Montag, 31. Januar 2022

Scamming: Wenn der Online-Flirt Geld fordert

Die Polizeiliche Kriminalprävention warnt vor so genannten "Romance‑Scammern". Diese Scammer (engl. scam = Betrug) - also Betrüger - haben sich darauf spezialisiert, sich mittels "Romantik" an ihren Opfern zu bereichern. Dafür suchen sie gezielt im Internet nach Online-Bekanntschaften, die sie dann um Geld oder Wertgegenstände betrügen können. Beliebt sind oft auch Geschenkkarten.

Dazu nutzen die Abzocker nicht nur soziale Netzwerke und Dating-Portale, sondern neuerdings vermehrt auch Messengerdienste. Die Betrüger gaukeln dem Opfer die große Liebe vor und dann haben sie "Notfälle" für die sie möglichst schnell Geld oder Wertgegenstände benötigen. Das kann eine kranke Mutter sein, die eine dringende Operation und Medikamente benötigt oder sonstwas. 

Romance-Scammer (auch "Love-Scammer") "investieren" vor der ersten Geld- oder Sachforderung oft eine längere Zeit, um ihr Opfer einzulullen und die große Liebe vorzugaukeln - deswegen fällt es Betroffenen meist nicht schwer, einer ersten Forderung nachzukommen. Und dabei wird es nicht bleiben; immer mehr "Vorfälle" werden geschehen, um das Opfer auszunehmen wie eine Weihnachtsgans.

Die Polizeiliche Kriminalprävention rät daher, misstrauisch beim Online-Dating zu sein:

Samstag, 22. Januar 2022

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über:
  • Cyberattacke gegen Internationales Rotes Kreuz
  • Sensible Daten ungeschützt im Netz
  • Cyberkriminelle nehmen Bank- und PayPal-Kunden ins Visier
  • Neuentdeckte Schadsoftware greift Windows, macOS und Linux an
  • Microsoft: Rekordmenge an Sicherheitslücken geschlossen
  • iPhone: Neustart verhindert

... und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 21. Januar 2022

Wochenreport 03/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Penny: Aromico, Delikatess Senf mittelscharf, 200 ml Tube
    Details: hier
  • Rückruf: Den Gamle Fabrik Fruchtaufstrich Orange 600g Glas
    Details: hier
  • Rückruf via Lässig: Rosa Kinderbecher aus Kunststoff, Motiv „Chinchilla"
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 03/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Donnerstag, 20. Januar 2022

Identitätsdiebstahl: BGH-Urteil schützt Geschädigte

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kümmerte sich um einem Fall, bei dem eine Verbraucherin nach einem Identitätsdiebstahl eine Zahlungsaufforderung erhielt, weil ein Unbekannter einen Mobilfunkvertrag zu ihren Lasten abgeschlossen hatte. Sie selbst erhielt keine Leistungen. 

Allerdings wollte ein Inkassounternehmen bei ihr die aufgelaufenen Vertragskosten eintreiben. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Frau nicht zahlen muss. Bis zu diesem Urteil war es allerdings kein leichter Spaziergang: 

Nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Unterlassung geklagt und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamburg gewonnen hatte, ging das beklagte Inkasso-Unternehmen in Revision, da es die Entscheidung nicht akzeptieren wollte. 

Am Ende musste der Bundesgerichtshof ein Machtwort sprechen: Da die Verbraucherin den Vertrag nicht abgeschlossen hatte, durfte sie auch nicht zur Zahlung der durch unbekannte Dritte angehäuften Schulden aufgefordert werden. 

Quelle mit weiteren Details: vz Baden-Württemberg

Kostenlose Überprüfung einer Inkasso-Forderung mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale:

                                                              ➝   www.vz-bw.de/inkasso-check

Mittwoch, 19. Januar 2022

Untersuchung: Kundenkommunikation nicht erwünscht

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) kritisiert, dass ein deutliches Ungleichgewicht in der Kommunikation zwischen Verbrauchern und Unternehmen herrscht. 

Zu diesem Schluss kommt der vzbv nach einer qualitativen Auswertung von 150 Fallbeschwerden
(➝ PDF, 583 KB).

Nur drei Beispiele, in denen sich Verbraucher an den Kundenservice eines Unternehmens wenden: Eine Rechnung ist ungerechtfertigt hoch, längst zurückgesendete Artikel werden angemahnt oder eine Kündigung wird nicht bestätigt.

Doch statt mit kompetenten Ansprechpersonen vertragsbezogene Probleme zu lösen, ist die Kundenkommunikation der Unternehmen in den untersuchten Fällen eine Hürde für die Verbraucher. In der Folge werden Verbraucher immer wieder daran gehindert, ihre Rechte durchzusetzen.

Michaela Schröder, Teamleiterin Recht und Handel im vzbv, erklärt:  

„Unnötig komplizierte Kündigungsprozesse sind ein Paradebeispiel für schlechte Kunden-kommunikation. Mit der Einführung des Kündigungs-Buttons zum 1. Juli 2022 ist der erste Schritt getan, die Position der Verbraucher:innen gegenüber den Unternehmen zu stärken. 

Es besteht aber weiterer Handlungsbedarf, den die neue Bundesregierung erfreulicherweise erkannt hat. Daher sollte – wie der Koalitionsvertrag verspricht – zügig als Schutz vor untergeschobenen Verträgen am Telefon eine Verpflichtung zu einer Bestätigung für langfristige Verträge für alle Branchen eingeführt werden.“ 

Wer als Verbraucher Ärger mit dem Online-Service von Unternehmen hat (unabhängig von Produkt, Unternehmen oder Dienstleistung), kann dies dem vzbv hier melden: 

                       ➝  Probleme mit dem Online-Kundenservice eines Unternehmens melden

Auch bei der Bundesnetzagentur ist Beschwerde (sowie Anfragen) möglich: 

                           ➝  Bundesnetzagentur / Anfragen und Beschwerden

Dienstag, 18. Januar 2022

Für Fachkräfte in Schule und Kita: Wissenswertes zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) macht darauf aufmerksam, dass die Corona-Pandemie für viele Kinder und Jugendliche eine große Belastung ist – dies sei auch in Schulen und Kitas zunehmend spürbar. 

Für verantwortungsvolle Fachkräfte stellen sich daher Fragen wie: Gibt es Kinder und Jugendliche, die für seelische Belastungen in der Pandemie besonders anfällig sind? Wen sollten sie in Schule und Kita im Blick haben? Woran erkennt man eine psychische Belastung bei jungen Menschen, und wann wird sie zur Erkrankung? 

Antworten auf diese und weitere Fragen geben Infomaterialien, die um eine Vortragsreihe und um Fach-Interviews ergänzt werden. Experten der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) haben zusammen mit der BZgA das Online-Angebot für Fachkräfte in Schule und Kita entwickelt: 

                                          ➝  Psychisch stabil bleiben / Fachkräfte in Schule und Kita

Montag, 17. Januar 2022

Laserpointer sind kein Spielzeug!

Laserpointer werden oft als optische Zeigehilfe beworben. Die kleinen, meist stiftähnlichen Geräte senden einen gebündelten, sichtbaren Lichtstrahl im Wellenlängen-Bereich von 400 bis 780 Nanometer aus. 

Dieser Laserstrahl wird kaum gestreut; dadurch kann man mit dem Strahl auch über große Entfernung punktgenau auf etwas zeigen. Beispielsweise bei Vorträgen auf eine bestimmte Stelle an einer Tafel. 

Keinesfalls sind Laserpointer als Kinderspielzeug gedacht! Denn bei unsachgemäßer Nutzung oder beim Spiel können sie Augenschäden verursachen. Trifft der Strahl eines Laserpointers ins Auge, wird der ohnehin stark gebündelte Strahl von Hornhaut und Linse zusätzlich auf die Netzhaut fokussiert. Es trifft also viel Energie auf eine kleine Fläche. Dadurch können Sehzellen geschädigt oder gar zerstört werden. 

Übrigens sind Laserpointer der Klasse 3B auf dem deutschen Markt verboten; allerdings werden sie manchmal niedriger klassifiziert, teilweise absichtlich um sie dennoch verkaufen zu können. Das stellt ein zusätzliches Risiko dar; denn solche Laser können für die Augen gefährlicher sein als ihre Kennzeichnung es erwarten lässt. 

Grundsätzlich gilt: niemals in den Laserstrahl schauen und ihn auch nicht auf andere richten. Und: für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) 

Weitere Infos zum Thema vom BfS: ➝  Laser

Samstag, 15. Januar 2022

Beschwerden im Jahr 2021 gegen unerlaubte Werbeanrufe auf Höchstwert

Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, erhielt sie im Jahr 2021 insgesamt 79.702 schriftliche Beschwerden zu unerlaubten Werbeanrufen - dies seien so viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung wie noch nie. 

Bei ihren Ermittlungen stellte die Bundesnetzagentur ein deutlich gestiegenes Aufkommen an Werbeanrufen fest, bei denen die Anrufer den Empfängern entweder gar keine Rufnummer anzeigten oder missbräuchlich eine häufig im Tagesrhythmus wechselnde falsche Rufnummer aufsetzten. 

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärte dazu: 

"Wir gehen weiterhin mit Nachdruck gegen die Unternehmen vor, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben. Zudem ist die in vielen Fällen zu beobachtende Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ein weiterer schwerer Rechtsverstoß zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie zulasten der rechtmäßig agierenden Wettbewerber. Mit der Verdreißigfachung des Bußgeldrahmens hat der Gesetzgeber klargestellt, dass eine Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen inakzeptabel ist. Wir werden die Täter mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln verfolgen." 

Im Jahr 2021 wurden wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1.435.000 Euro verhängt. Auch dies stellt im Vergleich zu den letzten Jahren eine nochmalige Steigerung dar (2018: 1.105.000 EUR, 2019: 1.309.500 EUR, 2020: 1.351.500 EUR). 

Verbraucher können unerlaubte Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur hier melden: www.bnetza.de/telefonwerbung-beschwerde. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich.

Freitag, 14. Januar 2022

Wochenreport 02/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Action: Hexenhut mit Haaren
    Details: hier
  • Rückruf via Zefal: Fahrradflaschen für Kinder
    Details: hier
  • Rückruf via kik: Samthocker mit Metallrand
    Details: hier
  • Rückruf: Teller MARITIM Ø19cm Porzellan 2-fach sortiert von J.E. Schum
    Details: hier
  • Rückruf: Eisen & C 100 Kapseln Warnke Vitalstoffe
    Details: hier
  • Sicherheitswarnung: Harbour 2nd Gürteltasche, schwarz, al-Huckleberry ASH
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 02/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

Montag, 10. Januar 2022

So bildet man eine Rettungsgasse

Weil nach einem Unfall jede Minute zählt ist es überaus wichtig, dass Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr schnell und ungehindert zum Unfallort kommen und Unfallopfern helfen können. 

Der ADAC weist darauf hin, dass auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss. 

Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts weichen, um so den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu verschaffen: 

Quelle: ADAC 


Das Benutzen der Rettungsgasse ist nur erlaubt für Polizei- und Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt verboten! Wird eine erforderliche Rettungsgasse nicht gebildet, droht eine Strafe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. 

Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden.     |     Quelle: ADAC

Samstag, 8. Januar 2022

Bürger-Cert: neuer Newsletter "Sicher • Informiert" erschienen

Der neue, kostenlose Newsletter "Sicher • Informiert" vom Bürger-Cert (ein Projekt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) ist wieder erschienen.

Diesmal über:
  • Wer hat an der Uhr gedreht? Mailserver stoppen Dienst am Neujahrsmorgen
  • Hacken in Mode
  • Sicherheitslücke in elektronischer Patientenakte
  • Schadsoftware im Galaxy Store von Samsung
  • Microsoft Teams blockiert Notrufe mit Android-Handys – Update verfügbar
  • Cyberangriffe: Neues Jahr – neue Gefahren

... und weiteren News, Infos und Warnungen im Zusammenhang mit Computer, Internet,
Handy / Smartphone & Co.: Bürger-Cert Newsletter "Sicher • Informiert"

Freitag, 7. Januar 2022

Wochenreport 01/2022

Neueste Verbraucherwarnungen und Rückrufe:

  • Rückruf via Penny und Netto: Volvic natürliches Mineralwasser 1,5L
    Details: hier
  • Rückruf : Robeez- Babykrabbelschuhe GREETING RABBIT
    Details: hier

Produktwarnungen und Rückrufe bezüglich Mund- und Nasenschutz: In der laufend aktualisierten Datenbank von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gibt es eine Auflistung von Schutzmasken, vor denen gewarnt wird oder/und die zurückgerufen werden (etwas weiter unten auf der Seite):

                        ➝ Gefährliche Produkte in Deutschland / Schutzmasken

Neuer Rapex-Wochenbericht Nr. 01/2022 erschienen

Das Schnellwarnsystem der EU für den Verbraucherschutz, "Rapex" genannt, hat wieder seinen wöchentlichen Warnbericht veröffentlicht: hier 

(Links kann man unter "Notifying Country" ein jeweiliges Land auswählen und dann darunter auf das blaue Feld mit "Search" klicken; so erhält man nur die Berichte für das ausgewählte Land heraus-gefiltert und angezeigt.)

Wer wissen möchte, was genau "Rapex" ist und welche Aufgaben dieses EU-Schnellwarnsystem hat: siehe Wikipedia

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