Donnerstag, 5. März 2015

Abzockmasche: Bei Anruf Euro weg

Wie die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein erneut erfahren hat, gehen den Betrügern die Tricks nicht aus. Hier ist wieder so eine Abzockerei: der Verbraucherzentrale wurde ein Trick mitgeteilt, bei dem ein Verbraucher im Internet und in der Zeitung inseriert hatte, um ein Fahrzeug zu verkaufen. Er gab dabei seine Handynummer an.

Kurz darauf bekommt er diese SMS auf sein Handy: "Guten Tag, ich habe Interesse an Ihrem Fahrzeug, aber konnte Sie leider telefonisch nicht erreichen. Bitte rufen Sie mich zurück. 01377980343559, Herr Kreuz." Der Verbraucher rief nichsahnend die genannte Rufnummer an - und musste dann feststellen, dass dieser Anruf 1,- Euro vom Festnetz und vom Handy sogar 1,50 Euro kostet.

Die Verbraucherzentrale warnt: bei der 0137-Nummer handelt es sich um eine kostenauslösende Sonderrufnummer. Diese wie auch die 0900-Nummern werden immer wieder dafür missbraucht, den Straftatbestand des Betruges zu vollziehen. Der generelle Appell lautet daher, misstrauisch zu sein und keine unbekannten Sonderrufnummern anzuwählen.


Betroffene Verbraucher sollten diese Fälle der Bundesnetzagentur melden. Strafanzeigen werden hingegen bedauerlicherweise in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Um diesem Phänomen Herr zu werden, fordert die Verbraucherzentrale daher seit Jahren Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um diese Art der Massenstraftaten gezielt zu verfolgen.

Die Verbraucherzentale gibt folgende Tipps, um auf den Telefon-Abzock-Trick nicht hereinzufallen:

  • Die 0137-Rufnummer wird häufig dadurch getarnt, dass statt der 0 die deutsche Auslandskennzahl 49 vorangestellt wird. Die Rückrufnummer lautet dann zum Beispiel (+49) 13 77 799 usw.
  • Falls Sie auf den Trick hereingefallen sind und die Zahlung der Rückruf-Kosten verweigern wollen, müssen Sie sich schriftlich gegen den entsprechenden Rechnungsposten wenden, der in der nächsten Telefonrechnung auftaucht. In dem Schreiben an das Telekommunikationsunternehmen, das den Betrag einfordert, sollten Sie detailliert darstellen, auf welche Weise die Kosten entstanden sind. Darüber hinaus sollten Sie das Unternehmen auffordern, die fällige Summe nicht einzutreiben.

Quelle: vz Schleswig-Holstein

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