Dienstag, 31. Oktober 2017

Halloween: Scherze und ihre Folgen

Mittlerweile wird auch hierzulande seit einigen Jahren in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November Halloween gefeiert.

Dazu gehören nicht nur möglichst gruselige Verkleidungen nebst Deko wie z.B. geschnitzte Kürbisse und die eine oder andere (feucht-)fröhliche Halloween-Party, sondern auch, dass entsprechend kostümierte Kinder an die Wohnungstüren klingeln und mit dem Spruch „Süßes, sonst gibt`s Saures“ (engl: "trick or treat") nach Süßigkeiten verlangen - falls sie keine bekommen, wird traditionell ein Streich als "Strafe" gespielt.

Allerdings sollten Halloween-Streiche auch wirklich harmlos sein! Denn - wie immer - gibt es auch zu dieser Gelegenheit entsprechend gepolte Menschen, die eine soche Nacht dazu nutzen, um zu randalieren und ihren Frust an fremden Eigentum auslassen.

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt daher:

„Viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden“ betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe `verschönert´, muss mit einer Strafe rechnen“, so Klotter weiter.

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. 

Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen. Wenn der Täter ermittelt wird, muss er den Schaden ersetzen bzw. bezahlen. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung.

Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht den Notruf 110 zu wählen.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt. 
 

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