Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei aktuellen Urteilen entschieden: Bausparverträge dürfen im Regelfall zehn Jahre nach Zuteilungsreife mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat die Urteile eingeordnet und gibt Tipps - denn nicht jede Kündigung von Bausparverträgen ist zulässig. Mehr dazu hier: vz Baden-Württemberg
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