Ab welcher Höhe die Rente besteuert wird hängt davon ab, in welchem Jahr der Mensch in die Rente eintritt.
Seit 2005 sinkt der Steuerfreibetrag bei der Rente jährlich (die Freibeträge von bestehenden Renten davor bleiben aber unangetastet). Wer im Jahr 2005 in Rente ging, "durfte" noch 1.577 € monatlich unversteuert behalten.
Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2015 - und wer ab diesem Jahr Rente bezieht, hat nur noch einen steuerlich unangetasteten Betrag von 1.191 € monatlich. Dieser Prozess der sinkenden Freibeträge geht bis zum Jahr 2040 - wer ab dann in Rente geht, muss diese voll versteuern.
Im Gegensatz dazu werden Beiträge zur Altersvorsorge seit 2005 schrittweise von den Steuern befreit (bis 2020 jährlich um 2 Prozentpunkte; ab dann um jeweils einen Prozentpunkt). Und dieser Prozess geht bis zum Jahr 2025; ab 2025 sind dann die Beiträge zur Altersvorsorge zu 100 % steuerlich absetzbar. Dadurch sollen Menschen motiviert werden, selbst für das Alter vorzusorgen.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite vom Bundesministerium für Finanzen: Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
Mittwoch, 11. März 2015
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