Der ADAC macht darauf aufmerksam, dass die Innenstadtbereiche vieler Städte in Italien nicht oder nur eingeschränkt befahren werden dürfen .
In diese als „Zone a Traffico Limitato (ZTL)“ ausgewiesenen, verkehrsbeschränkten Bereiche dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis einfahren. Wer gegen geltende Regeln in der jeweiligen ZTL verstößt, muss für jede unberechtigte Einfahrt mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro rechnen (solche ZTL-Bereiche sind meist Videoüberwacht). Schilder am Beginn der ZTL weisen auf die jeweils geltenden Beschränkungen hin.
Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen - wobei der "frühe Vogel" immerhin mit etwas Rabatt wegkommt: Wer das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen zahlt, erhält eine Ermäßigung von 30 Prozent.
Tipp vom ADAC: Wer ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich bei diesem vorab über die Anfahrtsmöglichkeiten informieren. Zumeist kann über das Hotel eine Zufahrtsberechtigung beantragt werden.
Die Bußgeldbescheide werden übrigens von den kommunalen Polizeibehörden oder vom Inkassounternehmen EMO/NiviCredit aus Florenz ausgestellt, das hierfür eine entsprechende gesetzliche Befugnis hat. Bei Ignorieren der Zahlungsaufforderung verdoppelt sich das Bußgeld. Überdies kann es fünf Jahre lang in Italien und in Deutschland vollstreckt werden. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld einzulegen ist unter anderem dann zu empfehlen, wenn zum „Tatzeitpunkt“ ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.
Quelle: ADAC
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