Seit dem 21. März gelten bei der Förderung von Einbruchschutz neue Bedingungen: Ab sofort werden auch kleinere Sicherungsmaßnahmen gefördert. Ein Zuschuss kann jetzt bereits ab einer Investition von 500 EUR beantragt werden, bislang lag die Mindestinvestitionssumme bei 2000 Euro.
Die Höhe des Zuschusses liegt bei 10 Prozent der investierten Mittel und beträgt künftig folglich mindestens 50 Euro. Wie bisher sind bei entsprechend aufwendigen Einbruchschutzmaßnahmen bis zu 1500 Euro KfW-Zuschuss möglich.
Übrigens gibt es auch interessante Zuschüsse für Maßnahmen für ein barrierereduziertes Wohnen.
Informationen zu den KfW-Investitionszuschüssen finden Sie hier: www.kfw.de
Beliebteste Artikel
-
STIHL ruft Akku-Heckenscheren mit der Verkaufsbezeichnung HSA 56 zurück. Betroffen sind alle Geräte mit einer Seriennummer kleiner 436535186...
-
Mit den herbstliche Temperaturen kündigt sich der Start der nächsten Heizsaison an. Ein guter Zeitpunkt, um Vorräte an Heizöl, Pellets oder ...
-
Auch beim Feiern auf Festen und Partys sollten Teilnehmende auf die Sicherheit an. Denn leider kommt es bei solchen Veranstaltungen immer w...
-
Der ADAC warnt vor Betrügern, die sich am Telefon, per E-Mail oder auch in Stellenanzeigen als angebliche ADAC-Mitarbeiter ausgeben. Da es s...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: Shan Chicken Masala - Würzmischung, 50 g Sorten Vollmilch und Zartbitter Details: hi...
-
Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe: Rückruf: TCT Ackerlinge (Pilze), getrocknet, 100 g Details: hier Rückruf: MDH Gewürzmischung...