In der Werbung der Internetanbieter wird oft mit schnellen Verbindungen gelockt. Doch Werbung und Realität stimmen in vielen Fällen nicht wirklich vollständig überein; die Bundesnetzagentur hat Breitbandmessungen vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Hälfte der Nutzer bei allen betrachteten Anbietern im Festnetz weniger als 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht hat.*
(*Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur/breitbandmessung veröffentlicht. Er enthält neben den Ergebnissen auch umfangreiche Ausführungen zur Validierung und Methodik.)
Die Verbraucherzentrale Bayern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verbraucher unter Umständen fristlos kündigen können, wenn sie einen zu langsamen Anschluss bekommen haben.
Allerdings ist hierbei zu beachten: Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und der Kläger (Verbraucher, der einen schnelleren Anschluss verlangt bzw. aus dem Vertrag will) verliert, dann muss er die Kosten des Verfahrens selber tragen. Hier gibt es weitere Infos zu diesem Thema: vz Bayern
Beliebteste Artikel
-
Nervt es Sie auch so, wenn sie ewig am Aktenvernichter ("Shredder") stehen, um Dokumente mit sensiblen Daten in Streifen zu häckse...
-
Bei einem Verkehrsunfall mit Verletzten kommt es manchmal auf jede Sekunde an. Die Rettungskräfte müssen so schnell wie möglich an den Unfal...
-
Die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG ruft bestimmte Leitungsschutzschalter der Baureihe 10 kA zurück. Das Unternehmen hat fest...
-
Wie die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) bereits am 24.11.2023 mitteilte, sind die Tarifverhandlungen zwischen ihr und der Deutschen B...
-
Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Information...