Ab welcher Höhe die Rente besteuert wird hängt davon ab, in welchem Jahr der Mensch in die Rente eintritt.
Seit 2005 sinkt der Steuerfreibetrag bei der Rente jährlich (die Freibeträge von bestehenden Renten davor bleiben aber unangetastet). Wer im Jahr 2005 in Rente ging, "durfte" noch 1.577 € monatlich unversteuert behalten.
Mittlerweile schreiben wir das Jahr 2015 - und wer ab diesem Jahr Rente bezieht, hat nur noch einen steuerlich unangetasteten Betrag von 1.191 € monatlich. Dieser Prozess der sinkenden Freibeträge geht bis zum Jahr 2040 - wer ab dann in Rente geht, muss diese voll versteuern.
Im Gegensatz dazu werden Beiträge zur Altersvorsorge seit 2005 schrittweise von den Steuern befreit (bis 2020 jährlich um 2 Prozentpunkte; ab dann um jeweils einen Prozentpunkt). Und dieser Prozess geht bis zum Jahr 2025; ab 2025 sind dann die Beiträge zur Altersvorsorge zu 100 % steuerlich absetzbar. Dadurch sollen Menschen motiviert werden, selbst für das Alter vorzusorgen.
Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite vom Bundesministerium für Finanzen: Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit
Mittwoch, 11. März 2015
Beliebteste Artikel
-
Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk CPC (Consumer Protection Cooperation) hat unter der Leitung des Umweltbundesamtes (UBA) eine verb...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen: TEDi: Rückruf Kinder-Gartenschuhe "Raupe". Details (PDF 1,9 MB): Klick Rückruf: GU...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Werden Patienten von der stationären Behandlung im Krankenhaus in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgu...