Weil nach einem Unfall jede Minute zählt ist es überaus wichtig, dass Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr schnell und ungehindert zum Unfallort kommen und Unfallopfern helfen können.
Der ADAC weist darauf hin, dass auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss.
Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts weichen, um so den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu verschaffen:
Quelle: ADAC | |
Das Benutzen der Rettungsgasse ist nur erlaubt für Polizei- und Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt verboten! Wird eine erforderliche Rettungsgasse nicht gebildet, droht eine Strafe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden. | Quelle: ADAC