Nach einigen Kontroversen hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut heute, am 31. März 2017, gebilligt. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, erhielt bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Pkw-Maut kann damit kommen.
So soll die Maut aussehen: "Nach der Einführung der Maut ist die Nutzung der Bundesautobahnen und
Bundesstraßen nur noch gegen eine Gebühr möglich. Ihre Höhe von maximal
130 Euro bestimmt sich nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit der Autos.
Für Autofahrerinnen und Autofahrer aus dem Ausland gelten
Kurzzeitvignetten.
Je nach Nutzungsdauer können sie zwischen sechs
verschiedenen Optionen wählen. Die Vignetten sind im Internet oder an
Tankstellen erhältlich. Um die durch die Maut entstehende Belastung für
deutsche Autofahrer zu reduzieren, ist eine Steuersenkung für besonders
schadstoffarme Fahrzeuge geplant. Hierzu hat der Bundestag ein weiteres
Gesetz beschlossen, dass der Bundesrat am 31. März 2017 ebenfalls
gebilligt hat (BR-Drucksache 241/17)"
Quelle: Deutscher Bundesrat
Freitag, 31. März 2017
Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser, Chrome für Android und Chrome OS
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google veröffentlicht die Version 57.0.2987.133 des Chrome Browsers für Windows, Mac OS und Linux, die Version 57.0.2987.132 für Android sowie Chrome OS in der stabilen Version 57.0.2987.137 und schließt damit mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
Für Chrome OS aktivieren sie bitte das bereitgestellte Sicherheitsupdate, um gegen einen Angriff über die Sicherheitslücken geschützt zu sein. Bei einem Neustart des Systems wird dieser Update-Prozess automatisch gestartet. Sie können aber auch selbst nach verfügbaren Updates suchen. Für eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens beachten Sie die referenzierte Herstellerinformation.
Google veröffentlicht die Version 57.0.2987.133 des Chrome Browsers für Windows, Mac OS und Linux, die Version 57.0.2987.132 für Android sowie Chrome OS in der stabilen Version 57.0.2987.137 und schließt damit mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chromium vor 57.0.2987.133
- Google Chrome vor Chrome for Android 57.0.2987.132
- Google Chrome vor 57.0.2987.133
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Google Android Operating System
- Chrome OS
- Chrome OS vor 57.0.2987.137
- Microsoft Windows
Für Chrome OS aktivieren sie bitte das bereitgestellte Sicherheitsupdate, um gegen einen Angriff über die Sicherheitslücken geschützt zu sein. Bei einem Neustart des Systems wird dieser Update-Prozess automatisch gestartet. Sie können aber auch selbst nach verfügbaren Updates suchen. Für eine detaillierte Beschreibung des Vorgehens beachten Sie die referenzierte Herstellerinformation.
Wochenreport 13/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf: „Sesam La Creme“ von Schock Gmbh. Details: hier
- ABUS: Austauschprogramm für Kohlenmonoxid-Warnmelder Typ COWM300 . Details: hier
- Potenzielle Krankheitserreger im Do-it-yourself-Gentechnik-Baukasten der Firma The Odin. Details: hier
- Rückruf: Roquefort Käse, Hersteller Société des caves. Details: hier
- Rückruf via Netto: Gartenkabeltrommel Outdoor 25 Meter (Artikelnummer 1 84250 0 783). Details: hier
- Rückruf: verschiedene Käsesorten der Hofkäserei aus Fröhnd. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Rechtswidrigen Klauseln - bei Maklern widersprechen
- Selbst machen statt kaufen - "Upcycling" liegt weiter im Trend
- Maximal 18 Grad im Schlafzimmer - Urteil des Landgerichts Berlin
- Rund 400 Leseclubs - Gemeinsam lesen
- Proteinquelle "Entengrütze"
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 13/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Mittwoch, 29. März 2017
Internetanschluss zu langsam? Was Betroffene tun können
In der Werbung der Internetanbieter wird oft mit schnellen Verbindungen gelockt. Doch Werbung und Realität stimmen in vielen Fällen nicht wirklich vollständig überein; die Bundesnetzagentur hat Breitbandmessungen vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Hälfte der Nutzer bei allen betrachteten Anbietern im Festnetz weniger als 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht hat.*
(*Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur/breitbandmessung veröffentlicht. Er enthält neben den Ergebnissen auch umfangreiche Ausführungen zur Validierung und Methodik.)
Die Verbraucherzentrale Bayern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verbraucher unter Umständen fristlos kündigen können, wenn sie einen zu langsamen Anschluss bekommen haben.
Allerdings ist hierbei zu beachten: Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und der Kläger (Verbraucher, der einen schnelleren Anschluss verlangt bzw. aus dem Vertrag will) verliert, dann muss er die Kosten des Verfahrens selber tragen. Hier gibt es weitere Infos zu diesem Thema: vz Bayern
(*Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur/breitbandmessung veröffentlicht. Er enthält neben den Ergebnissen auch umfangreiche Ausführungen zur Validierung und Methodik.)
Die Verbraucherzentrale Bayern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verbraucher unter Umständen fristlos kündigen können, wenn sie einen zu langsamen Anschluss bekommen haben.
Allerdings ist hierbei zu beachten: Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und der Kläger (Verbraucher, der einen schnelleren Anschluss verlangt bzw. aus dem Vertrag will) verliert, dann muss er die Kosten des Verfahrens selber tragen. Hier gibt es weitere Infos zu diesem Thema: vz Bayern
Dienstag, 28. März 2017
Medienberichte: iCloud-Konten bedroht?
Eine Mitteilung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Unterschiedlichen Medienberichten wie von ZDnet und heisec.de zufolge gibt es Drohungen gegen Apple, über kompromittierte iCloud-Konten Millionen von iPhones über die "Mein iPhone finden"-Funktion zurückzusetzen.
Diese Nutzerdaten gelangten vermutlich über den Einbruch in IT-Systeme von Drittanbietern in kriminelle Hände. Mithilfe von Phishing-E-Mails werde zusätzlich versucht, an weitere Zugangsdaten von Apple Nutzern zu gelangen. Apple empfiehlt die Verwendung starker Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung für seine Dienste.
Das BSI erinnert daran, welche Tipps beim Anlegen eines starken Passwortes weiterhelfen: www.bsi-fuer-buerger.de
Unterschiedlichen Medienberichten wie von ZDnet und heisec.de zufolge gibt es Drohungen gegen Apple, über kompromittierte iCloud-Konten Millionen von iPhones über die "Mein iPhone finden"-Funktion zurückzusetzen.
Diese Nutzerdaten gelangten vermutlich über den Einbruch in IT-Systeme von Drittanbietern in kriminelle Hände. Mithilfe von Phishing-E-Mails werde zusätzlich versucht, an weitere Zugangsdaten von Apple Nutzern zu gelangen. Apple empfiehlt die Verwendung starker Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung für seine Dienste.
Das BSI erinnert daran, welche Tipps beim Anlegen eines starken Passwortes weiterhelfen: www.bsi-fuer-buerger.de
Einbruchschutz: Zuschussförderung wird ausgeweitet
Seit dem 21. März gelten bei der Förderung von Einbruchschutz neue Bedingungen: Ab sofort werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert. Ein Zuschuss kann jetzt bereits ab einer Investition von 500 EUR beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.
Übrigens gibt es auch interessante Zuschüsse für Maßnahmen für ein barrierereduziertes Wohnen.
Informationen zu den KfW-Investitionszuschüssen finden Sie hier: www.kfw.de
Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.
Übrigens gibt es auch interessante Zuschüsse für Maßnahmen für ein barrierereduziertes Wohnen.
Informationen zu den KfW-Investitionszuschüssen finden Sie hier: www.kfw.de
Montag, 27. März 2017
ABUS: Austauschprogramm für Kohlenmonoxid-Warnmelder Typ COWM300
ABUS hat ein Produktaustauschprogramm für bestimmte Kohlenmonoxid-Warnmelder vom Typ COWM300 mit Produktionsdatum „April 2015“ gestartet.
Grund dafür: Bei einem Teil der Produktion mit Produktionsdatum April 2015 wurde im Rahmen von laufenden Markt- und Produktbeobachtungstests festgestellt, dass der Warnmelder - nachdem er für längere Zeit hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt wurde - nicht einwandfrei funktioniert.
Hier gibt es weitere Infos dazu und für Besitzer eines solchen Warnmelders die Möglichkeit abzuchecken, ob ihr Gerät vom Austauschprogramm betroffen ist und falls ja, sich dafür online zu registrieren: www.service-product.info
Grund dafür: Bei einem Teil der Produktion mit Produktionsdatum April 2015 wurde im Rahmen von laufenden Markt- und Produktbeobachtungstests festgestellt, dass der Warnmelder - nachdem er für längere Zeit hoher Luftfeuchtigkeit ausgesetzt wurde - nicht einwandfrei funktioniert.
Hier gibt es weitere Infos dazu und für Besitzer eines solchen Warnmelders die Möglichkeit abzuchecken, ob ihr Gerät vom Austauschprogramm betroffen ist und falls ja, sich dafür online zu registrieren: www.service-product.info
Potenzielle Krankheitserreger im Do-it-yourself-Gentechnik-Baukasten der Firma The Odin
Wie das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mitteilt, wurde in dem Do-it-yourself-Gentechnik-Baukasten „The CRISPR Cas 9 Bacterial Genomic Editing Kit“ der Firma The Odin, USA, potenziell krankheitserregende Bakterien der Risikogruppe 2 nachgewiesen, die darin nicht enthalten sein dürften, darunter Enterococcus faecalis und Klebsiella pneumoniae.
Beide Erreger können unter anderem Sepsis, Harn- und Wundinfektionen hervorrufen. Beim Umgang mit diesem Baukasten kann eine Infektion mit diesen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher warnt das LGL vor der Verwendung von „The CRISPR Cas 9 Bacterial Genomic Editing Kit“. Besitzer der Baukästen sollten:
Beide Erreger können unter anderem Sepsis, Harn- und Wundinfektionen hervorrufen. Beim Umgang mit diesem Baukasten kann eine Infektion mit diesen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden. Daher warnt das LGL vor der Verwendung von „The CRISPR Cas 9 Bacterial Genomic Editing Kit“. Besitzer der Baukästen sollten:
- diese Baukästen nicht öffnen,
- die Experimente nicht durchführen und
- für das weitere Vorgehen mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen (https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/behoerden-und-gremien/).
Schutz vor Einbruch: Sparsam sein mit dem Veröffentlichen von privaten Daten!
Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter & Co. posten manchmal leichtsinnig, wann sie nicht daheim sind (z.B. Urlaub, Veranstaltung, Beerdigung, Geschäftsreise etc.).
Dabei liegt die Gefahr einer solchen Freizügigkeit auf der Hand: so können potenzielle Einbrecher schon im Vorfeld herausfinden, bei welchem Opfer sie möglichst ungeschoren mit ihrer Tat davonkommen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention mahnt daher: "Seien Sie sparsam mit dem Veröffentlichen von privaten Daten und schützen Sie sich vor Einbruch."
Dabei liegt die Gefahr einer solchen Freizügigkeit auf der Hand: so können potenzielle Einbrecher schon im Vorfeld herausfinden, bei welchem Opfer sie möglichst ungeschoren mit ihrer Tat davonkommen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention mahnt daher: "Seien Sie sparsam mit dem Veröffentlichen von privaten Daten und schützen Sie sich vor Einbruch."
Tipps zum Energiesparen – die Zeitumstellung tut es nicht
Am vergangenen Sonntag, den 26. März 2017, war mal wieder Zeitumstellung angesagt. Wird dadurch tatsächlich Energie eingespart? Das Umweltbundesamt (UBA) gibt zu: Leider nein.
Hier gibt es Tipps vom UBA, wie Sie wirklich Energie sparen können:
Hier gibt es Tipps vom UBA, wie Sie wirklich Energie sparen können:
- Die Stromsparinitiative des Bundesumweltministeriums
- UBA-Verbraucherratgeber: Warmwasser
- UBA-Verbraucherratgeber: Elektrogeräte
- UBA-Themenseite "Energiesparen"
- UBA-Themenseite "Konsum und Umwelt: Zentrale Handlungsfelder"
- UBA-Verbraucherratgeber: Heizen und Bauen
Samstag, 25. März 2017
Umstellung auf DVB-T2: die fünf wichtigsten Fragen
Da Ende März das alte Antennenfernsehen DVB-T in vielen Regionen abgeschaltet wird und sich betroffene Verbraucher oft fragen, was sie denn nun eigentlich wirklich brauchen oder noch anschaffen müssen, um weiterhin wie gewohnt Fernsehen schauen zu können, gibt die Verbraucherzentrale Bayern hier Antworten auf die fünf wichtigsten Fragen zu diesem Thema: vz Bayern
Rückruf via Netto: Roquefort Société Scheiben der Firma Lactalis Deutschland
Wie der Marken-Discount Netto mitteilt, ruft die Firma Lactalis Deutschland GmbH folgendes Produkt zurück:
- Roquefort Société Scheibe (Selbstbedienungsprodukt, 100g, Art.-Nr.: 99952) Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD): 15/07/2017 – T016B
Identitätskennzeichen: FR 12.203.018 CE
Rückruf: verschiedene Käsesorten der Hofkäserei aus Fröhnd
Wie die "Badische Zeitung" berichtet, ruft die Hofkäserei aus Fröhnd folgende Produkte zurück: Bergkäse, Camembert sowie die Sorten Tilsiter Art: Mediterana, Bockshornklee, schwarzer Kümmel, grüner Pfeffer und Gartenkräuter.
Grund für den Rückruf: es bestehe der Verdacht, dass einige die Käsesorten mit Listerien kontaminiert sind. Vor dem Verzehr wird gewarnt. Quelle mit weiteren Infos: Badische Zeitung
Grund für den Rückruf: es bestehe der Verdacht, dass einige die Käsesorten mit Listerien kontaminiert sind. Vor dem Verzehr wird gewarnt. Quelle mit weiteren Infos: Badische Zeitung
Freitag, 24. März 2017
Wochenreport 12/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf via ALDI Nord: PLAYLAND® Weichpuppe. Details: hier
- KiK nimmt Ohrstecker zurück. Details (PDF, 255 KB): Klick
- Rückruf: dmBio Apfel mit Banane und Hirse 190 g wegen glutenhaltiges Getreide. Details: hier
- Rückruf: Red Snapper - Fischfilet aus Vietnam. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Zahl des Monats - 11.410 Elektro-Pkw
- Kork schafft ein ideales Wohnklima
- Weshalb Kinder Brokkoli nicht mögen
- Hunde in der Mietwohnung?
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 12/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 23. März 2017
Apple veröffentlicht iTunes 12.6 für Windows und Mac OS X
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Mehrere Sicherheitslücken im iTunes Store können von einem Angreifer, während Sie im iTunes Store browsen, ausgenutzt werden, um beliebige Anweisungen auf Ihrem Rechner zur Ausführung zu bringen und damit Ihr System eventuell stark zu schädigen.
Betroffen sind folgende Systeme:
Mehrere Sicherheitslücken im iTunes Store können von einem Angreifer, während Sie im iTunes Store browsen, ausgenutzt werden, um beliebige Anweisungen auf Ihrem Rechner zur Ausführung zu bringen und damit Ihr System eventuell stark zu schädigen.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Apple iTunes vor 12.6
- Apple Mac OS X 10.9.5
- Apple Mac OS X 10.10.5
- Apple Mac OS X 10.11.6
- macOS Sierra 10.12.3
- Microsoft Windows 7
- Microsoft Windows 8.1
- Microsoft Windows 10
Stauprognose für das Wochenende 24. bis 26. März
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, wird der Reiseverkehr und die Baustellentätigkeit an diesem Wochenende auf den Autobahnen deutschlandweit gering ausfallen.
Auch auf den Fernstraßen zu den Wintersportgebieten nehmen die Staus ab; denn der Andrang in die Skigebiete ist geringer als in den Vorwochen.
Die Staustrecken:
Auch auf den Fernstraßen zu den Wintersportgebieten nehmen die Staus ab; denn der Andrang in die Skigebiete ist geringer als in den Vorwochen.
Die Staustrecken:
Kostenlose Broschüre über sichere Kinderangebote im Internet
In der Broschüre "Ein Netz für Kinder - Praktische Hilfen für Eltern und pädagogische Fachkräfte" gibt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter anderem Empfehlungen für sichere Kinderangebote im Internet. Die Broschüre steht kostenfrei zum Download zur Verfügung oder kann auf der Webseite bestellt werden (hier: www.bmfsfj.de/netz-fuer-kinder ).
Ein Leitfaden für ein Eltern-Kind-Gespräch zum Thema „Sicher ins Internet“ steht zudem auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereit: www.bsi-fuer-buerger.de
Ein Leitfaden für ein Eltern-Kind-Gespräch zum Thema „Sicher ins Internet“ steht zudem auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereit: www.bsi-fuer-buerger.de
Versandapotheken: Große Packung nicht immer günstiger
Das Bestellen von großen Packungen in Versandapotheken ist nicht immer günstiger als das Bestellen kleiner Packungen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Stichprobe in zehn großen Onlineapotheken durchgeführt - und dabei festgestellt, dass nur drei der getesteten Apotheken den Grundpreis der Produkte freiwillig angegeben - was den Preisvergleich bei den verschiedenen Größen erschwert. Hier der Bericht dazu: vz Nordrhein-Westfalen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine Stichprobe in zehn großen Onlineapotheken durchgeführt - und dabei festgestellt, dass nur drei der getesteten Apotheken den Grundpreis der Produkte freiwillig angegeben - was den Preisvergleich bei den verschiedenen Größen erschwert. Hier der Bericht dazu: vz Nordrhein-Westfalen
Sicherheitswarnung für Microsoft Windows und zahlreiche Antivirus-Programme
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Eine gravierende Sicherheitslücke in Microsoft Windows, die sich unter anderem auf viele Programme zum Schutz vor Schadsoftware auswirkt, ermöglicht es einem Angreifer ein System dauerhaft unter seine vollständige Kontrolle zu bringen.
Betroffen sind folgende Systeme:
Eine gravierende Sicherheitslücke in Microsoft Windows, die sich unter anderem auf viele Programme zum Schutz vor Schadsoftware auswirkt, ermöglicht es einem Angreifer ein System dauerhaft unter seine vollständige Kontrolle zu bringen.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Avast Antivirus Free bis einschließlich 12.3
- Avast Antivirus Pro bis einschließlich 12.3
- Avast Internet Security bis einschließlich 12.3
- Avast Premier bis einschließlich 12.3
- AVG Anti-Virus bis einschließlich 17.1 FREE
- AVG Internet Security bis einschließlich 17.1
- AVG Ultimate bis einschließlich 17.1
- Avira Free Security Suite bis einschließlich 15.0
- Avira Internet Security Suite bis einschließlich 15.0
- Avira Optimization Suite bis einschließlich 15.0
- Avira Total Security Suite bis einschließlich 15.0
- Bitdefender Antivirus Plus bis einschließlich 12.0
- Bitdefender Internet Security bis einschließlich 12.0
- Bitdefender Total Security bis einschließlich 12.0
- Trend Micro Antivirus+ Security bis einschließlich 11.0
- Trend Micro Internet Security bis einschließlich 11.0
- Trend Micro Maximum Security bis einschließlich 11.0
- Microsoft Windows
- Microsoft Windows 7
- Microsoft Windows 8.1
- Microsoft Windows 10
- Microsoft Windows Vista
- Microsoft Windows XP
Mittwoch, 22. März 2017
Rückruf: dmBio Apfel mit Banane und Hirse 190 g wegen glutenhaltiges Getreide
Der Dorgeriemarkt dm ruft das Produkt "dmBio Apfel mit Banane und Hirse 190 g" zurück. Betroffen ist
ausschließlich die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 03.02.2019.
Bild: dm.de
Grund dafür: der Artikel enthält glutenhaltiges Getreide (Hafer, Dinkel, Gerste) das bei Menschen mit einer Allergie oder Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) gesundheitliche Probleme hervorrufen kann. Für Nicht-Betroffene ist die Ware unbedenklich verzehrbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist leicht auf der Seite des Deckels zu erkennen.
Kunden werden gebeten, das Produkt mit oben genanntem MHD, ungeöffnet oder bereits angebrochen, nicht zu konsumieren und in die dm-Märkte zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos www.dm.de
Bild: dm.de
Grund dafür: der Artikel enthält glutenhaltiges Getreide (Hafer, Dinkel, Gerste) das bei Menschen mit einer Allergie oder Glutenunverträglichkeit (Zöliakie) gesundheitliche Probleme hervorrufen kann. Für Nicht-Betroffene ist die Ware unbedenklich verzehrbar. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist leicht auf der Seite des Deckels zu erkennen.
Kunden werden gebeten, das Produkt mit oben genanntem MHD, ungeöffnet oder bereits angebrochen, nicht zu konsumieren und in die dm-Märkte zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos www.dm.de
Rückruf: Red Snapper - Fischfilet aus Vietnam
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium rät aus Gründen des
vorbeugenden Verbraucherschutzes von dem Verzehr von Red Snapper -
Fischfilet aus Vietnam tiefgefroren, Fanggebiet Westpazifik FAO 71, Losnummer
Lot: VN/385/III/122 und Lot: VN/385/III/124 ab.
Das genannte Fischfilet steht in Verdacht, mit Algentoxinen belastet zu sein, die zu Vergiftungen führen können. Betroffen sind nach aktuellem Kenntnisstand:
Das genannte Fischfilet steht in Verdacht, mit Algentoxinen belastet zu sein, die zu Vergiftungen führen können. Betroffen sind nach aktuellem Kenntnisstand:
- Red Snapper - Fischfilet aus Vietnam tiefgefroren, Fanggebiet Westpazifik FAO 71, Losnummer Lot: VN/385/III/122, Mindesthaltbarkeitsdatum bei -18 Grad Celsius: Ende 2018, Filetgröße 170 bis 230 g/Stück
- Red Snapper - Fischfilet aus Vietnam tiefgefroren, Fanggebiet Westpazifik FAO 71, Losnummer Lot: VN/385/III/124, Mindesthaltbarkeitsdatum bei -18 Grad Celsius: 16.07.2018, Filetgröße 170 bis 230 g/Stück
Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 52.0.1 bereit, welcher eine Korrektur für eine schwerwiegende Sicherheitslücke beinhaltet und zeitnah installiert werden sollte.
Betroffen sind folgende Systeme:
Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 52.0.1 bereit, welcher eine Korrektur für eine schwerwiegende Sicherheitslücke beinhaltet und zeitnah installiert werden sollte.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Mozilla Firefox vor 52.0.1
- Mozilla Firefox ESR vor 52.0.1
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Google Android Operating System
- Microsoft Windows
Microsoft Sicherheitsupdates im März 2017
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Microsoft stellt mit dem März 2017 Patchday Sicherheitsupdates für mehrere Produkte zur Verfügung, unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Macintosh-Betriebssysteme, den Microsoft Exchange Server, Microsoft ISS Server, Microsoft Sharepoint, Lync, dort auch eine Variante für Macintosh-Betriebssysteme, Microsoft Live Meeting, Skype for Business, Silverlight sowie alle aktuellen Windows-Versionen.
Microsoft aktualisiert weiterhin den Adobe Flash Player und behebt damit zusätzliche schwerwiegende Sicherheitsanfälligkeiten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Microsoft stellt mit dem März 2017 Patchday Sicherheitsupdates für mehrere Produkte zur Verfügung, unter anderem für den Browser Edge, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, verschiedene Office-Pakete, dort auch die Varianten für Macintosh-Betriebssysteme, den Microsoft Exchange Server, Microsoft ISS Server, Microsoft Sharepoint, Lync, dort auch eine Variante für Macintosh-Betriebssysteme, Microsoft Live Meeting, Skype for Business, Silverlight sowie alle aktuellen Windows-Versionen.
Microsoft aktualisiert weiterhin den Adobe Flash Player und behebt damit zusätzliche schwerwiegende Sicherheitsanfälligkeiten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Montag, 20. März 2017
Free to P(l)ay: Tücken kostenloser Spiele-Apps
Wenn eine Spiele-App als kostenloser Download angepriesen wird, findet sie oft schnell neugierige Spiele-Fans, die sie zumindest einmal ausprobieren möchten.
Doch auch hier ist Vorsicht angesagt: was zuerst kostenlos daherkommt, kann früher oder später dennoch Geld kosten.
Denn wenn das im Spiel anfangs geschenkte "Kapital" in Form von z.B. Goldtalern, Diamanten und Herzen aufgebraucht ist, müssen Spieler z.B. unangenehme Wartezeiten in Kauf nehmen. Es sei denn, sie kaufen sich Spielebeschleuniger ("Booster"), um schnell weiterspielen zu können - und das kann ganz schön ins reale Geld gehen.
In welchen der zehn umsatzstärksten Spiele-Apps "Kostenfallen" in welcher Höhe lauern, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier: vz Nordrhein-Westfalen
Doch auch hier ist Vorsicht angesagt: was zuerst kostenlos daherkommt, kann früher oder später dennoch Geld kosten.
Denn wenn das im Spiel anfangs geschenkte "Kapital" in Form von z.B. Goldtalern, Diamanten und Herzen aufgebraucht ist, müssen Spieler z.B. unangenehme Wartezeiten in Kauf nehmen. Es sei denn, sie kaufen sich Spielebeschleuniger ("Booster"), um schnell weiterspielen zu können - und das kann ganz schön ins reale Geld gehen.
In welchen der zehn umsatzstärksten Spiele-Apps "Kostenfallen" in welcher Höhe lauern, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier: vz Nordrhein-Westfalen
BUND-Öko-Tipp: Schadstofffreie Ostern
Zur Osterzeit wird zunehmend auch Spielzeug verschenkt, bei wärmer werdenden Temperaturen vor allem Freizeitartikel für draußen, wie Bälle, Inlineskates, Roller, Skateboards, Schaufeln oder Eimer für den Sandkasten.
Insbesondere in aus Fernost importierten Plastikprodukten können sich die sogenannten Weichmacher oder Chemikalien wie Bisphenol A verstecken, die in den Hormonhaushalt von Heranwachsenden eingreifen und zu späteren gesundheitlichen Schäden führen können.
Während des Gebrauchs können sich diese Substanzen aus den Spielzeugen herauslösen und gelangen so in die Umwelt und den menschlichen Körper.
Damit die Ostergeschenke auch wirklich frei von Schadstoffen sind, empfiehlt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), diese vorab mit einer von den Umweltschützern selbst entwickelten Smartphone-App zu testen. Mit der kostenlosen „ToxFox-App“ können Verbraucher die Barcodes von Spielzeug oder auch von österlichen Deko-Artikeln scannen.
Ist das jeweilige Produkt in der Datenbank eingetragen, werden enthaltene Schadstoffe angezeigt. Und ist das Produkt noch nicht erfasst, können die App-Nutzer sich mit einem Klick direkt an den Hersteller wenden und dort Auskünfte über mögliche Schadstoffe in den Produkten erfragen. Spätestens nach 45 Tagen muss der Nutzer eine entsprechende Antwort erhalten. Quelle: BUND Öko-Tipp
Mehr Infos zur App "ToxFox" gibt es hier: www.bund.net/chemie/toxfox/
Insbesondere in aus Fernost importierten Plastikprodukten können sich die sogenannten Weichmacher oder Chemikalien wie Bisphenol A verstecken, die in den Hormonhaushalt von Heranwachsenden eingreifen und zu späteren gesundheitlichen Schäden führen können.
Während des Gebrauchs können sich diese Substanzen aus den Spielzeugen herauslösen und gelangen so in die Umwelt und den menschlichen Körper.
Damit die Ostergeschenke auch wirklich frei von Schadstoffen sind, empfiehlt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), diese vorab mit einer von den Umweltschützern selbst entwickelten Smartphone-App zu testen. Mit der kostenlosen „ToxFox-App“ können Verbraucher die Barcodes von Spielzeug oder auch von österlichen Deko-Artikeln scannen.
Ist das jeweilige Produkt in der Datenbank eingetragen, werden enthaltene Schadstoffe angezeigt. Und ist das Produkt noch nicht erfasst, können die App-Nutzer sich mit einem Klick direkt an den Hersteller wenden und dort Auskünfte über mögliche Schadstoffe in den Produkten erfragen. Spätestens nach 45 Tagen muss der Nutzer eine entsprechende Antwort erhalten. Quelle: BUND Öko-Tipp
Mehr Infos zur App "ToxFox" gibt es hier: www.bund.net/chemie/toxfox/
Samstag, 18. März 2017
Hartgekochte Eier: Ist ein blau-grünlich verfärbter Dotter schädlich?
Passend zur kommenden Osterzeit und der damit verbundenen erhöhten Nachfrage nach Eiern: bei hartgekochten Eiern kann man manchmal beobachten, dass der Eidotter blau-grünlich verfärbt ist.
Auch beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit trudeln gelegentlich Beschwerden von Verbrauchern deswegen ein; sie befürchten, dass das Ei dadurch gesundheitsschädlich sein könnte.
Das Landesamt stellt klar:
"Das ist nicht schädlich und führt auch geschmacklich zu keiner Beeinträchtigung. Bei zu langem Kochen (länger als 10 Minuten) kommt es zu einer Reaktion des im Eidotter vorhandenen Eisens mit Schwefelverbindungen aus dem Eiklar. Dabei entsteht Eisensulfid, das die Verfärbung verursacht. Auch wenn es nicht schön aussieht, ein Grund zur Beanstandung ist bei derartigen Verfärbungen nicht gegeben."
Auch beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit trudeln gelegentlich Beschwerden von Verbrauchern deswegen ein; sie befürchten, dass das Ei dadurch gesundheitsschädlich sein könnte.
Das Landesamt stellt klar:
"Das ist nicht schädlich und führt auch geschmacklich zu keiner Beeinträchtigung. Bei zu langem Kochen (länger als 10 Minuten) kommt es zu einer Reaktion des im Eidotter vorhandenen Eisens mit Schwefelverbindungen aus dem Eiklar. Dabei entsteht Eisensulfid, das die Verfärbung verursacht. Auch wenn es nicht schön aussieht, ein Grund zur Beanstandung ist bei derartigen Verfärbungen nicht gegeben."
Lesetipp: das aktuelle, kostenlose Magazin vom BSI ist erschienen
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat wieder das aktuelle Magazin "Mit Sicherheit" veröffentlicht.
Diesmal werden u.a. folgende Fragen beantwortet: Was haben die bevorstehenden Wahlen mit Cyber-Sicherheit zu tun? Wie gefährlich sind Social Bots wirklich? Welche Nebenwirkungen hat die vollständige digitale Vernetzung, wenn sogar Babyfone und Kühlschränke smart sind?
Das Magazin steht kostenfrei auf der hier verlinkten BSI-Webseite zum Download oder zur Bestellung bereit: www.bsi.bund.de
Diesmal werden u.a. folgende Fragen beantwortet: Was haben die bevorstehenden Wahlen mit Cyber-Sicherheit zu tun? Wie gefährlich sind Social Bots wirklich? Welche Nebenwirkungen hat die vollständige digitale Vernetzung, wenn sogar Babyfone und Kühlschränke smart sind?
Das Magazin steht kostenfrei auf der hier verlinkten BSI-Webseite zum Download oder zur Bestellung bereit: www.bsi.bund.de
Freitag, 17. März 2017
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Betrugsversuche: Gefälschte Jobangebote
- Darknet: E-Mail-Daten von Gmail- und Yahoo-Nutzern geklaut
- Browser: Maleware-Script auf Explorer 11
- OwnCloud und Nextcloud:Tausende Clouds anfällig für Cyber-Attacken
Wochenreport 11/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
Rückruf: Braune Eier aus Bodenhaltung vom Hühnerhof Heidegold (Packstelle: DE-030009). Details: hierNKD ruft Ohrringe „Blattnachbildungen“ zurück. Details: hier
Rückruf via DECATHLON: Mountainbikes ROCKRIDER 520 und 540 des Herstellers B'TWIN. Details: hier
Esprit ruft Lammlederhandschuhe zurück. Details: hier
Regionaler Rückruf via Netto: „Geflügel-Wiener mit Magermilchjoghurt, geräuchert“ der Marke Friki „Viva Vital“. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Umstands- und Kinderkleidung mieten - Das Portal Kilenda
- Bio-Gemüse aus dem Ausland - Analyse der Agrarmarkt Informationsgesellschaft AMI
- Klage wegen Ammoniak - Deutsche Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik
- Qualmen tabu - Schutz von Kindern vor Passivrauchen
- Lebensmittel retten per App - Das Berliner Start-up "Mealsaver"
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 11/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 16. März 2017
Linktipp für Kinder (und Erwachsene): kinder-ministerium.de - Entdecke deine Kinderrechte
Kindheit und Jugend stellen eine besondere Phase im Leben eines Menschen
dar. Kinder und Jugendliche haben das Recht, in einem geschützten
Rahmen heranzuwachsen, um sich zu einer eigenverantwortlichen und
gesellschaftsfähigen Persönlichkeit entwickeln zu können.
Gleichzeitig haben Kinder und Jugendliche das Recht, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen beteiligt zu werden, von denen sie direkt betroffen sind.
Auf der Kinderrechte-Seite des Kinder-Ministeriums können Kinder (und natürlich auch Erwachsene) spielerisch herausfinden, welche Kinderrechte es gibt und was sie bedeuten. Die informative Seite ist ein Angebot des deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hier geht es zur Startseite: http://www.kinder-ministerium.de
Gleichzeitig haben Kinder und Jugendliche das Recht, ihre Meinung zu äußern und an Entscheidungen beteiligt zu werden, von denen sie direkt betroffen sind.
Auf der Kinderrechte-Seite des Kinder-Ministeriums können Kinder (und natürlich auch Erwachsene) spielerisch herausfinden, welche Kinderrechte es gibt und was sie bedeuten. Die informative Seite ist ein Angebot des deutschen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Hier geht es zur Startseite: http://www.kinder-ministerium.de
Alte Kaminöfen und Heizkamine bis Ende 2017 ersetzen
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erinnert daran, dass alte Kaminöfen und Heizkamine mit einem Baujahr vor 1985 bis Ende 2017 stillgelegt oder nachgerüstet werden müssen. Dies betrifft rund zwei Millionen solcher Öfen.
Tipps dazu: vz Nordrhein-Westfalen
Tipps dazu: vz Nordrhein-Westfalen
Stauprognose für das Wochenende 17. bis 19. März
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, wird am kommenden Wochenende der Verkehr auf den deutschen Autobahnen
weitgehend störungsfrei fließen. Lediglich auf den Strecken von und zu
den Wintersportgebieten sowie im Großraum Hamburg kann es zeitweise
etwas voller werden. In Hamburg enden die zweiwöchigen Frühlingsferien,
und die Skisaison dauert noch an.
Die Staustrecken:
Die Staustrecken:
Mittwoch, 15. März 2017
Sicherheitsupdate für den Adobe Flash Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 24.0.0.221 existieren kritische Sicherheitslücken, die zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch einen Angreifer aus dem Internet führen können.
Betroffen sind folgende Systeme:
Im Adobe Flash Player bis einschließlich Version 24.0.0.221 existieren kritische Sicherheitslücken, die zur vollständigen Übernahme des betroffenen Systems durch einen Angreifer aus dem Internet führen können.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Adobe Flash Player bis einschließlich 24.0.0.221
- Adobe Flash Player bis einschließlich 24.0.0.221 for Google Chrome
- Adobe Flash Player bis einschließlich 24.0.0.221 for Microsoft Edge and Internet Explorer 11
- Adobe Flash Player for Linux bis einschließlich 24.0.0.221
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Chrome OS
- Microsoft Windows
- Microsoft Windows 8.1 x64
- Microsoft Windows 8.1 x86
- Microsoft Windows 10 x64
- Microsoft Windows 10 x86
- Microsoft Windows 10 x64 v1511
- Microsoft Windows 10 x86 v1511
- Microsoft Windows 10 x64 v1607
- Microsoft Windows 10 x86 v1607
- Microsoft Windows RT 8.1
- Microsoft Windows Server 2012
- Microsoft Windows Server 2012 R2
- Microsoft Windows Server 2016 x64
- Aktuelle Programmversion von Adobe Flash Player
- Adobe Sicherheitshinweis APSB17-07 für Adobe Flash Player (Englisch)
- Microsoft Security Update for Adobe Flash Player: March 14, 2017 (Englisch)
- Microsoft Sicherheitshinweis MS17-023 (Adobe Flash Player)
Sicherheitsupdate für Adobe Shockwave Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Adobe schließt eine Sicherheitslücke im Shockwave Player für Microsoft Windows.
Betroffen sind folgende Systeme:
Adobe schließt eine Sicherheitslücke im Shockwave Player für Microsoft Windows.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Adobe Macromedia Shockwave Player bis einschließlich 12.2.7.197
- Microsoft Windows
Wieder vermehrt Spam-E-Mails mit Ransomware unterwegs
Warnung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Derzeit sind zahlreiche Spam-E-Mails mit Bezug auf verschiedene bekannte Unternehmen im Umlauf. Vermeintliche DHL Sendungsberichte, gefälschte Hotelbestätigungen und unechte Benachrichtigungen von PayPal und Banken machen die Runde.
Dahinter steckt der Versuch, die Ransomware Cerber zu verbreiten. Die E-Mails enthalten im Anhang eine zip-Datei. Wird diese geöffnet, startet eine JavaScript-Datei den Download der Schadsoftware. Löschen Sie eine solche Mail umgehend und klicken Sie keinesfalls auf Anhänge, wenn Sie an der Echtheit einer E-Mail zweifeln.
Weitere Tipps zu E-Mail-Sicherheit gibt das BSI hier: bsi-fuer-buerger.de
Derzeit sind zahlreiche Spam-E-Mails mit Bezug auf verschiedene bekannte Unternehmen im Umlauf. Vermeintliche DHL Sendungsberichte, gefälschte Hotelbestätigungen und unechte Benachrichtigungen von PayPal und Banken machen die Runde.
Dahinter steckt der Versuch, die Ransomware Cerber zu verbreiten. Die E-Mails enthalten im Anhang eine zip-Datei. Wird diese geöffnet, startet eine JavaScript-Datei den Download der Schadsoftware. Löschen Sie eine solche Mail umgehend und klicken Sie keinesfalls auf Anhänge, wenn Sie an der Echtheit einer E-Mail zweifeln.
Weitere Tipps zu E-Mail-Sicherheit gibt das BSI hier: bsi-fuer-buerger.de
Dienstag, 14. März 2017
Luftqualität: Aktuelle Luftdaten im Internet
Wer wissen möchte, wie gut aktuell die Außenluft ist; wieviel Feinstaub, Stickstoffdioxid oder Ozon die Luft belastet und ob man daher Freizeitaktivitäten im Freien bedenkenlos genießen oder diese doch lieber auf einen anderen Tag verschieben sollte: Das Umweltbundesamt hat eine neu gestaltete Internetseite zur aktuellen Luftqualität veröffentlicht: www.umweltbundesamt.de/daten/luftbelastung/aktuelle-luftdaten
"Smart-Meter" getestet: Intelligente Stromzähler verzählen sich
Unter einem "Smart-Meter" versteht man ein Messgerät, das automatisch Werte wie z.B. verbrauchter Strom an den Stromversorger übermittelt und so die Werte für die Stromrechnung zugrunde legt. Gleichzeitig kann ein Smart-Meter auch z.B. Tarifänderungen empfangen. Solche intelligente Stromzähler sollen bis 2023 Pflicht werden.
Im Falle von Strom-Meter scheint es allerdings mit der Genauigkeit ab und an noch etwas zu hapern; wie der Südwestrundfunk berichtet, liefern viele intelligente Stromzähler falsche Ergebnisse - meist zu Lasten der Stromkunden. Ganzer Bericht darüber hier: www.swr.de
Im Falle von Strom-Meter scheint es allerdings mit der Genauigkeit ab und an noch etwas zu hapern; wie der Südwestrundfunk berichtet, liefern viele intelligente Stromzähler falsche Ergebnisse - meist zu Lasten der Stromkunden. Ganzer Bericht darüber hier: www.swr.de
Montag, 13. März 2017
Rückruf via DECATHLON: Mountainbikes ROCKRIDER 520 und 540 des Herstellers B'TWIN
Decathlon ruft mehrere Mountainbike Rockrider Modelle des Herstellers B'TWIN zurück. Bei den Fahrrädern droht ein potentielles Rahmenbruchrisiko.
Die betroffenen Mountainbikes Rockrider 520 und 540 wurden im Zeitraum 01.Oktober 2016 bis 06. März 2017 verkauft. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 388 KB): Klick
Die betroffenen Mountainbikes Rockrider 520 und 540 wurden im Zeitraum 01.Oktober 2016 bis 06. März 2017 verkauft. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 388 KB): Klick
Esprit ruft Lammlederhandschuhe zurück
Esprit fordert alle Kunden auf, die Lammlederhandschuhe mit der Artikelnummer 095EA1R006 erworben haben, diese ab sofort nicht mehr zu benutzen und sie in einen Esprit Store zurückzubringen oder sich direkt an den Esprit Kundenservice zu wenden; der Kaufpreis wird zurückerstattet.
Grund für den Rückruf: im Leder des genannten Handschuhes wurde ein erhöhter Chrom(VI)-Gehalt nachgewiesen. Quelle mit weiteren Infos: Esprit
Grund für den Rückruf: im Leder des genannten Handschuhes wurde ein erhöhter Chrom(VI)-Gehalt nachgewiesen. Quelle mit weiteren Infos: Esprit
Systembereinigung bei einer Infektion mit der Botnetz-Infrastruktur "Avalanche"
Sie haben von Ihrem Internet-Provider in den vergangenen Monaten eine Nachricht erhalten, dass Ihr System von der Botnetz-Infrastruktur Avalanche infiziert wurde?
Dann sollten Sie unbedingt alle Ihre Geräte, also Rechner, Smartphones und Tablets, überprüfen und bereinigen. Bisher ist die Anzahl der von Avalanche infizierten Systeme kaum zurückgegangen. Hier sind Sie als Internetnutzer gefragt!
Wie die Systembereinigung funktioniert und was ein Botnetz ist, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier: bsi-fuer-buerger.de
Dann sollten Sie unbedingt alle Ihre Geräte, also Rechner, Smartphones und Tablets, überprüfen und bereinigen. Bisher ist die Anzahl der von Avalanche infizierten Systeme kaum zurückgegangen. Hier sind Sie als Internetnutzer gefragt!
Wie die Systembereinigung funktioniert und was ein Botnetz ist, erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier: bsi-fuer-buerger.de
"Gratis"-Girokonten - verdeckte Kosten lauern
Viele Institute werben mit Gratis-Girokonten. Doch aufgepasst: denn das heißt nicht, dass keine Kosten auf die Kunden zukommen!
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Check bei 15 Geldinstituten durchgeführt. Dabei hat sie festgestellt, dass sich viele Kosten im Kleingedruckten verbergen. Wo diese "Kostenfallen" lauern, erklärt die Verbraucherzentrale in diesem Artikel: Versteckte Kosten bei Gratis-Girokonten
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat einen Check bei 15 Geldinstituten durchgeführt. Dabei hat sie festgestellt, dass sich viele Kosten im Kleingedruckten verbergen. Wo diese "Kostenfallen" lauern, erklärt die Verbraucherzentrale in diesem Artikel: Versteckte Kosten bei Gratis-Girokonten
Samstag, 11. März 2017
Linktipp: "checked4you" - das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Das Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW "checked4you" veröffentlicht Verbraucherinfos und Verbraucherschutz speziell auch für Jugendliche.
Denn gerade junge Menschen sind eine umschwärmte Zielgruppe: Untersuchungen nennen zu den Einnahmen Jugendlicher in Deutschland immer wieder neue, sich jährlich steigernde Milliardenbeträge. Kein Wunder, dass Industrie und Handel sich für junge Menschen interessieren, dass es zahllose "zielgruppenorientierte" Angebote und Werbeformen gibt und der Marketingkampf tobt, um die "jungen Verbraucher" zu gewinnen.
Nun könne Jugendliche auf unterschiedliche Art und Weise damit umgehen: einfach drauf loskonsumieren und schauen, was dann passiert. Oder versuchen, über das Ganze eine gewisse Kontrolle zu behalten: Kosten, Qualität, Kaufentscheidung, usw.
Wer das möchte, findet bei "checked4you" eine Menge Tipps, Anregungen und andere Infos zu den unterschiedlichsten Bereichen, die alle etwas mit "Konsum" zu tun haben. Hier geht es zur Startseite: https://www.checked4you.de
Denn gerade junge Menschen sind eine umschwärmte Zielgruppe: Untersuchungen nennen zu den Einnahmen Jugendlicher in Deutschland immer wieder neue, sich jährlich steigernde Milliardenbeträge. Kein Wunder, dass Industrie und Handel sich für junge Menschen interessieren, dass es zahllose "zielgruppenorientierte" Angebote und Werbeformen gibt und der Marketingkampf tobt, um die "jungen Verbraucher" zu gewinnen.
Nun könne Jugendliche auf unterschiedliche Art und Weise damit umgehen: einfach drauf loskonsumieren und schauen, was dann passiert. Oder versuchen, über das Ganze eine gewisse Kontrolle zu behalten: Kosten, Qualität, Kaufentscheidung, usw.
Wer das möchte, findet bei "checked4you" eine Menge Tipps, Anregungen und andere Infos zu den unterschiedlichsten Bereichen, die alle etwas mit "Konsum" zu tun haben. Hier geht es zur Startseite: https://www.checked4you.de
Regionaler Rückruf via Netto: „Geflügel-Wiener mit Magermilchjoghurt, geräuchert“ der Marke Friki „Viva Vital“
Die Firma Friki Döbeln GmbH ruft das Produkt „Geflügel-Wiener mit Magermilchjoghurt, geräuchert“ der Marke Friki „Viva Vital“ (300 Gramm) mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 22.03.2017 bis 3.4.2017 zurück.
Das Produkt wurde regional bei Netto Marken-Discount in Teilen von Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angeboten.
Grund für den Rückruf: Es ist nicht auszuschließen, dass in einzelnen Packungen Metallsplitter auf den Wienern sind. Das genannte Produkt kann gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Einkaufsstätten zurückgeben werden. Quelle mit weiteren Infos: Netto
Das Produkt wurde regional bei Netto Marken-Discount in Teilen von Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein angeboten.
Grund für den Rückruf: Es ist nicht auszuschließen, dass in einzelnen Packungen Metallsplitter auf den Wienern sind. Das genannte Produkt kann gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in den Einkaufsstätten zurückgeben werden. Quelle mit weiteren Infos: Netto
Freitag, 10. März 2017
Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Google veröffentlicht die Version 57.0.2987.98 des Chrome Browsers für Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra und schließt damit mehrere, teilweise vom Hersteller als schwerwiegend eingestufte Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
Google veröffentlicht die Version 57.0.2987.98 des Chrome Browsers für Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra und schließt damit mehrere, teilweise vom Hersteller als schwerwiegend eingestufte Sicherheitslücken.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Chromium vor 57.0.2987.98
- Google Chrome vor 57.0.2987.98
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
- Update Google Chrome auf die aktuelle Version
- Chrome Stable Channel Update, 09. März 2017 (Englisch)
Sicherheitsupdates für VMware Workstation Pro und Player
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
In Windows-basierten Gast-Systemen existieren mehrere Sicherheitslücken, durch die ein Angreifer aus dem Netzwerk seine Rechte auf Systemrechte erhöhen oder verschiedene Denial-of-Service (DoS)-Angriffe durchführen kann.
Betroffen sind folgende Systeme:
In Windows-basierten Gast-Systemen existieren mehrere Sicherheitslücken, durch die ein Angreifer aus dem Netzwerk seine Rechte auf Systemrechte erhöhen oder verschiedene Denial-of-Service (DoS)-Angriffe durchführen kann.
Betroffen sind folgende Systeme:
- VMware Player vor 12.5.3
- VMware Workstation vor 12.5.3
- Microsoft Windows
Sicherheitsupdate für Mozilla Firefox und Mozilla Thunderbird
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 52 sowie den E-Mail-Client Thunderbird in der Version 45.8 bereit, welche Korrekturen für mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken beinhalten und zeitnah installiert werden sollten.
Betroffen sind folgende Systeme:
Mozilla stellt den Browser Firefox in der Version 52 sowie den E-Mail-Client Thunderbird in der Version 45.8 bereit, welche Korrekturen für mehrere, teilweise schwerwiegende Sicherheitslücken beinhalten und zeitnah installiert werden sollten.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Mozilla Firefox vor 52
- Mozilla Firefox ESR vor 45.8
- Mozilla Thunderbird vor 45.8
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Google Android Operating System
- Microsoft Windows
Wochenreport 10/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Achtung, Allergiker (Senf) - Rückruf via Lidl: „Fischerstolz White Tiger Shrimps Aioli, 150g“. Details: hier
- Rückruf (Erweiterung): Mineralwässer und Süßgetränke der Marken Steigerwald, Schwarzenbergquelle, Owalis, Marktquelle und elements. Details: hier
- ROSSMANN ruft Motorikwürfel zurück. Details: hier
- Rückruf: Oball Rasseln. Details: hier
- Wichtige Sicherheitswarnung CO-melder: Elro RM335 und Smartwares RM336. Details: hier
- Primark ruft Kinder-Leggings mit Katzen-Applikation zurück. Details: hier
- Kaufland ruft "K-Classic Königsberger Klopse" zurück. Details: hier
- Rückruf: Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Mehr Motorleistung, mehr CO2 - Zahlen des Statistischen Bundesamts
- Ab welchem Alter ist eine elektrische Zahnbürste für Kinder geeignet?
- Solarenergie mit Dachziegeln - Eine Alternative zu klassischen Photovoltaikanlagen
- Es rechnet sich nicht - Altersvorsorge beim Versicherer
- Nur die Optik steht - Das Tierwohlsiegel
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 10/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 9. März 2017
Immer mehr Leuchten mit fest eingebauten LED-Lampen im Handel
Eigentlich sind LED-Lampen eine ökonomisch und ökologisch gute Sache: sie sind sparsam und langlebig.
Allerdings gibt es auch hierzu eine Schattenseite: Im Handel sind immer mehr Leuchten zu finden, bei denen die LED-Lampen nicht mehr ausgetauscht werden können. Zu Sinn und Unsinn dieser Entwicklung hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Informationsblatt herausgegeben.
Es enthält zahlreiche Hinweise und Tipps zum Lampen- und Leuchtenkauf. Wie erkennt man Leuchten mit austauschbaren Lampen? Wie haltbar sind LEDs wirklich und wie lange kann man defekte Lampen reklamieren? Auch auf den möglichen Austausch von Halogenlampen durch LEDs wird eingegangen. Das Infoblatt kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 841 KB): Klick
Allerdings gibt es auch hierzu eine Schattenseite: Im Handel sind immer mehr Leuchten zu finden, bei denen die LED-Lampen nicht mehr ausgetauscht werden können. Zu Sinn und Unsinn dieser Entwicklung hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Informationsblatt herausgegeben.
Es enthält zahlreiche Hinweise und Tipps zum Lampen- und Leuchtenkauf. Wie erkennt man Leuchten mit austauschbaren Lampen? Wie haltbar sind LEDs wirklich und wie lange kann man defekte Lampen reklamieren? Auch auf den möglichen Austausch von Halogenlampen durch LEDs wird eingegangen. Das Infoblatt kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 841 KB): Klick
Sicherheitsupdates für Android
Google schließt für Smartphones und ähnliche Geräte mit Google Android
mehr als 100 Sicherheitslücken, von denen etwa ein Drittel vom
Hersteller als kritisch eingestuft werden.
Nutzer mit einem solchen Betriebssystem auf ihren Geräten sollten hier weiterlesen: www.bsi-fuer-buerger.de
Nutzer mit einem solchen Betriebssystem auf ihren Geräten sollten hier weiterlesen: www.bsi-fuer-buerger.de
Achtung, Allergiker (Senf) - Rückruf via Lidl: „Fischerstolz White Tiger Shrimps Aioli, 150g“
Lidl ruft das Produkt „Fischerstolz White Tiger Shrimps Aioli, 150g“ mit allen Mindesthaltbarkeitsdaten bis einschließlich 24.03.2017 zurück.
Grund für den Rückruf: In der Aioli Creme des genannten Produktes ist die nicht deklarierte Zutat Senf enthalten. Aufgrund der möglichen allergischen Reaktion durch den Verzehr sollten Personen mit einer Senf-Allergie den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt keinesfalls konsumieren. Für Personen ohne Senf-Allergie ist das Produkt weiterhin uneingeschränkt zum Verzehr geeignet.
Das betroffene Produkt kann in allen Lidl-Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden (auch ohne Kassenbon) Quelle mit weiteren Infos: Lidl
Grund für den Rückruf: In der Aioli Creme des genannten Produktes ist die nicht deklarierte Zutat Senf enthalten. Aufgrund der möglichen allergischen Reaktion durch den Verzehr sollten Personen mit einer Senf-Allergie den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt keinesfalls konsumieren. Für Personen ohne Senf-Allergie ist das Produkt weiterhin uneingeschränkt zum Verzehr geeignet.
Das betroffene Produkt kann in allen Lidl-Filialen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden (auch ohne Kassenbon) Quelle mit weiteren Infos: Lidl
Rückruf (Erweiterung): Mineralwässer und Süßgetränke der Marken Steigerwald, Schwarzenbergquelle, Owalis, Marktquelle und elements
Dies ist eine Erweiterung des Rückrufes vom 25.02.2017 (siehe hier):
Die Steigerwald Mineralbrunnen GmbH ruft sämtliche ihrer Lebensmittel zurück:
Die Steigerwald Mineralbrunnen GmbH ruft sämtliche ihrer Lebensmittel zurück:
- Mineralwässer der Marken Steigerwald, Schwarzenbergquelle, Owalis, Marktquelle und elements sowie
- Süßgetränke der Marken Steigerwald, Owalis und Marktquelle.
Stauprognose für das Wochenende 10. bis 12. März
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, wird am kommenden Wochenende der Autoverkehr in Deutschland vergleichsweise ruhig verlaufen.
Die Skiurlaubersaison ebbt langsam ab und auch die Baustellentätigkeit auf den Autobahnen ist noch sehr verhalten. Lediglich im Großraum Hamburg müssen sich die Autofahrer auf mehr Verkehr einstellen: Denn dort dauern die Frühlingsferien noch an.
Die Staustrecken:
Die Skiurlaubersaison ebbt langsam ab und auch die Baustellentätigkeit auf den Autobahnen ist noch sehr verhalten. Lediglich im Großraum Hamburg müssen sich die Autofahrer auf mehr Verkehr einstellen: Denn dort dauern die Frühlingsferien noch an.
Die Staustrecken:
Mittwoch, 8. März 2017
Tipps von der Polizei gegen Autodiebstahl
Autodieben reichen oft wenige Handgriffe, um einen Wagen zu stehlen. Und es sind nicht nur teure Autos begehrt.
Was Autofahrer beachten sollten, um ihren Wagen zu schützen, erklärt die Polizeiliche Kriminalprävention hier (die Überschriften in den grauen Streifen sind zum Anklicken): polizei-beratung.de
Was Autofahrer beachten sollten, um ihren Wagen zu schützen, erklärt die Polizeiliche Kriminalprävention hier (die Überschriften in den grauen Streifen sind zum Anklicken): polizei-beratung.de
Infos über Schadprogramme
Michelangelo: Kaum zu glauben, dass der Name des italienischen
Renaissance-Künstlers vor 25 Jahren Computernutzer in Aufregung versetzte. Denn das Schadprogramm "Michelangelo", das 1991 entdeckt wurde, sollte auf Disketten und Festplatten gespeicherte Daten zerstören - genau am 6.3.1992, dem Geburtstag des Künstlers.
Tatsächlich gab es an besagtem Tag dann auch zahlreiche Schadensvorfälle. Zwar war "Michelangelo" nicht der erste Computerschädling, aber mit ihm wurde die Gefahr von Viren und Würmern einer breiteren Öffentlichkeit erstmals bewusst.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt hier, wie Schadprogramme auf Rechner kommen und was sie dort bewirken: bsi-fuer-buerger.de
Renaissance-Künstlers vor 25 Jahren Computernutzer in Aufregung versetzte. Denn das Schadprogramm "Michelangelo", das 1991 entdeckt wurde, sollte auf Disketten und Festplatten gespeicherte Daten zerstören - genau am 6.3.1992, dem Geburtstag des Künstlers.
Tatsächlich gab es an besagtem Tag dann auch zahlreiche Schadensvorfälle. Zwar war "Michelangelo" nicht der erste Computerschädling, aber mit ihm wurde die Gefahr von Viren und Würmern einer breiteren Öffentlichkeit erstmals bewusst.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erklärt hier, wie Schadprogramme auf Rechner kommen und was sie dort bewirken: bsi-fuer-buerger.de
Sicherheitsupdate für Symantec Endpoint Protection
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Es wurden zwei Sicherheitslücken in verschiedenen Versionen von Symantec Endpoint Protection gefunden.
Betroffen sind folgende Systeme:
Es wurden zwei Sicherheitslücken in verschiedenen Versionen von Symantec Endpoint Protection gefunden.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Symantec Endpoint Protection bis einschließlich 12.1 RU6 MP6
- Symantec Endpoint Protection bis einschließlich 14.0
- Apple Mac OS X
- macOS Sierra
- GNU/Linux
- Microsoft Windows
Dienstag, 7. März 2017
ROSSMANN ruft Motorikwürfel zurück
Der Drogeriemarkt ROSSMANN ruft einen Motorikwürfel der Marke „Ideenwelt“ zurück. Das Kinderspielzeug zur Unterstützung der Feinmotorik und Hand-Augen-Koordination wurde seit dem 19. Dezember 2016 in den ROSSMANN-Märkten verkauft. Der betroffene Artikel ist anhand der Modellnummer 4305615495743 auf der Unterseite des Holzdeckels zu erkennen.
Screenshot: rossmann.de
Grund für den Rückruf: Im ungünstigsten Fall besteht die Gefahr, dass sich die beiden hölzernen Haltedübel des Deckels beim Spielen lösen und von Kindern verschluckt werden. Quelle mit weiteren Infos: ROSSMANN
Screenshot: rossmann.de
Grund für den Rückruf: Im ungünstigsten Fall besteht die Gefahr, dass sich die beiden hölzernen Haltedübel des Deckels beim Spielen lösen und von Kindern verschluckt werden. Quelle mit weiteren Infos: ROSSMANN
Rückruf: Oball Rasseln
Kids II ruft freiwillig Oball Rasseln der Modelle 81031 und 81548 zurück, die nach dem 1. Januar 2016 verkauft wurden. Die zurückgerufenen Produkte haben drei klare, diskus-förmige Plastikkammern, von denen eine Kammer 5 orangefarbene Perlen enthält.
Screenshot: Kids II / Oballrattle
Grund für den Rückruf: Die Rassel-Perlen können aus den klaren Perlen-Kammern heraustreten und stellen eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder dar. Die Rasseln wurden weltweit von führenden Großhändlern und online nach dem 1. Januar 2016 verkauft. Quelle mit weiteren Infos: oballrattlede
Screenshot: Kids II / Oballrattle
Grund für den Rückruf: Die Rassel-Perlen können aus den klaren Perlen-Kammern heraustreten und stellen eine Erstickungsgefahr für Kleinkinder dar. Die Rasseln wurden weltweit von führenden Großhändlern und online nach dem 1. Januar 2016 verkauft. Quelle mit weiteren Infos: oballrattlede
Pflegereform: Vorsicht, wenn der ambulante Dienst einen neuen Vertrag will
Da seit dem 1. Januar 2017 durch die Pflegereform viele Pflegebedürftige mehr Geld und mehr Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, mahnt die Verbraucherzentrale Brandenburg zur Vorsicht: Denn falls der Pflegediendst deshalb einen neuen Vertrag vorschlägt, sollten Betroffene kritisch nachfragen, was sich für sie verbessert.
Mehr dazu hier: vz Brandenburg
Mehr dazu hier: vz Brandenburg
Wichtige Sicherheitswarnung CO-melder: Elro RM335 und Smartwares RM336
Die Firma Smartwares Safety & Lighting B.V. informiert daürber, dass einige ihrer CO-Melder in manchen Fällen nicht ordnungsgemäß detektieren. Möglicherweise löst der CO-Melder zu spät aus, was eine Kohlenmonoxid-Vergiftung verursachen könnte.
Die betroffenen CO-Melder wurden 2014, 2015 und 2016 in verschiedenen Baumärkten sowie über den Onlinehandel verkauft. Die Artikelnummer befindet sich bei beiden Gerätetypen auf der Rückseite des CO-Melders.
Bei dem Artikel RM336 sind nur folgende Produktionschargen betroffen: 4500176485, 4500176266, 4500176582, 4500176795 und 4500177292. Quelle mit weiteren wichtigen Infos: service.smartwares.eu
Die betroffenen CO-Melder wurden 2014, 2015 und 2016 in verschiedenen Baumärkten sowie über den Onlinehandel verkauft. Die Artikelnummer befindet sich bei beiden Gerätetypen auf der Rückseite des CO-Melders.
Bei dem Artikel RM336 sind nur folgende Produktionschargen betroffen: 4500176485, 4500176266, 4500176582, 4500176795 und 4500177292. Quelle mit weiteren wichtigen Infos: service.smartwares.eu
Montag, 6. März 2017
Kostenlose Broschüre "Konflikte im Heim? Verbraucherschlichtung als Chance"
Konflikte in Pflegeeinrichtungen und Heimen sind oft sehr belastend für die Bewohnerinnen und Bewohner, weil sie auf Unterstützung angewiesen sind und sich der Situation nicht entziehen können.
Eine neue, kostenlose Broschüre von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen soll dabei helfen, Uneinigkeiten bei vertraglichen Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich zu lösen; denn der gerichtliche Weg ist neben dem psychischen Stress oft auch ein aufwändiges und teures Verfahren.
Bundesseniorenministerin Manuela Schwesig dazu: "Die außergerichtliche Streitbeilegung bietet die Möglichkeit zur schnellen und niedrigschwelligen Problemlösung. Wichtig ist, dass sich die Pflegeeinrichtungen dem Verfahren jetzt öffnen. Das ist auch ein Zeichen für Transparenz und Qualität in der Pflege."
Das Bundesfamilienministerium hat die Broschüre gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium finanziert. Sie enthält auf 26 Seiten praxisorientierte und mit Beispielen veranschaulichte Informationen zur Streitschlichtung im Heim. Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 676 KB): Konflikte im Heim? Verbraucherschlichtung als Chance
Eine neue, kostenlose Broschüre von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO) und der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen soll dabei helfen, Uneinigkeiten bei vertraglichen Meinungsverschiedenheiten außergerichtlich zu lösen; denn der gerichtliche Weg ist neben dem psychischen Stress oft auch ein aufwändiges und teures Verfahren.
Bundesseniorenministerin Manuela Schwesig dazu: "Die außergerichtliche Streitbeilegung bietet die Möglichkeit zur schnellen und niedrigschwelligen Problemlösung. Wichtig ist, dass sich die Pflegeeinrichtungen dem Verfahren jetzt öffnen. Das ist auch ein Zeichen für Transparenz und Qualität in der Pflege."
Das Bundesfamilienministerium hat die Broschüre gemeinsam mit dem Bundesjustizministerium finanziert. Sie enthält auf 26 Seiten praxisorientierte und mit Beispielen veranschaulichte Informationen zur Streitschlichtung im Heim. Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 676 KB): Konflikte im Heim? Verbraucherschlichtung als Chance
Primark ruft Kinder-Leggings mit Katzen-Applikation zurück
Primark ruft Kinder-Leggings mit Katzen-Applikation (Seriennummer 86503, verkauft in deutschen Filialen vom 15.11.2016 bis zum 22.02.2017) zurück. Grund für den Rückruf: Die Befestigung der Schleife auf dem Produkt könnte sich lösen und verschluckt werden.
Das betroffene Produkt kann auch ohne Kassenbon in jeder Primark-Filiale gegen Erstattung des Einkaufspreises zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: Primark
Das betroffene Produkt kann auch ohne Kassenbon in jeder Primark-Filiale gegen Erstattung des Einkaufspreises zurückgegeben werden. Quelle mit weiteren Infos: Primark
Samstag, 4. März 2017
Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen
Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt
vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.
Diesmal mit Infos u.a. über:
Diesmal mit Infos u.a. über:
- Spam-Mail: Gefälschtes Saturn-Gewinnspiel
- DDoS-Attacken: Vernetzte Geräte im privaten Haushalt
- Datenleck: Internetfähige Puppen oder Teddies geben Daten preis
- Diverse Internetanbieter: Passwörter ändern
- Smartphone: Sicher in den Frühling
Kaufland ruft "K-Classic Königsberger Klopse" zurück
Kaufland ruft freiwillig aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes folgendes Produkt zurück:
- K-Classic Königsberger Klopse in Kapernsauce, tiefgefroren, 450 g GTIN: 4300175137546
Mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum: 07.2018
Freitag, 3. März 2017
Rückruf: Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy
Lotus Bakeries ruft das Produkt "Lotus Biscoff Brotaufstrich Crunchy" zurück. Betroffen sind folgende Chargen mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD):
- L7005109 mit MHD 05.02.2018
- L7005309 mit MHD 05.02.2018
- L7011209 mit MHD 11.02.2018
- L7023309 mit MHD 23.02.2018
- L7030309 mit MHD 28.02.2018
EuGH-Urteil: Kundendienst darf nicht über teure 0180-Telefonnummer laufen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Kosten eines Anrufs unter einer Kundendiensttelefonnummer nicht höher sein dürfen als die Kosten eines gewöhnlichen Anrufs (wenn sich dieser Anruf auf einen geschlossenen Vertrag bezieht).
Der Fall zum Urteil: Ein deutsches Unternehmen, das Elektro- und Elektronikartikel vertreibt, hat auf seiner Website auf einen telefonischen Kundendienst hingewiesen, dessen Telefonnummer eine sogenannte 0180 - Nummer ist, wie sie in Deutschland allgemein für Service-Dienste verwendet wird und für die ein deutschlandweiter Tarif gilt.
Dagegen hatte die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassung dieser – ihrer Ansicht nach unlauteren – Geschäftspraxis geklagt. Der Fall landete schließlich beim EuGH.
Der urteilte nun: Die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer dürfe die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen.
Denn durch höhere Tarife könnten Verbraucher davon abgehalten werden, die Service-Rufnummer zu nutzen, um Informationen zu einem Vertrag zu erhalten oder ihre Rechte in den Bereichen Gewährleistung oder Widerruf geltend zu machen.
Quelle (PDF; 157 KB): Pressemitteilung des EuGH Nr. 21/17 vom 2. März 2017
Siehe dazu auch einen Artikel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Kundendienst darf nicht über teure 0180-Telefonnummer laufen
Der Fall zum Urteil: Ein deutsches Unternehmen, das Elektro- und Elektronikartikel vertreibt, hat auf seiner Website auf einen telefonischen Kundendienst hingewiesen, dessen Telefonnummer eine sogenannte 0180 - Nummer ist, wie sie in Deutschland allgemein für Service-Dienste verwendet wird und für die ein deutschlandweiter Tarif gilt.
Dagegen hatte die die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassung dieser – ihrer Ansicht nach unlauteren – Geschäftspraxis geklagt. Der Fall landete schließlich beim EuGH.
Der urteilte nun: Die Kosten eines auf einen geschlossenen Vertrag bezogenen Anrufs unter einer von einem Unternehmer eingerichteten Service-Rufnummer dürfe die Kosten eines Anrufs unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Mobilfunknummer nicht übersteigen.
Denn durch höhere Tarife könnten Verbraucher davon abgehalten werden, die Service-Rufnummer zu nutzen, um Informationen zu einem Vertrag zu erhalten oder ihre Rechte in den Bereichen Gewährleistung oder Widerruf geltend zu machen.
Quelle (PDF; 157 KB): Pressemitteilung des EuGH Nr. 21/17 vom 2. März 2017
Siehe dazu auch einen Artikel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: Kundendienst darf nicht über teure 0180-Telefonnummer laufen
Wochenreport 09/2017
Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
- Rückruf bei 2direct GmbH: LogiLink USB Steckdosenadapter, 4x USB-Port, 12.5W . Details: hier
- Rückruf bei TEDI: Schmuckset Armband und Kette, Artikelnummer: 75354001751000000500. Details (PDF, 1.9 MB): Klick
- Rückruf bei TEDI: "Kette mit drei Herzen, Artikelnummer: 39924001751000000150. Details (PDF, 1.6 MB): Klick
- Rückruf: Knicklicht-Trinkhalme von LIBRO. Details: hier
- Rückruf: Kartoffelsalate der Marken Dolli und Feldmühle. Details: hier
- Rückruf bei NETTO: Steigerwald Owalis und Marktquelle Getränke. Details: hier
Neueste Öko-News und Tests:
- Schlafmittel für Kinder sind gefährlich - Verschreibungspflicht empfohlen
- Nur die halbe Wahrheit - Weniger Glyphosat in Mehl
- So viel Strom wie nie zuvor - Erneuerbare Energien im Strommix
- Die häufigsten Ursachen für Erwerbsminderung
- Schlechte Info der Baumärkte - Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe
Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 09/2017 erschienen
Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt,
hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia
Donnerstag, 2. März 2017
Sicherheitsupdates für Foxit Reader und Foxit PhantomPDF
Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Foxit schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und Foxit PhantomPDF.
Betroffen sind folgende Systeme:
Referenzen:
Foxit schließt mehrere kritische Sicherheitslücken in den Produkten Foxit Reader und Foxit PhantomPDF.
Betroffen sind folgende Systeme:
- Foxit Reader bis einschließlich 8.2.0.2051
- PhantomPDF bis einschließlich 8.2.0.2192
- Microsoft Windows
Referenzen:
- Downloadseite Foxit PhantomPDF
- Downloadseite Foxit Reader
- Sicherheitshinweise für Foxit Reader und PhantomPDF (Englisch)
Infos für Menschen mit Seltenen Erkrankungen
Geschätzt mehr als vier Millionen Menschen leiden in Deutschland an einer Seltenen Erkrankung.
Um Menschen mit einer solchen Erkrankung nicht alleine zu lassen, hat das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) es sich zur Aufgabe gemacht, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Probleme anzugehen, auf die sie und ihre Familien im Gesundheitswesen stoßen.
Dazu gehört beispielsweise auch ein besseres Informationsmanagement zu möglichen Diagnosewegen und Versorgungsstrukturen.
Weitere Infos:
Um Menschen mit einer solchen Erkrankung nicht alleine zu lassen, hat das Nationale Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen (NAMSE) es sich zur Aufgabe gemacht, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die Probleme anzugehen, auf die sie und ihre Familien im Gesundheitswesen stoßen.
Dazu gehört beispielsweise auch ein besseres Informationsmanagement zu möglichen Diagnosewegen und Versorgungsstrukturen.
Weitere Infos:
- www.portal-se.de ("ZIPSE" = Zentrales Informationsportal über Seltene Erkrankungen)
- www.se-atlas.de (Moderne, interaktive Landkarte, die über die Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit Seltenen Erkrankungen informiert)
- Seltene Erkrankungen (Artikelseite zum Thema mit dem Schwerpunkt: "Was wird bereits getan?")
Rückruf: Knicklicht-Trinkhalme von LIBRO
Die österreichische Handelskette LIBRO ruft folgendes vertriebene Produkt des Herstellers/Lieferanten „Classic Line Warenhandels GmbH”, Deutschland, zurück:
Das dadurch möglicherweise austretende Flüssigkeitsgemisch, das Butylbenzoat enthält, wird als gesundheitsschädlich eingestuft und kann beim Verschlucken Reizungen unterschiedlichen Schweregrades auslösen. Quelle und weitere Infos: libro.at (Diese Trinkhalme werden auch in Deutschland von anderen Händlern verkauft)
- 716843 Knicklicht-Trinkhalme, 6 Stück, farblich sortiert
Das dadurch möglicherweise austretende Flüssigkeitsgemisch, das Butylbenzoat enthält, wird als gesundheitsschädlich eingestuft und kann beim Verschlucken Reizungen unterschiedlichen Schweregrades auslösen. Quelle und weitere Infos: libro.at (Diese Trinkhalme werden auch in Deutschland von anderen Händlern verkauft)
Stauprognose für das Wochenende 3. bis 5. März
Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, müssen sich die Autofahrer an diesem Wochenende erneut auf viel Verkehr auf den
Wintersportrouten einstellen.
In Bayern, dem Saarland, Teilen Baden-Württembergs, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Norwegen enden die Ferien, in Hamburg beginnen sie. Die Strecken in Richtung Norden werden deutlich stärker belastet sein. Abseits der Skiurlauberstrecken sind allerdings keine größeren Probleme zu erwarten.
Die Staustrecken:
In Bayern, dem Saarland, Teilen Baden-Württembergs, den Niederlanden, Belgien, Frankreich und Norwegen enden die Ferien, in Hamburg beginnen sie. Die Strecken in Richtung Norden werden deutlich stärker belastet sein. Abseits der Skiurlauberstrecken sind allerdings keine größeren Probleme zu erwarten.
Die Staustrecken:
Mittwoch, 1. März 2017
Bausparkassen dürfen zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden: Bausparverträge dürfen im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Urteile eingeordnet und gibt Tipps - denn nicht jede Kündigung von Bausparverträgen ist zulässig. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Urteile eingeordnet und gibt Tipps - denn nicht jede Kündigung von Bausparverträgen ist zulässig. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
Was ist ein Botnetz - und wie kann ich mich schützen
Lesetipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
Vernetzt, mobil, smart: Auf dem vorgestern eröffneten Mobile World Congress 2017 zeigen Mobilfunkanbieter und Smartphonehersteller, wie mobile Geräte zur Steuerungszentrale für Internet-of-Things-Anwendungen und so mehr und mehr als alleskönnende Alltagshelfer eingesetzt werden können.
Die Kehrseite der Vernetzung von Gebrauchsgegenständen wie Kühlschränken und Waschmaschinen: Die Geräte können über das Internet mit Schadprogrammen infiziert und unter anderem für Botnetze missbraucht werden.
Wie Sie sich davor schützen können, dass andere die Kontrolle Ihrer Geräte übernehmen, erfahren Sie im Themenspezial "Botnetze" auf der Webseite des BSI für Bürger: Informationen zum Thema Botnetze
Vernetzt, mobil, smart: Auf dem vorgestern eröffneten Mobile World Congress 2017 zeigen Mobilfunkanbieter und Smartphonehersteller, wie mobile Geräte zur Steuerungszentrale für Internet-of-Things-Anwendungen und so mehr und mehr als alleskönnende Alltagshelfer eingesetzt werden können.
Die Kehrseite der Vernetzung von Gebrauchsgegenständen wie Kühlschränken und Waschmaschinen: Die Geräte können über das Internet mit Schadprogrammen infiziert und unter anderem für Botnetze missbraucht werden.
Wie Sie sich davor schützen können, dass andere die Kontrolle Ihrer Geräte übernehmen, erfahren Sie im Themenspezial "Botnetze" auf der Webseite des BSI für Bürger: Informationen zum Thema Botnetze
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