In der Werbung der Internetanbieter wird oft mit schnellen Verbindungen gelockt. Doch Werbung und Realität stimmen in vielen Fällen nicht wirklich vollständig überein; die Bundesnetzagentur hat Breitbandmessungen vorgenommen und dabei festgestellt, dass die Hälfte der Nutzer bei allen betrachteten Anbietern im Festnetz weniger als 60 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate erreicht hat.*
(*Der vollständige Bericht ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur/breitbandmessung veröffentlicht. Er enthält neben den Ergebnissen auch umfangreiche Ausführungen zur Validierung und Methodik.)
Die Verbraucherzentrale Bayern weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Verbraucher unter Umständen fristlos kündigen können, wenn sie einen zu langsamen Anschluss bekommen haben.
Allerdings ist hierbei zu beachten: Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen und der Kläger (Verbraucher, der einen schnelleren Anschluss verlangt bzw. aus dem Vertrag will) verliert, dann muss er die Kosten des Verfahrens selber tragen. Hier gibt es weitere Infos zu diesem Thema: vz Bayern
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