Seit dem 21. März gelten bei der Förderung von Einbruchschutz neue Bedingungen: Ab sofort werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert. Ein Zuschuss kann jetzt bereits ab einer Investition von 500 EUR beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.
Übrigens gibt es auch interessante Zuschüsse für Maßnahmen für ein barrierereduziertes Wohnen.
Informationen zu den KfW-Investitionszuschüssen finden Sie hier: www.kfw.de
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