Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein berichtet über eine dreiste Masche, weswegen sich die betroffenen Verbraucher in letzter Zeit vermehrt an sie wenden.
Es geht um untergeschobene Stromverträge. Dabei erfolgt unter falschem Vorwand ein Anruf, bei dem der Verbraucher die Zählernummer seines Stromzählers am Telefon durchgeben soll, damit die Stromrechnung überprüft werden kann. Daraufhin wird den Betroffenen mitgeteilt, es gäbe nun einen neuen Vertrag, der sie vor einer Preiserhöhung schützt und Kosten spart. Verduzt mussten die Verbraucher später feststellen, dass es sich tatsächlich um einen Anbieterwechsel gehandelt hat.
Die Verbraucherzentrale rät: Generell sollten keine Daten zu Stromzählern oder bestehenden Vertragsverhältnissen am Telefon oder an der Haustür weitergegeben werden. Wer wechseln möchte, sollte sich dafür Zeit nehmen und die Preise sowie die Konditionen der verschiedenen Anbieter in Ruhe vergleichen. Hat man einen Vertrag am Telefon, im Internet oder an der Haustür abgeschlossen, besteht in den meisten Fällen ein Widerrufsrecht. Dieses muss man fristgerecht geltend machen.
Dabei bedarf der Widerruf weder einer Begründung noch der Textform. Wir raten Verbrauchern jedoch dazu, den Widerruf aus Nachweisgründen immer schriftlich zu tätigen und sich von der Gegenseite bestätigen zu lassen.
Wurde ein Verbraucher getäuscht, weil ihm suggeriert wurde, dass der Gesprächspartner der bisherige Vertragspartner sei, dann kann der Betroffene die Wirksamkeit eines solchen Vertrages anfechten.
Wird behauptet, dass ein Vertragsschluss vorliegt, obwohl der Verbraucher einem solchen nicht zugestimmt hat, dann ist auch kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Wird von der Gegenseite das Gegenteil behauptet, muss sie das Zustandekommen des Vertrages beweisen.
Quelle: vz Schleswig-Holstein
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