Da seit dem 1. Januar 2017 durch die Pflegereform viele Pflegebedürftige mehr Geld und mehr Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten, mahnt die Verbraucherzentrale Brandenburg zur Vorsicht: Denn falls der Pflegediendst deshalb einen neuen Vertrag vorschlägt, sollten Betroffene kritisch nachfragen, was sich für sie verbessert.
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