Dienstag, 31. Oktober 2017

Halloween: Scherze und ihre Folgen

Mittlerweile wird auch hierzulande seit einigen Jahren in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November Halloween gefeiert.

Dazu gehören nicht nur möglichst gruselige Verkleidungen nebst Deko wie z.B. geschnitzte Kürbisse und die eine oder andere (feucht-)fröhliche Halloween-Party, sondern auch, dass entsprechend kostümierte Kinder an die Wohnungstüren klingeln und mit dem Spruch „Süßes, sonst gibt`s Saures“ (engl: "trick or treat") nach Süßigkeiten verlangen - falls sie keine bekommen, wird traditionell ein Streich als "Strafe" gespielt.

Allerdings sollten Halloween-Streiche auch wirklich harmlos sein! Denn - wie immer - gibt es auch zu dieser Gelegenheit entsprechend gepolte Menschen, die eine soche Nacht dazu nutzen, um zu randalieren und ihren Frust an fremden Eigentum auslassen.

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt daher:

„Viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden“ betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe `verschönert´, muss mit einer Strafe rechnen“, so Klotter weiter.

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. 

Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen. Wenn der Täter ermittelt wird, muss er den Schaden ersetzen bzw. bezahlen. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.

Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht den Notruf 110 zu wählen.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt. 
 

Montag, 30. Oktober 2017

Rückruf bei Primark: Babysocke mit Rassel (Rentier)

Primark ruft die hier abgebildete Babysocke mit Rentier-Applikation zurück:

                                                                   Produktbild: Primark

Grund dafür: Das braune Geweih des Rentierkopfes könnte sich lösen und verschluckt werden. Dieses Produkt stand in deutschen Primark- Filialen vom 19. Oktober 2017 bis zum 25. Oktober 2017 zum Verkauf. Die Kunden werden gebeten, das Produkt in einer beliebigen Primark-Filiale gegen Erstattung des Kaufpreises (auch ohne Kassenbon) zurückzugeben. Quelle: Primark

Semperit kündigt freiwilliges Reifen-Austauschprogramm an

Der Reifenhersteller Semperit hat ein freiwilliges Austauschprogramm für 1.182 Transporterreifen Van-Grip 2-Reifen in der Größe 215/65 R 16 C angekündigt.

Grund dafür: Aufgrund einer nicht den Vorgaben entsprechenden Gummimischung können sich möglicherweise Teile der Lauffläche bei rund 100 der Reifen aus einem bestimmten Produktionszeitraum lösen. Dies könnte zum Ablösen der Lauffläche sowie zu Einschränkungen im Fahrverhalten führen.

Semperit sind nach eigenen Angaben bisher keine Unfälle oder Folgeschäden bekannt, die hiermit im Zusammenhang stehen. Das Austauschprogramm wird freiwillig initiiert, um potentielle Risiken für Autofahrer und andere Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Die betroffenen Reifen wurden ausschließlich an Kunden in Deutschland, Frankreich, Ungarn und Polen ausgeliefert.

Weitere Informationen, wie zum Beispiel eine Anleitung zur Identifikation eines betroffenen Reifens, stehen auf der Semperit-Webseite hier bereit.

Behördenrufnummer 115

Unter der Behördennummer 115 erhalten Anruferinnen und Anrufer von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 18.00 Uhr Auskunft zu Verwaltungsleistungen aller Art – von A wie Abfallentsorgung bis Z wie Zulassungsstelle.

Darüber hinaus können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Behördenrufnummer 115 laut  Bundesministerium für Gesundheit bei Fragen rund um das Thema Pflege* weiterhelfen und Bürgerinnen und Bürgern qualifizierte Pflegeberater vermitteln.

*Pflegeauskunft gibt es zu diesen Themen:
  • Pflegegeld
  • Sach- und Kombileistungen der Pflegeversicherung
  • Pflegehilfsmittel
  • wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Förderung des altersgerechten Wohnens
  • Pflegeunterstützungsgeld der Pflegeversicherung bei Arbeitsbefreiung in einer akuten Pflegesituation
  • zinslose Darlehen bei Freistellung oder Reduzierung der Arbeit zur Pflege eines nahen Angehörigen
  • Leistungen der Hilfe zur Pflege
Dazu gibt es auch noch folgenden Flyer „Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige“, der einen Überblick über das neue Angebot der 115 rund um das Thema Pflege bietet. Er kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 447 KB): Klick

Gehörlose haben die Möglichkeit, über die SIP-Adresse 115@gebaerdentelefon.d115.de Informationen zu erhalten (mehr dazu hier).

Zur Startseite der Behördenrufnummer 115 mit weitere Infos: https://www.115.de

Samstag, 28. Oktober 2017

Vorsicht bei Milchmischgetränk "Joe Clever", Geschmacksrichtung Erdbeere: Verdacht auf absichtliche Manipulation der Trinkmilchpackungen

Wegen Verdacht auf absichtliche Manipulation der Trinkmilchpackungen bei folgendem Produkt wird zur Vorsicht geraten:
  • "Joe Clever" Milchmischgetränk
    Geschmacksrichtung: Erdbeere Verpackungseinheit: 0,2 l
    Haltbarkeit: 04.04.2018
    Chargennummer / Los-Kennzeichnung: 4021138001307
    Hersteller (Inverkehrbringer): Vogtlandweide – Vogtlandmilch GmbH

                                                           Produktbild: Vogtlandmilch GmbH

Durch Hinweise eines Lebensmittel-Großhändlers und Ermittlungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung sowie der Polizei gelangte der Verdacht einer absichtlichen Manipulation der o. g. Trinkmilchpackungen im Bereich der Einstichstelle des Trinkhalms zur Kenntnis.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand kann ausgeschlossen werden, dass es sich hierbei um technologische Fehler im Herstellungsprozess handelt.

Darauf sollte geachtet werden: Auf Veränderungen bei Trinkmilchpackungen, die auf Manipulationen hindeuten (Einstiche, geöffnete Packungen, Geruchsabweichungen etc.), da dies zu einer Kontamination des Lebensmittels geführt haben könnte. Verzehren Sie die Produkte im Zweifelsfall nicht. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Reifenlagerung: Preise und Leistungen sehr unterschiedlich

Der ADAC hat bei jeweils zehn Reifenfachhändlern und Werkstätten in 30 deutschen Städten recherchiert, was die Lagerung von vier Reifen mit Felgen kostet und dabei herausgefunden, dass die Preise für die Lagerung ebenso unterschiedlich sind wie die darin eingeschlossenen Leistungen.

Demnach bot etwas mehr als die Hälfte diese Dienstleistung ohne weitere Zusätze an. Bei allen anderen beinhalteten die Preise auch das Umstecken, Wuchten oder die Räderwäsche, was zahlreiche Kombinationsmöglichkeiten schafft.

Deutschlandweit reichte die Preisspanne zwischen den 161 Anbietern von 10 Euro in Magdeburg bis 86 Euro in Nürnberg (reine Lagerung der Reifen und Felgen für eine Saison, ohne zusätzliche Dienstleistungen).

Auch innerhalb der Städte lagen die Preise oft weit auseinander. Lediglich in Frankfurt am Main waren sie mit einer Spanne von etwas mehr als zwei Prozent ziemlich homogen. Gewaltig dagegen waren die Unterschiede in Karlsruhe (245 Prozent), Magdeburg (240 Prozent) und Wiesbaden (233 Prozent).

Der ausführliche Test ist im Internet unter www.adac.de/reifenlagerung nachzulesen.

Freitag, 27. Oktober 2017

Rückruf: Verschiedene Wurstwaren der Firma Wilhelm Brandenburg

Die Firma Wilhelm Brandenburg GmbH & Co. OHG, Frankfurt, ruft wegen einer eventuellen Verunreinigung durch Reinigungsflüssigkeit folgende Produkte zurück

Selbstbedienungsware:
  • Wilhelm Brandenburg Bierschinken 100 g; MHD 25.10. 2017 bis 06.11.2017
  • Wilhelm Brandenburg Jagdwurst 100 g; MHD 27.10. 2017 bis 06.11.2017
  • Wilhelm Brandenburg Aufschnitt Trio 100 g; MHD 26.10.2017 bis 06.11.2017
  • Wilhelm Brandenburg Fleischkäse grob 100 g; MHD 26.10.2017 bis 03.11.2017
Bedienungsware: (Bierschinken, Jagdwurst, Fleischkäse grob), die in der Zeit vom 09.10.2017 bis 26.10.2017 gekauft wurde, ist ebenfalls von dem Rückruf betroffen.

Obwohl von den Produkten laut Wilhelm Brandenburg GmbH keine unmittelbare Gesundheitsgefahr ausgeht, rät das Unternehmen Kunden davon ab, die Produkte zu verzehren. Die betroffene Ware kann im jeweiligen Markt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben werden. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Wochenreport 43/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
  • Rückruf via ALDI Nord: „King`s Crown® Champignons 1. Wahl in Scheiben“. Details: hier
  • Achtung, Allergiker (Weizen, Lactose, Soja, Senf und Ei): Rückruf "Minestrone" der Marke Feine Küche J. Langbein. Details: hier
  • Rückruf: "Meisterbäcker Brezel" von panExpert . Details: hier
  • Rückruf: "Orientgewürz gemahlen mit Schwarzkümmel" von Heuschrecke Naturkost. Details: hier
  • Rückruf (Spielzeug): „myToys Kleines Spielcenter / Motorikwürfel“ (Art-Nr. 3627374). Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 43/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 26. Oktober 2017

BZgA-Männergesundheitsportal informiert zu Herz-Kreislauf-Gesundheit

Eines der Online-Angebote von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist das www.maennergesundheitsportal.de.

Anlässlich der Herzwochen vom 1. bis 30. November gibt es auf dem Portal neue Themenseiten, die sich mit u.a. mit folgenden Fragen auseinandersetzten: Wie kündigt sich ein Herzinfarkt an? Welches Training stärkt das Herz? Und welche Ernährung sorgt für gesunde Gefäße?

Die BZgA spricht damit gezielt Männer an, um sie auf die wichtigsten Stellschrauben für ein herzgesünderes Leben aufmerksam zu machen. Denn Männer erkranken öfter an koronarer Herzkrankheit und werden wegen eines Herzinfarktes deutlich häufiger behandelt als Frauen.

Unter bzga.de/infomaterialien/maennergesundheit/wissensreihe gibt es begleitend dazu kostenlose Broschüren zum Downloaden oder Bestellen der „Wissensreihe Männergesundheit“: Das Angebot zum Themenfeld Herz-Kreislauf-Gesundheit reicht von Bluthochdruck, Übergewicht und Herzinfarkt bis hin zu Burnout und Work-Life-Balance.

Für Frauen gibt es natürlich ebenfalls ein Online-Angebot von der BZgA: www.frauengesundheitsportal.de und auch dort gibt es u.a. passend zum Thema "Herzwochen" Infos und Broschüren zu:

Erster Alkoholatlas erschienen

Gefördert durch das Bundesgesundheitsministerium und auf Initiative der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg (DKFZ) den ersten Alkoholatlas herausgebracht.

Und nun die Überraschung für so manch einen voreingenommenen Zeitgenossen, wonach ein niedriger Sozialstatus am ehesten mit Alkoholkonsum in Verbindung gebracht wird: laut  Alkoholatlas ist es gerade andersherum.

Stauprognose für das lange Wochenende 27. Oktober bis 1. November

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, sind am kommenden langen Wochenende viele Staus und Behinderungen auf Deutschlands Fernstraßen zu erwarten.

Wegen des bundesweiten Feiertags am 31. Oktober (Reformationstag), Allerheiligen am 1. November in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie den Herbstferien in noch fünf Bundesländern werden viele Urlauber und Wochenendausflügler unterwegs sein.

Am Freitagnachmittag gibt es die meisten Verkehrsprobleme; vor allem in den Ballungsräumen und an Baustellen.

Aber auch am Dienstag- und Mittwochnachmittag ist die Staugefahr besonders groß. Zur Entspannung auf den Straßen trägt am Reformationstag das Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen (zwischen 0 und 22 Uhr) bei.

Am Mittwoch, 1. November, gilt das Fahrverbot für schwere Brummis auf den Autobahnen in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Der Herbsturlauber- und Ausflugsverkehr führt auch im benachbarten Ausland zu vollen Straßen und Staus.

Die Staustrecken in Deutschland:

Mittwoch, 25. Oktober 2017

65 neue genetische Risikomarker für Brustkrebs entdeckt

Wie das Deutsche Krebsforschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft mitteilt, haben Forscher in einem weltweiten Verbund nun 65 weitere Erbgutvarianten identifiziert, die zum Brustkrebsrisiko beitragen.

Dies ist deswegen so wichtig und interessant, weil die Frage, warum manche Familien häufiger von Brustkrebs betroffen sind als andere, bislang nur teilweise durch genetische Risikomarker geklärt werden kann. Und je mehr man solche genetische Risikomarker kennt, desto besser können die Screeningprogramme zur Früherkennung von Brustkrebs weiterentwickelt werden.

Hier ist die Pressemitteilung vom Deutschen Krebsforschungszentrum zur Entdeckung der 65 neuen genetischen Risikomarker mit weiteren Infos:

Neue Internet-Plattform gegen Lebensmittelverschwendung

Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden elf Millionen Tonnen Lebensmittel in Deutschland jedes Jahr in der Industrie, bei Großverbrauchern, im Handel und in Privathaushalten weggeworfen. Ein großer Teil davon ist vermeidbar.

Deutschland hat sich daher dem Ziel der Vereinten Nationen verpflichtet, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren. Nachernteverluste und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Nahrungsmittelverluste sollen verringert werden.

Begleitend dazu hat das BMEL gemeinsam mit den Bundesländern die neue Internetplattform www.lebensmittelwertschaetzen.de eingerichtet. Die Seite soll der erste Schritt auf dem Weg zu einer gemeinsamen Strategie zur Reduzierung von Lebensmittelab-fällen und -verlusten sein.

Gezeigt werden konkrete Projekte und Ideen verteilt auf die vier Hauptbereiche: Produktion, Handel, Außer-Haus-Verpflegung und Gesellschaft

Dienstag, 24. Oktober 2017

Lebensversicherungen - wie sicher ist angelegtes Geld eigentlich noch?

Sie galten früher als sichere und lukrative Geldanlagen zur Altersvorsorge: die Lebens- und Rentenversicherungen.

Doch mittlerweile haben sich die Zeiten stark geändert: etliche Versicherungen versuchen, Altkunden mit gut verzinsten Verträgen loszuwerden (wir berichteten darüber u.a. hier) - neue Verträge mit lukrativen und vor allem langfristig sicheren Bedingungen zugunsten der Versicherungskunden scheint es keine mehr zu geben.

Dazu kommt, dass bei den Versicherungsunternehmen zum Teil jetzt schon "Bäumchen-wechsel-dich" Aktionen stattfinden; die entprechenden Versicherungsbestände (und damit indirekt auch die Versicherungskunden mitsamt ihren Geldanlagen) werden verkauft, fusionieren mit anderen Versicherungsunternehmen oder werden anderweitig übernommen.

Da fragen sich die verbliebenen Kunden: was passiert dann eigentlich mit meiner Geldanlage? Ist mein Geld überhaupt noch sicher - oder löst es sich schlimmstenfalls irgendwann mal in Luft auf? Gute Fragen - die Verbraucherzentrale Hamburg hat dazu einen Artikel veröffentlicht: Lebensversicherungen auf der Resterampe

Montag, 23. Oktober 2017

Online-Portal über Wissenswertes rund ums Bauen, Modernisieren und Wohneigentum kaufen

Auf dem Online-Portal www.baufoerderer.de vom Bundesverband der Verbraucherzentralen gibt es Wissenswertes rund ums Bauen, Modernisieren und Wohneigentum kaufen. Die Tipps und Infos dort wurden von unabhängigen Experten recherchiert und zusammengestellt.

U.a. bietet das Portal mittels einer Fördermittelsuche die Möglichkeit, die passenden Fördermittel zu finden, Infos über die geeignete Finanzierung, was für Bauweisen und Materialien es gibt und vieles mehr zum Thema.

Tipps zum richtigen Umgang mit dem E-Bike im Herbst und Winter

Gerade jetzt zur Herbst- und Wintersaison führen die Temperaturen dazu, dass Leistung und Reichweite von E-Bikes sinken können.

Da viele Pedelec-Fahrer ihr Rad auch im Herbst und Winter nutzen - wobei Kälte, Matsch und Schnee den gut abgedichteten Motoren aktueller Markenhersteller meist wenig anhaben können - hat der ADAC hier einige Tipps zum richtigen Umgang mit dem E-Bike zusammengestellt, damit es auch in der kalten Jahreszeit stark bleibt und keine Schäden nimmt:
  • Generell gilt: Die Batterie erst aufladen, wenn sie selbst Zimmertemperatur erreicht hat. Ist sie zu kalt, lässt sie sich nicht vollständig laden. Darüber hinaus kann sie bei Bildung von Kondenswasser Schaden nehmen.

  • Die Batterie sollte erst kurz vor der Fahrt eingesetzt werden. Während der Fahrt erwärmt sie sich durch die Stromentnahme. Neopren-Akkuhüllen halten sie länger warm, was die Reichweite erhöht. Pendlern empfiehlt der ADAC ein zweites Ladegerät für den Arbeitsplatz. In einigen Städten gibt es öffentliche E-Bike-Ladestationen. Wer diese nutzen will, braucht allerdings eine gute Planung: Oft sind sie nur bei vorheriger Anmeldung nutzbar.

  • Auch Bremsen, Licht und Kette bedürfen jetzt besonderer Pflege. Das heißt, Kette regelmäßig schmieren, Bike im Winter öfter putzen und unbedingt vor permanenter Nässe schützen.

  • Wer sein E-Bike im Winter nicht nutzt, sollte es sauber, gut geschmiert und trocken lagern. Der ideale Reifendruck beträgt vier oder fünf Bar. Der Akku sollte an einem kühlen, trockenen Platz, entfernt von brennbaren Gegenständen lagern. Die Batterie nur halb aufladen: So ist die Selbstentladung am geringsten. Alle zwei bis drei Monate den Ladezustand kontrollieren, die Batterie aber nicht permanent am Ladegerät angeschlossen lassen. 
Quelle: ADAC

Samstag, 21. Oktober 2017

Achtung, Allergiker (Weizen, Lactose, Soja, Senf und Ei): Rückruf "Minestrone" der Marke Feine Küche J. Langbein

Die Feine Küche Jürgen Langbein GmbH warnt Allergiker vor dem Verzehr des Produkts "Minestrone" der Marke Feine Küche J. Langbein mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 16.02.2020.

Grund dafür: das genannte Produkt enthält Zutaten mit nicht deklarierten Allergenen (Weizen, Lactose, Soja, Senf und Ei). Für Menschen ohne diese Allergien ist das Produkt laut Hersteller uneingeschränkt zum Verzehr geeignet!

Das Unternehmen bittet alle Kunden, das Produkt mit dem o. g. MHD direkt an die Einkaufsstätte zurückzugeben oder sich direkt an die Feine Küche Jürgen Langbein GmbH, Feldstraße 7, 24568 Kaltenkirchen zu wenden. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 56 KB): Klick

Rückruf via ALDI Nord: „King`s Crown® Champignons 1. Wahl in Scheiben“

Aufgrund eines aufgefundenen Glassplitters ruft ALDI Nord folgendes Produkt zurück:
  • „King`s Crown® Champignons 1. Wahl in Scheiben“
    Lieferant: CLAMA GmbH & Co. KG
    Mindesthaltbarkeitsdatum: 31.12.2020
    Losnummer 17011-8 3502/01041
Kunden werden gebeten, das betroffene Produkt in die Filialen zurückzubringen; der Kaufpreis wird erstattet. Quelle mit weiteren Infos: ALDI Nord

Tipps: die richtige Wahl der Autoreifen

Spätestens Ende Oktober ist es Zeit, Winterreifen aufzuziehen. Ob Sommer oder Winter, Autoreifen haben großen Einfluss auf Lärm, Verbrauch und Treibhausgasemissionen.

Das Umweltbundesamt (UBA) empfiehlt diese Webseiten, auf denen erklärt wird, worauf man bei der Wahl von Autoreifen achten sollte:

Kostenlose Publikationen:

Lesetipp: kostenloses BSI-Magazin „Mit Sicherheit“

Lesetipp vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Druckfrisch: Die Herbstausgabe des BSI-Magazins „Mit Sicherheit“ stellt Informationssicherheit als Voraussetzung einer erfolgreichen Digitalisierung für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in den Fokus.

Erfahren Sie unter anderem, wie im BSI definierte Technische Richtlinien zur sicheren digitalen Verwaltung beitragen, neue Mindeststandards und der modernisierte IT-Grundschutz Behörden und Unternehmen Anhaltspunkte zur Absicherung ihrer IT-Infrastruktur bieten und der lebendige Austausch mit zivilgesellschaftlichen Organisationen zu einer smarten und sicheren Gesellschaft gestaltet wird.

Das Magazin können Sie kostenfrei bestellen oder direkt als PDF herunterladen: www.bsi.bund.de/BSI-Magazin.

Rückruf: "Meisterbäcker Brezel" von panExpert

Wegen dem Fund eines Kunststoffteilchens ruft die panExpert Heinz Schmidt GmbH folgendes Produkt zurück:
  • Meisterbäcker Brezel
    110g, 72 Stück/ Karton
    Charge/Losnummer 600108
    MHD/Verbrauchsdatum 04.04.2018
Der Artikel wurde in Bayern, Baden Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein- Westphalen an Hotels, Gastronomie, Bäcker- & Metzgereien, Fachgroßhändel für Bäckereien und Konditoreien, Ein- und Verkaufsgenossenschaften für Metzgereien vom 10.10.2017 bis 17.10.2017 vertrieben. Die Teiglinge werden vom Einzelhandel fertig gebacken und verkauft. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 209 KB): Klick

Freitag, 20. Oktober 2017

Rückruf: "Orientgewürz gemahlen mit Schwarzkümmel" von Heuschrecke Naturkost

Die Heuschrecke Naturkost GmbH ruft aufgrund eines Salmonellenbefunds folgendes Produkt zurück:
  • Orientgewürz gemahlen mit Schwarzkümmel
    Abpackung: 30g-Dose (Art.nr. 32090)
    Chargen:
    2979 MHD : 17.03.19
    3688 MHD von: 01.09.19 bis: 08.09.19
Quelle mit weiteren Infos (PDF, 530 KB): Klick

Bund der Versicherten gibt Tipps zum Wechsel der Kfz-Versicherung

Wer mit seiner bisherigen Kfz-Versicherung nicht mehr zufrieden ist, für den gibt es gute Neuigkeiten - denn die meisten Kfz-Versicherungsverträge sind zum Ende des Kalenderjahres kündbar.

Der Bund der Versicherten (BdV) hat hier Tipps zusammengestellt, auf was man bei einer Kündigung als Versicherungskunde achten sollte und auf was es beim Wechsel in eine neue Versicherung u.a. ankommt (Seite etwas herunterscrollen): bundderversicherten.de

Wochenreport 42/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
  • Rückruf wegen eventuell enthaltener Fremdkörper: „Original Wagner Piccolinis“ der Sorte Tomate-Mozzarella. (Chargennummer 72297017L2). Details: hier
  • Achtung, Allergiker: eventuell Molkenpulver, Senf und Sellerie in "Landmark Hähnchen Nuggets" aus PENNY-Märkten. Details: hier
  • Rückruf. Bio Kokoschips von Snack Mich GmbH. Details: hier
  • Rückruf: Fischburger von der Fa. Pickenpack. Details: hier
  • Rückruf: Frischkäsezubereitung "Sultans Freude" mit / ohne Datteln. Details: hier
  • Uni-Elektra ruft Rauchwarnmelder JB-S02 zurück - Vertrieb über Lidl. Details (PDF, 371 KB): Klick

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 42/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 19. Oktober 2017

Straßenverkehrs-Ordnung: Neue Bußgelder, Regelungen und Tatbestände sind in Kraft

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur macht darauf aufmerksam, dass ab sofort in Deutschland neue Bußgelder für die Missachtung der Straßenverkehrs-Ordnung und teilweise auch neue Regelungen und Tatbestände dafür in Kraft sind. Es gilt jetzt:

Sicherheitsupdate für den Google Chrome Browser

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Google veröffentlicht für die Betriebssysteme Linux, Windows sowie Mac OS X und macOS Sierra den Google Chrome Browser in der Version 62.0.3202.62.

Mit dem Sicherheitsupdate behebt der Hersteller insgesamt 35 Sicherheitslücken, von denen 20 durch externe Sicherheitsforscher entdeckt wurden. Acht der Sicherheitslücken, die über externe Sicherheitsforscher aufgedeckt wurden, werden bezüglich ihrer Auswirkungen vom Hersteller als 'high' (hoch) eingestuft. Das Update wird als Download und über die Auto-Update-Funktion zur Verfügung gestellt.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Chromium vor 62.0.3202.62
  • Google Chrome vor 62.0.3202.62
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Installieren Sie das Update auf die neue Version des Chrome Browsers zeitnah, damit Ihr System nicht über die jetzt veröffentlichten Sicherheitslücken angreifbar ist.

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt der Hersteller noch keine detaillierten Informationen zu den Sicherheitslücken zur Verfügung, sondern wartet darauf, dass ein möglichst großer Teil der Benutzer das Sicherheitsupdate installiert hat, bevor er weitere Informationen bereitstellt.

Sobald detaillierte Informationen frei verfügbar sind, steigt das Risiko einer Ausnutzung der Sicherheitslücken, weshalb Sie das Sicherheitsupdate vor der Veröffentlichung zusätzlicher Informationen einspielen sollten.

Welttag Osteoporose am 20. Oktober: BZgA gibt Tipps zur Vorbeugung

Am morgigen 20. Oktober 2017 ist Welttag der Osteoporose. Dies nimmt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zum Anlass, Tipps zur Vorbeugung gegen diese Erkrankung zu geben. Denn in Deutschland leidet etwa jede vierte Frau über 65 Jahren an Osteoporose.

Anfangs bleibt der so genannte Knochenschwund oft unbemerkt. Ist die Erkrankung jedoch weiter fortgeschritten, können anhaltende Schmerzen auftreten. Zudem wächst das Risiko, dass ein Knochen auch bei geringer Belastung bricht, zum Beispiel beim Heben von Lasten oder bei einem Sturz.

Bei einer Osteoporose nimmt der Mineralgehalt im Knochen ab, dadurch wird der Knochen brüchig. Daher spielt die Ernährung bei der Vorbeugung eine entscheidende Rolle, vor allem eine ausreichende Versorgung mit dem wichtigen Knochenbaustoff Kalzium und mit Vitamin D.

Auch regelmäßige Bewegung kann das Risiko für eine Erkrankung senken. Dafür braucht es keine sportlichen Höchstleistungen. Schon dreimal wöchentlich eine halbe Stunde zügig Spazierengehen wirkt sich bereits positiv auf die Knochenstruktur aus. Vor allem ältere Menschen sollten sich über Sturzrisiken informieren und mögliche Stolperfallen in der Wohnung beseitigen.

Im Frauengesundheitsportal der BZgA finden Sie weitere Hinweise und Tipps zur Vorbeugung. Darüber hinaus bietet das Online-Angebot qualitätsgesicherte Erkenntnisse zu Ursachen und Anzeichen von Osteoporose sowie zur Behandlung. Ein umfangreicher FAQ-Bereich und ausgewählte Links zu weiterführenden Informationen runden das Thema ab.

Seit 1996 findet jährlich am 20. Oktober der World Osteoporosis Day statt. Ausgerichtet wird der Welttag Osteoporose von der International Osteoporosis Foundation. In diesem Jahr steht der Aktionstag unter dem Motto "Love your bones - Protect your future"

Stauprognose für das Wochenende 20. bis 22. Oktober

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, nimmt die Herbstreisewelle an diesem Wochenende richtig Fahrt auf.

Denn Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen und der Norden der Niederlande starten in die Ferien, Hamburg und Schleswig-Holstein in die zweite Woche. Dazu kommen Urlauber aus Hessen, Dänemark und der Niederlande, die schon wieder auf dem Rückweg sind.

 Mit dem höchsten Verkehrsaufkommen müssen Autofahrer laut dem ADAC rund um die Alpen und Mittelgebirge sowie auf den Routen nach Süden und an die Küsten in beiden Richtungen rechnen. Auch in Österreich, der Schweiz und Italien sollten längere Fahrzeiten eingeplant werden.

Die Staustrecken in Deutschland:

Mittwoch, 18. Oktober 2017

Achtung, Allergiker: eventuell Molkenpulver, Senf und Sellerie in "Landmark Hähnchen Nuggets" aus PENNY-Märkten

Die Firma Firma Vossko GmbH & Co. KG warnt vor eventuell enthaltenen Allergenen Molkenpulver, Senf und Sellerie im Produkt "Landmark Hähnchen Nuggets" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.07.2018.

Es gab eine Vermischung mit den Faltschachteln, so dass einzelne Packungen mit der Bezeichnung  "Landmark Hähnchen Nuggets" stattdessen „Backteignuggets“ enthalten, in denen die genannten Allergene enthalten sind, diese aber nicht auf den Schachteln deklariert sind.

Das Produkt wurde in PENNY-Märkten verkauft, und kann in der jeweiligen Filiale gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden; auch ohne Kassenbon. Quelle mit weiteren Infos: lebensmitttelwarnung.de

Sicherheitslücken in WLAN-Protokoll veröffentlicht: Update empfohlen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:

Sicherheitsforscher haben mehrere Sicherheitslücken im WLAN-Protokoll aufgedeckt, die weltweit potenziell alle Geräte mit WLAN-Möglichkeit betreffen.

Die Sicherheitslücken können von einem Angreifer ausgenutzt werden, der sich in Ihrer Nähe befindet und Zugriff auf ein drahtloses Netzwerk hat, in dem auch Ihre Geräte angemeldet sind. Zumindest übergangsweise ist ein mit WPA2 geschütztes WLAN somit praktisch wie ein öffentliches Netzwerk zu bewerten.

Aktualisierung vom 17.10.2017: Microsoft informiert über die Betroffenheit gegenüber der 'Windows Wireless WPA Group Key Reinstallation' Sicherheitslücke, die von einem Angreifer, welcher sich in Reichweite eines drahtlosen Netzes (WLAN) mit WAP- oder WAP 2-Verschlüsselung befindet, ausgenutzt werden kann, um diese Verschlüsselung auszuhebeln. Microsoft veröffentlicht 'Monthly Rollup', 'Security Only' und 'Security Updates' für alle unterstützten Windows-Versionen.

Betroffen sind folgende Systeme:

Sicherheitslücke im Adobe Flash Player: Update empfohlen

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik:

Im Adobe Flash Player 27.0.0.159 für Windows, Apple-Systeme, Linux und Chrome OS beziehungsweise im Adobe Flash Player 27.0.0.130 für Microsoft Edge und Internet Explorer 11 existiert eine kritische Sicherheitslücke.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Adobe Flash Player vor 27.0.0.170
  • Adobe Flash Player vor 27.0.0.170 for Google Chrome
  • Adobe Flash Player vor 27.0.0.170 for Microsoft Edge and Internet Explorer 11
  • Adobe Flash Player for Linux vor 27.0.0.170
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Chrome OS
  • Microsoft Windows
  • Microsoft Windows 8.1
  • Microsoft Windows 10
Empfehlung: Aktualisieren Sie den Adobe Flash Player auf die Programmversionen 27.0.0.170. Benutzer von Adobe Flash Player Desktop für Windows, Macintosh und Linux werden gebeten, den Flash Player über den Update-Mechanismus innerhalb des Produktes auf Version 27.0.0.170 zu aktualisieren oder die aktualisierte Version aus dem Adobe Flash Player Download Center zu beziehen. Benutzern von Google Chrome, Chrome OS sowie Microsoft Internet Explorer 11 und Edge werden die Sicherheitsupdates auf Version 27.0.0.170 automatisch zur Verfügung gestellt.

Rückruf. Bio Kokoschips von Snack Mich GmbH

Die Snack Mich GmbH, Kirchstraße 16, 82054 Sauerlach ruft wegen Fremdkörper (Stein) folgenden Artikel zurück:
  • Bio Kokoschips
    Verpackungseinheit: 85g
    MHD: 19/11/2018
    Charge-Nr. E4744
Das Unternehmen bittet, das Produkt mit der o.g. Charge-Nr. nicht mehr zu verzehren, sondern zu entsorgen. Betroffene Kunden erhalte ihren vollen Kaufpreis zurückerstattet. Quelle mit weiteren Infos (PDF, 42 KB): Klick

Dienstag, 17. Oktober 2017

Rückruf: Fischburger von der Fa. Pickenpack

Wegen eventuell enthaltener metallischer Fremdkörper wird das Produkt "Fischburger", verpackt 80 x 75g (ca. 6kg) und der Lot-Nr. 7236F der Fa. Pickenpack und dem MHD 02/2019 zurückgerufen. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

Rückruf: Frischkäsezubereitung "Sultans Freude" mit / ohne Datteln

Wegen eines positiven Salmonellenbefunds wird der Frischkäse „Sultans Freude mit / ohne Datteln“ mit den Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD) 9.10.2017 bis 17.11.2017zurückgerufen. Quelle mit weiteren Details: lebensmittelwarnung.de


Linktipp: pflegevertraege.de - Infos über Verträge zur ambulanten Pflege

Viele Pflegebedürftige wollen heutzutage möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben - wobei sie oftmals auch auf professionelle Hlfe angewiesen sind.

Doch Vorsicht: Wer einen Vertrag mit einem Anbieter von Pflege- oder Betreuungsleistungen abschließt, ist selbst für die rechtliche Prüfung dieses Vertrages verantwortlich und nicht etwa die Pflege- oder Krankenkassen!

Viele Betroffene stehen der komplizierten Vertragsrechtsmaterie hilflos gegenüber - gerade dann, wenn der Pflegefall plötzlich eintritt und es schnell gehen muss. Nur wenige Verbraucher kennen ihre Rechte.

Und nun der Linktipp: Das Online-Portal pflegevertraege.de, das vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert wird, hat sich daher zum Ziel gesetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Verträgen aufzuklären. Drum prüfe, wer sich rechtlich bindet...

Online Reisen buchen: Preise während der Buchung erhöht - worauf man achten sollte

Vielleicht ist es Ihnen schon passiert, dass bei der Buchung eines Fluges im Internet der zu Beginn angezeigte Preis nicht der Preis war, den Sie am Ende bezahlt haben?

Im Jahre 2015 hat des Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren 539 Beschwerden über Reisebuchungen im Internet erhalten, viele davon in Bezug auf Preiserhöhungen während des Buchungsprozesses.

Damit Ihnen dies bei Ihrer nächsten Online-Reisebuchung nach Möglichkeiten nicht geschieht, hat das Europäische Verbraucherzentrum Luxemburg hier Tipps zusammengestellt (PDF, 1.8 MB): Urlaubsbuchung Online - Tipps für Verbraucher

Montag, 16. Oktober 2017

Kompost im Garten: Die Mischung macht´s

Wohin mit dem herbstlichen Falllaub, den Kartoffelschalen und dem Rasenschnitt? Wer einen eigenen Garten hat, der kann sich die Abfallgebühren sparen und kompostieren - das liefert nicht zuletzt auch wertvollen Humus.

Und da es kleine, fleißige Helferlein wie Würmer und andere Bodenlebewesen braucht, um aus den Garten-und Küchenabfällen Kompost zu zaubern, sollte man dafür sorgen, dass sie sich wohl fühlen. Dafür sind ein paar einfache Regeln zu beachten.

Die kostenlose Kompost-Fiebel vom Umweltbundesamt (UBA) erläutert, welcher Standort geeignet ist, was auf den Kompost darf, wie man für genügend Feuchte und Luft sorgt und wann und wie der Kompost schließlich im Garten eingesetzt werden kann.

Wichtig ist vor allem eine vielfältige Mischung geeigneter organischer Abfälle. Ob im Gemüsebeet, für Gehölze, Blumen oder Rasen – der Kompost ist fast überall im Garten ein wertvoller Dünger.

Zur Publikation:

ADAC-Recherche: Fahrradverleihsysteme grün und günstig - allerdings mit Bedingungen

Nach einer aktuellen Recherche des ADAC in allen Landeshauptstädten Deutschlands sind die Preise von Fahrradverleihsystemen günstig und zumindest im Kurzzeitbereich bei den meisten Anbietern gleich: In der Regel kostet eine halbe Stunde einen Euro.

Große Unterschiede zwischen den Anbietern gibt es allerdings bei der Gebühr für eine 24-Stunden-Nutzung. Auch die Rückgabe des Rades kann teuer werden, wenn man sich nicht an die jeweiligen Bedingungen hält.

Mehr dazu in diesem Artikel vom ADAC: Bikesharing-Anbieter im Vergleich

Samstag, 14. Oktober 2017

Tipps zum Hygieneverhalten bei Atemwegsinfektionen

Anlässlich des Welthändewaschtags am 15. Oktober 2017 erinnert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) an die Bedeutung des regelmäßigen Händewaschens zum Schutz vor Infektionen und gibt Tipps für den Krankheitsfall.

Denn besonders jetzt in Herbst und Winter sind viele Erreger aktiv, die unterschiedliche Atemwegsinfektionen auslösen können. Richtiges Hygieneverhalten hilft, Ansteckungen zu vermeiden.

Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Wer an einer Atemwegsinfektion erkrankt ist, kann durch konsequente Hygienemaßnahmen dazu beitragen, Familienmitglieder und Kontaktpersonen im Freundes- und Kollegenkreis vor Ansteckung zu schützen. Eine Weiterverbreitung von Erregern über Luft, Hände und Gegenstände lässt sich reduzieren, wenn Erkrankte in dieser Zeit enge Kontakte wie Umarmen oder Küssen vermeiden, auf das richtige Husten und Niesen in Einmaltaschentücher achten und insbesondere regelmäßig die Hände waschen.“

Informationen der BZgA zum Thema:

Freitag, 13. Oktober 2017

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal mit Infos u.a. über:
  • Datendiebstahl: Yahoo-Nutzerinnen und -Nutzer sollten Passwort wechseln
  • Manipulierte Dokumente: Angebliche Rechnungsmails infizieren Computer
  • Phishing: Falsche Benachrichtigungen verunsichern Amazon- und Commerzbank-Kundinnen und -Kunden
  • Smart Home: Auch für Bots verlockend
  • Messenger: AOL Instant Messenger wird eingestellt
Und weiteren Warnungen, Tipps und Hinweise, die man als User von Computer, Handy/Smartphone und Co. lesen sollte: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Wochenreport 41/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
  • Rückruf: Dunlopillo-Matratzen wegen verunreinigter Rohstoffe. Details: hier 
  • Auch Matrazen von IKEA betroffen (PDF, 29 KB): Klick
  • In diesem Zusammenhang: offenbar sind auch noch Matratzen von anderen Herstellern/Vertreibern betroffen. Siehe hier 
  • Hier gibt es noch eine Pressemitteilungen von BASF: Siehe (PDF, 120 KB) da 
  • Hier ein UPDATE vom Fachverband Matratzen zu TDI mit DCB: dort 
  • Achtung, Allergiker (Rückruf): Milch- (Casein-)/ und Sojabestandteile in "dark dark chokolate - Bio Zartbitterschokolade". Details: hier
  • Rückruf: Cheddar-Käse "Mild Organic Wheel" der Marke "The Little Milk Company". Details: hier
  • Cuisinart ruft die Stabmixer CSB800E, CSB801E und P0565E (CSB800E und Isothermbeutel) zurück. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 41/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 12. Oktober 2017

Sicherheitsupdate für Mozilla Thunderbird

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Mozilla veröffentlicht die Thunderbird Version 52.4 in der mehrere, auch potentiell kritische Sicherheitslücken, die zuvor schon für den Firefox ESR Browser adressiert wurden, behoben werden.

Betroffen sind folgende Systeme:
  • Mozilla Thunderbird vor 52.4
  • Apple Mac OS X
  • macOS Sierra
  • GNU/Linux
  • Microsoft Windows
Empfehlung: Aktualisieren Sie den E-Mail-Client Thunderbird auf die Version 52.4. Die Software können Sie über die angegebene Update-Seite laden und entsprechend den Anweisungen installieren. Das Sicherheitsupdate wird als kritisch bewertet, daher sollten Sie der Update-Empfehlung zügig folgen.

Microsoft Sicherheitsupdates im Oktober 2017

Dies ist eine Warnmeldung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):

Microsoft veröffentlicht mit dem Oktober 2017 Patchtag Sicherheitsupdates für mehrere Produkte. Sicherheitsupdates stehen unter anderem für den Browser Edge und dessen Bestandteil Chakra Core, für die derzeit unterstützten Versionen des Internet Explorers, Microsoft Office und seine Module, Microsoft Office Services und Web Apps, Skype for Business und Lync sowie alle aktuell unterstützten Windows-Versionen zur Verfügung.

Betroffen sind folgende Systeme:

Kaffee oder Tee in Berlin: Für zwei Cent mehr geht’s auch fair

Die Verbraucherzentrale Berlin hat die Verfügbarkeit von Kaffee und Tee aus fairem Handel in Berliner Supermarkt- und Drogerieketten getestet.

„Die gute Nachricht vorneweg: Fast alle Märkte boten wenigstens eine Kaffee-Alternative aus fairem Handel an“, so Jessica Fischer, Ernährungswissenschaftlerin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Lediglich ein Drogeriemarkt enttäuschte beim Test in der Hauptstadt und hatte demnach keinen fair gehandelten Kaffee im Angebot – ausgerechnet da, wo man doch „Mensch sein soll“ beim Einkauf.

Beim Tee war die Freude der Verbraucherschützer etwas getrübter: In drei von acht Märkten, darunter ein anderer großer Drogeriemarkt, fehlten faire Tees im Angebot. Gesucht wurde schwarzer Tee in Beuteln.

Im Preisvergleich mit konventionellen - also nicht fair gehandelten Produkten - gibt es Positives zu berichten. Jessica Fischer dazu: „Egal ob Bohne oder Blatt, für nur ein paar Cent mehr pro Tasse ist etwas mehr Gerechtigkeit für viele Verbraucherinnen und Verbraucher erschwinglich“

So sind für fairen Kaffee im Durchschnitt 2 bis 6 Cent mehr pro Tasse im Vergleich zu einem Markenprodukt bzw. einem Eigenprodukt fällig, für fairen Tee ebenfalls 2 bis 6 Cent pro Beutel. Hochgerechnet auf einen durchschnittlichen Kaffeegenuss von drei Tassen täglich fallen also bis zu 18 Cent mehr am Tag oder 5,40 mehr im Monat an.

Die genauen Testergebnisse der Verbraucherzentrale Berlin können hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF, 1.9 MB): „Kaffee und Tee aus Fairem Handel – Angebot und Preisvergleich“Stand September 2017

Stauprognose für das Wochenende 13. bis 15. Oktober

Wie der ADAC in seiner aktuellen Stauprognose vorhersagt, bestimmen Herbsturlauber und Ausflügler an diesem Wochenende das Verkehrsgeschehen.

Am Wochenende beginnen in Hamburg und Schleswig-Holstein die Herbstferien, in Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und im Saarland enden sie.

In erster Linie werden die Wandergebiete der Alpen und der Mittelgebirge sowie die Küsten angesteuert. Auch der Städtetourismus hat jetzt Hochkonjunktur. Besonders rund um die Ballungsräume und an den Baustellen ist mit Engpässen zu rechnen.

Die Staustrecken:

Mittwoch, 11. Oktober 2017

Achtung, Allergiker: Milch- (Casein-)/ und Sojabestandteile in "dark dark chokolate - Bio Zartbitterschokolade"

Die Firma Les Chevaliers BV ruft folgenden Artikel zurück:
  • dark dark chokolate - Bio Zartbitterschokolade
    Alle Mindesthaltbarkeitsdaten
    EAN-Code: 8713031775800
Grund dafür: Das Produkt enthält nicht deklarierte Milch- (Casein-)/ und Sojabestandteile. Das kann bei Personen, die an einer Milch-/Soja-unverträglichkeit leiden, zu allergischen Reaktionen führen, weshalb bei diesem Personenkreis dringend von dem Verzehr abgeraten wird.

Kunden können die Produkte im jeweiligen Penny-Markt zurückgeben. Sie erhalten den Kaufpreis erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Rückruf: Cheddar-Käse "Mild Organic Wheel" der Marke "The Little Milk Company"

Wegen Listerien ruft das Unternehmen "The Little Milk Company" folgendes Produkt zurück:
  • Organic Irish Cheddar "Mild Organic Wheel"
    Mindesthaltbarkeitsdatum (Use By): 14/01/18, 01/01/18, 17/7/18, 25/01/18, 05/03/18, 12/03/18, 26/03/18, 18/12/17, 12/02/18
    Chargen-Nr (Batch Code): B82
Kunden, die das betroffene Produkt gekauft haben, können es im Laden zurückgeben; der Einkaufspreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Quelle: lebensmittelwarnung.de

Straßenverkehr: Geldfallen in Italiens Innenstädten

Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass  die Innenstadtbereiche vieler Städte in Italien nicht oder nur eingeschränkt befahren werden dürfen .

In diese als „Zone a Traffico Limitato (ZTL)“ ausgewiesenen, verkehrsbeschränkten Bereiche dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis einfahren. Wer gegen geltende Regeln in der jeweiligen ZTL verstößt, muss für jede unberechtigte Einfahrt mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro rechnen (solche ZTL-Bereiche sind meist Videoüberwacht). Schilder am Beginn der ZTL weisen auf die jeweils geltenden Beschränkungen hin. 

Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen - wobei der "frühe Vogel" immerhin mit etwas Rabatt wegkommt: Wer das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen zahlt, erhält eine Ermäßigung von 30 Prozent.

Tipp vom ADAC: Wer ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich bei diesem vorab über die Anfahrtsmöglichkeiten informieren. Zumeist kann über das Hotel eine Zufahrtsberechtigung beantragt werden.

Die Bußgeldbescheide werden übrigens von den kommunalen Polizeibehörden oder vom Inkassounternehmen EMO/NiviCredit aus Florenz ausgestellt, das hierfür eine entsprechende gesetzliche Befugnis hat. Bei Ignorieren der Zahlungsaufforderung verdoppelt sich das Bußgeld. Überdies kann es fünf Jahre lang in Italien und in Deutschland vollstreckt werden. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld einzulegen ist unter anderem dann zu empfehlen, wenn zum „Tatzeitpunkt“ ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.

Quelle: ADAC

Dienstag, 10. Oktober 2017

Warnung: Gefälschte Rechnungsmail führt zum Download von manipuliertem Word-Dokument

Warnung vom Ratgeber Internetkriminalität der Polizei Niedersachsen (gilt natürlich auch außerhalb von Niedersachsen!): 

Derzeit  versuchen Cyberkriminelle Schadsoftware über manipulierte Word-Dokumente zu verteilen. Als Betreff geben die Täter "Rechnungsnummer: QILLA9328 (Rechnung im Anhang)" an - wobei die Daten der angeblichen Rechnungsnummer variieren können.

 Im Weiteren Textverlauf heisst es lediglich "Guten Morgen, Ihre Auftrag/Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. QILLA9328" Im Anschluss wird ein Link eingefügt, über den der Download der manipulierten Worddatei automatisch erfolgt. Die obligatorischen Grüße mit unterschiedlichen Namen beenden den Mailtext.

Die Datei "Frage-zur-Rechnung.doc" wird bereits von mehreren Antivirenprogrammen als schädlich erkannt. Dennoch besteht die Gefahr einer Infektion!

Die Polizei rät: Löschen Sie diese Mail und klicken Sie nicht auf den beigefügten Link.

Sollten Sie bereits in die Falle getappt sein, nutzen Sie diese Tipps der Polizei (PDF, 78 KB):  Achtung! Schadprogramm! Informationsblatt für Geschädigte durch Schadprogramme


"Alte" Wintergemüse wieder in Mode: Infos und Rezeptvorschläge

Winterliche Gemüsesorten, die scheinbar seit längerer Zeit aus dem Handel verschwunden waren, sind nun wieder "in".

Doch wie bereitet man Pastinaken, Steckrüben, Topinambur und Co. eigentlich zu und was steckt an gesunden Nährstoffen drin?

Das Bundeszentrum für Ernährung (eingerichtet als Anlaufstelle für Ernährungsfragen vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) veröffentlichte hierzu Infos und Rezeptvorschläge: Wiederentdeckte Wintergemüse - Omas Gemüse frisch aufgetischt

Anruf in Abwesenheit: Nicht zurückrufen!

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg macht auf eine Masche aufmerksam, bei der Anrufe von einer unbekannten Nummer die Angerufenen nur kurz anklingeln und dadurch im Display "Anruf in Abwesenheit" angezeigt wird. Schafft es der Angerufene, doch rasch abzunehmen, hört er nichts.

Auf keinen Fall sollte man bei einem solchen Anruf die angezeigte Nummer aus Neugierde zurückrufen ; denn das kann teuer werden.

Was dahintersteckt, wie man solche Nummern überprüfen kann, ohne zurückzurufen und was bereits in diese Falle Gelockte unternehmen können erklärt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hier.

Montag, 9. Oktober 2017

Geoportal vom Bundesamt für Strahlenschutz

Für die Suche nach Geodaten- und diensten stellt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) ein eigenes Internetportal zur Verfügung: mit dem BfS-Geoportal können Interessierte Messdaten zum Beispiel über künstliche Radionuklide in Nahrungs- oder Futtermitteln oder die im Regen gemessene Radioaktivität abrufen.

Die Suchergebnisse lassen sich auf bestimmte Zeiträume oder Gegenden eingrenzen. Zur Startseite: https://www.imis.bfs.de/geoportal/

Tag der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober: BZgA gibt Tipps zur Stressbewältigung

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gibt anlässlich des Tages der Seelischen Gesundheit am 10. Oktober* Tipps, um über Möglichkeiten der Stressbewältigung zu informieren.

Stress lässt sich im Leben vieler Menschen nicht immer vermeiden. Insgesamt fühlen sich 13,9 Prozent der Frauen und 8,2 Prozent der Männer davon belastet. Dauerhafter Stress kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Dazu gehören Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Herz-Kreislauferkrankungen und psychische Erkrankungen wie Depression oder das Burn-out-Syndrom.

Doch was ist Stress? Warum fühlen sich Frauen mehr belastet? Und wie kann Frau Stress im Alltag vorbeugen? Auf diese Fragen bietet das Frauengesundheitsportal vom BZgA qualitätsgesicherte Informationen. Darüber hinaus finden Interessierte wichtige Hinweise zu frauenspezifischen Ursachen und Anzeichen von Psychischen Erkrankungen sowie zur Behandlung.

Für die meisten Männer kommt der Job an erster Stelle, die Freizeit steht hinten an. Dabei ist es wichtig, regelmäßig an sein seelisches Wohlbefinden zu denken und die eigenen Akkus aufzuladen. Aus diesem Grund bietet das Männergesundheitsportal vom BZgA geprüfte Erkenntnisse rund um das Thema „Psychische Gesundheit“ mit zahlreichen Tipps zur Selbstorganisation im Stress und Entlastung im Alltag.

Die neue Broschüre der Wissensreihe „Männergesundheit“ zur „Work-Life-Balance“ gibt praktische Hinweise, wie Männer eine gesunde Lebensbalance zwischen Beruf und Privatleben erreichen können.

*Seit 1992 findet jährlich am 10. Oktober der World Mental Health Day, der Welttag für Seelische Gesundheit, statt. Ausgerichtet wird der Welttag von der World Federation for Mental Health in Zusammenarbeit mit der Weltgesundheitsorganisation, WHO. In diesem Jahr steht der weltweite Aktionstag unter dem Motto „Mental Health in the Work Place“.

Samstag, 7. Oktober 2017

Infos der Deutschen Bahn über Beeinträchtigungen des DB-Bahnverkehrs durch Sturmtief "Xavier"

Das Sturmtief "Xavier" hat u.a. auch den Bahnverkehr der Deutschen Bahn (DB) beeinträchtigt. Das Unternehmen gibt hier aktuelle Infos zum:
Des weiteren gibt es aktuelle Infos auch
Die Deutsche Bahn macht außerdem darauf aufmerksam, dass auf den Bahnhöfen zahlreiche Mitarbeiter bei der Betreuung der Reisenden helfen. Fahrgäste der DB, die ihre Fahrt nicht fortsetzen können, erhalten Hotel- oder Taxigutscheine. Zudem werden an ausgewählten Bahnhöfen weiterhin Hotelzüge bereitgestellt.

Damit Kunden ihre Reise flexibel gestalten können, gelten DB-Zugtickets für die betroffenen Relationen mit Gültigkeit ab Donnerstag, 5. Oktober, vorsorglich bis einschließlich Sonntag, 15. Oktober. Diese Regelung gilt auch für Tickets mit Zugbindung. Bei Reiseverzicht können DB-Tickets ohne Gebühr zurückgegeben werden.

Hier finden Sie das entsprechende Erstattungsformular. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. 

Quelle: Deutsche Bahn, Stand: 07.10.2017, 17:20 Uhr

Wieder Lebensmittel im Supermarkt/Handel vergiftet?

Vor etwas mehr als einer Woche berichteten wir darüber, dass ein Erpresser versucht hat, mit vergifteten Lebensmitteln in Lebensmittel- und Drogeriemärkten diese um Geld zu erpressen. Der mutmaßlicher Erpresser aus diesem Fall wurde in der Zwischenzeit gefasst (unser Bericht: hier).

Nun warnt die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd vor manipulierten Joghurtprodukten der Marke "Ehrmann" in Halle (Saale) und Bitterfeld - in einem Einzelfall wurde demnach festgestellt, dass eine nur unter bestimmten Umständen gesundheitsschädliche Substanz von außen in ein Produkt eingebracht wurde. Mehr dazu hier: Pressemitteilung Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd

Scheinbar ist mittlerweile ein Tatverdächtiger festgenommen worden und befindet sich in polizeilichen Maßnahmen - siehe auch auf den Twitteraccount der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd für weitere, aktuelle Infos zu diesem Fall: https://twitter.com/PolizeiPDSued

Mobiles Banking immer stärker im Visier von Cyberkriminellen

Das immer beliebter werdende Banking durch mobile Endgeräte wie z.B. Smartphones ruft auch Cyberkriminelle auf den Plan: sie nehmen das Online-Banking auf solchen Geräten immer mehr ins Visier.

Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern, warnt diesbezüglich: „Dabei greifen die Täter mit spezieller Schadsoftware Handys und Tablets von Bankkunden an. Nachdem die Hacker durch die Phishing-Attacke Zugriff auf das Konto der Betroffenen erlangt haben, werden mTans auf Mobilgeräte der Täter umgeleitet. Mit diesen können sie dann Überweisungen tätigen.“

Der finanzielle Schaden für Betroffene ist dabei oft beträchtlich. Laut Angaben des Bundeskriminalamts (BKA) vom August 2017 lag die Schadensumme im Jahr 2016 bei rund 4.000 Euro pro Fall.

Die Nutzer fangen sich die Schadsoftware auf ihrem Mobilgerät oft über Apps aus unsicheren Quellen ein.

Auch lange Update-Zyklen der Hersteller stellen ein Risiko dar, weil viele Sicherheitslücken erst spät geschlossen werden. Geräte mit stark veralteten Betriebssystemen, die im Handel oft preiswert angeboten werden, sind für Cyberkriminelle ebenfalls sehr leicht angreifbar. Für Nutzern von mobilem Online-Banking ist es daher ratsam, immer die jüngsten Updates des Betriebssystems auf ihren Geräten zu installieren.

„Wer mobiles Banking betreiben möchte, sollte grundsätzlich nur Apps aus vertrauenswürdigen Quellen nutzen“, sagt Halm. Verbraucher, die ganz sicher gehen möchten, können zwei Geräte einsetzen: Auf ein Gerät werden die mTans geschickt, mit dem anderen werden die Online-Bankgeschäfte erledigt.   Quelle: vz Bayern

Brustkrebs: Was sagen Krebsregisterdaten über das Mammographie-Screening in Deutschland?

Das Robert-Koch-Institut macht darauf aufmerksam, dass es in seinem Zentrum für Krebs­register­daten 2017 jeden Monat auf der Internet­seite www.krebsdaten.de über ein aus­ge­wähltes Thema aus dem "Bericht zum Krebs­ge­schehen in Deutsch­land 2016" veröffentlicht, der Ende 2016 erst­mals er­schie­nen ist und zu­künftig alle fünf Jahre erstellt wird.

In diesem Monat (Oktober 2017) geht es um das Thema "Was sagen Krebs­register­daten über das Mammo­graphie-Screening in Deutsch­land?".

HIntergrund: In Deutschland werden dafür alle Frauen kurz nach ihrem 50. Geburtstag und dann alle 2 Jahre bis ins 70. Lebensjahr zu einer speziellen Röntgen-Untersuchung der Brust (Mammographie) eingeladen.. Ziel dieses Mammo­graphie-Screening-Programms (MSP) ist die Ver­ringe­rung der Sterb­lich­keit an Brust­krebs. Daneben bietet die Unter­suchung die Chance, durch Er­kennung des Tumors in einem frühen, besser be­han­del­baren Stadium einen größeren Ein­griff oder auch belastende zu­sätz­liche The­ra­pien zu er­sparen.

Die Mammo­graphie-Unter­suchung birgt aber auch Risiken und Belastungen. Mehr dazu: hier

Freitag, 6. Oktober 2017

Wochenreport 40/2017

Neueste Verbraucherwarnungen und Meldungen:
  • Rückruf: Rohmilchkäse "Reblochon de Savoie AOP". Details: hier
  • Rückruf: "Salami Piccolini Mediterran". Details: hier ++Update: -Erweiterung des Rückrufs vom 29.09.2017: Rückruf des gesamten Artikels "Salami Piccolini". Details: hier
  • Rückruf: " Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern" und "Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern und Oliven". Details: hier
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor der Benutzung von THULE Sprint Fahrradträgern mit der Produktnummer 569000, die seit der Produkteinführung im März 2015 verkauft wurden. Details: hier
  • Brompton tauscht Tretlager-Achse für Falträder aus. Details: hier
  • Rückruf: Damen-Hose von BASLER Fashion. Details: hier

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 40/2017 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht (engl.): hier

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Mittwoch, 4. Oktober 2017

Drohnen: die neuen Regelungen

Drohnen werden mittlerweile nicht nur gewerblich genutzt - auch Hobbypiloten haben die ferngesteuerten Flugobjekte für sich entdeckt. Allerdings: je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen.

Damit die Sicherheit im Luftraum trotz Drohnen gewahrt bleibt, wurden im April 2017 folgende Regelungen gültig, die ab dem 01.Oktober 2017 durch einen "Drohnenführerschein" und einer Drohnen-Kennzeichnungspflicht ergänzt wurden:

Dienstag, 3. Oktober 2017

Unzuverlässiger Service: Wunschtagzustellung von Paketen

Immer wieder kommt es vor, dass Verbraucher sich über die Unzuverlässigkeit der Paketdienste schimpfen. Eines der Ärgernisse: die Pakete werden nicht an dem vereinbarten Wunschtermin geliefert.

Verbraucherschützer haben sich nun selbst ein Bild verschafft: Sie versandten im August jeweils zehn Pakete mit DHL, DPD, GLS und Hermes an private Empfänger, die ihre Paketpost an einem bestimmten Samstag in Empfang nehmen wollten.

Von den 40 versandten Paketen kamen lediglich 16 wunschgemäß am auserwählten Samstag an. 20 Pakete trafen früher als gewünscht ein. Zwei Pakete kamen Montag beziehungsweise Dienstag danach an.

Jedes fünfte Paket wurde dem jeweiligen Empfänger außerdem beschädigt ausgehändigt. Ein stark malträtiertes Paket vernichtete der zuständige Transporteur sogar. Ein Paket erhielt der Absender nach über zehn Tagen aus unerfindlichen Gründen zurück, obwohl der Adressat am gewünschten Zustellungstag zu Hause war.

Wer selbst negative Erfahrungen mit einem Paketdienst gemacht hat: unter www.paket-ärger.de bieten die Verbraucherzentralen NRW und Thüringen seit 7. Dezember 2015 ein Forum an, das über die rechtlichen Rahmenbedingungen von Paketdienstleistungen informiert und außerdem eine Plattform bereitstellt, auf der Paketkunden persönliche Erfahrungen mit Mängeln und Versäumnissen rund ums Versenden und Empfangen von Paketen eintragen können.

In den letzten zwei Jahren verzeichnet das Beschwerdeforum mehr als 21.000 Einträge. Ziel ist, die Zuverlässigkeit und Beachtung von Kundenrechten bei Paketzustelldiensten zu erhöhen.
Finanziert wird dieses Online-Angebot vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Montag, 2. Oktober 2017

Rückruf: "Salami Piccolini Mediterran"

Die Hans Kupfer & Sohn GmbH & Co. KG ruft folgenden Artikel zurück:
  • „Salami Piccolini Mediterran“, 100g, Charge HKS169171, MHD 22.10.2017
Grund dafür: In einer Packung wurden Salmonellen festgestellt. Der Artikel wurde in Filialen der Handelskette Aldi Nord verkauft, und zwar ausschließlich in Berlin und Hamburg sowie in den Bundesländern Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW und Schleswig-Holstein.

Kunden, die das Produkt gekauft haben, können es im Handel gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de und Aldi Nord

Rückruf: " Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern" und "Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern und Oliven"

Wegen eventuell enthaltener Glassplitter ruft die Rücker GmbH folgende Produkte zurück:
  • Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern, MHD: 27.12.2017 und 01.01.2018
  • Rücker Waterkant, Salatwürfel in Öl mit Kräutern und Oliven, MHD: 26.12.2017 und 01.01.2018
Kunden, die ein entsprechendes Produkt gekauft haben, können dieses auch ohne Vorlage des Kassenbons gegen Erstattung des Kaufpreises in der Einkaufsstätte zurückgeben. Quelle mit weiteren Infos: lebensmittelwarnung.de

 

iOS 11 und Android: Wenn WLAN trotz Abschaltung doch läuft

Wer glaubt, mit dem Deaktivieren des WLANs oder der Bluetooth-Schnittstelle diese total ausgeschaltet zu haben, der täuscht: sie sind damit nur auf so etwas wie "Standby" geschaltet. Das verbraucht nicht nur unnötig Akku-Leistung, sondern es ist so u.a. auch möglich, ein Bewegungsprofil des Nutzers zu erstellen - ohne dass er das mitbekommt.

Um WLAN und Bluetooth wirklich auszuschalten, muss man bei den Geräten in das Einstellungsmenü gehen. Wie das funktioniert, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hier

Straßenverkehr: Herbst erfordert erhöhte Aufmerksamkeit

Jetzt im Herbst gilt es, im Straßenverkehr wieder Herausforderungen wie Nebel, Stürme oder nasses Laub zu meistern. Dazu kommt die niedrig stehende Sonne in Kombination mit nassen Fahrbahnen - Fahrer werden da häufig geblendet.

Der ADAC hat hier einige Tipps parat, um in dieser Jahreszeit Unfälle zu vermeiden:

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