hackerangriff auf den Router". Durch das Internet heraus können Hacker in die Software des Routers eindringen und diesen gewissermaßen fernsteuern. Dadurch können sie z.B. stundenlange oder wiederholte kostspielige Ferngespräche auslösen. Ein Virenschutz des PC kann solche Angriffe auf den Router nicht abwehren.
Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen vermutet: "Höchstwahrscheinlich steckt dahinter ein Hackerangriff auf den Router". Durch das Internet heraus können Hacker in die Software des Routers eindringen und diesen gewissermaßen fernsteuern. Dadurch können sie z.B. stundenlange oder wiederholte kostspielige Ferngespräche auslösen. Ein Virenschutz des PC kann solche Angriffe auf den Router nicht abwehren.
Sonnenfinsternis fotografieren könnte Kameras (und Augen) unbrauchbar machen
Wer die Sonnenfinsternis am 20.03.2015 (wir berichteten darüber hier) fotografieren möchte, sollte größte Vorsicht walten lassen.
Wie heise online meldet, überfordert die Sonne hoch am Himmel mit ihrem gleißend hellen Licht jeden Kameraverschluss und Sensor. Wer dennoch das Naturschauspiel ohne besondere Vorkehrungen fotografiert, der riskiert, dass die Kamera danach möglicherweise nicht mehr zu gebrauchen ist.
Noch gefährlicher sei ein kurzer Blick durch den optischen Sucher einer Spiegelreflexkamera. Dies könne fast unweigerlich zu schweren Augenschäden führen - im schlimmsten Fall droht die Erblindung.
Quelle mit weiteren Infos und Fototipps: heise online
Wie heise online meldet, überfordert die Sonne hoch am Himmel mit ihrem gleißend hellen Licht jeden Kameraverschluss und Sensor. Wer dennoch das Naturschauspiel ohne besondere Vorkehrungen fotografiert, der riskiert, dass die Kamera danach möglicherweise nicht mehr zu gebrauchen ist.
Noch gefährlicher sei ein kurzer Blick durch den optischen Sucher einer Spiegelreflexkamera. Dies könne fast unweigerlich zu schweren Augenschäden führen - im schlimmsten Fall droht die Erblindung.
Quelle mit weiteren Infos und Fototipps: heise online
Stauprognose für das Wochenende 20. bis 22. März
Laut dem ADAC kommen Autofahrer, die am Wochenende auf Deutschlands Autobahnen unterwegs sind, ohne Stress und Zeitverlust voran. Größere Störungen wird es kaum geben. Nur auf den Wintersportrouten kann es zeitweise ein höheres Verkehrsaufkommen geben.
Die Staustrecken sind:
Die Staustrecken sind:
Mittwoch, 18. März 2015
Vereinigung Cockpit ruft Piloten der Langstrecke und Lufthansa Cargo am Donnerstag zum Streik auf
Heute, am Mittwoch den 18.03.2015 gibt es bekanntlich erst einmal Streik bei den Kurzstreckenflügen (wir berichteten hier)
Am Donnerstag den 19.03.2015 setzt die Vereinigung Cockpit (VC) die Streiks bei Lufthansa fort und wird an dem Tag ihre Mitglieder bei Lufthansa von 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr zum Arbeitskampf aufrufen.
Deutschlandweit werden die Langstreckenflüge der Lufthansa sowie die Flüge der Lufthansa Cargo bestreikt. Flüge der Lufthansa-Tochterunternehmen Germanwings und Eurowings sind nicht betroffen. Quelle mit weiteren Details: VC
Und hier gibt es aktuelle Fluginfos bei der betroffenen Fluggesellschaft: Lufthansa / Aktuelle Fluginformationen
Am Donnerstag den 19.03.2015 setzt die Vereinigung Cockpit (VC) die Streiks bei Lufthansa fort und wird an dem Tag ihre Mitglieder bei Lufthansa von 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr zum Arbeitskampf aufrufen.
Deutschlandweit werden die Langstreckenflüge der Lufthansa sowie die Flüge der Lufthansa Cargo bestreikt. Flüge der Lufthansa-Tochterunternehmen Germanwings und Eurowings sind nicht betroffen. Quelle mit weiteren Details: VC
Und hier gibt es aktuelle Fluginfos bei der betroffenen Fluggesellschaft: Lufthansa / Aktuelle Fluginformationen
Info-Angebot online: Die psychische Entwicklung des Kindes stärken
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erweitert mit Informationen zum Thema "Kinder unterstützen - psychische Gesundheit stärken" das Angebot zur Gesundheit und Entwicklung von Kindern auf ihrem Info-Portal www.kindergesundheit-info.de .
Hier geht es direkt zu diesem themenbezogenen Angebot: http://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/psychische-gesundheit/
Hier geht es direkt zu diesem themenbezogenen Angebot: http://www.kindergesundheit-info.de/themen/entwicklung/psychische-gesundheit/
Dienstag, 17. März 2015
Streikankündigung bei Lufthansa
Wie die Vereinigung Cockpit mitteilt, wird sie ihre ihre Mitglieder bei Lufthansa am
Mittwoch, den 18. März 2015 von 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr
zum Arbeitskampf aufrufen. Deutschlandweit werden die Kurz- und Mittelstreckenflüge der Lufthansa bestreikt, Flüge der Lufthansa-Tochterunternehmen Germanwings und Eurowings seien demnach nicht betroffen. Quelle mit weiteren Details: Vereinigung Cockpit
Und hier gibt es aktuelle Fluginfos bei der betroffenen Fluggesellschaft: Lufthansa / Aktuelle Fluginformationen
Achtung: dort steht allerdings, dass auch Germanwings betroffen sei (Stand: 17.03.2015, 6:50 Uhr) Wir verlinken daher sicherheitshalber auch auf die Flugstatus-Seite von dieser Fluggesellschaft: Germanwings / Flugstatus
Mittwoch, den 18. März 2015 von 00.01 Uhr bis 23.59 Uhr
zum Arbeitskampf aufrufen. Deutschlandweit werden die Kurz- und Mittelstreckenflüge der Lufthansa bestreikt, Flüge der Lufthansa-Tochterunternehmen Germanwings und Eurowings seien demnach nicht betroffen. Quelle mit weiteren Details: Vereinigung Cockpit
Und hier gibt es aktuelle Fluginfos bei der betroffenen Fluggesellschaft: Lufthansa / Aktuelle Fluginformationen
Achtung: dort steht allerdings, dass auch Germanwings betroffen sei (Stand: 17.03.2015, 6:50 Uhr) Wir verlinken daher sicherheitshalber auch auf die Flugstatus-Seite von dieser Fluggesellschaft: Germanwings / Flugstatus
Auf der Suche nach dem "geeigneten" Krankenhaus
Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Durch diese Berichte können sich Patienten und Versicherte über Möglichkeiten, Leistungen und Qualität der Krankenhäuser informieren.
Eine Liste mit Beispielen, wo man die Qualitätsberichte der Krankenhäuser findet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hier zusammengestellt: Wo findet man die Qualitätsberichte der Krankenhäuser?
Eine Liste mit Beispielen, wo man die Qualitätsberichte der Krankenhäuser findet hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hier zusammengestellt: Wo findet man die Qualitätsberichte der Krankenhäuser?
Sonnenfinsternis am 20. März könnte Stromnetz beeinträchtigen
Wie das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitteilt, könnte die Sonnenfinsternis am 20. März das Stromnetz beeinträchtigen.
Diese Sonnenfinsternis ist hier in Deutschland zwar nur eine Teilfinsternis; allerdings kann es dadurch trotzdem wegen verminderter Einspeisung der Sonnenenergie in das Stromnetz durch die Photovoltaik (PV)-Anlagen zu einer Instabilität des Netzes kommen - und im schlimmsten Fall zu einem gefürchteten „Blackout“.
Hintergrund: am 20.3.2015. etwa um 09:38 Uhr werden 67% der Sonnenscheibe im Süden, z. B. in Passau, und rund 82% über Helgoland vom Mond verfinstert. In der Zeit bis etwa 11:58 Uhr werden also die deutschen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) deutlich weniger Strom ins Netz einspeisen können. Auch das Wetter spielt dann eine wichtige Rolle; d.h. ob es betrübt oder wolkenlos sein wird.
Diese Sonnenfinsternis ist hier in Deutschland zwar nur eine Teilfinsternis; allerdings kann es dadurch trotzdem wegen verminderter Einspeisung der Sonnenenergie in das Stromnetz durch die Photovoltaik (PV)-Anlagen zu einer Instabilität des Netzes kommen - und im schlimmsten Fall zu einem gefürchteten „Blackout“.
Hintergrund: am 20.3.2015. etwa um 09:38 Uhr werden 67% der Sonnenscheibe im Süden, z. B. in Passau, und rund 82% über Helgoland vom Mond verfinstert. In der Zeit bis etwa 11:58 Uhr werden also die deutschen Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) deutlich weniger Strom ins Netz einspeisen können. Auch das Wetter spielt dann eine wichtige Rolle; d.h. ob es betrübt oder wolkenlos sein wird.
Montag, 16. März 2015
Semesterbeginn: Verbraucherzentrale informiert zum Rundfunkbeitrag für Studierende
Die Verbraucherzentrale Bayern informiert darüber, welche Pflichten Studierende mit eigener Unterkunft oder in einer Wohngemeinschaft bezüglich des Rundfunkbeitrages haben: zur Meldung
Und hier gibt es allgemeine Infos; auch für Nicht-Studenten: Wissenswertes über den Rundfunkbeitrag
Und hier gibt es allgemeine Infos; auch für Nicht-Studenten: Wissenswertes über den Rundfunkbeitrag
Samstag, 14. März 2015
Neue Rückrufe / Warnungen
- Veganwurst von TOPAS GmbH (Hartplastiksplitter). Details: hier
- Puterzwiebelmettwurst von Grevenkoper Pute GmbH (Salmonellen). Details: hier
- Käse "Coeur Neufchatel Fermier au lait cru" von Lycee Agricole (Shiga-Toxin bildende E. coli). Details: hier
- Heißluft-/Lötstation "GOLIATH" von Avaloid (lebensgefährliche Mängel). Details: hier
Freitag, 13. März 2015
Sicherheitsupdates für Adobe Flash Player
Technische Warnung vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik):
Aktualisieren Sie den Adobe Flash Player über das Adobe Flash Player Download Center, sofern Sie nicht die automatische Update-Funktion innerhalb des Produktes nutzen. Für Google Chrome und Internet Explorer in Windows 8.x wird Adobe Flash Player automatisch auf die Version 17.0.0.134 aktualisiert.
Betroffene Systeme:
Aktualisieren Sie den Adobe Flash Player über das Adobe Flash Player Download Center, sofern Sie nicht die automatische Update-Funktion innerhalb des Produktes nutzen. Für Google Chrome und Internet Explorer in Windows 8.x wird Adobe Flash Player automatisch auf die Version 17.0.0.134 aktualisiert.
Betroffene Systeme:
- Adobe Flash Player vor Extended Support Release 13.0.0.277
- Adobe Flash Player vor 17.0.0.134
- Adobe Flash Player for Linux vor 11.2.202.451
- Apple Mac OS X
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Alte Bausparverträge werden gekündigt
Wir berichteten bereits darüber, dass Bausparkassen "unliebsame" Altkunden (solche, die noch einen Vertrag mit hohen Zinsen haben) kündigen (Niedrigzinsen: Druck auf Bausparer )
Jetzt hat sich auch die Regierung mit diesem Thema auseinandergesetzt - und veröffentlichte in einer Meldung, dass es eine zivilrechtliche Frage sei, ob die Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht vor dem Zeitpunkt der Vollbesparung eines Bausparvertrages haben.
Die Regierung betonte ergänzend:
Die Einführung einer Kündigungsklausel durch den Gesetzgeber stehe nicht zur Debatte
Quelle und ganze Meldung: Deutscher Bundestag
Mit anderen Worten: Betroffene, die gegen die Kündigung ihres zwar zuteilungsreifen, aber noch nicht übersparten Bausparvertrages vorgehen wollen (und noch kein Bauspardarlehen geltend gemacht haben), müssen den Rechtsweg beschreiten.
Jetzt hat sich auch die Regierung mit diesem Thema auseinandergesetzt - und veröffentlichte in einer Meldung, dass es eine zivilrechtliche Frage sei, ob die Bausparkassen ein gesetzliches Kündigungsrecht vor dem Zeitpunkt der Vollbesparung eines Bausparvertrages haben.
Die Regierung betonte ergänzend:
Die Einführung einer Kündigungsklausel durch den Gesetzgeber stehe nicht zur Debatte
Quelle und ganze Meldung: Deutscher Bundestag
Mit anderen Worten: Betroffene, die gegen die Kündigung ihres zwar zuteilungsreifen, aber noch nicht übersparten Bausparvertrages vorgehen wollen (und noch kein Bauspardarlehen geltend gemacht haben), müssen den Rechtsweg beschreiten.
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 10/2015 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
Oberverwaltungsgerichts NRW entscheidet: Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß
Das Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Berufungen von drei Klägern zurückgewiesen, die sich gegen die Erhebung von
Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich durch den WDR gewandt hatten. Das Gericht hat damit die
klageabweisenden Urteile der Verwaltungsgerichte Arnsberg und Köln bestätigt.
Die Kläger wollten insbesondere geltend machen, dass die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen seit dem 1. Januar 2013 verfassungswidrig ist. Seitdem wird der Rundfunkbeitrag im Privatbereich an die eigene Wohnung gekoppelt.
Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied, dass der durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowohl für den privaten Bereich als auch für den nicht privaten Bereich ausgestaltete Rundfunkbeitrag keine (verdeckte) Steuer sei, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfiele.
Das Gericht stellte damit klar, dass - auch wenn die Anknüpfung der Beitragserhebung an die Wohnung (im privaten Bereich) bzw. an die Betriebsstätte (im nicht privaten Bereich) allgemein gefasst sei - es sich doch um einen echten Beitrag handle. Dieser Beitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einer speziellen, zweckgebundenen Finanzierungsfunktion nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel.
Allerdings: Der Senat hat die Revision gegen diese Entscheidung zugelassen. Damit wäre der Weg in die höhere Instanz (Bundesverwaltungsgericht) frei.
Quelle mit weiteren Details zum Urteil: Pressemitteilung OLG NRW vom 12.03.2015
Die Kläger wollten insbesondere geltend machen, dass die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Rundfunkbeiträgen seit dem 1. Januar 2013 verfassungswidrig ist. Seitdem wird der Rundfunkbeitrag im Privatbereich an die eigene Wohnung gekoppelt.
Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied, dass der durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sowohl für den privaten Bereich als auch für den nicht privaten Bereich ausgestaltete Rundfunkbeitrag keine (verdeckte) Steuer sei, die der Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterfiele.
Das Gericht stellte damit klar, dass - auch wenn die Anknüpfung der Beitragserhebung an die Wohnung (im privaten Bereich) bzw. an die Betriebsstätte (im nicht privaten Bereich) allgemein gefasst sei - es sich doch um einen echten Beitrag handle. Dieser Beitrag bleibe eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einer speziellen, zweckgebundenen Finanzierungsfunktion nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel.
Allerdings: Der Senat hat die Revision gegen diese Entscheidung zugelassen. Damit wäre der Weg in die höhere Instanz (Bundesverwaltungsgericht) frei.
Quelle mit weiteren Details zum Urteil: Pressemitteilung OLG NRW vom 12.03.2015
Gebrauchtwagenverkauf: Rechte der Käufer gestärkt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag die Haftung des Verkäufers für Körper- und Gesundheitsschäden sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden nicht ausgeschlossen werden darf.
Der konkrete Fall: Der Verkäufer eines gebrauchten Mercedes Benz ML 55 AMG zum Preis von 33.000 € (Kilometerstand 59.000 km) hatte im Kaufvertrag folgende Ausschlussklauseln verwendet:
"[…] gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle […]."
Und auf der Rückseite des Vertrages stand unter der Überschrift "Gewährleistung" dann noch:
"Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen, und zwar sowohl wegen erkennbarer als auch wegen verborgener Mängel […]."
Der konkrete Fall: Der Verkäufer eines gebrauchten Mercedes Benz ML 55 AMG zum Preis von 33.000 € (Kilometerstand 59.000 km) hatte im Kaufvertrag folgende Ausschlussklauseln verwendet:
"[…] gebraucht, wie ausgiebig besichtigt, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, früherer Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge früherer Unfälle […]."
Und auf der Rückseite des Vertrages stand unter der Überschrift "Gewährleistung" dann noch:
"Das Fahrzeug ist verkauft unter Ausschluss jeder Gewährleistung. Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind, soweit das gesetzlich zulässig ist, ausgeschlossen, und zwar sowohl wegen erkennbarer als auch wegen verborgener Mängel […]."
Wochenreport 11/2015
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Brandgefahr bei alten Röhrenfernseher von Grundig und Loewe. Details: hier
- Freiwilliger Rückruf: Fahrrad-Rollenbremsen von SHIMANO - In Deutschland könnten folgende Fahrradmarken betroffen sein: Batavus und Gazelle. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Für Biogasanlagen - Wasserpflanzen als Rohstoff
- In erster Instanz - Sparkasse darf Hochzinsverträge nicht kündigen
- Bilanz nach einem Jahr - Gastronomen klagen gegen Gastro-App
- In Zahlen - 3 Millionen Neuwagen
- In Zahlen - 17.000 Kinder sterben täglich weniger
Donnerstag, 12. März 2015
Polizei-Beratungsstelle finden
Ein Linktipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:
Sollten Sie jemals Opfer von Internetkriminalität werden, empfehlen wir grundsätzlich auch Strafanzeige zu erstatten.
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes bietet eine Suchfunktion an, mithilfe derer Sie schnell Ihre zuständige Beratungsstelle finden können.
Zur Suchfunktion: hier
Sollten Sie jemals Opfer von Internetkriminalität werden, empfehlen wir grundsätzlich auch Strafanzeige zu erstatten.
Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes bietet eine Suchfunktion an, mithilfe derer Sie schnell Ihre zuständige Beratungsstelle finden können.
Zur Suchfunktion: hier
Stauprognose für 13. bis 15. März
Wie der ADAC vorhersagt, wird es allenfalls im Großraum Hamburg wegen des Endes der Frühlingsferien zu kürzeren Staus kommen. Auch auf den Straßen in die Wintersportregionen der Alpen sollte man örtlich vor allem bei schönem Wetter mit – allerdings meist kürzeren – Staus rechnen. Die möglichen Staustrecken:
Brandgefahr bei alten Röhrenfernseher von Grundig und Loewe
Das IFS (Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.) informiert erneut über zwei große Serienschäden bei Röhrenfernseher, durch die bis heute immer wieder neue Brandfälle auftreten.
Welche Geräte genau betroffen sind erfahren Sie hier: Alte Serienfehler verursachen immer wieder Brände
Welche Geräte genau betroffen sind erfahren Sie hier: Alte Serienfehler verursachen immer wieder Brände
Mittwoch, 11. März 2015
Immer mehr Renten besteuert
Ab welcher Höhe die Rente besteuert wird hängt davon ab, in welchem Jahr der Mensch in die Rente eintritt.
Seit 2005 sinkt der Steuerfreibetrag bei der Rente jährlich (die Freibeträge von bestehenden Renten davor bleiben aber unangetastet). Wer im Jahr 2005 in Rente ging, "durfte" noch 1.577 € monatlich unversteuert behalten.
Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2015 - und wer ab diesem Jahr Rente bezieht, hat nur noch einen steuerlich unangetasteten Betrag von 1.191 € monatlich. Dieser Prozess der sinkenden Freibeträge geht bis zum Jahr 2040 - wer ab dann in Rente geht, muss diese voll versteuern.
Im Gegensatz dazu werden Beiträge zur Altersvorsorge seit 2005 schrittweise von den Steuern befreit (bis 2020 jährlich um 2 Prozentpunkte; ab dann um jeweils einen Prozentpunkt). Und dieser Prozess geht bis zum Jahr 2025; ab 2025 sind dann die Beiträge zur Altersvorsorge zu 100 % steuerlich absetzbar. Dadurch sollen Menschen motiviert werden, selbst für das Alter vorzusorgen.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite vom Bundesministerium für Finanzen: Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
Seit 2005 sinkt der Steuerfreibetrag bei der Rente jährlich (die Freibeträge von bestehenden Renten davor bleiben aber unangetastet). Wer im Jahr 2005 in Rente ging, "durfte" noch 1.577 € monatlich unversteuert behalten.
Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2015 - und wer ab diesem Jahr Rente bezieht, hat nur noch einen steuerlich unangetasteten Betrag von 1.191 € monatlich. Dieser Prozess der sinkenden Freibeträge geht bis zum Jahr 2040 - wer ab dann in Rente geht, muss diese voll versteuern.
Im Gegensatz dazu werden Beiträge zur Altersvorsorge seit 2005 schrittweise von den Steuern befreit (bis 2020 jährlich um 2 Prozentpunkte; ab dann um jeweils einen Prozentpunkt). Und dieser Prozess geht bis zum Jahr 2025; ab 2025 sind dann die Beiträge zur Altersvorsorge zu 100 % steuerlich absetzbar. Dadurch sollen Menschen motiviert werden, selbst für das Alter vorzusorgen.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite vom Bundesministerium für Finanzen: Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
Gebäude klimafreundlich und stromsparend klimatisieren: kostenloser Ratgeber
Gebäude zu klimatisieren kann durch die laufenden Stromkosten und den hohen Wartungsaufwand auf Dauer teuer werden. Auch das Klima wird durch Treibhausgas-Emissionen belastet. Das Umweltbundesamt (UBA) rät: Wer Umwelt und Geldbeutel schonen will, sollte bereits in der Planungsphase einiges beachten.
Das Umweltbundesamt hat daher einen kostenlosen Ratgeber erstellt, der Architekten, Bauherren und Planer in die Materie der Gebäudeklimatisierung einführt, verschiedene Kälteerzeugungsverfahren beschreibt und Lösungsansätze für klimaschonende Gebäudeklimatisierungskonzepte skizziert. Dabei wird auch auf bestehende Rechtsvorschriften eingegangen.
Weitere Infos sowie die Möglichkeit, den Ratgeber kostenlos herunterzuladen oder zu bestellen: UBA / Klimafreundliche Gebäudeklimatisierung
Das Umweltbundesamt hat daher einen kostenlosen Ratgeber erstellt, der Architekten, Bauherren und Planer in die Materie der Gebäudeklimatisierung einführt, verschiedene Kälteerzeugungsverfahren beschreibt und Lösungsansätze für klimaschonende Gebäudeklimatisierungskonzepte skizziert. Dabei wird auch auf bestehende Rechtsvorschriften eingegangen.
Weitere Infos sowie die Möglichkeit, den Ratgeber kostenlos herunterzuladen oder zu bestellen: UBA / Klimafreundliche Gebäudeklimatisierung
Dienstag, 10. März 2015
Linktipp: Informationsportal Erneuerbare Energien
Das Informationsportal Erneuerbare Energien (http://www.erneuerbare-energien.de) vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantwortet Fragen zu regenerativen Energieträgern und klimafreundlichen Technologien.
Themenseiten zu Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie vermitteln aktuelle Informationen und gebündeltes Hintergrundwissen - zum Beispiel durch kommentierte Linklisten oder Hinweise auf Gesetze und Verordnungen.
Auf den weiteren Themenseiten gibt es Infos , wie der Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien gesetzlich geregelt ist, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen und welche Rolle die Erneuerbaren in der europäischen und internationalen Energiepolitik spielen.
Themenseiten zu Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Bioenergie und Geothermie vermitteln aktuelle Informationen und gebündeltes Hintergrundwissen - zum Beispiel durch kommentierte Linklisten oder Hinweise auf Gesetze und Verordnungen.
Auf den weiteren Themenseiten gibt es Infos , wie der Ausbau und die Förderung der erneuerbaren Energien gesetzlich geregelt ist, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen und welche Rolle die Erneuerbaren in der europäischen und internationalen Energiepolitik spielen.
Verbraucherzentrale meldet: Gericht stoppt Betreiber des "Tanken-Preisrätsels"
Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, wurde das "Tanken-Preisrätsels" einer Münchner Firma durch das Landgericht München gestoppt. Nach Angaben der Verbraucherentrale schickte die Firma den Gewinnern eines Reisegutscheins Rechnungen über anfallende Kosten zu. Quelle mit weiteren Details zum Fall: vz Bayern
Montag, 9. März 2015
Acrylamid – Gefahr aus Lebensmitteln?
Beim Braten und Backen von kohlehydratreichen Lebensmitteln bei einer Temperatur von über 120 Grad Celsius entsteht Acrylamid. (Z.B. bei Lebensmitteln wie Kartoffelchips, Pommes Frites, Brot-und Backwaren etc.) In Langzeitstudien an Ratten und Mäusen hat sich Acrylamid als eindeutig krebserregend erwiesen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt sicherlich nicht ohne Grund: Da Acrylamid Erbgut veränderndes und Krebs erzeugendes Potenzial hat, und keine sichere Verzehrsmenge abgeleitet werden kann, müssen Möglichkeiten gefunden werden, um die Acrylamidkonzentration in Lebensmitteln so weit wie möglich zu reduzieren. (Quelle)
Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert wo und wie Acrylamid gebildet wird und wie die Bildung verringert werden kann: hier
Und hier gibt es noch ein kostenloses PDF (27 KB) zum Download vom BfR: Fragen und Antworten zu Acrylamid
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt sicherlich nicht ohne Grund: Da Acrylamid Erbgut veränderndes und Krebs erzeugendes Potenzial hat, und keine sichere Verzehrsmenge abgeleitet werden kann, müssen Möglichkeiten gefunden werden, um die Acrylamidkonzentration in Lebensmitteln so weit wie möglich zu reduzieren. (Quelle)
Die Verbraucherzentrale Thüringen informiert wo und wie Acrylamid gebildet wird und wie die Bildung verringert werden kann: hier
Und hier gibt es noch ein kostenloses PDF (27 KB) zum Download vom BfR: Fragen und Antworten zu Acrylamid
Samstag, 7. März 2015
Phishing: iPhone-Hehler gehen phischen
Aus dem akutellen Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert:
Wenn Ihnen Ihr Smartphone oder Tablet verlustig geht, sollten Sie zusätzlich zur Sim-Karte auch das Gerät sperren. Apple-Nutzer können das über iCloud. Der Finder oder Dieb sieht dann nur Kontaktdaten und vielleicht die Ausschreibung eines Finderlohns. Weiterverkaufen lässt sich das Gerät so nicht. Erhält der Eigentümer das Gerät zurück, kann er es ebenfalls über iCloud wieder freigeben.
Diese Tatsache machen sich nun Online-Kriminelle zunutze: Sie kontaktieren die Eigentümer, geben sich als Vertreter von Apple aus und lenken die Eigentümer auf eine täuschend ähnlich nachgemachte Login-Seite. Die Anmeldedaten, die hier eingegeben werden, gehen an die Diebe oder Hehler, die diese dann nutzen, um auf der echten iCloud-Seite das Gerät freizugeben und weiterzuverkaufen.
Hier geht es zum kompletten Newsletter mit weiteren Sicherheitsinfos: Bürger-Cert Newsletter
P.S.: den Newsletter "Sicher • Informiert" kann man kostenlos abonnieren. Das Bürger-Cert bietet auch noch zwei andere Newsletter ebenfalls kostenlos an: "Technische Warnungen" und "Extraausgabe Sicher • Informiert". Hier gibt es weitere Infos über diese Informationsdienste: https://www.buerger-cert.de/subscription-new-request
Wenn Ihnen Ihr Smartphone oder Tablet verlustig geht, sollten Sie zusätzlich zur Sim-Karte auch das Gerät sperren. Apple-Nutzer können das über iCloud. Der Finder oder Dieb sieht dann nur Kontaktdaten und vielleicht die Ausschreibung eines Finderlohns. Weiterverkaufen lässt sich das Gerät so nicht. Erhält der Eigentümer das Gerät zurück, kann er es ebenfalls über iCloud wieder freigeben.
Diese Tatsache machen sich nun Online-Kriminelle zunutze: Sie kontaktieren die Eigentümer, geben sich als Vertreter von Apple aus und lenken die Eigentümer auf eine täuschend ähnlich nachgemachte Login-Seite. Die Anmeldedaten, die hier eingegeben werden, gehen an die Diebe oder Hehler, die diese dann nutzen, um auf der echten iCloud-Seite das Gerät freizugeben und weiterzuverkaufen.
Hier geht es zum kompletten Newsletter mit weiteren Sicherheitsinfos: Bürger-Cert Newsletter
P.S.: den Newsletter "Sicher • Informiert" kann man kostenlos abonnieren. Das Bürger-Cert bietet auch noch zwei andere Newsletter ebenfalls kostenlos an: "Technische Warnungen" und "Extraausgabe Sicher • Informiert". Hier gibt es weitere Infos über diese Informationsdienste: https://www.buerger-cert.de/subscription-new-request
Freiwilliger Rückruf: Fahrrad-Rollenbremsen von SHIMANO
SHIMANO ruft auf freiwilliger Basis bestimmte Rollenbremsen zurück. Grund dafür: bei einer geringen Stückzahl dieser Rollenbremsen haben die Bremstrommeln Risse aufgewiesen. Bremst der Radfahrer mit hoher Kraft, kann dadurch die Bremse eventuell ausfallen, was wiederum zu schwerwiegenden Folgen führen kann.
In Deutschland könnten folgende Fahrradmarken betroffen sein: Batavus und Gazelle. Weitere Infos: http://www.paul-lange.de
In Deutschland könnten folgende Fahrradmarken betroffen sein: Batavus und Gazelle. Weitere Infos: http://www.paul-lange.de
Freitag, 6. März 2015
Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser
Das Bürger-CERT [ein Projekt des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)] empfiehlt, möglichst zeitnah die von Google für den Chrome Browser bereitgestellten Sicherheitsupdates zu installieren.
Betroffene Systeme:
Google Chrome Download Seite
Betroffene Systeme:
- Google Chrome vor 41.0.2272.76
- Apple Mac OS X
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Google Chrome Download Seite
Warnung vor Phishing-Welle per "DHL-Empfangsbestätigungen"
Hier eine Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Das BSI beobachtet derzeit eine massive Welle von Phishing-Mails, mit denen Online-Kriminelle versuchen, den Online-Banking-Trojaner "geodo" zu verteilen. Es handelt sich um Mails, die wie Empfangsbestätigungen des Paketdienstleisters DHL gestaltet sind.
Der Empfänger wird darüber informiert, dass seine Sendung an DHL übergeben und an einem bestimmten Datum zugestellt wird. Für weitere Informationen wird der Empfänger aufgefordert, auf einen Link zu klicken, der zu einer manipulierten Webseite führt, über die der Online-Banking-Trojaner "geodo" auf den Rechner des Empfängers aufgespielt wird. Internetnutzer, die eine solche Mail erhalten, sollten keinesfalls auf den Link klicken, sondern die Mail sofort löschen.
Aktuelle SPAM- und Phishing-Kampagnen zeichnen sich dadurch aus, dass sich der inhaltliche Aufhänger und vorgebliche Absender ständig ändern können. Auch kann statt eines Links ein Mailanhang beigefügt sein, den der Empfänger öffnen soll. In jedem Falle gilt: Erst nachdenken, dann klicken, und im Zweifelsfall die Mail löschen.
Das BSI beobachtet derzeit eine massive Welle von Phishing-Mails, mit denen Online-Kriminelle versuchen, den Online-Banking-Trojaner "geodo" zu verteilen. Es handelt sich um Mails, die wie Empfangsbestätigungen des Paketdienstleisters DHL gestaltet sind.
Der Empfänger wird darüber informiert, dass seine Sendung an DHL übergeben und an einem bestimmten Datum zugestellt wird. Für weitere Informationen wird der Empfänger aufgefordert, auf einen Link zu klicken, der zu einer manipulierten Webseite führt, über die der Online-Banking-Trojaner "geodo" auf den Rechner des Empfängers aufgespielt wird. Internetnutzer, die eine solche Mail erhalten, sollten keinesfalls auf den Link klicken, sondern die Mail sofort löschen.
Aktuelle SPAM- und Phishing-Kampagnen zeichnen sich dadurch aus, dass sich der inhaltliche Aufhänger und vorgebliche Absender ständig ändern können. Auch kann statt eines Links ein Mailanhang beigefügt sein, den der Empfänger öffnen soll. In jedem Falle gilt: Erst nachdenken, dann klicken, und im Zweifelsfall die Mail löschen.
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 09/2015 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (hier). Für Deutschland gibt es folgende Sicherheitswarnungen oder Rückrufe (Details folgen nach dem Anklicken):
BUND rät: Lebensmittelverschwendung vermeiden, regionale Erzeuger stärken
Rund ein Drittel aller in Deutschland gekauften Lebensmittel wird weggeworfen, das meiste davon in den Haushalten. Pro Kopf und Jahr sind das über 80 Kilogramm angefangene, abgelaufene oder überzählige Lebensmittel.
Zu den Verschwendern gehören aber auch Industrie, Großverbraucher und Handel.
Schon bei der Ernte werden etwa 30 Prozent der pflanzlichen Erzeugnisse aussortiert, weil sie in Farbe, Form oder Größe bestimmten Handelsnormen nicht entsprechen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wirbt deshalb dafür, sich beim Einkauf nicht von Sonderangeboten oder bunten Auslagen zum Kauf überzähliger Lebensmittel `verführen` zu lassen. Und dort wo es möglich ist, sollten Kundinnen und Kunden ihre Nahrungsmittel direkt von den Produzenten beziehen.
Schon bei der Ernte werden etwa 30 Prozent der pflanzlichen Erzeugnisse aussortiert, weil sie in Farbe, Form oder Größe bestimmten Handelsnormen nicht entsprechen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wirbt deshalb dafür, sich beim Einkauf nicht von Sonderangeboten oder bunten Auslagen zum Kauf überzähliger Lebensmittel `verführen` zu lassen. Und dort wo es möglich ist, sollten Kundinnen und Kunden ihre Nahrungsmittel direkt von den Produzenten beziehen.
Wochenreport 10/2015
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Stiftung Warentest informiert über Serviceaktion für ältere Pedelec-Antriebe von BOSCH. Details: hier
- Austausch von Schrauben bei Trikes von HASE BIKES. Details: hier
- Rückruf: KIMBO Erdnüsse, gemahlen (Peanut Powder) von der YIU GmbH. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Stellungnahme zum Urteil des OLG München - In Sachen Rewe und Penny
- Hüte aus alten Krawatten - Upcycling ist im Trend
- Immer mehr Banken drehen an der Gebührenschraube
- Chlorat auch im Trinkwasser - Untersuchung des CVUAS
- Experten schlagen Alarm - Stickstoff-Belastung zu hoch
Donnerstag, 5. März 2015
Abzockmasche: Bei Anruf Euro weg
Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erneut erfahren hat, gehen den Betrügern die Tricks nicht aus. Hier ist wieder so eine Abzockerei: der Verbraucherzentrale wurde ein Trick mitgeteilt, bei dem ein Verbraucher im Internet und in der Zeitung inseriert hatte, um ein Fahrzeug zu verkaufen. Er gab dabei seine Handynummer an.
Kurz darauf bekommt er diese SMS auf sein Handy: "Guten Tag, ich habe Interesse an Ihrem Fahrzeug, aber konnte Sie leider telefonisch nicht erreichen. Bitte rufen Sie mich zurück. 01377980343559, Herr Kreuz." Der Verbraucher rief nichsahnend die genannte Rufnummer an - und musste dann feststellen, dass dieser Anruf 1,- Euro vom Festnetz und vom Handy sogar 1,50 Euro kostet.
Die Verbraucherzentrale warnt: bei der 0137-Nummer handelt es sich um eine kostenauslösende Sonderrufnummer. Diese wie auch die 0900-Nummern werden immer wieder dafür missbraucht, den Straftatbestand des Betruges zu vollziehen. Der generelle Appell lautet daher, misstrauisch zu sein und keine unbekannten Sonderrufnummern anzuwählen.
Kurz darauf bekommt er diese SMS auf sein Handy: "Guten Tag, ich habe Interesse an Ihrem Fahrzeug, aber konnte Sie leider telefonisch nicht erreichen. Bitte rufen Sie mich zurück. 01377980343559, Herr Kreuz." Der Verbraucher rief nichsahnend die genannte Rufnummer an - und musste dann feststellen, dass dieser Anruf 1,- Euro vom Festnetz und vom Handy sogar 1,50 Euro kostet.
Die Verbraucherzentrale warnt: bei der 0137-Nummer handelt es sich um eine kostenauslösende Sonderrufnummer. Diese wie auch die 0900-Nummern werden immer wieder dafür missbraucht, den Straftatbestand des Betruges zu vollziehen. Der generelle Appell lautet daher, misstrauisch zu sein und keine unbekannten Sonderrufnummern anzuwählen.
Stauprognose für den 06. – 08. März 2015
Wie der ADAC vorhersagt, sollte es an diesem Wochenende keine größeren Behinderungen im deutschen Autobahnnetz geben (abgesehen von möglichen kurzen Staus in Baustellenbereichen ).
Autofahrer müssen lediglich auf den Routen zu und aus den Wintersportgebieten, im Großraum Hamburg und den anderen Ballungsräumen zeitweise eine etwas längere Fahrzeit als normal einplanen. Die Hamburger freuen sich über die zweite Woche der Frühlingsferien. Nicht wenige Urlauber steuern die Wintersportregionen der Alpen an. Der Skiurlauberverkehr macht sich laut dem Automobliclub vor allem am Samstag bemerkbar.
Die Staustrecken:
Autofahrer müssen lediglich auf den Routen zu und aus den Wintersportgebieten, im Großraum Hamburg und den anderen Ballungsräumen zeitweise eine etwas längere Fahrzeit als normal einplanen. Die Hamburger freuen sich über die zweite Woche der Frühlingsferien. Nicht wenige Urlauber steuern die Wintersportregionen der Alpen an. Der Skiurlauberverkehr macht sich laut dem Automobliclub vor allem am Samstag bemerkbar.
Die Staustrecken:
Mittwoch, 4. März 2015
2 Rückrufe
1.) Wie HASE BIKES meldet, müssen bei den Trikes
2.) Rückruf: KIMBO Erdnüsse, gemahlen (Peanut Powder) von der YIU GmbH. Grund für den Rückruf: Überschreitung des Höchstgehalts an Aflatoxinen (Pilzgifte). Details: hier
- KETTWIESEL-Modelle aus dem Zeitraum von Januar 2010 bis Dezember 2011
- LEPUS-Modelle von Februar 2010 bis Dezember 2011
2.) Rückruf: KIMBO Erdnüsse, gemahlen (Peanut Powder) von der YIU GmbH. Grund für den Rückruf: Überschreitung des Höchstgehalts an Aflatoxinen (Pilzgifte). Details: hier
Führerschein weg - Keine Gnade bei Drogenkonsum
Der ADAC weist darauf hin, dass Menschen, bei denen die Drogeneinahme amtlich bekannt ist, auch dann ihren Führerschein riskieren, wenn sie nicht am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Wird jemand zum Beispiel in der Disko mit verbotenen Aufputschmitteln erwischt, muss er damit rechnen, dass ihm der Führerschein unabhängig von einer Autofahrt entzogen wird. Die Fahrerlaubnis wird erst dann wieder erteilt, wenn der Betreffende die MPU bestanden und nachweislich ein Jahr lang keine Drogen genommen hat.
Auch bei Jugendlichen, die noch keinen Führerschein haben, hat ein Drogenkonsum erhebliche Konsequenzen. Hier wird der Jugendliche nur dann zur Fahrprüfung zugelassen, wenn er seit mindestens einem Jahr drogenfrei lebt. Dieser Nachweis erfolgt durch eine kurzfristig anberaumte Urin- und Haaranalyse.
Wird jemand zum Beispiel in der Disko mit verbotenen Aufputschmitteln erwischt, muss er damit rechnen, dass ihm der Führerschein unabhängig von einer Autofahrt entzogen wird. Die Fahrerlaubnis wird erst dann wieder erteilt, wenn der Betreffende die MPU bestanden und nachweislich ein Jahr lang keine Drogen genommen hat.
Auch bei Jugendlichen, die noch keinen Führerschein haben, hat ein Drogenkonsum erhebliche Konsequenzen. Hier wird der Jugendliche nur dann zur Fahrprüfung zugelassen, wenn er seit mindestens einem Jahr drogenfrei lebt. Dieser Nachweis erfolgt durch eine kurzfristig anberaumte Urin- und Haaranalyse.
Montag, 2. März 2015
Linktipp für Kids: "naturdedektive.de"
www.naturdetektive.de ist die Kinderseite des Bundesamtes für Naturschutz. Dort gibt es interessante Infos über viele verschiedene Tiere und Pflanzen, aber auch über Lebensräume, biologische Vielfalt und Naturschutz.
Die Seite ist nicht nur kindgerecht und informativ, sondern teilweise auch interaktiv; es gibt verschiedene Spiele und monatlich einen neuen "Dedektivauftrag" bei dem Preise gewonnen werden können. Alle Artikel - egal ob Fall der Woche oder Monatsthema - findet man hinterher auch im dortigen Lexikon.
Tipps von der Seite für Erwachsene:
Die Seite ist nicht nur kindgerecht und informativ, sondern teilweise auch interaktiv; es gibt verschiedene Spiele und monatlich einen neuen "Dedektivauftrag" bei dem Preise gewonnen werden können. Alle Artikel - egal ob Fall der Woche oder Monatsthema - findet man hinterher auch im dortigen Lexikon.
Tipps von der Seite für Erwachsene:
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